Von Ursula Meyer

Imparitätsprinzip

Die Imparitätsprinzip Definition gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.. § 252 Nr. 4 Abs. 1 HGB definiert neben dem Realisations- und dem Nominalwertprinzip das Vorsichtsprinzip: Es dient dem Schutz der Gläubiger. Dieser Artikel richtet sich an Personen, die ein grundlegendes Verständnis des Imparitätsprinzips in der Rechnungslegung erlangen möchten, einschließlich Studenten, Buchhaltern und Unternehmern, die ihre Finanzberichte erstellen oder analysieren müssen.

Kernaspekte des Imparitätsprinzips

Das Imparitätsprinzip ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, den Sie als bilanzierendes Unternehmen in Ihrer Bilanz aufstellen. Er besagt, dass Sie noch nicht eingetretene Verluste bei der Gewinnermittlung ausweisen sollten, wenn Sie wissen, dass sie eintreten werden.

Imparität bedeutet wörtlich „Ungleichheit“ und steht in diesem Zusammenhang für die unterschiedlichen Ansätze in der Gewinn- und Verlustrechnung. Mögliche Geschäftsverluste müssen berücksichtigt werden. Auch wenn nur die Vermutung besteht, dass sie eintreten werden. Gewinne hingegen können erst bei tatsächlichem Eintritt erfasst werden.

Durch das frühzeitige Erkennen möglicher Verluste in der Bilanz erhalten die Gläubiger ein differenziertes Bild von der finanziellen Lage des Unternehmens. Sie können schneller und fundierter Entscheidungen treffen. Die frühzeitige Erfassung von potenziellen Verlusten verhindert außerdem übermäßige Gewinnausschüttungen an die Aktionäre.

Die Kernprinzipien des Imparitätsprinzips, auch als Vorsichtsprinzip bekannt, sind grundlegende Grundsätze der Rechnungslegung. Vor allem spricht man in dieser Hinsicht über Folgendes:

  • Vorsichtsprinzip: Mögliche Verluste werden berücksichtigt, wenn sie wahrscheinlich sind. Die Gewinne werden allerdings erst dann erfasst, wenn sie realisiert wurden. Dies steht im Gegensatz zum Realisationsprinzip, das besagt, dass Erträge erst dann verbucht werden sollen, wenn sie realisiert sind.
  • Realisationsprinzip: Gemäß dem Realisationsprinzip sollen Erträge erst dann in der Bilanz erfasst werden, wenn sie realisiert oder realisierbar sind. Das bedeutet, dass Gewinne nur dann verbucht werden, wenn das Unternehmen das Recht auf die zukünftigen wirtschaftlichen Vorteile hat.
  • Wertberichtigungen: Das Imparitätsprinzip führt zur Bildung von Rückstellungen (§ 249 HGB) oder Wertberichtigungen, um mögliche Verluste oder Risiken abzudecken. Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob Vermögenswerte noch den in den Büchern ausgewiesenen Werten entsprechen.
  • Konservative Bilanzierung: Hier geht es um eine konservative Bilanzierungspolitik, bei der Unternehmen dazu neigen, potenzielle Verluste zu betonen und Gewinne erst dann zu erfassen, wenn sie sicher sind.
  • Risikobetonung: Das Imparitätsprinzip betont die Notwendigkeit, potenzielle Risiken und Unsicherheiten bei finanziellen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Einfluss des Imparitätsprinzips auf die Bilanzierung und Finanzplanung

Die Einhaltung dieser Kernprinzipien trägt dazu bei, dass die Finanzberichterstattung eines Unternehmens genauer und konservativer ist, indem sie mögliche Verluste angemessen berücksichtigt und Anleger vor unerwarteten Risiken schützt.

Das Imparitätsprinzip wirkt sich auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen und damit auch auf die Bewertung Ihres Unternehmens aus.

Eine wichtige Kennzahl ist zum Beispiel die Umsatzrendite. Wenn der Gewinn sinkt, weil Sie die Regeln des Imparitätsprinzips einhalten, wird der Gewinn Ihres Unternehmens bei gleichbleibendem Umsatz ebenfalls sinken. Dies zeigt einem potenziellen Käufer, dass der Wert und die Gewinnchancen Ihres Unternehmens gesunken sind.

Durch die Anwendung des Imparitätsprinzips verringert sich auch Ihr Vermögen. Infolgedessen wird der Bilanzwert kleiner. Für Sie bedeutet dies, dass der Wert Ihres Unternehmens sinkt. Eine sorgfältige Bewertung von Vorräten und Forderungen führt ebenfalls zu geringeren Gewinnen und einer Verringerung des Wertes Ihres Unternehmens.

Nach dem Imparitätsprinzip werden Vorräte und Waren mit einem niedrigeren Wert angesetzt, sobald ein Verlust bekannt ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Waren auf dem Transportweg zerstört wurden und aus anderen Gründen nicht mehr verkäuflich sind.

Integration des Imparitätsprinzips ins Handelsgesetzbuch

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind eine Art Regelwerk, deren Grundsätze sich historisch entwickelt haben.

Im Laufe der Zeit hat das deutsche Handelsgesetzbuch einen Großteil der GoB übernommen und entsprechende Paragrafen formuliert. Es gibt folgende Unterschiede zum GoB:

  • Grundprinzipien
  • zusätzliche Grundsätze
  • Differenzierungsgrundsätze

Das Imparitätsprinzip gehört zu den Abgrenzungsprinzipien, während das Vorsichtsprinzip die übergeordnete Funktion erfüllt. Beide sind in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB niedergeschrieben.

Das Auswirkungsprinzip findet sich auch in den folgenden Vorschriften des HGB wieder:

  • Grundsatz der Anschaffungskosten
  • Niederstwertprinzip (Anschaffungskosten oder Marktwert)
  • Pflicht zur Passivierung von Rückstellungen
  • Höchstwertprinzip
  • Anschaffungskostenprinzip

Erwirbt ein Unternehmen einen Vermögensgegenstand, so ist dieser mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, die nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus ist der Wert zum Bilanzstichtag, um die jährliche Abschreibung zu verringern.

Das Anschaffungskostenprinzip ist in § 253 (1) HGB festgelegt.

Das Prinzip „unter Anschaffungs- oder Marktwert“

Alle bilanzierten Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens sind zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Liegt eine dauerhafte Wertminderung des Anlagevermögens vor, muss das Unternehmen eine entsprechende Abschreibung auf einen niedrigeren Wert vornehmen.

Gleiches gilt für Forderungen: Können Forderungen eines Kunden nicht mehr eingezogen werden, z. B. aufgrund von Insolvenz, sind sie abzuschreiben. Zweifelhafte Forderungen müssen berichtigt werden.

Bei Finanzanlagen kann auch eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert vorgenommen werden, wenn die Wertminderung nicht von Dauer ist. Zur Ermittlung des Wertes von Gegenständen des Umlaufvermögens, wie z. B. Vorräten, wird der aktuelle Börsen- oder Marktpreis herangezogen. Liegt dieser unter dem angesetzten Anschaffungspreis, ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Der Grundsatz des strengen Niederstwertprinzips ist in § 253 Abs. 3 und Abs. Nr. 4 HGB verankert.

Verschiedene Bilanzierungsprinzipien und ihre Verbindung zum Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip in der Bilanzierung dient als Schutzmechanismus gegen mögliche Verluste. Es verfolgt das Ziel, finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu berücksichtigen.

Realisationsprinzip, Vorsichtsprinzip und andere relevante Grundsätze

Das Realisationsprinzip bestimmt, dass Gewinne erst dann bilanziert werden sollen, wenn sie realisiert sind. Es orientiert sich an der tatsächlichen Realisierung von Einnahmen. Das Vorsichtsprinzip wiederum strebt eine konservative Bewertung an, indem es auf mögliche Verluste vorbereitet.

Die deutsche Rechnungslegung und ihre Gesetze wurden in erster Linie im Interesse der Gläubiger entwickelt. Durch die Einhaltung des Vorsichtsprinzips wird ein realistisches Bild des Unternehmens gezeichnet – unter „Worst-Case-Szenario“-Bedingungen. Dieser Ansatz wirkt sich auf die wichtigsten Geschäftskennzahlen eines Unternehmens und damit auf seine Gesamtbewertung aus:

Durch die Erfassung des niedrigsten Wertes der Aktiva wird das Gesamtvermögen der Bilanz reduziert. Das Unternehmen ist insgesamt weniger wert.

Auch die Abschreibung der ursprünglichen Kosten von Waren oder Forderungen verringert den Gewinn, ebenso wie die Bildung von Rückstellungen für Risiken. Das erzielte Geschäftsergebnis (d. h. Gewinn oder Verlust) steht im Zähler der Berechnungsformel für Kennzahlen wie Umsatz- oder Eigenkapitalrendite – wenn also das Betriebsergebnis bei gleichem Umsatz/Eigenkapital geringer ist, sinkt die Rentabilität. Diese Kennzahl ist ein wichtiges Maß für das Potenzial eines Unternehmens.

Wechselwirkungen und Unterschiede zum Imparitätsprinzip

Die Wechselwirkungen zwischen dem Imparitätsprinzip, dem Realisationsprinzip und dem Vorsichtsprinzip sind entscheidend für eine ausgewogene Bilanzierung. Während das Imparitätsprinzip auf den Schutz vor Verlusten fokussiert ist, betont das Realisationsprinzip die präzise Erfassung von Gewinnen. Das Vorsichtsprinzip ergänzt das Imparitätsprinzip durch eine vorsichtige Risikobewertung.

In ihrer Gesamtheit tragen diese Grundsätze dazu bei, eine transparente und realistische finanzielle Darstellung in der Bilanz zu gewährleisten. Jeder Grundsatz erfüllt eine spezifische Funktion, um die finanzielle Lage eines Unternehmens angemessen abzubilden.

Anwendung des Imparitätsprinzips in der Praxis

Es ist wichtig, einen Blick auf die praktische Umsetzung dieses Prinzips im Allgemeinen zu werfen.

Imparitätsprinzip auf der Grundlage von Produkten

Sie bestellen im November Waren im Wert von 3.000 Euro für Ihr Unternehmen. Diese Waren werden jedoch erst nach dem Ende des Geschäftsjahres im Januar geliefert. Sie dürfen den möglichen Gewinn, den Sie mit den Waren erzielen, nicht in der Bilanz ausweisen. Das liegt daran, dass hier das Realisationsprinzip gilt und der Gewinn noch nicht realisiert wurde. Wenn der Preis der Ware beispielsweise auf 3.500 Euro steigt, müssen Sie diese 500 Euro als Verlust in der Bilanz ausweisen. Hier gilt der Grundsatz der Unvergleichbarkeit, wonach Sie Verluste immer sofort ausweisen sollten, wenn sie abzusehen sind.

Im Wesentlichen können Sie sich die folgende Regel merken: Jeder Euro, den Sie zwischen der Bestellung und der Lieferung verlieren, sollte direkt in der Bilanz verbucht werden. Jeder Euro, den Sie nach denselben Grundsätzen gewinnen, kann jedoch erst in die Bilanz aufgenommen werden, wenn der Verkauf realisiert und abgeschlossen ist.

Imparitätsprinzip auf der Grundlage von Aktien

Ihr Unternehmen kauft 500 Aktien zu je 50 Euro. Sie erwarten also einen Erlös von 25.000 Euro. Am Bilanzstichtag ist der Aktienkurs jedoch auf 40 Euro gefallen. Der Wert der Aktien beträgt nicht mehr 25.000 Euro, sondern 20.000 Euro.

Nach dem Niederstwert- oder Marktprinzip müssen Sie den Verlust von 5.000 Euro direkt in die Bilanz aufnehmen. Auch wenn Sie die Aktien noch nicht verkauft haben, müssen Sie also den Verlust in Ihrer Bilanz ausweisen.

Wenn der Wert der Aktien jedoch auf 60 Euro steigt und Sie einen Gewinn von 5.000 Euro erzielen, können Sie diesen nach dem Realisationsprinzip erst in die Bilanz aufnehmen, nachdem Sie die Aktien verkauft und damit einen Gewinn erzielt haben.

Fazit

Das Imparitätsprinzip dient nicht nur dem Schutz der Gläubiger. Er gewährleistet auch die finanzielle Sicherheit Ihres Unternehmens. Durch die Vermeidung hoher Gewinnausschüttungen stellt der Grundsatz der Ungleichheit sicher, dass Ihr Unternehmen stets über genügend finanzielle Mittel verfügt, um Verluste zu decken.

Das Imparitätsprinzip ist für die Buchführung von Unternehmen und Selbstständigen von großer Bedeutung. Es ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der doppelten Buchführung.