Gibt es eine Steuerklasse für Selbstständige? Wir sagen Ihnen, für wen die Steuerklassen gelten und was sie bedeuten

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Eine Steuerklasse für Selbstständige? Gehen wir der Sache mal auf den Grund. Wenn Sie in Deutschland Ihr eigenes Unternehmen führen, als Freiberufler tätig sind oder Selbstständigkeit anmelden möchten, spielen Steuern jedes Jahr eine wichtige Rolle in Ihrem Arbeitsleben, doch eine spezielle Steuerklasse für Selbstständige gibt es nicht. Selbständige zahlen die Einkommensteuer auf andere Weise. Steuerklassen werden verwendet, um Ihre Lohnsteuer als Angestellter oder Ihre Einkommensteuer als Selbständiger zu berechnen. Kurz gesagt: Ihre Steuerklasse in Deutschland wird mehr oder weniger durch Ihren Familienstand bestimmt.

Wie funktioniert das deutsche Steuersystem für Selbständige?

Wer in Deutschland lebt, ist steuerpflichtig. Nachdem Sie sich in Deutschland angemeldet haben, erhalten Sie innerhalb der nächsten sechs Wochen Ihre Steuernummer und Steuer-ID. Außerdem ordnet das Finanzamt in erster Linie nach Ihrem Familienstand Ihre Steuerklasse zu: ledig, alleinerziehend oder verheiratet.

Die Steuern für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland sind anders als für Angestellte, einfach weil Freiberufler selbst Steuern zahlen und berechnen. Als Arbeitnehmer wird Ihre Lohnsteuer vom Staat über Ihren Arbeitgeber eingezogen. Der Arbeitgeber zieht den entsprechenden Betrag von Ihrem Gehalt ab und führt ihn dann an das Finanzamt ab.

Um von Anfang an alles richtig zu machen, muss sich jeder Freiberufler beim Finanzamt steuerlich anmelden, indem er den Fragebogen zur Steueranmeldung ausfüllt. Dies müssen Sie online über das offizielle deutsche Online-Finanzamtssystem „Mein ELSTER“ erledigen. Hier ist unter anderem eine Prognose zukünftiger Einnahmen anzugeben.

Auf dieser Grundlage wird die erste Vorauszahlung der Einkommensteuer ermittelt, die alle drei Monate zu leisten ist.

Als Freiberufler müssen Sie Aufzeichnungen über Ihre eigenen Einnahmen und Ausgaben führen und bis spätestens 31. Juli des Folgejahres eine jährliche Steuererklärung abgeben.

Falls Sie aber in Deutschland ein Unternehmen betreiben, müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Wenn Sie ein Einzelunternehmen führen, zahlen Sie nicht wirklich viel. Wenn Sie die Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Anrechnung auf Ihre Einkommensteuer. Das meiste, was Sie an Gewerbesteuer zahlen, sparen Sie an Einkommensteuer. Bei den meisten Unternehmen werden die ersten 24.500 Euro Gewinn nicht besteuert.

Welche sechs verschiedenen deutschen Steuerklassen gibt es?

Sie müssen verstehen, in welche der sechs deutschen Steuerklassen Sie fallen. Dies wirkt sich auf einige der steuerlichen Absetzbarkeiten und Vergünstigungen aus, die die deutsche Abgabenordnung bestimmten Einzelpersonen und Ehepaaren bietet.

Klasse I

In die erste Steuerklasse fallen ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie alle, deren Ehegatte im Ausland lebt oder seinen ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat. Die Klasse umfasst auch verwitwete Arbeitnehmer und Personen, die einer begrenzten Einkommensteuer unterliegen. Als Angehöriger dieser Klasse haben Sie keinen Anspruch auf den Alleinerziehenden- oder Kinderfreibetrag. In der Steuerklasse I sind Löhne und Gehälter bis 450 Euro pro Monat abzugsfrei. Wenn Ihr Einkommen diesen Wert übersteigt, liegt der Steuersatz für diese Klasse bei etwa 17 %. Wie hoch der Steuersatz genau ist, hängt von Ihrer Lohnhöhe ab.

Klasse II

Wenn Sie als Alleinerziehende mehr als 450 Euro im Monat verdienen, gehören Sie wahrscheinlich zur Steuerklasse II. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie, wenn dies Ihre Klasse ist, nicht automatisch in Steuerklasse zugewiesen werden und sich dafür bewerben müssen. Für Angehörige dieser Steuerklasse wird davon ausgegangen, dass sie dann berechtigt sind, einen angemessenen Entlastungsbetrag zu beantragen. Um Anspruch zu haben, müssen Sie mit Ihrem Kind im gleichen Haushalt leben.

Klasse III

Die dritte Steuerklasse ist auf Ehepaare beschränkt, bei denen beide Partner in Deutschland leben. Um dieser Steuerklasse anzugehören, muss ein Ehepartner der Steuerklasse V zugeordnet werden. Die Steuerklasse III hat die niedrigste Besteuerung und den doppelten Freibetrag. Der für die Zugehörigkeit erforderliche monatliche Mindestlohn beträgt erneut 450 Euro.

Klasse IV

Als alternative Steuerklasse für verheiratete Paare, die nicht in die Klasse III/V fallen, dient die Steuerklasse IV dazu, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu vermeiden. Die teilweise geringeren Löhne für Frauen bedeuten eine höhere Steuerbelastung. Dem versucht die Steuerklasse IV abzuhelfen, indem sie bestimmte Zuzahlungen ausschließt.

Steuerklasse IV mit Faktor

Ehepaare können eine Kombination der Steuerklassen IV und IV „mit Faktor“ wählen. Der Faktor impliziert, dass keine Steuern zu zahlen sind. Unter Berücksichtigung des Splittingvorteils errechnet das Finanzamt die zu erwartende Steuerschuld des Ehepaares und teilt diese unter Einbehalt der monatlichen Einkommensteuer durch zwölf. Dies führt dazu, dass geschuldete Steuernachzahlungen so weit wie rechtlich möglich vermieden werden.

Klasse V

Verheiratete Arbeitnehmer mit Partnern, die der Steuerklasse III angehören, werden automatisch in die Steuerklasse V eingestuft. Diese Klasse weist einige der höchsten Abzüge aller Steuerklassen auf und enthält fast keinen jährlichen Freibetrag. Die Steuerbelastung wird durch die Kombination des Paares mit der Steuerklasse III minimiert.

Klasse VI

Diese Steuerklasse ist Personen mit mehreren Einkommen vorbehalten. Die Klasse selbst ist also offiziell mit diesem zweiten Job oder dieser Einkommensquelle verbunden. Sie enthält weder einen Grundfreibetrag noch Renten- oder Kinderfreibeträge, sondern sie kann je nach Situation mit anderen Klassen kombiniert werden, wie z. B. Steuerklasse I für Alleinstehende oder II für Alleinerziehende.

Steuerklasse - selbstständig / verheiratet & selbstständig / angestellt

Wie schon erwähnt, unterliegen Selbständige nicht der Lohnsteuer, sondern der Einkommensteuer, daher gibt es für Selbstständige keine Steuerklasse. Als Selbständiger müssen Sie Steuern zahlen, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag nach Abzug der Versorgungs- und Betriebsausgaben übersteigen. Die Einkommensteuer ist für Sie relevant, egal ob Sie ein eigenes Unternehmen führen oder als Selbstständiger oder Freiberufler tätig sind. Mehr zum Thema Steuer können Sie im Artike Steuern für Selbstständige lesen.

Das bedeutet, dass die verschiedenen Steuerklassen in Deutschland für Sie als Selbstständiger im Großen und Ganzen nicht wirklich Anwendung finden. Trotzdem sind es wissenswerte Informationen. Ihr Status als Selbstständiger kann sich irgendwann ändern, und es gibt einige andere Fälle, die Sie betreffen könnten. Wenn beispielsweise Ihr Ehepartner beschäftigt ist, werden Sie trotzdem die Lohnsteuer zahlen, und wenn Sie jemanden in Ihrem Unternehmen beschäftigen, wird sie wieder relevant.

Ehepaare und Lebenspartner können in Deutschland zwischen der getrennten Veranlagung und der gemeinsamen Steuererklärung wählen. Dies wird im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) als Ehegattensplitting bezeichnet.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner als Freiberufler oder Einzelunternehmer in Deutschland selbstständig sind, können Sie das Ehegattensplitting wie jeder andere auch nutzen. Günstig kann Ehegattensplitting sein, wenn sich der angestellte Partner für die Steuerklasse III entscheidet und ein höheres Nettogehalt bezieht.

Ehepaare können aber frei wählen, ob sie in Steuerklasse III, IV oder V sein möchten. Steuerklasse IV wird genauso besteuert wie Steuerklasse I, also wählen Sie diese Steuerklasse, wenn beide ein ähnliches Einkommen haben. In der Steuerklasse III zahlen Sie am wenigsten Steuern, aber der andere muss die Steuerklasse V wählen, die einen hohen Steuersatz hat. Die Kombination der Steuerklassen III und V lohnt sich also für Ehepaare mit unterschiedlichen Gehältern.

FAQ

  • Welche Steuerklasse gilt, wenn der Ehepartner selbstständig ist?

Wenn der eine Ehepartner selbstständig und der andere angestellt ist, haben beide verschiedene steuerliche Situationen. Für den angestellten Ehepartner gelten die üblichen Steuerklassen, während der selbstständige Ehepartner wie oben beschrieben der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. der Gewerbesteuer unterliegt.

Da der selbstständige Ehepartner in keine eigene Steuerklasse fällt, würde der angestellte Ehepartner in der Regel entweder Steuerklasse III oder IV wählen, je nachdem, welche Kombination für die persönliche Situation am besten passt. Es ist ratsam, die verschiedenen Kombinationen zu prüfen und ggf. die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um die optimale Wahl zu treffen.

  • Welche Steuerklasse gilt nach dem Tod eines Ehepartners?

Hinterbliebene einer eheähnlichen Gemeinschaft werden im Jahr des Todes ihres Partners und im darauffolgenden Jahr nach Steuerklasse III besteuert. Dies gilt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Todestag folgt.

Ab dem dritten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehepartners erfolgt die Umstufung in die Steuerklasse I (alleinstehend) oder II (alleinerziehend), je nachdem, ob der überlebende Ehepartner alleinstehend ist oder unterhaltsberechtigte Kinder hat.

  • In welche Steuerklasse falles Geschiedene?

Nach einer Scheidung ändert sich die steuerliche Situation für beide ehemaligen Ehepartner. In Deutschland wird für geschiedene Personen die Steuerklasse je nach individueller Situation wie folgt festgelegt:

Steuerklasse I:

Geschiedene Personen ohne Kinder oder mit Kindern, die nicht im selben Haushalt leben, werden in Steuerklasse I eingestuft.

Steuerklasse II:

Geschiedene Personen, die alleinerziehend sind und mindestens ein Kind haben, für das ein Kindergeldanspruch besteht, werden in Steuerklasse II eingestuft. In dieser Steuerklasse erhalten Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag.

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, enden die steuerlichen Vorteile der gemeinsamen Veranlagung, und beide ehemaligen Ehepartner werden entsprechend ihrer individuellen Situation in die Steuerklasse I oder II eingestuft.

Wie hilft Finom den Unternehmern?

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerklassensystems hilft Finom Kunden dabei, die unterschiedlichen Steuerklassen zu verstehen, mit Unterstützung unserer lokalen Experten in Deutschland. Wir helfen bei der Ermittlung der besten Kombination von Steuerklassen für Ehepaare und stellen sicher, dass der Abzug in der Lohnabrechnung für die entsprechende Klasse und den Steuersatz korrekt ist. Außerdem übernehmen wir die Gründung Ihrer Firma und bereiten alles dafür vor. Freiberufler? Kleinunternehmer? Egal, was Sie sind, wir bieten eine fachkundige Steuervorbereitung. Brauchen Sie Hilfe bei der Buchhaltung und Rechnungsstellung? Auch das bieten wir an.

Fazit

Steuerklassen unterstützen den Arbeitgeber bei der Berechnung der Einkommensteuer eines Arbeitnehmers. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Das Finanzamt ordnet dem Arbeitnehmer eine Steuerklasse zu. Die Steuerklasse hängt in erster Linie vom Familienstand der Person ab, aber auch davon, wie viele Jobs sie hatn. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners) führen zu einer Änderung Ihrer Steuerklasse. Obwohl Sie als Selbstständiger eine Steuererklärung abgeben müssen, gibt es keine Steuerklasse für die selbstständige Tätigkeit.

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