Definition des gezeichneten Kapitals
Gezeichnetes Kapital ist der Betrag der Mittel, die den Mindestbetrag des Vermögens der Gesellschaft bilden und in den Gründungsunterlagen festgelegt sind.
Es bestimmt den Mindestbetrag des Gesellschaftsvermögens, der die Interessen der Gläubiger gewährleistet. Das heißt, dass das gezeichnete Kapital nicht aus Fremdkapital bestehen darf. Mit anderen Worten: Es handelt sich um die Eigenmittel, die bei der Gründung des Unternehmens investiert wurden.
Das gezeichnete Kapital setzt sich aus dem Nennwert der Anteile der Gesellschafter (Aktionäre) an der Gesellschaft zusammen.
Es ist nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar, d. h. auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG), eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und eine Handelsgesellschaft (UG).
Bei einer GmbH wird das gezeichnete Kapital als Stammkapital bezeichnet. Bei einer Aktiengesellschaft ist es das Grundkapital.
Gezeichnetes Kapital im Kontext von Eigen- und Fremdkapital
Sowohl Eigen- als auch Fremdkapital sind Quellen der Vermögensbildung, die der Finanzierung der Unternehmenstätigkeit dienen.
Das Eigenkapital ist das Eigentum des Unternehmens. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Mittel aus dem Verkauf von Anteilen an Investoren, Gewinne, die von den Ergebnissen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens abhängen, Beiträge/Spenden usw. Das Eigenkapital trägt das Risiko im Unternehmen und steht den Gläubigern nachrangig zur Verfügung.
Das Fremdkapital ist im Gegensatz zu Eigenkapital nicht im Besitz des Unternehmens, sondern man darf innerhalb einer bestimmten Frist und gegen ein bestimmtes Entgelt darüber verfügen. Alle Arten von Fremdkapital werden extern aufgenommen und müssen am Ende der Laufzeit an den Eigentümer zurückgegeben werden. Zum Fremdkapital gehören am häufigsten Bankkredite, rückzahlbare Darlehen und andere.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital ist wichtig, um eine solide Finanzstruktur aufrechtzuerhalten und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Zu beachten ist, dass es in Deutschland keine allgemeinen gesetzlichen Regelungen gibt, die den maximalen Umfang des Fremdkapitals für Unternehmen strikt festlegen.
Die Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung liegt darin, dass das gezeichnete Kapital und das Eigenkapital das langfristige finanzielle Fundament eines Unternehmens darstellen. Sie bieten Sicherheit für Gläubiger und Eigenkapitalgeber und ermöglichen dem Unternehmen, Investitionen zu tätigen, Risiken einzugehen und langfristig zu wachsen. Das Fremdkapital hingegen erlaubt es dem Unternehmen, zusätzliche finanzielle Mittel zu beschaffen, um Investitionen zu finanzieren, aber es erhöht auch die Verschuldung und das Risiko.
Gezeichnetes Kapital in der Bilanz
Das gezeichnete Kapital ist Teil des Eigenkapitals des Unternehmens. Es wird in der Bilanz des Unternehmens gesondert ausgewiesen und von den Gründern oder Aktionären bei der Gründung des Unternehmens eingebracht.
Wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, müssen die Gesellschafter in der Regel einen Teil des gezeichneten Kapitals sofort einzahlen, während der Rest als „ausstehende Einlagen“ verbleibt. Dies ermöglicht es den Gesellschaftern, das gezeichnete Kapital schrittweise einzuzahlen, je nach Bedarf des Unternehmens. Die Einzahlungen der „ausstehenden Einlagen“ erhöhen das gezeichnete Kapital und somit das Eigenkapital des Unternehmens.
Für jede Rechtsform gibt es unterschiedliche Mindestkapitalanforderungen.
Das gezeichnete Kapital in verschiedenen Unternehmensformen
In Deutschland unterscheidet sich das gezeichnete Kapital je nach Rechtsform des Unternehmens.
Gezeichnetes Kapital in der GmbH
Das gezeichnete Kapital in Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sollte 25.000 Euro betragen, wovon mindestens die Hälfte sofort bei der Eröffnung eingezahlt werden muss und der restliche Teil in den folgenden Jahren hinzugefügt werden kann.
Das Stammkapital kann in Form einer Bareinzahlung, einer Sacheinlage oder einer Kombination von beidem geleistet werden.
Gezeichnetes Kapital in der AG
Das gezeichnete Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt 50.000 Euro. Es ist in Aktien eingeteilt – wer Aktien erwirbt, wird Aktionär.
Alle Gründer erhalten Anteile am Unternehmen in Abhängigkeit von der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung. Auch andere Personen können Anteile und damit verschiedene Rechte, wie z. B. die Teilnahme an der Aktionärsversammlung, erwerben.
Es gibt verschiedene Arten von Aktien: Nennbetragsaktion, Stückaktien, Namensaktien.
Die Art der Aktien wird bei der Ausarbeitung der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
Gezeichnetes Kapital in der KGaA
Gezeichnetes Kapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) muss mindestens 50.000 Euro betragen. Die Gesellschafter (Kommanditisten) haften für Schulden jedoch nicht nur mit dem Gesellschaftskapital, sondern auch mit ihrem eigenen Vermögen. Der Hauptunterschied zu einer AG besteht darin, dass die Eigentümer einer KGaA immer deren Geschäftsführer sind. Andere Aktionäre haben kein Stimmrecht.
Gezeichnetes Kapital in der GbR
Für die Eröffnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist kein gezeichnetes Kapital erforderlich.
Gezeichnetes Kapital: Rechtlicher Rahmen und Haftung der Anteilseigner
Das gezeichnete Kapital begrenzt die Haftung der Gesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten auf die Höhe ihrer Einlagen. Bei Kapitalgesellschaften mit gezeichnetem Kapital, auf das die Haftung beschränkt ist, haften die Gesellschafter nach dem HGB nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Die Haftungsbeschränkung tritt erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Kraft. Bis dahin haften alle Eigentümer (Gesellschafter) persönlich.
Mindestanforderungen und Auswirkungen im Insolvenzfall
Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, das gezeichnete Kapital zu erhöhen oder zu verringern. Voraussetzung dafür ist, dass es mindestens dem Mindestbetrag des genehmigten Kapitals entspricht. Darüber hinaus müssen alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Im Falle einer Insolvenz stellt das gezeichnete Kapital den Teil des Gesellschaftskapitals dar, den das Unternehmen an seine Gläubiger zu zahlen hat. Andernfalls können die Aktionäre ihre Einlagen verlieren und das Unternehmen wird liquidiert.
Gezeichnetes Kapital: Eintragungs- und Berichtspflichten
Nachdem der für das gezeichnete Kapital erforderliche Betrag auf das Bankkonto des Unternehmens eingezahlt wurde, wird von der Bank eine Quittung ausgestellt. Der Beleg wird vom Notar benötigt, um das Unternehmen zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dieser Eintrag ins Handelsregister ist nur mit einem Bankbeleg über die vollständige/teilweise Einzahlung des Stammkapitals möglich. Es ist ratsam, diese Quittung so früh wie möglich beim Notar abzugeben, um die Frist bis zur Eintragung in das Handelsregister zu verkürzen.
Nach § 272 Abs. 1 HGB muss das gezeichnete Kapital mit dem Nennbetrag angegeben werden. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind ausdrücklich von dem Bilanzposten „Gezeichnetes Kapital“ abzuziehen.
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Fazit
Das gezeichnete Kapital ist der Mindestbetrag des Vermögens einer Gesellschaft, der in ihren Gründungsunterlagen festgelegt ist. Es setzt sich aus dem Nennwert der Anteile der Gesellschafter (Aktionäre) an der Gesellschaft zusammen. Der Mindestbetrag des gezeichneten Kapitals wird durch gesetzliche Regelungen festgelegt und hängt von der Organisationsform ab.
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