Die Grundsteuer abzusetzen, ist für Sie als Hausbesitzer möglich. Eigentlich geht es darum, die staatlichen und lokalen Steuern, die Sie für Ihr Eigentum gezahlt haben, von Ihren Einkommensteuern abzuziehen. Dazu gehören Ihre jährlichen Grundsteuern auf den Schätzwert Ihres Hauses sowie die Steuern, die Sie möglicherweise beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie gezahlt haben.
Was ist Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken. Diese an die Gemeinde gezahlte Steuer richtet sich nach dem Steuerwert der Immobilie, der vom zuständigen Finanzamt festgesetzt wird. Dieser Wert hängt von den historischen Daten der betreffenden Immobilie ab. Der anwendbare Steuersatz kann zwischen verschiedenen Städten in Deutschland variieren. Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland und bringt jährlich rund 14 Milliarden Euro an Einnahmen in die Kassen. Das Finanzamt legt die Höhe der Grundsteuer pro Gemeinde fest. Die Grundsteuer wird vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an das örtliche Finanzamt abgeführt.
Wer muss die Grundsteuer zahlen?
Wer ein Grundstück besitzt, muss Grundsteuer zahlen; entweder direkt oder indirekt. Die Steuer wird von jedem erhoben, der eine Immobilie besitzt. Aber auch wenn Sie Mieter sind, zahlen Sie sie wahrscheinlich trotzdem, da Vermieter die Grundsteuer fast immer in Form von Nebenkosten in ihrem Vertrag an Mieter weitergeben.
Grundsteuerbefreiung und -erlass unter besonderen Bedingungen
Die Grundsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erlassen werden. Näheres regeln die § 32 bis 34 GrStG. Diese Regelung ist vor allem für Eigentümer von denkmalgeschützten Grundstücken interessant. Sind hier die Kosten höher als die Einnahmen, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Eigentumserklärung. Zudem können unvorhersehbare Ereignisse wie ein Wohnungsbrand oder ein Wasserschaden eine Steuerbefreiung begünstigen. Dabei gilt: Liegen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter den üblichen Bruttoeinnahmen, kann der Vermieter einen Erlass von 25 Prozent erhalten. Wird kein Einkommen verbucht, werden 50 Prozent Erlass gewährt.
Wann ist die Grundsteuer nicht abzugsfähig?
In Deutschland sind die Zinsen für Ihre Hypothek einer privat genutzte Immobilie nicht steuerlich absetzbar.
Die grundstücksbezogenen Aufwendungen sind bei eigengenutzten Grundstückseigentümern in der Regel nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme bilden jedoch Aufwendungen für Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. 20 Prozent dieser Ausgaben können bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Aufwendungen für Dienstleistungen (im Gegensatz zu Sachkosten) abzugsfähig sind. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, die Dienstleistungen per Banküberweisung zu bezahlen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Ist Grundsteuer steuerlich absetzbar?
Die Grundsteuer ist einkommensteuerlich abzugsfähig, wenn die vermietete Immobilie gewerblich oder geschäftlich genutzt wird. Die Grundsteuer kann als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer geltend gemacht werden.
Der Vermieter kann die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Vermieter kann die aufgewendete Grundsteuer als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehört auch die von den Mietern im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhobene Grundsteuer.
Darin enthalten sind auch Zinsaufwendungen sowie Kosten für Wartung und Reparatur. Sie können in diesem Fall auch einen Abschreibungsbetrag von 2 Prozent (in einigen Fällen noch höher) als Kosten von Ihren Einkünften abziehen. Die Abschreibung errechnet sich in Prozent von den Baukosten der Immobilie (also Kaufpreis abzüglich Grundstückswert).
Was können Mieter von der Steuer absetzen?
Ihre Miete setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Sie zahlen eine Grundmiete für die Nutzung des Wohnraums, zuzüglich der Nebenkosten für Heizung und Strom. Abgesehen davon zahlen Sie zusätzliche Betriebskosten für die Instandhaltung und Wartung der Immobilie. Darin enthalten sind die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Hausmeisterkosten und/oder die Kosten für die Reinigung.
Rechnungen
Als Mieter müssen Sie in Ihrer Steuererklärung auf haushaltsnahe Dienstleistungen achten. Gemeint sind die in Ihrer Mietwohnung ausgeführten Arbeiten, die Sie auch selbst erledigen können.
Auch wenn Sie keine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft direkt eingestellt haben, können Sie verschiedene Posten Ihrer Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung angeben. In der Regel beinhalten alle Nebenkostenabrechnungen die Treppenhausreinigung, zusätzliche Zimmerreinigungsdienste im Winter oder Hausmeisterdienste. Sie können Ihre anrechenbaren Kosten beim Finanzamt geltend machen.
Gemäß § 35a EStG sind maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr von Ihrer Einkommensteuer absetzbar. Als Mieter benötigen Sie als Nachweis eine Betriebskostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters über den von Ihnen gezahlten Anteil. Wichtig ist, dass die Arbeiten in Ihrer Wohnung oder dem dazugehörigen Gebäude oder Grundstück stattgefunden haben.
Handwerkerkosten
Als Mieter müssen Sie sich auch mit Handwerkerleistungen auseinandersetzen. Diese werden in Anspruch genommen, um die Wohnung oder das Haus, in dem Sie wohnen, zu renovieren oder instand zu halten. Vermieter ordnen solche Ausgaben gerne den Betriebskosten zu. Dazu gehören zum Beispiel Wartungsarbeiten an der Heizungs- und Wasserversorgung.
Die Kleinreparaturklausel in Mietverträgen kann auch genutzt werden, um kleinere Instandhaltungsarbeiten an Ihrer Wohnung direkt aufzuerlegen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Reparatur eines verstopften Abflusses.
Sie können 20 Prozent des Handwerkerlohns als Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Die Obergrenze liegt hier bei 6.000 Euro pro Jahr, von denen Sie diese 20 Prozent, also 1.200 Euro, abziehen können.
Als Mieter benötigen Sie wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen eine detaillierte Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters.
Arbeitsplatz
Eine weitere Möglichkeit, Ihre Mietkosten nachträglich zu senken, ist der Abzug Ihrer Steuer für das Homeoffice. Hier gibt es zwei Fälle: Der erste gilt vor allem für Freiberufler oder Selbständige, deren berufliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus ausgeübt wird. Dabei können Sie alle Kosten, also Miete, Strom und Heizung, anteilig zur Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers berücksichtigen.
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Die zweite Form bezieht sich auf Personen, die nur teilweise zu Hause arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel Außendienstmitarbeiter und Lehrer, die den größten Teil ihrer Arbeit andernorts erledigen, einen Teil ihrer Arbeit aber zu Hause erledigen müssen. In diesem Fall können Sie maximal 1.250 Euro pro Jahr geltend machen.
Die Bedürfnisse von Freiberuflern, Selbstständigen und Einzelunternehmern sind so unterschiedlich wie die Arten von Unternehmen, die sie repräsentieren. Einige möchten eine einfache Möglichkeit, Einnahmen und Ausgaben zu verfolgen. Andere benötigen die Möglichkeit, Rechnungen zu senden und Zahlungen zu empfangen und zu erfassen. Einige benötigen einen integrierten Gehaltsabrechnungsservice, während andere Ein-Personen-Betriebe sind. Unternehmen, die Dienstleistungen verkaufen, wünschen sich möglicherweise ein spezielles Zeiterfassungstool. Und was ist mit Steuern, Rechnungen und Berichten? Finom ist der umfassendste Finanzservice für kleine Unternehmen, die in dieser Gruppe getestet wurde, und kann sowohl Freiberufler, Einzelunternehmer als auch Unternehmen aufnehmen. Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Firma und Eröffnung des Geschäftskontos und erstellen zahlreiche Arten von Transaktionsformularen, darunter Kostenvoranschläge, Kontoauszüge, Rechnungen und Quittungen.
Fazit
Immobilien unterliegen der jährlich erhobenen örtlichen Grundsteuer. Sie ist bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nettoertrags aus Immobilien zum Zweck der Einkommen- und Körperschaftsteuer abzugsfähig. Nach deutschem Recht kann ein Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter als Nebenkosten zur Miete umlegen. Es ist auch wichtig, die Ausgaben zu kennen, die Sie nicht steuerlich geltend machen können – wie z. B. Ausgaben der Mieter sowie Ausgaben, die durch Ihre persönliche Nutzung der Immobilie entstehen.
FAQ
Was sind Werbungskosten am Haus?
Werbungskosten am Haus sind alle Kosten und Aufwendungen, die der Eigentümer oder künftige Besitzer des Hauses aufwenden muss, um Mieteinnahmen zu sichern, zu erzielen und zu erhalten (§ 9 Abs. 1 EStG). Sie fallen beim Vermieter an, das heißt, sie müssen in einem ausdrücklichen Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung stehen. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die Immobilien besitzen und verwalten. Darüber hinaus können Grundsteuer Werbungskosten auch dann abgezogen werden, wenn der Vermieter keine Miete verlangt, d. h. wenn die Wohnung oder die Eigentumswohnung leer steht.
Welche Kosten kann ich als Grundsteuer als Mieter steuerlich absetzen?
Alle Nebenkosten bei Eigennutzung sind steuerlich absetzbar. Sie müssen Grundsteuer in Steuererklärung angeben. Mieter können von ihrer Steuerrechnung einen Teil der Nebenkosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Rechnungen direkt oder über Ihren Vermieter bezahlen. Nur 20 Prozent der Kosten können von der Einkommensteuer als Steuervorteile abgesetzt werden.
Ist die Hausratversicherung als Grundsteuer steuerlich absetzbar?
In der Sachversicherung können weder der Eigentümer noch der Vermieter eine Hausratversicherung als Steuerabzug zu einem festen Satz geltend machen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn Sie ein Büro zu Hause haben. In diesem Fall können Sie, unabhängig ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, einen Teil der Hausratversicherung als Absetzbare Kosten abziehen.
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