Der Solidaritätszuschlag wurde ab 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft. In unserer Übersicht erfährst Du, für wen die Erhebung des Solidaritätszuschlags noch relevant ist, wie hoch er ist und wer in Zukunft den Solidaritätszuschlag zahlen wird.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli genannt, stellt einen Zuschlag auf Steuerabgaben wie Lohnsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer dar. Einer seiner Zwecke besteht darin, die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren.
Diese steuerliche Abgabe wurde 1991 vom Bundestag genehmigt und durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) eingeführt, ist aber seitdem umstritten.
Hauptaspekte
- Diese Steuer spielt eine wesentliche Rolle in der deutschen Wirtschaft.
- So betrugen die Einkünfte aus dem Solidaritätszuschlag 2023 etwa 12,2 Milliarden Euro.
- Der Soli gehört zu den Bundessteuern, die in die öffentlichen Kassen Deutschlands fließen.
- Der anfängliche Steuersatz betrug 7,5 Prozent.
- Das zu versteuernde Einkommen betrug sowohl im Osten als auch im Westen ab 1995 15.000 Euro.
- Ein Teil der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wird im Rahmen des Solidarpakts II zur finanziellen Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer verwendet.
Der Solidaritätszuschlag wird ständig aktiv diskutiert und unterliegt laufenden Änderungen. Dies gilt sowohl für die Höhe des Steuersatzes als auch für seine Freigrenzen und dementsprechend für die Bevölkerungsgruppen, die damit besteuert werden.
1998 wurde der Prozentsatz des Solidaritätszuschlags auf 5,5 Prozent gesenkt und seit 2021 fällt der Soli für etwa 90 Prozent aller deutscher Steuerzahler komplett weg. Das zu versteuernde Einkommen wird ständig angehoben; wegen der hohen Freigrenzen bezieht er sich jetzt also nur noch auf etwa jeden zehnten Steuerpflichtigen.
Wer zahlt 2024 noch Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag 2024 ist nur für diejenigen Bürger aktuell, deren Einkommen die festgelegten Freigrenzen übersteigt. Die Höhe der Freigrenzen wird dabei aktiv von der Regierung diskutiert und ist selbstverständlich auch für die Steuerzahler relevant.
Die Freibeträge werden oft aktualisiert und angehoben, sodass nur noch Steuerzahler mit höherem Einkommen dem Soli unterliegen. Sie sind dabei an die Höhe der jährlichen tariflichen Einkommensteuer gebunden.
Seit dem 1. Januar 2021 sind der Solidaritätszuschlag und die damit verbundene zusätzliche Belastung für Steuerpflichtige zugunsten von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen reduziert worden. Die Freigrenze in § 3 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 wurde von 972 Euro/1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16.956 Euro/33.912 Euro angehoben, was einer Erhöhung um das 17-fache entspricht.
Zeitraum | Jährliche Freigrenze | |
Alleinstehende | Verheiratete | |
2020 | 972 € | 1.944 € |
2021-2022 | 16.956 € | 33.912 € |
2023 | 17.543 € | 35.086 € |
2024 | 18.130 € | 36.260 € |
Solidaritätszuschlag: Was die Milderungszone ist und wie sie funktioniert
Der Begriff “Milderungszone” steht in Zusammenhang mit der Steuerentlastung jener Soli Zahler, deren Einkommen sehr nah bei der Freigrenze liegt. Die Milderungszone stellt dabei einen gewissen Bereich dar, in dem ein verminderter Solidaritätszuschlag erhoben wird. Sein Betrag wird dann in Abhängigkeit vom Einkommen stufenweise angepasst. Das heißt also: Bei höheren Einkommen, die über der Freigrenze, aber innerhalb der Milderungszone bleiben, wird ein geringerer Soli erhoben.
Innerhalb der Milderungszone kann der Solidaritätszuschlag höchstens 11,9% des Differenzbetrags zwischen Einkommensteuer und Soli-Freibetrag betragen.
Anwendungsbeispiel der Milderungszone
Herr Stein ist ledig und hat die Steuerklasse I. Seine jährliche Einkommensteuer beträgt 21.280,92 Euro.
Zeiträume und Prozentsätze | Berechnung |
bis 31. Dezember 2020 (ESt., sofern über 972 €/1.944 €) x 5,5% | 21.280,92 EUR x 5,5% = 1.170,45 € |
#01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 (ESt. - FG) x 11,9% | (21.280,92 EUR - 16.956 EUR) x 11,9% = 514.67 € |
01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (ESt. - FG) x 11,9% | (21.280,92 EUR - 17.543 EUR) x 11,9% = 444,81 € |
ab 01. Oktober 2024 (ESt. - FG) x 11,9% | (21.280,92 EUR - 18.130 EUR) x 11,9% = 374,96 € |
Aufgrund der Anwendung dieser Steuererleichterungen verringerte sich die Höhe des Soli beim Herrn Stein innerhalb von vier Jahren fast um das Vierfache.
Solidaritätszuschlag und Unternehmen
Die Anzahl und Höhe der zu zahlenden Steuern hängt bei Unternehmen vor allem von der Rechtsform ab. Bis 2021 galten folgende Vorschriften für die Soli-Besteuerung in Bezug auf Unternehmen:
Rechtsform | Solidaritätszuschlag |
Personengesellschaften | 5,5 % Soli auf die ESt (je nach der Umsatzhöhe) |
Kapitalgesellschaften | 5,5 % Soli auf die KSt 5,5 % Soli auf die Abgeltungssteuer (bei der Gewinnausschüttung) |
Freiberufler | 5,5 % Soli auf die ESt |
Die Soli-Besteuerung war in den Jahren 2020 und 2021 für Unternehmen sehr unterschiedlich. Für Einzelunternehmer und KMU sowie Personengesellschaften wie OHG und KG, die Einkommensteuer zahlen, fällt der Soli dabei weg. Dies ist auf die Einführung der erhöhten Freigrenze zurückzuführen, womit diese einkommensteuerpflichtigen Unternehmen genau wie andere Arbeitnehmer keinen Soli mehr zahlen mussten. Auf diese Weise wurden fast 88 % der kleinen und mittleren Unternehmen, die in den meisten Fällen mittlere Einkommen erzielen, davon befreit.
Die Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH bezahlen Körperschaftsteuer und unterliegen auch weiter dem Solidaritätszuschlag in vollem Umfang. Dies ist auch damit zu begründen, dass die Körperschaftsteuer mit 15 % wesentlich niedriger ist als die Einkommensteuer ist, die bis zu 45 % betragen kann. Darüber hinaus zahlen Kapitalgesellschaften bei der Ausschüttung von Dividenden 5,5 % Soli auf die Abgeltungssteuer. Diese Steuer wird auf Dividenden und andere passive Einkünfte wie Zinsen und Kapitalgewinne erhoben.
Solidaritätszuschlag und Kapitalerträge
In Bezug auf Kapitalerträge gelten in Deutschland folgenden Vorschriften:
- Sie unterliegen der Besteuerung mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %.
- Zuzüglich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die o.g. Steuer erhoben.
Beispiel: Firma X erhält Kapitalerträge von 1000 Euro. Sie unterliegt der Abgeltungssteuer:
1000 Euro x 25 % = 250 Euro
Zuzüglich wird der Solidaritätszuschlag gezahlt:
250 Euro x 5,5 % = 13,75 Euro.
Somit beträgt der Gesamtbetrag der Steuern auf Kapitalerträge 263,75 Euro.
Diese Besteuerung wird unabhängig davon umgesetzt, ob der Empfänger im In- oder Ausland ansässig ist. Die Vorschrift bezieht sich nur auf deutsches Vermögen als Einnahmequelle. Das bedeutet, dass auch ausländische Anleger, die Erträge aus deutschen Investitionen beziehen, sowohl der Abgeltungssteuer als auch dem Solidaritätszuschlag unterliegen.
Solidaritätszuschlag: Kontroversen und Kritiker
Wann wird der Soli völlig abgeschafft? Dieses Thema wird ständig von allen Parteien und der Öffentlichkeit diskutiert. Laut mehreren gerichtlichen Beschlüssen widerspricht die Einführung und Erhebung des Solidaritätszuschlages derzeit nicht der Verfassung. Die Meinungen der deutschen Parteien zum Soli sind unterschiedlich.
- CDU/CSU und FDP stimmen für die vollständige Abschaffung der Steuer, weil dies eine Steuerentlastung für die Bürger bedeutet und zur Stärkung der Volkswirtschaft beitragen wird.
- SPD und Grüne nehmen zu diesem Thema eine eher zurückhaltende Haltung ein und äußern sich nicht so radikal. Stattdessen schlagen sie vor, dass der Soli für Spitzenverdiener bleiben sollte, während die Bürger mit niedrigen und mittleren Einkünften davon befreit werden sollten.
- Die AfD plädiert für die sofortige Abschaffung der Steuer.
Die Diskussionen zu diesem Thema werden wahrscheinlich noch eine ganze Weile andauern. Die Ergebnisse sollten jedoch die Interessen der Öffentlichkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigen.
FAQ
Wer zahlt 2024 den Solidaritätszuschlag?
Wenn Deine Einkommensteuer 2024 mehr als 18.130 Euro beträgt, musst Du den Soli zahlen. Für Verheiratete beträgt die Freigrenze 36.260 Euro.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag in 2024?
Der Prozentsatz des Solidaritätszuschlags beträgt im Jahr 2024 5,5% der zu zahlenden Einkommensteuer.
Wann entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Solidaritätszuschlag?
Eine mündliche Verhandlung in Sachen Soli ist für den 12.11.2024 geplant. Diese Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts findet in Karlsruhe statt.
Wann wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft?
Die völlige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird noch diskutiert. Seit 2021 ist diese Steuer jedoch für rund 90% der Steuerzahler weggefallen. Damals wurden die Freigrenzen stark angehoben. In den Jahren 2023 und 2024 wurden sie weiter erhöht.
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