In diesem Artikel beleuchten wir alles rund um das Thema immaterielle Vermögensgegenstände. Du erhältst Infos zur Aktivierung, Bewertung und Erfassung dieser Vermögensgegenstände. Außerdem erfährst Du, wie Du sie abschreiben kannst.

Inhalt

Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?

Der Begriff “immaterieller Vermögensgegenstand” wird im HGB (Handelsgesetzbuch) genauer beschrieben. Hierbei handelt es sich um dauerhaft genutzte, nicht-materielle oder nicht-physische Vermögenswerte. Beispiele sind Patente, Software, Lizenzen und Marken. Steuerrechtlich werden immaterielle Vermögensgegenstände als nicht-körperliche Wirtschaftsgüter bezeichnet, die einem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen.

Bei materiellen Vermögensgegenständen handelt es sich hingegen um physische Gegenstände. Dazu gehören unter anderem Bargeld, Inventar, Fahrzeuge, Ausrüstungen und Immobilien. Es gibt jedoch auch Gegenstände, die sowohl einen materiellen als auch einen immateriellen Anteil haben. Diese müssen im Rahmen einer Bilanzanalyse immaterieller Vermögensgegenstände überprüft werden.

Immaterielle Vermögensgegenstände spielen eine entscheidende Rolle für Unternehmen in so gut wie allen Branchen. Grund ist, dass sie wertvolle Wettbewerbsvorteile bieten. In der Technologie- und Softwarebranche sind geistiges Eigentum und innovative Entwicklungen von zentraler Bedeutung für den Markterfolg. Auch im Finanz- oder Gesundheitswesen spielen sie inzwischen eine wichtige Rolle. Immaterielle Gegenstände wie Urheberrechte sind besonders in der Kreativwirtschaft entscheidend. 

Durch gezielte Investitionen in immaterielle Vermögenswerte können Unternehmen sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Zudem tragen sie zur langfristigen Wertschöpfung und Nachhaltigkeit bei. Insgesamt sind immaterielle Vermögenswerte somit ein Schlüssel zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände

Unten findest Du einige Beispiele immaterieller Vermögensgegenstände, die eventuell auch für Dich und Dein Unternehmen relevant sein könnten:

  • Patente, Markenrechte und Lizenzen
  • Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
  • gekaufte oder selbst entwickelte Software 
  • Kundenlisten und Beziehungen
  • Urheberrechte, Forschungsergebnisse und Know-how

Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Aber wie werden immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz abgebildet? Grundsätzlich müssen Bewertbarkeit, Einzelveräußerbarkeit und Abgrenzbarkeit gegeben sein, damit ein Vermögensgegenstand bilanziert werden kann.

  • Bewertbarkeit bedeutet, dass dem Vermögensgegenstand ein verlässlicher Wert zugeordnet werden kann – meist orientiert am Markt- oder Anschaffungspreis.
  • Einzelveräußerbarkeit liegt vor, wenn der Vermögensgegenstand unabhängig vom restlichen Unternehmen verkauft werden kann.
  • Abgrenzbarkeit ist dann erfüllt, wenn der Vermögensgegenstand klar von anderen im Unternehmen unterscheidbar ist.

Diese Kriterien gelten für alle Arten von Vermögensgegenständen – materiell wie immateriell – und sind zentrale Voraussetzungen für die Aktivierung in der Bilanz.

Aktivierungspflicht und Wahlrecht

Nach §246 Abs.1 S.1 HGB gilt eine allgemeine Aktivierungspflicht für alle Vermögensgegenstände. Die Aktivierung eines Gegenstandes bedeutet, dass dieser in der Bilanz auf der Aktivseite aufgenommen wird. Dadurch wird der Wert des Unternehmens erhöht.

Das Aktivierungswahlrecht gilt nach §248 Abs. 2 S. 1 HGB für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Sie können freiwillig aktiviert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Entwicklungskosten eines neuen Produkts
  • eine selbst erstellte Software

Es gibt jedoch auch ein Aktivierungsverbot. Nach § 248 Abs. 2 S. 2 HGB gilt dies für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare Vermögensgegenstände.

Bewertung und Erfassung in der Bilanz

Für die Aufnahme immaterieller Vermögensgegenstände in die Bilanz wird das Anschaffungskostenprinzip genutzt. Bei der Aktivierung werden also alle direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt. Danach erfolgt die Folgebewertung. Diese erfolgt entweder durch das Vorrangprinzip oder durch Abschreibungen. Sie stellt den Werteverzehr über die Nutzungsdauer dar.

Methoden zur Wertermittlung

Bei der Wertermittlung immaterieller Vermögensgegenstände kommen verschiedene Methoden zur Anwendung. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Kostenansatz: Hierbei werden die historischen Anschaffungskosten mit möglichen Zuschreibungen addiert.
  • Ertragsmethode: Bei dieser Methode werden die Vermögensgegenstände basierend auf den zukünftigen Erträgen bewertet.

Die Wahl der Bewertungsmethode hängt von der Art des immateriellen Vermögensgegenstands und den bilanzierungsrechtlichen Vorschriften ab.

Selbst erstellte vs. erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände können selbst geschaffen, aber auch gekauft werden. Beide Kategorien werden gemäß HGB, IFRS und EStG unterschiedlich bilanziert. 

Nach HGB werden erworbene immaterielle Vermögensgegenstände immer aktiviert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen hingegen nur unter bestimmten Bedingungen aktiviert werden – beispielsweise wenn Entwicklungskosten vorliegen. Auch nach § 5 Abs. 2 EStG dürfen immaterielle Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz nur angesetzt werden, wenn sie gegen Entgelt erworben wurden. Im Gegensatz dazu erlaubt der IFRS 38 die Aktivierung von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen. 

Forschungsaufwendungen gelten in beiden Fällen als Ausnahme, denn sie werden als Aufwand verbucht. In der Buchhaltung nach SKR03 und SKR04 werden immaterielle Vermögensgegenstände jeweils in der Kontenklasse 0 erfasst, wobei erworbene Gegenstände in der Regel als langfristige Vermögenswerte gelten. 

Eine sorgfältige Unterscheidung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten ist sehr wichtig: Nur Entwicklungskosten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert. Forschungsaufwendungen werden hingegen sofort als Aufwand verbucht.

Abschreibung und Wertminderung

Immaterielle Vermögensgegenstände können abgeschrieben und als Wertminderung genutzt werden. Hierbei wird der Wert der Gegenstände über eine geschätzte Nutzungsdauer betrachtet. Ihre Abschreibung ist über diesen Zeitraum möglich.

Die Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände ist erforderlich, um die Wertminderung dieser Gegenstände über ihre Lebensdauer aufzuzeigen. Wenn ein immaterieller Vermögensgegenstand nach der Abschreibung weniger wert ist als in der Bilanz ausgewiesen, zeigt dies eine Wertminderung. 

Planmäßige Abschreibung

Mit der planmäßigen Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. Ziel ist dabei, den Wertverlust so genau wie möglich zu erfassen. Hierfür gibt es mehrere Abschreibungsmethoden:

  • lineare Abschreibung: Dies ist der Standardfall im Steuerrecht. Mit ihr lassen sich die Kosten für angeschaffte Anlagegüter zeitanteilig auf die gesamte Nutzungsdauer verteilen.
  • degressive Abschreibung: Diese ist nach § 7 Abs. 2 EStG nur für bestimmte Zeiträume zugelassen. Sie kann in die geometrisch- und arithmetisch-degressive Abschreibung unterteilt werden. Bei ersterer Variante lässt sich der Abschreibungsbetrag mithilfe eines gleichbleibenden Faktors berechnen. Bei der zweiten Methode sind die Anschaffungskosten nur im ersten Jahr Grundlage für die Berechnung. Danach wird der Restbuchwert genutzt, der sich jedes Jahr reduziert.
  • digitale Abschreibung: Diese Methode ähnelt der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Der Unterschied liegt darin, dass der Abschreibungsbetrag Jahr für Jahr um denselben Degressionsbetrag sinkt.
  • Leistungsabschreibung: Bei dieser Methode gibt es keinen konkreten Abschreibungsplan. Der Restbuchwert orientiert sich an der tatsächlichen Leistung im Vergleich zur voraussichtlichen Gesamtleistung.

Auch die Wertminderung von immateriellen Vermögensgegenständen wie Software, Patenten und Goodwill kann erfasst werden. Software und Patente werden typischerweise über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben. Bei Software beträgt die geschätzte Nutzungsdauer in der Regel drei Jahre. Bei Patenten orientiert sich die Nutzungsdauer oft am Schutzzeitraum, der bis zu 20 Jahre betragen kann.

Die Behandlung von Goodwill gestaltet sich komplizierter. Gemäß § 246 Abs. 1 S. 4 HGB wird Goodwill nur dann aktiviert, wenn er entgeltlich erworben wurde. § 253 Abs. 3 HGB schreibt vor, dass Goodwill planmäßig über die geschätzte Nutzdauer abgeschrieben werden muss. Nach IAS 36 und IFRS 3 wird Goodwill ebenfalls nur bei einem Unternehmenskauf angesetzt. Hier besteht aber keine Pflicht zur planmäßigen Abschreibung.

Kenntnisse dieser Regelungen sind entscheidend für die korrekte Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens. Sie wirken sich direkt auf dessen Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Außerplanmäßige Abschreibung und Wertverluste

Eine außerplanmäßige Abschreibung stellt eine unregelmäßige Wertminderung eines abnutzbaren Vermögensgegenstands dar. Dies bedeutet, dass die Wertminderung nicht durch den regelmäßigen Gebrauch verursacht wurde. Ursachen sind beispielsweise Unfälle, technische Überalterung oder wirtschaftliche Schwankungen.

Um den tatsächlichen Wert von dieser Vermögensgegenstände zu bestimmen, werden sogenannte Impairment-Tests durchgeführt. Sie werden auch Werthaltigkeitstests genannt. Die Kriterien dieser Tests werden durch die IFRS (International Financial Reporting Standards) und das HGB bestimmt. Laut IFRS IAS 36 kann von einer Wertminderung gesprochen werden, wenn der Buchwert eines Vermögensgegenstandes den erzielbaren Betrag übersteigt. Im HGB ist die Wertminderung in § 253 geregelt.

Strategischer Nutzen immaterieller Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände spielen eine entscheidende Rolle bei der Steigerung des Unternehmenswerts. Grund hierfür ist, dass sie oft entscheidende Wettbewerbsvorteile mit sich bringen und die Kundenbindung verbessern können. Außerdem sind diese meistens durch Schutzmechanismen abgesichert, beispielsweise das Markenrecht und den Patentschutz. Dies kann den wirtschaftlichen Vorteil eines Unternehmens langfristig absichern.

Darüber hinaus eröffnen immaterielle Werte Monetarisierungsmöglichkeiten, etwa durch Lizenzierungen. Hierbei müssen andere Unternehmen für die Nutzung der geschützten Rechte eine Gebühr bezahlen. 

Steuerliche Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände können abgeschrieben und steuerlich geltend gemacht werden. Abschreibungen werden über die Nutzungsdauer verteilt und sind als Betriebsausgaben zu kennzeichnen. Sie reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage eines Unternehmens und können somit die Steuerlast erheblich senken. 

In vielen Ländern gibt es weitere steuerliche Anreize, insbesondere für Start-ups und innovative Unternehmen. Darunter zählen beschleunigte Abschreibungen oder steuerliche Vergünstigungen für Forschung und Entwicklung. Diese Regelungen fördern junge Unternehmen und helfen, ihre Liquidität zu verbessern.

Buchhaltung und Bilanzierung: Praxisleitfaden

Hier findest Du ein paar nützliche Tipps, die Du in der buchhalterischen Praxis umsetzen kannst. Zudem weisen wir auf häufig gemachte Fehler hin und zeigen Dir, wie Du diese umgehst.

Buchungssystem für Kauf, Aktivierung und Abschreibung (SKR03/ SKR04). Die Buchhaltung erfordert ein systematisches Vorgehen, insbesondere bei Kauf, Aktivierung und Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen. Im SKR03 erfolgt der Kauf über Konten der Klasse 0, beispielsweise Konto 0027 für Software. Auch im SKR04 wird Klasse 0 genutzt, beispielsweise Konto 0135).

Nach dem Kauf wird das Anlagegut aktiviert und linear oder degressiv über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Hierfür werden im SKR03 Konten der Klasse 4 und im SKR04 Konten der Klasse 6 verwendet.

Zu den häufigsten Fehlern gehören unter anderem:

  • fehlerhafte Kontenzuordnung
  • unzureichende Dokumentation
  • falsche Abschreibungssätze

Mit folgenden Best Practices können diese jedoch ganz einfach umgangen werden:

  • Führe regelmäßige Abstimmungen durch.
  • Automatisiere Deine Vorgänge durch eine Buchhaltungssoftware.
  • Stelle die korrekte Erfassung aller Anlagenbewegungen sicher.
  • Beachte stets die steuerlichen Vorgaben.

Ein durchdachtes Buchungssystem erleichtert die Erstellung transparenter und korrekter Jahresabschlüsse. Mit digitalen Lösungen lassen sich Fehler reduzieren und der Prozess optimieren.

FAQ

Was sind immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens?

Bei immateriellen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens handelt es sich um nicht-physische, kurzfristig genutzte Werte wie Lizenzen oder Patente.

Wie bucht man immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert?

Immaterielle Vermögensgegenstände werden auf einem Anlagekonto aktiviert. Ihre Abschreibung wird über die Nutzungsdauer gebucht.

Wie werden immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert?

Immaterielle Vermögensgegenstände werden als Aktivposten bilanziert und dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

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