Latente Steuern einfach erklärt: Was sind aktive und passive latente Steuern? Wir geben Beispiele für die Berechnung latenter Steuern.

Inhalt

Latente Steuern sind vorübergehende positive Differenzen, die sich aus der unterschiedlichen Behandlung von Mitteln in der Steuer- und in der Buchführung ergeben. Sie werden zur schrittweisen Angleichung der Einkommensteuerwerte in künftigen Berichtszeiträumen gebildet. Sie können z.B. entstehen, wenn ein Unternehmen Gewinne aus dem Verkauf von Waren gutgeschrieben hat, die Übertragung aber aus technischen Gründen nie stattgefunden hat.

Latente Steuern sind nicht zu verwechseln mit Rechnungsabgrenzungsposten. Sie gleichen steuerliche Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz aus, wenn es zu temporären Wertunterschieden kommt.

In diesem Artikel werden erfahren, was bedeutet latent im Sinne von Steuern (latent Bedeutung), der Unterschied zwischen aktiver und passiver latenter Besteuerung und wie man latente Steuern buchen kann.

Ursachen für latente Steuern

Es gibt mehrere Faktoren, die die Höhe des Gewinns am Ende einer Rechnungsperiode beeinflussen können.

Latente Steuerverbindlichkeiten entstehen am häufigsten durch die Abschreibung von Anlagevermögen. Die Abschreibung ist der Prozess der Wertverlustdeckung eines Vermögenswerts durch die Kostenübertragung auf Kostenkonten. Bei der Berechnung des Abschreibungsbetrags in der Buchhaltung ändert sich der Wert des Vermögensgegenstands und wird in der Bilanz als Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und dem Abschreibungsbetrag ausgewiesen.

Für steuerliche Zwecke werden Steuerabzüge in Form von Abschreibungsabzügen für ein Wirtschaftsgut vorgenommen. Aufgrund temporary Konzept kommt es häufig vor, dass der Betrag der kumulierten Abschreibungen und der Betrag der Abschreibungsabzüge (sprich: Steuerabzüge) voneinander abweichen.

Eine Rückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 HGB ist zu passivieren, wenn die künftig entstehende Steuerschuld bereits das abgelaufene Geschäftsjahr wirtschaftlich belastet und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Der Bilanzausweis erfolgt unter den Steuerrückstellungen. 

Die Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen sind im Handels- und Steuerrecht unterschiedlich geregelt und wurden zuletzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wesentlich geändert. Die Bilanzierung und Bewertung ist näher an den internationalen Rechnungslegungsstandards geregt, was jedoch zu noch deutlichen Unterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz geführt hat.

Zeitliche Dimensionen latenter Steuern

Nur Unterschiede in den Bewertungen, die sich im Laufe der Zeit ausgleichen, führen zu latenten Steuern. Permanente Differenzen führen nicht zu latenten Steuern.

Temporäre Differenzen – wenn die latente Steuern in absehbarer Zeit wieder ausgeglichen werden. Beispiel: Abschreibungen, wenn die Nutzungsdauer nach Handels- und Steuerrecht unterschiedlich ist, werden am Ende der Rechnungsperiode wieder ausgeglichen. Auch die bei quasipermanente Differenzen findet in Zukunft ein Ausgleich statt. In diesem Fall ist der Zeitpunkt jedoch unbekannt. Beispiel: Die steuerliche Sonderabschreibung von Immobilien wird erst bei deren Verkauf ausgeglichen.

Je nachdem, auf welcher Seite der Bilanz die latenten Steuern ausgewiesen werden, unterscheidet man zwischen Folgendem: aktive und passive latenten Steuern.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuer ist der Teil der latenten Steuern, der zu einer Verringerung der im nächsten oder in späteren Berichtszeiträumen an den Haushalt zu zahlenden Einkommensteuer führt. Sie entstehen, wenn bei dem handelsrechtlichen Gewinn in der Handelsbilanz ein niedriger Wert steht als in der Steuerbilanz. In diesem Fall ist der in der Handelsbilanz ausgewiesene Steueraufwand zu hoch und muss durch aktive latente Steuern ausgeglichen werden.
Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht ein Zuordnungsverbot für aktive latente Steuern in Höhe des Betrages, der die passive latente Steuern übersteigt. Dies bedeutet, dass Erträge nur dann zugerechnet werden dürfen, wenn sie den Betrag der latenten Steuern übersteigen.

Aktive latente Steuern Beispiel: Überweisung von Mitteln auf Konten nach einem Gerichtsurteil, Verluste am Ende von Buchungsperioden, Verbuchung von Zinsen für Darlehen und Anleihen, verschiedene Steuerentlastungen.

Passive Latente Steuern

Passive latente Steuern sind vorübergehende positive Differenzen, die sich aus der unterschiedlichen buchhalterischen Behandlung von Mitteln in der Steuer- und Buchführung ergeben. Sie entstehen, wenn die fiktiven Steuern in der Handelsbilanz höher sind als die tatsächlichen Steuern in der Steuerbilanz. Sie werden zum Zweck der schrittweisen Angleichung der Ertragsteuern in künftigen Berichtszeiträumen abgebildet. 

Passive latente Steuern entstehen, wenn der Gewinn in der Handelsbilanz höher ist als in der Steuerbilanz. Der Steuervortrag aus der Steuerbilanz ist dann zu niedrig und muss durch passive latente Steuern ausgeglichen werden.

Passive latente Steuern Beispiel: Klassische Beispiele sind Steuererstattungen, zukünftige Steuerzahlungen oder Steuerrückzahlungen.

Berechnung der latenten Steuern

Es gibt keine komplexen Berechnungen für latente Steuern. Wenn Sie latente Steuern berechnen möchten, führen Sie die folgenden Schritte durch:

  • Wählen Sie die Verbindlichkeits- oder Abgrenzungsmethode und ermitteln Sie die Differenz zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Saldo.
  • Multiplizieren Sie die Differenz mit dem gewählten Steuersatz – aktuell oder zukünftig.
  • Stellen Sie die latenten Steuern in Ihrer Handelsbilanz dar.

Formel für latente Steuern:

Latente Steuern = temporäre Differenz * Steuersatz

Wie wird die temporäre Differenz für die Steuerberechnung ermittelt?

Hierbei handelt es sich um Differenzen zwischen der Bilanz und der Steuerbilanz. Ein latente Steuern Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Abschreibung von 500 Euro für Betriebsmittel berechnet. In der Steuerbilanz wird eine andere Periodenabgrenzungsmethode verwendet, und im selben Jahr betrug der Betrag der aufgelaufenen Abschreibungen 400 Euro. Es entsteht eine temporäre Differenz von 100 Euro.

Sprich: latente Steuern = 100 * 30 % (Einkommensteuersatz) = 30 Euro. Dies wird eine latente Steuerschuld sein. Denn das Unternehmen hat mehr Abschreibungen aus dem Gewinn genommen und weniger Steuern gezahlt.

Dementsprechend wird sich die Kapitalflussrechnung ändern, wenn die latenten Steuern erfasst werden:

  • Das Entstehen einer Verbindlichkeit zur Zahlung künftiger Steuern wird den Mittelabfluss erhöhen.
  • Latente Steueransprüche verringern den Mittelabfluss.

Dies ist für künftige Investoren oder Kreditgeber wichtig zu berücksichtigen. Denn diese Zahl zeigt einen zukünftigen Steuervorteil und zukünftige Steuerbelastungen. Vielleicht hat das Unternehmen zu viel gezahlt und die Steuerzahlungen werden im nächsten Zeitraum geringer ausfallen. All dies wirkt sich auf den Cashflow und die finanzielle Stabilität aus.

Bilanzielle Abbildung für latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern bleiben nur so lange in der Bilanz, bis die Steuerlast ausgeglichen ist oder nicht mehr zu erwarten ist. Sie müssen dann über die entsprechenden Erfolgskonten wieder aufgelöst werden.

Die folgenden Buchungssätze sind für diesen Zweck wichtig:

  • Form der latenten Steueransprüche: latente Steueransprüche auf Erträge aus der Abgrenzung und Verrechnung latenter Steuern
  • Auflösung von aktiven latenten Steuern: die Kosten für das Hinzufügen und Auflösen von latenten Steuern zu aktiven latenten Steuern
  • Form der passiven latenten Steuern: Aufwendungen aus der Zurechnung und Verrechnung von latenten Steuern zu passiven latenten Steuern
  • Auflösung von latenten Steuerverbindlichkeiten: passive latente Steuern auf Erträge aus der Abgrenzung und Begleichung von latenten Steuern

Wer sollte latente Steuer ausweisen

Latente Steuern müssen von allen Unternehmen gebildet werden, die der Doppelbesteuerung unterliegen. Sie werden in der Bilanz ausgewiesen.

In der Bilanz können latente Steuern saldiert oder nicht bilanziert werden. Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter „Erträge und Ertragsteuern“ auszuweisen.

Eine Aufstellung unter dem Posten „Steuern aus Einkommen und Erträge“ ist auch dann zu erstellen, wenn ein Guthaben aus der Gründung und Liquidation entsteht.

Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und welche Steuersätze für die Bewertung verwendet wurden. 

Um den Abschlussadressaten aussagekräftige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, ist es darüber hinaus erforderlich, den in der gesonderten Buchführung ausgewiesenen Steueraufwand/-ertrag mit dem erwarteten Steueraufwand/-ertrag abzustimmen, um sicherzustellen, dass die in der Bilanz ausgewiesenen Posten verständlich sind.

Die Angaben im Anhang sind unabhängig davon zu machen, ob tatsächlich latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen werden. 

Auswirkungen von latenten Steuern

Die Beträge der latenten Steuern werden in der Bilanz ausgewiesen und fließen in die Finanzanalyse, d. h. in die Berechnung des Nettovermögens des Unternehmens ein, wodurch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinflusst wird.

Latente Steuern des Handelsrechts zeigen die zukünftige Steuerbelastung des Unternehmens. Sie wirken sich somit auf den Jahresabschluss des Unternehmens aus und beeinflussen das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis.

Fallen in einem Geschäftsjahr sowohl aktive als auch passive latente Steuern an, so können diese getrennt bilanziert oder addiert werden. Allerdings sollten latente Steueransprüche nicht unberücksichtigt bleiben und nur latente Steuerverbindlichkeiten ausgewiesen werden.

Die Bilanzierung latenter Steuern ist nicht auf die Bilanzierung beschränkt. Latente Steuern spielen auch eine Rolle bei der Bestimmung der Kapitalanforderungen für die Solvenz. Die Verlustabsorptionsfähigkeit von latenten Steuern beruht auf der Überlegung, dass sich der Eintritt eines ungünstigen Extremszenarios indirekt auf die latenten Steuern auswirken kann. Dies kann unter bestimmten Bedingungen die Solvenzkapitalanforderungen reduzieren. Aufgrund dieser allgemeinen Situation – darunter erhebliche zeitliche Unterschiede zwischen der Solvenzprüfung und den Steuerveranlagungen sowie Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Solvenzkapitalanforderungen – können sich latente Steuern erheblich auf den Solvabilitätskoeffizienten auswirken.

Latente Steuern – rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. Januar 2005 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der Europäischen Union verpflichtet, den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Auch für Unternehmen, die nach den Normen des Handelsgesetzbuches (HGB (§ 268 Abs)) bilanzieren, ergeben sich verpflichtend seit dem 1. Januar 2010 durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) grundlegende Änderungen. Mit dem einhergehenden Wandel nimmt die Bedeutung einzelner Rechnungslegungsnormen in den Jahresabschlüssen zu.

So werden die HGB-Regelungen latenter Steuern durch das BilMoG neuverfasst. Nach IFRS bilden latente Steuern bereits einen bedeutenden Posten im Jahresabschluss.

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Fazit

Latente Steuern ermöglichen es, die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungs- und den steuerlichen Rechnungslegungsmethoden zu berücksichtigen. Dadurch wird somit eine korrekte Berechnung der zu zahlenden Steuern gewährleistet. Die Nichtberücksichtigung von Unterschieden bei der Bewertung von Leistungen für Rechnungslegungs- und Steuerzwecke kann negative Folgen haben. Daher entspricht die Möglichkeit, das Konzept der aufgeschobenen Steuern zu nutzen, das in den Rechtsvorschriften vieler Länder verankert ist, den Anforderungen der modernen Entwicklungsländer.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Vorhandensein von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerverbindlichkeiten in einem Unternehmen keine Bewertung der Solvenz oder finanziellen Stabilität liefert, sondern sich lediglich auf die Effizienz der Mittelzuweisung und auf einige Besonderheiten der Buchhaltung und der Steuerbuchhaltung  bezieht sowie auf das Vorhandensein von Unterschieden in ihren Ergebnissen hinweist.

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