Die GbR hat Vor- und Nachteile, die Du bei der Gründung und Führung beachten solltest. Wir erklären Dir, welche Stärken und Schwächen die GbR mit sich bringt.

Inhalt

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Ziel zusammenschließen. Egal ob Du gemeinsam ein Unternehmen gründest oder eine freiberufliche Zusammenarbeit anstrebst: Die GbR ist flexibel anpassbar.

Typisch für eine GbR ist, dass alle Partner:innen etwas zum gemeinsamen Zweck beitragen. Dazu zählen Know-how, Geld oder Arbeitskraft. Die GbR eignet sich besonders für Selbständige, die ohne großen Gründungsaufwand gemeinsam mehr erreichen wollen.

Seit 2024 ist die GbR außerdem gesetzlich als rechtsfähige Personengesellschaft anerkannt. Das heißt, dass diese Rechtsform nun Verträge abschließen, klagen, Eigentum erwerben und als eigene Rechtseinheit auftreten kann, auch wenn sie keine juristische Person ist. Im Unterschied zur traditionellen GbR muss die eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen werden.

Was sind die Vorteile einer GbR?

Die GbR punktet mit Einfachheit, Flexibilität und geringen Gründungskosten. Sie ist ideal für alle, die ohne großes Risiko gemeinsam ein Geschäft aufbauen möchten. Hier sind die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Schnelle und unkomplizierte Gründung. Du brauchst keinen Notar. Ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht, theoretisch sogar ein Handschlag. In der Praxis empfiehlt sich aber immer ein schriftliches Vertragsdokument.
  • Flexible Gestaltung. Ob Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnis oder Vertretung: Viele Regelungen lassen sich im Vertrag individuell festlegen. Das gibt Dir und Deinen Partner:innen viel Freiheit.
  • Flexibles Aktienkapital. Für die Gründung einer GbR ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
  • Geringe Gründungskosten. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist die GbR deutlich günstiger in der Gründung und Verwaltung. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nur bei dem Übergang zur oHG erforderlich.
  • Keine Veröffentlichungspflichten. Als nicht-kaufmännische Gesellschaft musst Du keine Jahresabschlüsse veröffentlichen. Das sorgt für Diskretion.

Was sind die steuerlichen Vorteile einer GbR?

Die GbR bietet besonders für Selbständige und kleine Teams mit überschaubarem Umsatz mehrere steuerliche Vorteile.

  • Die Besteuerung auf Gesellschafterebene. Die GbR selbst zahlt keine Körperschaftsteuer. Stattdessen wird der Gewinn direkt den Gesellschafter:innen zugewiesen und dort mit der Einkommensteuer versteuert.
  • Solange die GbR die Schwellenwerte von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr nicht überschreitet, ist sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stattdessen genügt außerdem die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das spart Zeit und Buchhaltungskosten.
  • GbRs können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. In diesem Fall entfällt die Pflicht, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.
  • Für freiberufliche GbRs, beispielsweise von Ärzt:innen, Designer:innen oder Steuerberater:innen, entfällt zudem die Gewerbesteuer, was zusätzliche finanzielle Entlastung bedeutet.

Was sind die Nachteile einer GbR?

So flexibel und günstig die GbR auch ist – sie bringt auch klare Risiken mit sich. Vor allem die persönliche Haftung und die eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten solltest Du nicht unterschätzen.

  • Volle persönliche Haftung. Alle Gesellschafter:innen haften unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung ist zudem gesamtschuldnerisch. Gläubiger:innen dürfen sich somit aussuchen, wen sie zur Kasse bitten. Interne Absprachen hierzu gelten nur zwischen den Beteiligten, nicht gegenüber Dritten.
  • Keine Alleingänge möglich. Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden – es sei denn, im Gesellschaftsvertrag werden andere Regelungen festgehalten. Ohne klare Regeln drohen Blockaden oder Streit.
  • Übergang zur oHG bei Wachstum. Wird Deine GbR gewerblich tätig und erreicht eine Größe, die eine kaufmännische Organisation erfordert – zum Beispiel durch viele Mitarbeitende, Kreditverträge oder ein hohes Umsatzvolumen –, wird sie automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (oHG).

Gesetzlich festgelegte Umsatz- oder Gewinngrenzen gibt es dabei nicht. Die oft zitierte Schwelle von 250.000 € Umsatz pro Jahr ist lediglich ein grober Richtwert aus der Praxis – kein verbindlicher Grenzwert.

Wichtig zu wissen: Eine GbR darf auch ein (klein-)gewerbliches Unternehmen betreiben. Das allein führt nicht zur Umwandlung in eine oHG. Erst wenn der Betrieb nach Art und Umfang kaufmännisch geführt werden muss, greift § 105 HGB und die GbR wird automatisch zur oHG.

  • Automatische Auflösung. Wenn keine Fortführungsklausel in den Vertrag aufgenommen wurde, löst sich die GbR bei Austritt eines:r Gesellschafter:in automatisch auf. Ohne klare Regelung kann das zu Konflikten oder einem aufwändigen Neuanfang führen.
  • Kein Verkauf von Anteilen möglich. Die GbR ist nicht für Investor:innen gedacht. Anteile lassen sich nur schwer übertragen, und eine Kapitalaufnahme über Beteiligungen ist kaum machbar.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist es sinnvoll, eine GbR zu gründen?

Eine GbR lohnt sich, wenn Du mit mindestens einer weiteren Person unkompliziert ein gemeinsames Projekt starten willst. Die niedrige Einstiegshürde und flexible Struktur machen sie ideal für kleine Vorhaben mit überschaubarem Risiko.

Was darf eine GbR nicht?

Eine GbR darf kein Handelsgewerbe betreiben, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. In diesem Fall wird sie automatisch zur oHG. Außerdem kann sie keine Anteile verkaufen oder an die Börse gehen.

Welche Vor- und Nachteile hat eine GbR in der Landwirtschaft?

In der Landwirtschaft bietet die GbR eine einfache Möglichkeit, Hofgemeinschaften oder Betriebsgemeinschaften flexibel und ohne Zwang zur Handelsregistereintragung zu organisieren. Nachteilig ist die unbeschränkte Haftung und die fehlende Eignung für größere Investitionsvorhaben.

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