Markenschutz: Was ist das und warum ist er für Unternehmen so wichtig? Eine Marke ermöglicht es nicht nur, die Produkte eines bestimmten Unternehmens zu identifizieren, sondern sie auch erkennbar zu machen und sie von identischen oder ähnlichen Produkten konkurrierender Unternehmen zu unterscheiden. Deshalb ist es so wichtig, die Marke rechtlich zu schützen, vor allem, wenn ein Unternehmen beschlossen hat, auf dem internationalen Markt tätig zu werden. Eine Marke wird jedoch erst dann geschützt, wenn sie bei der zuständigen Behörde eingetragen ist. Dieses Verfahren ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Marke in Deutschland anmelden können und welche Registrierkosten auf Sie zukommen werden.
Markenschutz und Arten von Marken
Eine Marke ist eine Bezeichnung, die zur Individualisierung von Waren oder Produkten (Dienstleistungen) von juristischen Personen oder Einzelunternehmern dient.
Das ausschließliche Merkmal einer Marke besteht darin, dass sie die Identifizierung einer bestimmten Ware oder einer Gruppe von Waren (Dienstleistungen) ermöglicht.
Optisch ist sie ein Text oder ein grafisches Objekt, das auf Produkten, Verpackungen oder zu Werbezwecken verwendet wird.
Eine Marke hat einen ähnlichen Zweck wie eine Visitenkarte. Sie sollte einfach, wiedererkennbar, ausreichend originell und auffallend sein.
In der Regel wird eine Marke heutzutage als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Je mehr Wert ein Unternehmen auf seinen Ruf legt, desto teurer wird seine eingetragene Marke sein.
Eine Marke hat einen einfache und klare Zwecke:
- Sie hilft dem Verbraucher, ein Produkt von einem anderen zu unterscheiden;
- Sie ist eine Informationsbotschaft an den Verbraucher, dass er beim Kauf eines Produkts mit der entsprechenden Marke auf dessen Qualität vertrauen kann.
Qualitätssicherung und Prestige sind Gründe, warum die Endverbraucher bereit sind, für "Marken"-Waren oder -Dienstleistungen zu viel zu bezahlen.
Es gibt viele verschiedene Arten von Warenzeichen:
Wortmarken
Sie bestehen aus Wörtern, Wort- und Buchstabenkombinationen, Sätzen und deren Kombinationen. Sie werden in Deutsch, Englisch oder anderen Sprachen erstellt. Sie können Slogans, Mottos, Website-Domain-Namen als Wortmarke schützen lassen.-
Bildmarken
Bestehen nur aus Bildern, d. h. es sind keine Textinformationen enthalten. Beispiele sind realistische Bilder von Tieren, Natur und Gegenständen, abstrakte Kompositionen von Linien, Figuren usw.
Wort-/Bildmarken
Bestehen aus Textinformationen und Bildern.
Dreidimensionale Marken
Dabei handelt es sich um volumetrische dreidimensionale Objekte, Figuren, Kombinationen von Figuren und Linien im Raum. Dreidimensionale Marken stellen häufig die Form eines Produkts oder eines Teils davon, die Form der Produktverpackung sowie die Form, die nicht direkt mit dem Produkt zusammenhängt, dar.
Klangmarken
Dazu gehören Klänge, instrumentale oder vokale Phrasen, Fragmente von Musikstücken, alle Arten von häuslichen, industriellen, natürlichen und anderen akustischen Phänomenen, Geräusche und deren Kombinationen.
Farbmarken
Farbmarken repräsentieren eine einzelne Farbe als solche oder eine Kombination von Farben.
Positionsmarken
Es wird auf Etiketten und Produkten angebracht. Beliebt bei Herstellern von Kleidung, Schuhen, Kosmetika, Parfüm. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bezeichnung an einem bestimmten Teil der Ware befindet.
Markenschutz: Wie kann man eine Marke anmelden?
Sowohl natürliche und juristische Personen als auch eine Gruppe von Interessenten sind berechtigt, eine Marke zu besitzen. Auch wenn Sie kein Einzelunternehmer sind, können Sie eine Marke in Deutschland anmelden. Dazu müssen Sie nicht unbedingt eine eigene Marke in Ihrem Herkunftsland besitzen.
Marken eintragen: das Verfahren
Das Verfahren ist geregelt durch:
- Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG);
- Das Markenmodernisierungsgesetz (MaMoG)
Das Verfahren zur Eintragung einer Marke in Deutschland besteht aus folgenden Schritten:
Anmeldung zur Eintragung
Die Anmeldung und die Unterlagen müssen beim Patent- und Markenamt DPMA eingereicht werden. Die Markenanmeldung kann entweder persönlich, per Post oder online über eine elektronische Anmeldung eingereicht werden.
Ein Antrag auf Eintragung einer Marke in Deutschland muss enthalten:
- Angaben über den Anmelder;
- eine Abbildung der Marke;
- ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.
Prüfung der Markenanmeldung
Wird nach Einreichung des Antrags durchgeführt. Bei der Prüfung wird festgestellt, ob Eintragungshindernisse vorliegen. Auch die Marke selbst wird auf Ähnlichkeiten mit bereits eingetragenen Gegenständen geprüft.
Sie können keine Marke eintragen lassen, wenn sie:
- die Verbraucher in die Irre führt;
- die Sensibilität der Menschen beleidigt;
- anderen deutschen Marken, bzw. denjenigen anderer Unternehmen ähnlich ist, die in Deutschland Schutz genießen;
- unter Verwendung nationaler Zeichen und Embleme abgebildet ist.
Markennamen eintragen lassen
Erfüllt die Anmeldung alle rechtlichen Voraussetzungen und liegen keine Eintragungshindernisse vor, trägt das Deutsche Patentamt die Marke in das Register ein. Nach der Veröffentlichung der Eintragung wird dem Inhaber eine Bescheinigung über die Eintragung der Marke in Deutschland zugesandt.
Marken eintragen lassen: Einwände
Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung können Dritte gegen die Eintragung der Marke Widerspruch einlegen.
Unionsmarken in Deutschland
Für Unternehmen, die planen, nicht nur in Deutschland, sondern auch in mehreren EU-Ländern tätig zu werden, ist es sinnvoll, eine EU-Marke (Europäische Unionsmarke) anstelle einer nationalen Marke einzutragen.
Sie können sich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO EUTM-Marke registrieren.
Die EUTM gilt für alle Mitgliedsländer gleichzeitig und die Gebühr hängt nicht von der Anzahl der Mitgliedsländer ab. Es ist nicht möglich, ein oder mehrere Länder aus der Liste auszuwählen. Wenn eine Marke nicht in einem der Länder eingetragen ist, verweigert die Agentur die Erteilung einer EU-Marke.
Die EU-Marke wird in der gesamten EU 10 Jahre lang gültig sein.
Eine Marke anmelden: Kosten und Gebühren
Die Kosten dafür, eine Marke einzutragen, hängen in Deutschland von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab, für die die Marke eingetragen werden soll. Die Grundgebühr für die Eintragung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Online-Anmeldung). Wenn Sie zusätzlichen für weitere Produktbereiche eine Marke schützen lassen, erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt zusätzliche Kosten von 100 € pro zusätzlicher Klasse.
Für diejenigen, die alles so schnell wie möglich erledigen wollen, gibt es eine beschleunigte Registrierung, für die Sie eine zusätzliche Markenanmeldungskosten von 200 Euro zahlen müssen.
Markenschutz und Rechte des Markeninhabers
Der Inhaber der Marke hat das ausschließliche Recht, die Marke zu benutzen und zu verwerten.
Im Falle einer Verletzung kann der Markeninhaber vor dem zuständigen Landgericht Klage erheben. Er kann auch die Benutzung der Marke verbieten und die Offenlegung und Beschlagnahme der unrechtmäßig gekennzeichneten Produkte verlangen. Darüber hinaus kann der Kläger Auskünfte über rechtswidrige Handlungen und die Vernichtung oder den Verfall einer Markeneintragung in Deutschland verlangen.
Lizenzen für Warenzeichen
Eine Markenlizenz ist die Einräumung des Rechts, eine Marke unter bestimmten vertraglichen Bedingungen zu nutzen. So darf der Erwerber die Marke beispielsweise auf der Verpackung seiner Produkte verwenden.
Markenlizenzen werden nun auf Antrag des Markeninhabers (Lizenzgebers) oder des Lizenznehmers in das Register eingetragen, wenn die andere Partei der Eintragung zustimmt. Es werden Informationen über den Lizenznehmer, die Art der Lizenz und etwaige Beschränkungen angegeben. Für die Eintragung, Änderung und Löschung einer Lizenz im Register wird eine Gebühr erhoben. Darüber hinaus können nun auch Markenlizenzen mit deutschem Schutzbereich in das internationale Markenanmeldungsregister eingetragen werden.
Dauer und Verlängerung des Markenschutzes
Ein Markenzertifikat wird in Deutschland für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Tag der Einreichung der Anmeldungsunterlagen ausgestellt und kann nach Ablauf dieses Zeitraums in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Wird die Marke fünf Jahre nach ihrer Eintragung nicht benutzt, haben Dritte das Recht, den Schutz einer solchen Marke anzufechten.
Markenüberwachung im Rahmen des Markenschutzes
Sobald Ihre Marke beim DPMA oder EUIPO eingetragen ist, ist es sehr wichtig, Ihre Markennamen weiter zu schützen. Dies erfordert eine Markenüberwachung.
Das Markenamt prüft nicht, ob eine neue Marke gegen bestehende Markenrechte verstößt. Dies müssen Sie daher selbst tun. Bei der Markenüberwachung wird ständig überprüft, ob es Marken gibt, die mit Ihrer Marke identisch oder ihr ähnlich sind und somit Ihre Markenrechte verletzen. Auf diese Weise können Sie die Verletzung Ihrer Markenrechte verhindern.
Die Überwachung nimmt viel Zeit in Anspruch, weshalb viele Unternehmen es vorziehen, die Überwachung an Unternehmen zu delegieren, die dies professionell durchführen. Wenn ein Konkurrent eine ähnliche oder identische Marke eingetragen hat, erhalten Sie sofort einen Bericht darüber.
Markenschutz und Markenverletzungen
Jede unbefugte Benutzung einer Marke in Deutschland kann den Schutz der Markenrechte verletzen. Um einen Markenrechtsstreit in Deutschland zu lösen, können Sie sich an das für solche Konflikte zuständige Landgericht wenden.
Es gibt mehrere Arten von Markenverletzungen. Hier sind einige mögliche Arten:
- Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen unter der Marke eines anderen;
- die Verwendung einer ähnlichen Marke;
- die Verwendung einer fremden Marke für den Verkauf gefälschter Waren, Werbung und Verkaufsförderung;
- Anwerbung und Betreuung von Kunden unter Bezugnahme auf die Marke eines anderen;
- illegaler Import/Export von Waren unter einer fremden Marke;
- Online-Verletzung.
Wenn Sie eine unbefugte Benutzung Ihrer Marke festgestellt haben, können Sie als Rechteinhaber zunächst versuchen, das Problem friedlich zu lösen. Sie können sich direkt an den Rechtsverletzer wenden, indem Sie ihm eine Abmahnung schicken. Bitte beachten Sie, dass die Person, die gewarnt wurde, Sie unter Umständen auf Schadensersatz verklagen kann, wenn die Warnung, die Sie aussprechen, unangemessen ist.
Schlägt die Abmahnung fehl, können Sie den Verletzer nach dem Gesetz § 140 Abs. 1 MarkenG verklagen.
In einem Vertragsverletzungsverfahren können Sie zum Beispiel folgende Ansprüche geltend machen:
- Unterlassungsanspruch (§ 14 Abs. 5 MarkenG)
- Schadensersatzanspruch (§ 14 Abs. 6 MarkenG)
- Auskunftsanspruch (§ 19 MarkenG)
- Vernichtungsanspruch (§ 18 MarkenG)
Markenpflege und -strategie im Rahmen des Markenschutzes
"Marke" ist eine Definition, die mittlerweile in unser tägliches Leben eingegangen ist. Meistens wird sie als die "Identität" eines Unternehmens bezeichnet. Sie kann auch als der aktuelle Zustand eines Unternehmens beschrieben werden, das Waren herstellt oder Dienstleistungen anbietet. Im Wesentlichen ist eine Marke ein Spiegelbild der Zuverlässigkeit, der Werte und des nachhaltigen Bestehens eines Unternehmens auf dem Markt.
Und da die Marke eines der wichtigsten Instrumente ist, um Kunden für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu gewinnen, ist die Markenpositionierung einer der wichtigsten Prozesse in der Unternehmensführung. Das Konzept der Markenpositionierung stammt von Jack Trout aus dem Jahr 1969. Seitdem ist es zu einem der grundlegenden Merkmale für die erfolgreiche Förderung einer Marke geworden. Die Positionierung der Marke ist fest etabliert unter anderen Parametern, die ihr Wesen definieren. Ohne sie funktionieren die Prozesse der Erstellung und Verwaltung einer Marke nicht.
Markenpositionierung kombiniert Markenplattform, Markenführung, Corporate Design, visuelle Identität und Grafikdesign. Die Strategie definiert, wie eine Marke in den Markt eintreten muss, während die Markenführung für die Verwaltung der Investitionen des Unternehmens in die Marke verantwortlich ist. Über die Strategie und die Markenführung der Marke erzählen wir Ihnen ein wenig mehr:
Markenstrategie
Die Markenstrategie ist eine ganzheitliche und umfassende Vision des künftigen Weges eines Unternehmens oder Produkts. Sie umfasst absolut alle Komponenten, die auf die eine oder andere Weise mit der Marke zusammenhängen. Von der Philosophie und ideologischen Plattform bis hin zu mathematisch berechenbaren Indikatoren (Marktkapazität, KPIs, Performance Scores usw.). Eine richtig entwickelte Markenstrategie gibt umfassende Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wie wird die neue oder aktualisierte Marke aussehen?
- Für wen ist sie gedacht?
- Wie kann das Engagement der Zielgruppe erhöht werden?
- Wie wird die Marke in einem Monat, in sechs Monaten, in einem Jahr aussehen?
- Was sind die primären und sekundären Ziele?
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen?
Markenführung
Die Markenführung ist der fortlaufende Prozess der Pflege und Verbesserung der vielen miteinander verknüpften Komponenten einer Marke, die sich als Reaktion auf Unternehmenswachstum und Marktveränderungen weiterentwickelt.
Ein wirksames Management stärkt positive Markenassoziationen, fördert die Kundentreue und baut Markenwert auf, was sich spürbar positiv auf das Ergebnis des Unternehmens auswirkt. Damit eine Marke in den Augen der Kunden relevant und aussagekräftig bleibt, muss sie ständig auf ihre Konsistenz hin überprüft und auf ihre Wirksamkeit hin optimiert werden. Genau darum geht es bei der Markenführung im geschäftlichen Verkehr.
Manchmal ist ein Rebranding in einem Unternehmen erforderlich. Lassen Sie uns herausfinden, was das ist und in welchen Situationen es notwendig ist.
Rebranding
Rebranding ist eine kardinale, qualitative Transformation einer Marke auf den tiefsten Ebenen von der Ideologie, den internen Werten, der Markenstrategie bis hin zum Namen und allen externen Markenkonstanten, dem Logo, der Corporate Identity usw. Rebranding ist eine ernsthafte strategische Entscheidung. Ein Rebranding erfordert eine gründliche Marketingforschung und genaue Berechnungen, um eine im Wesentlichen neue Marke auf den Markt zu bringen, und ist daher mit einer erheblichen Investition verbunden. Hier sind einige Beispiele für Situationen, die ein Rebranding rechtfertigen können:
- Fusionen und Übernahmen, globale strukturelle Veränderungen im Unternehmen, die im Wesentlichen die Entwicklung einer neuen Marke erfordern (Rebranding);
- Erweiterung der Produktpalette oder Erschließung neuer Märkte durch die Marke;
- Radikale Veränderung der Marktsituation;
- Ungünstiges Image;
- Erhebliche Veränderung der Rolle der Marke im Portfolio des Unternehmens;
Denken Sie daran, dass die Entscheidung für ein Rebranding mit Bedacht getroffen und durch stichhaltige Faktoren begründet werden sollte.
Eine Marke schützen lassen: Besondere Aspekte
Der wichtigste Aspekt des Markenschutzes ist die Einzigartigkeit. Sie ist heutzutage für jeden, der seine Produkte oder Dienstleistungen erfolgreich verkaufen will, von großer Bedeutung. Es reicht nicht mehr aus, sich nur auf die Popularität der eigenen Produkte zu verlassen.
Da wir im digitalen Zeitalter und leben, ist es auch wichtig zu verstehen, wie wichtig die Online-Präsenz eines Unternehmens ist. Moderne Kunden kaufen nur Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen, die sie für vertrauenswürdig halten. Sie prüfen Online-Rezensionen, lesen Bewertungen, und wenn Ihre Marke eine schwache Online-Präsenz und/oder einen angeschlagenen Online-Ruf hat, werden sie nicht bei Ihnen kaufen. Es ist daher sehr wichtig, auf die Entwicklung und den Markenschutz einer Marke in den digitalen Medien zu achten.
Es ist auch wichtig für Firmeninhaber, daran zu denken, dass es, wenn sie in mehreren EU-Ländern präsent sein wollen, sinnvoller ist, die sogenannte "Unionsmarke" zu registrieren, die beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert ist.
Fallbeispiele des Markenschutzes
Es liegt im Ermessen des Unternehmers, der Firma oder der gemeinnützigen Organisation, eine Marke anzumelden oder nicht. Es gibt weder in Deutschland noch in einem anderen Land eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Das Zögern vieler Menschen wird manchmal durch die Tatsache verstärkt, dass die Eintragung Zeit und Investitionen erfordert. Es ist möglich, mit einer nicht eingetragenen Marke recht erfolgreich Waren herzustellen und Dienstleistungen zu erbringen.
Dies ist jedoch nur möglich, solange Ihre Konkurrenten nicht in den Markt eintreten und einen Anteil an Ihren Gewinnen beanspruchen. Ein Markenschutz hat also durchaus Vorteile.
Hier ist ein Beispiel aus der Praxis, bei dem der Markenschutz einem Unternehmen geholfen hat, sein Image zu erhalten und Verluste zu vermeiden:
Der Lebensmittelkette "Kaufland" gefiel es nicht, dass der Online-Händler den Namen "Kaufdas Online" beim EU-Markenamt anmelden wollte. Am Ende musste der EU-Gerichtshof entscheiden, ob die Namen wirklich zu ähnlich sind.
Die Marke Kaufdas ist der Marke Kaufland zu ähnlich. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EU) jetzt entschieden. Der Streit war entstanden, weil Kaufland der Eintragung der Marke Kaufdas Online beim EU-Markenamt (EUIPO) widersprochen hatte. Der Europäische Gerichtshof hielt die Verwechslungsgefahr insbesondere für EU-Bürger, die kein Deutsch sprechen, für zu hoch (Urteil vom 13. September 2023, Rechtssache Т-488/22).
Die Wahl des richtigen Namens für ein Unternehmen ist immer eine schwierige Aufgabe. Außerdem müssen die Firmeninhaber nicht nur dieses Problem lösen, sondern gleichzeitig noch viele andere. Um viele Aufgaben zu erleichtern und Prozesse zu automatisieren, haben Unternehmer die Möglichkeit, die Dienste von Fintech-Unternehmen in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel das Unternehmen Finom. Diese Lösung spart Ihnen Zeit und hilft Ihnen, den Problemen, die Ihnen Schwierigkeiten bereiten, schnell auf den Grund zu gehen - von der Rechnungsstellung bis zum Einzug überfälliger Forderungen. Finom bietet eine einfache Lösung für die Eröffnung von Geschäftskonten und die Eintragung Ihres Unternehmens. Außerdem können Sie bei Finom mit Cashback auf Debitkarten rechnen.
Zukunft des Markenschutzes
Mit der Entwicklung der Digitalisierung und der Globalisierung hat sich im Bereich der Markeneintragung und des Markenschutzes viel verändert. Markeninhaber, Fachleute für geistiges Eigentum und Rechtsanwälte sind mit neuen Risiken konfrontiert und müssen sich ständig mit neuen Regeln auseinandersetzen. Die größte Herausforderung ist die Geschwindigkeit, mit der sich das Umfeld des Markenschutzes weiterentwickelt. Durch das Internet und das Aufkommen neuer Kanäle und Märkte wird die Recherche zur Erreichbarkeit von Marken noch schneller und umfassender.
Fazit
Markenschutz (den Begriff schützen zu lassen) ist eine Investition in die Zukunft. Er ist zukunftsweisend und jeden Euro wert. Experten sind sich einig, dass der Schutz der eigenen Marke kein Luxus ist, sondern ein Mittel zum Leben. Der richtige Einsatz von Markenschutzdiensten trägt dazu bei, den Ruf eines Unternehmens zu verbessern, Markenvertrauen aufzubauen und Verluste zu vermeiden.
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