Was ist die Dauerfristverlängerung?
Die Dauerfristverlängerung ermöglicht es Unternehmen, die Frist für die Abgabe ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen um einen Monat zu verlängern. Dabei handelt es sich ausschließlich um die Voranmeldungen und nicht um die jährliche Umsatzsteuererklärung. Dies ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, eine wertvolle Steuererleichterung.
Dies ist besonders in Zeiten hoher Arbeitsbelastung oder unvorhergesehener Engpässe hilfreich. Dabei wird die Fristverlängerung erstmals gelten, wenn der entsprechende Antrag beim Finanzamt gestellt und die Sondervorauszahlung entrichtet wurde.
Rechtliche Grundlagen dafür finden sich in § 18 Abs. 6 UStG und § 46 UStDV. Hier eine kurze Zusammenfassung:
Kriterium | Details |
Welche Unternehmen können die Dauerfristverlängerung beantragen? | Alle Unternehmen, die regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Besonders sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer. |
Wie lange ist die Fristverlängerung? | Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird um einen Monat verschoben. |
Wo wird der Antrag eingereicht? | Der Antrag auf Dauerfristverlängerung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, entweder in Papierform oder über das elektronische ELSTER-Portal. |
Beispiel: Stellen wir uns vor, Thomas ist Geschäftsführer eines kleinen IT-Unternehmens. Seine Firma wächst schnell, und die monatlichen Buchhaltungsaufgaben nehmen viel Zeit in Anspruch. Dank der Dauerfristverlängerung kann er seine Umsatzsteuervoranmeldungen einen Monat später abgeben, was ihm und seinem Team mehr Flexibilität gibt, die Buchhaltung sorgfältig vorzubereiten.
Unterschiede zwischen Dauerfristverlängerungen: Monatlich vs. Vierteljährlich
Bevor wir genauer auf die Unterschiede eingehen, ist es wichtig zu verstehen, wie sich die Dauerfristverlängerung auf monatliche und vierteljährliche Zahler auswirkt und welche Vorteile sie den jeweiligen Unternehmen bietet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber.
Art der Zahlung | Vorteile der Dauerfristverlängerung | Beispiel |
Monatlich | Unternehmen, die monatlich zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, profitieren stark von der Dauerfristverlängerung. Die Abgabefrist wird um einen Monat verlängert, was Entlastung bei der Buchhaltung und mehr Spielraum bei der Liquiditätsplanung bietet. | Ein Unternehmen, das bis zum 10. eines Monats die Voranmeldung für den Vormonat abgeben muss, kann diese durch die Fristverlängerung bis zum 10. des darauffolgenden Monats verschieben. |
Vierteljährlich | Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird hierbei ebenfalls um einen Monat verlängert. Da die Abgabe jedoch nur alle drei Monate erfolgt, profitieren vierteljährliche Zahler tendenziell etwas weniger von der Verlängerung. | Die Fristverlängerung kann dennoch eine hilfreiche Entlastung darstellen, insbesondere in Zeiten unerwarteter finanzieller Belastungen oder organisatorischer Herausforderungen. |
Es ist entscheidend, dass die Antragstellung ordnungsgemäß erfolgt, damit die Fristverlängerung gilt.
Vorteile der Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen mit sich. Vor allem jene, die zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, profitieren von der zusätzlichen Zeit.
Finanzielle Entlastung und Flexibilität
Durch die Dauerfristverlängerung haben Unternehmen einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung. Das bedeutet auch, dass die finanziellen Mittel länger zur Verfügung stehen, bevor sie an das Finanzamt abgeführt werden müssen, und kann besonders in finanziell angespannten Zeiten eine wertvolle Hilfe sein.
Minimierung des Risikos von Verspätungszuschlägen
Ein weiterer Vorteil der Dauerfristverlängerung ist die Minimierung des Risikos, Verspätungszuschläge zahlen zu müssen. Denn wenn Du Deine Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig zu spät abgibst, kann das Finanzamt Strafen verhängen.
Mithilfe der Fristverlängerung kannst Du sicherstellen, dass Du genügend Zeit hast, alle notwendigen Dokumente korrekt und fristgerecht einzureichen und Strafen zu vermeiden.
Sondervorauszahlung: Ein wichtiger Schritt zur Fristverlängerung
Die Sondervorauszahlung ist ein wesentlicher Bestandteil der Dauerfristverlängerung. Sie muss geleistet werden, wenn ein Unternehmen seine Umsatzsteuer monatlich abführt, damit die Fristverlängerung gilt. Bei der Berechnung der Sondervorauszahlung ist es wichtig, die gesamte Umsatzsteuer des Vorjahres zu berücksichtigen und davon ein Elftel als Vorauszahlung zu leisten.
Anmeldung der Sondervorauszahlung
Die Anmeldung der Sondervorauszahlung erfolgt zusammen mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung. Es ist wichtig, dass diese Anmeldung fristgerecht erfolgt, da sie entscheidend für die Gewährung der Fristverlängerung ist.
Der Betrag der Sondervorauszahlung muss vor dem 10. des Monats, in dem die Umsatzsteuervoranmeldung fällig ist, auf das Konto des zuständigen Finanzamtes eingegangen sein.
Berechnungsverfahren
Dabei ist es wichtig, die genaue Berechnung der Sondervorauszahlung zu verstehen. Diese beträgt in der Regel ein Elftel der Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres.
Um die Dauerfristverlängerung in Anspruch zu nehmen, verlangt das Finanzamt in der Regel eine sogenannte Sondervorauszahlung. Diese Vorauszahlung dient als Sicherheit für das Finanzamt, weshalb sie sich jährlich wiederholt, wenn die Verlängerung beansprucht wird.
Nehmen wir an, ein mittelständisches Unternehmen hatte im Vorjahr eine Gesamtsumme von 66.000 Euro an Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Sondervorauszahlung für das neue Jahr würde dann ein Elftel davon betragen, also 6.000 Euro. Diese Zahlung stellt sicher, dass das Unternehmen die Fristverlängerung nutzen kann, und bietet somit mehr Spielraum in der Liquiditätsplanung.
1. Ermittlung der gesamten Umsatzsteuer des Vorjahres
Zunächst musst Du die gesamte Umsatzsteuer, die Du im Vorjahr gezahlt hast, ermitteln. Dies umfasst alle Umsatzsteuervoranmeldungen, die während des gesamten Jahres abgegeben wurden.
Angenommen, ein Unternehmen hat im Jahr 2023 folgende Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht:
- Januar: 1.200 Euro
- Februar: 1.000 Euro
- März: 1.500 Euro
- April: 1.300 Euro
- Mai: 1.400 Euro
- Juni: 1.600 Euro
- Juli: 1.700 Euro
- August: 1.800 Euro
- September: 1.900 Euro
- Oktober: 2000 Euro
- November: 2.100 Euro
- Dezember: 2.200 Euro
Die gesamte Umsatzsteuer für das Jahr 2023 beträgt:
1.200 + 1.000 + 1.500 + 1.300 + 1.400 + 1.600 + 1.700 + 1.800 + 1.900 + 2000 + 2.100 + 2.200 = 22.700 Euro
2. Berechnung der Sondervorauszahlung
Die Sondervorauszahlung beträgt in der Regel ein Elftel der Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres. Das bedeutet, dass Du die gesamte Umsatzsteuer des Vorjahres durch 11 teilen musst.
Wenn die gesamte Umsatzsteuer 22.700 Euro beträgt, wird die Sondervorauszahlung wie folgt berechnet:
Sondervorauszahlung = 22.700 Euro / 11 = 2.072,73 Euro
3. Zahlungsmodalitäten
Die Sondervorauszahlung muss vor der Beantragung der Dauerfristverlängerung an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Es ist wichtig, die Zahlung fristgerecht zu leisten, um sicherzustellen, dass die Fristverlängerung in Kraft tritt.
Darüber hinaus bieten viele Finanzämter die Möglichkeit der Online-Zahlung, was den Prozess erheblich erleichtert. Unternehmen können die Sondervorauszahlung so bequem über das Online-Portal ihres Finanzamtes durchführen, wodurch sie Zeit sparen und sicherstellen, dass die Zahlung rechtzeitig eingeht.
4. Auswirkungen der Sondervorauszahlung
Die geleistete Sondervorauszahlung wird auf die spätere Umsatzsteuerschuld angerechnet. Das bedeutet, dass sie von der Umsatzsteuer, die Du im Laufe des Jahres zahlst, abgezogen wird. Dies bietet eine gewisse finanzielle Planungssicherheit, da die Vorauszahlung nicht verloren geht.
In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass die Sondervorauszahlung nicht nur der finanziellen Planungssicherheit dient, sondern auch im Rahmen einer möglichen Betriebsprüfung von Bedeutung sein kann.
Wann und wie die Sondervorauszahlung geleistet wird
Die Sondervorauszahlung muss in der Regel zu Beginn des Jahres geleistet werden, um die Dauerfristverlängerung genehmigt zu bekommen. Dies bedeutet, dass Du den Betrag beim zuständigen Finanzamt anmeldest und ihn zusammen mit der ersten Voranmeldung im Jahr überweist.
In Deutschland ist jedes Unternehmen basierend auf seinem Standort einem bestimmten Finanzamt zugeordnet. Die Sondervorauszahlung kann in der Regel entweder online über das ELSTER-Portal oder direkt vor Ort beim zuständigen Finanzamt geleistet werden. Die Möglichkeit zur Online-Zahlung bietet Unternehmen eine bequeme und zeitsparende Option, ihre Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
Um herauszufinden, welches Finanzamt für Dich zuständig ist, kannst Du die Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) besuchen. Dort gibt es eine Suchfunktion, mit der Du Dein zuständiges Finanzamt finden kannst: Bundeszentralamt für Steuern – Zuständigkeit Finanzamt. Ansonsten besteht die Möglichkeit eines weiteren Hilfsmittels: Finanzamt-Suche. Falls Du das ELSTER-Portal nutzen möchtest, um Deine Sondervorauszahlung online zu leisten, findest Du hier den Link dazu: ELSTER – Das Online-Portal der Steuerverwaltung.
Auswirkungen der Sondervorauszahlung auf spätere Zahlungen
Die Sondervorauszahlung hat entscheidende Auswirkungen auf die monatlichen Zahlungen, die Du im Rahmen Deiner Umsatzsteuervoranmeldung leisten musst.
Vorteile der Sondervorauszahlung:
- Geringere monatliche Zahlungen: Durch die Berücksichtigung der Sondervorauszahlung bei den monatlichen Zahlungen musst Du in den darauffolgenden Monaten geringere Beträge überweisen. Dies kann Deine Liquidität verbessern und Dir helfen, Deine monatlichen Ausgaben besser zu planen. Wenn Du beispielsweise eine Sondervorauszahlung von 2.072,73 Euro für das Jahr geleistet hast, wird dieser Betrag über 12 Monate verteilt von den monatlichen Zahlungen abgezogen, was Deine monatlichen Steuerverpflichtungen etwas senkt.
- Zusätzliche Flexibilität in der Finanzplanung: Mit geringeren monatlichen Zahlungen hast Du mehr Spielraum in Deiner finanziellen Planung. Das kann besonders nützlich sein, wenn unerwartete Ausgaben oder Investitionsmöglichkeiten auftauchen. Du kannst diese Ersparnisse dann gezielt für andere betriebliche Ausgaben oder Wachstumsinvestitionen nutzen.
- Vermeidung von Liquiditätsengpässen: Die Anpassung der monatlichen Zahlungen kann Dir helfen, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Da die finanzielle Belastung gleichmäßiger verteilt wird, kannst Du besser auf schwankende Einnahmen reagieren. Das ist besonders wichtig für Unternehmen, die in saisonalen Branchen tätig sind, wo die Einnahmen stark variieren können.
Mögliche Nachteile der Sondervorauszahlung:
- Anfängliche finanzielle Belastung: Auch wenn die monatlichen Zahlungen geringer sind, kann die Sondervorauszahlung zunächst als zusätzliche finanzielle Belastung empfunden werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorauszahlung rechtzeitig leisten, um nicht in Rückstand zu geraten. Dies kann besonders für Start-ups oder Unternehmen in der Gründungsphase herausfordernd sein.
- Wirtschaftliche Unsicherheit: Wenn sich die Geschäftslage ändert, beispielsweise durch sinkende Umsätze oder unerwartete Ausgaben, kann die niedrigere monatliche Zahlung den Eindruck erwecken, dass die Liquidität gesichert ist. Das kann zu falschen finanziellen Annahmen und im schlimmsten Fall zu einer fehlerhaften Budgetplanung führen.
- Abhängigkeit von korrekten Vorhersagen: Die Berechnung der Sondervorauszahlung basiert auf den Umsätzen des Vorjahres. Sollten die Umsätze im aktuellen Jahr signifikant steigen, könnte die geleistete Vorauszahlung nicht den tatsächlichen Steuerverpflichtungen entsprechen. Dies könnte zu einer Nachzahlung am Jahresende führen, was die Liquidität erneut belasten könnte.
Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der finanziellen Situation sind daher entscheidend, um die Vorteile der Sondervorauszahlung optimal zu nutzen und mögliche Nachteile zu minimieren.
Beispiel
Max arbeitet als selbstständiger Grafikdesigner und hat im Jahr 2023 eine Sondervorauszahlung von 2.400 Euro geleistet. Diese Zahlung wird als Umsatzsteuervorauszahlung für das laufende Jahr betrachtet.
1. Ausgangssituation
2022 hat Max einen Umsatz von 24.000 Euro erzielt, womit er bei einem Steuersatz von 20% Umsatzsteuer in Höhe von 4.800 Euro zahlen musste. Er muss also für 2023 vorläufig insgesamt 4.800 Euro an Umsatzsteuer zahlen.
Max entscheidet sich, die Dauerfristverlängerung in Anspruch zu nehmen, und beantragt die Sondervorauszahlung in Höhe von 436,36 Euro, was 1/11 seiner voraussichtlichen Umsatzsteuerschuld für 2023 entspricht.
2. Berechnung der monatlichen Zahlungen
Max hat in der Regel monatliche Zahlungen für seine Umsatzsteuervoranmeldungen. Ohne die Sondervorauszahlung müsste er jeden Monat 400 Euro (4.800 Euro / 12 Monate) zahlen.
Mit der Sondervorauszahlung von 436,36 Euro wird dieser Betrag in den folgenden Monaten berücksichtigt:
- Gesamte Umsatzsteuerschuld für 2023: 4.800 Euro
- Abzüglich der Sondervorauszahlung: 4.800 Euro - 436,36 Euro = 4363,64 Euro
- Monatliche Zahlung nach der Sondervorauszahlung: 4363,64 Euro / 12 Monate = 363,64 Euro
3. Vorteile für Max
- Geringere monatliche Zahlungen: Durch die Sondervorauszahlung reduziert sich Max' monatliche Steuerlast von 400 Euro auf rund 360 Euro. Dies gibt ihm mehr finanzielle Flexibilität.
- Zusätzliche Liquidität: Die eingesparten ~36,36 Euro pro Monat kann Max in andere Projekte investieren oder für unerwartete Ausgaben nutzen, wie beispielsweise die Anschaffung neuer Software oder Ausrüstung.
- Vermeidung von Liquiditätsengpässen: Diese Anpassung hilft Max, seine Ausgaben besser zu steuern, insbesondere während der Monate, in denen er weniger Aufträge hat.
4. Mögliche Herausforderungen
Max muss jedoch auch aufpassen. Wenn seine Einnahmen steigen und er am Ende des Jahres insgesamt 30.000 Euro Umsatz erzielt, könnte sich seine Umsatzsteuerschuld auf 6000 Euro erhöhen.
Da er nur 436,36 Euro als Sondervorauszahlung geleistet hat, muss er am Jahresende noch 5536,64 Euro nachzahlen. Es ist daher wichtig, dass Max seine Umsätze jahresübergreifend überwacht, um sicherzustellen, dass die Sondervorauszahlung tatsächlich die erwarteten Vorteile bringt und er nicht auf zusätzlichen Nachzahlungen sitzt.
Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen?
Die Dauerfristverlängerung ist eine wichtige Option für Unternehmen, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen flexibler gestalten möchten. Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch darauf. In diesem Abschnitt werden wir die verschiedenen Anspruchsberechtigten näher betrachten und erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Beantragung
Um die Dauerfristverlängerung beantragen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Umsatzsteuerpflicht: Das Unternehmen muss umsatzsteuerpflichtig sein, was bedeutet, dass es Produkte oder Dienstleistungen verkauft, für das es Umsatzsteuer erhebt.
- Fristgerechte Abgaben: Es dürfen keine offenen Rückstände bei vorherigen Umsatzsteuervoranmeldungen bestehen. Unternehmen müssen ihre bisherigen Zahlungen und Meldungen fristgerecht abgegeben haben, um eine Dauerfristverlängerung zu beantragen.
Unterschiede zwischen Anspruchsberechtigten
Die Dauerfristverlängerung kann für verschiedene Unternehmensarten unterschiedlich geregelt sein. Im Folgenden betrachten wir die wichtigsten Gruppen von Antragstellern.
Regelungen für Existenzgründer:
- Erste Anmeldung: Wenn Du ein neues Unternehmen gründest, hast Du in der Regel die Möglichkeit, die Dauerfristverlängerung sofort zu beantragen. Dies erleichtert es Dir, die finanziellen Verpflichtungen während der Anfangsphase Deines Unternehmens besser zu managen.
- Zusätzliche Nachweise: Möglicherweise musst Du dem Finanzamt Deine geschätzten Umsätze und die geplante Umsatzsteuerschuld vorlegen, um zu zeigen, dass eine Dauerfristverlängerung für Dein Unternehmen sinnvoll ist.
Regelungen für etablierte Unternehmen:
- Erfahrungen in der Steuerabwicklung: Wenn Du bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hast und dabei keine Probleme hattest, ist es einfacher, die Dauerfristverlängerung zu beantragen.
- Gute Finanzhistorie: Eine positive Zahlungsmoral und die Einhaltung von Fristen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird.
Voraussetzungen und Anspruchsberechtigte
Grundsätzlich können alle Unternehmen, die regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, die Dauerfristverlängerung beantragen. Für Existenzgründer gelten jedoch besondere Regelungen. Sie müssen im ersten Jahr teils monatliche Voranmeldungen abgeben, um sicherzustellen, dass das Finanzamt frühzeitig Einblick in die finanzielle Situation erhält.
Besondere Regelungen für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer, die oft mit knappen Ressourcen arbeiten, können von der Dauerfristverlängerung besonders profitieren. Diese Regelung schafft mehr Flexibilität bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und bietet zusätzlichen Spielraum für die finanzielle Planung. Vor allem in Zeiten, in denen unerwartete Ausgaben auftreten, kann die Fristverlängerung eine entscheidende Entlastung darstellen.
Allgemeine Voraussetzungen für Kleinunternehmen
Auch Kleinunternehmen können die Dauerfristverlängerung beantragen, sofern sie umsatzsteuerpflichtig sind und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die genauen Voraussetzungen für Kleinunternehmen sind die folgenden:
- Regelmäßige Abgabe: Das Kleinunternehmen muss regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Es besteht keine Mindestvoraussetzung, wie lange dies bereits geschehen sein muss. Auch neugegründete Kleinunternehmen können direkt von der Dauerfristverlängerung profitieren.
- Fristgerechte Zahlungen: Es dürfen keine offenen Steuerverbindlichkeiten bestehen. Die pünktliche Zahlung der Umsatzsteuer ist eine Grundvoraussetzung, um die Fristverlängerung zu erhalten. Bei Rückständen kann der Antrag abgelehnt werden.
- Umsatzsteuerpflicht: Auch für Kleinunternehmen gilt, dass sie umsatzsteuerpflichtig sein müssen, um die Dauerfristverlängerung beantragen zu können. Unternehmen, die von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer zahlen, sind nicht berechtigt.
Diese Regelungen bieten Kleinunternehmen mehr Flexibilität, um ihre Finanzen besser planen zu können.
Besondere Regelungen für Existenzgründer
Für Existenzgründer gelten spezifische Regelungen, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung in der Anfangsphase eines Unternehmens zu minimieren:
- Monatliche Voranmeldungen im ersten Jahr: Existenzgründer müssen oft im ersten Jahr nach der Gründung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dies gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, frühzeitig einen Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens zu erhalten und sicherzustellen, dass die Steuerpflichten erfüllt werden.
- Frühzeitige Beantragung: Gründer haben die Möglichkeit, die Dauerfristverlängerung bereits im Gründungsjahr zu beantragen. Dies kann besonders hilfreich sein, um finanzielle Verpflichtungen besser zu planen.
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Bei der Beantragung einer Dauerfristverlängerung sind einige Schritte zu beachten. Zunächst musst Du Dein zuständiges Finanzamt ermitteln. Der Antrag kann in der Regel online über das Portal ELSTER gestellt werden, wobei Steuerpflichtige auch aus verschiedenen Gründen auf die elektronische Übermittlung verzichten können. In diesem Fall musst Du die erforderlichen Formulare in Papierform ausfüllen und per Post einsenden.
Unternehmen, die eine Dauerfristverlängerung beantragen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 48 UStDV, strikt eingehalten werden müssen. Diese Vorschrift regelt die genauen Bedingungen für die Beantragung und Gewährung der Dauerfristverlängerung, einschließlich der Pflicht zum Abführen der Sondervorauszahlung bei monatlicher Voranmeldung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
Das musst Du tun, um Dich zu bewerben:
- Zuständigkeit des Finanzamtes: Zunächst musst Du sicherstellen, dass Du den Antrag bei dem für Dein Unternehmen zuständigen Finanzamt einreichst. Letzteres hängt in der Regel von Deinem Unternehmenssitz ab.
- Stellung des Antrags: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung wird meist online über ELSTER gestellt. Dafür musst Du Dich im System anmelden und das entsprechende Formular ausfüllen.
- Fristen für die Antragstellung: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung sollte möglichst früh im Jahr gestellt werden, idealerweise bis zum Ende des ersten Monats. Beachte, dass Du für die Beantragung die Sondervorauszahlung anmelden musst, wenn Deine Voranmeldung monatlich fällig ist.
- Bewilligung durch das Finanzamt und typische Wartezeiten: Nachdem Du den Antrag eingereicht hast, prüft das Finanzamt Deine Angaben. In der Regel erhältst Du innerhalb weniger Wochen einen Bescheid, ob Dein Antrag genehmigt wurde.
Umgang mit Insolvenzen oder Liquidation
Für Unternehmen, die sich in einer Insolvenz oder Liquidation befinden, gelten strenge Anforderungen für die Beantragung der Dauerfristverlängerung. In diesen Fällen wird oft geprüft, ob die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Steuerverpflichtungen vorhanden sind.
Es kann auch sein, dass die Fristverlängerung nicht gewährt wird, wenn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdet ist.
Fallstudien und Praxisbeispiele
Hier sind zwei Beispiele, wie Unternehmen von der Dauerfristverlängerung profitieren.
Beispiel 1: Dauerfristverlängerung für ein kleines Unternehmen
Peter ist Inhaber einer kleinen Bäckerei und nutzt die Dauerfristverlängerung, um die Buchhaltung besser mit den saisonalen Schwankungen in Einklang zu bringen. In den Sommermonaten, wenn weniger Kunden kommen, ist die Fristverlängerung eine willkommene Erleichterung.
Beispiel 2: Dauerfristverlängerung für ein Start-up
Ein junges Start-up in der IT-Branche setzt auf die Dauerfristverlängerung, um mehr Zeit für die Entwicklung seiner Produkte zu gewinnen. Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen wird also um einen Monat verschoben, sodass das Team sich auf das Wachstum konzentrieren kann.
Widerruf der Dauerfristverlängerung
Es gibt verschiedene Gründe, warum das Finanzamt eine bereits gewährte Dauerfristverlängerung widerrufen kann. Ein häufiger Grund ist die Insolvenz des Unternehmens, bei der das Finanzamt zusätzliche Sicherheiten verlangt, um steuerliche Risiken zu minimieren. Auch fehlende Voraussetzungen, wie beispielsweise das Ausbleiben der Sondervorauszahlung oder erhebliche Verzögerungen bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen, können zum Widerruf führen.
Ein weiteres Szenario betrifft Unternehmen, die sich die Fristverlängerung durch falsche Angaben erschlichen haben. Sobald das Finanzamt Unregelmäßigkeiten entdeckt, kann es die Dauerfristverlängerung mit sofortiger Wirkung zurücknehmen.
Ablauf des Widerrufs durch das Finanzamt
Der Widerruf erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid des Finanzamts. In diesem Bescheid wird das Unternehmen über die Gründe des Widerrufs informiert und es werden Fristen genannt, bis wann das Unternehmen auf den Widerruf reagieren oder Einspruch einlegen kann. In den meisten Fällen tritt der Widerruf sofort in Kraft, sodass die Fristen für die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen wieder gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelten.
Der Widerruf erfolgt oft auch dann, wenn keine Verbesserung der finanziellen oder organisatorischen Situation eines Unternehmens zu erwarten ist — zum Beispiel bei wiederholten Versäumnissen.
Auswirkungen des Widerrufs und mögliche Strafen
Der Widerruf der Dauerfristverlängerung bedeutet, dass das Unternehmen die Voranmeldungen wieder fristgerecht zum 10. Tag des Folgemonats einreichen muss. Versäumt es diese Fristen, können Verspätungszuschläge und Säumniszinsen verhängt werden, die zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
In Extremfällen, insbesondere wenn das Unternehmen wiederholt gegen steuerliche Pflichten verstößt, kann das Finanzamt sogar härtere Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Zwangsvollstreckungen oder eine strengere Überwachung der Steuerzahlungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Widerruf der Dauerfristverlängerung nicht nur organisatorische Herausforderungen für das Unternehmen mit sich bringt, sondern auch finanzielle Auswirkungen mit sich bringen kann. Es ist daher ratsam, die steuerlichen Pflichten stets im Blick zu behalten und das Finanzamt über mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu informieren, um einen Widerruf zu vermeiden.
FAQ
Wie stelle ich einen Antrag auf Dauerfristverlängerung über ELSTER?
Um eine Dauerfristverlängerung über ELSTER zu beantragen, benötigst Du ein ELSTER-Konto. Nachdem Du Dich eingeloggt hast, wählst Du im Menü „Umsatzsteuer“ die Option „Antrag auf Dauerfristverlängerung“ aus. Fülle das Formular mit den erforderlichen Angaben aus und bestätige die Beantragung.
Im Fall einer monatlichen Voranmeldung musst Du auch die Sondervorauszahlung berechnen und eintragen. Der Antrag wird elektronisch ans zuständige Finanzamt übermittelt.
Warum verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung?
Das Finanzamt verlangt die Sondervorauszahlung, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle abzusichern, da Unternehmen durch die Dauerfristverlängerung mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung erhalten.
Bis wann kann man 2024 eine Dauerfristverlängerung beantragen?
Die Dauerfristverlängerung für das Jahr 2024 konnte bis zum 10. Februar 2024 beantragt werden, wenn Du zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet bist. Bei vierteljährlicher Abgabe der Voranmeldungen war die Frist etwas länger, in der Regel bis zum 10. April.
Bis wann muss man bei einer Dauerfristverlängerung die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss in diesem Fall spätestens bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar beispielsweise bis zum 10. März abgegeben werden muss, wenn die Fristverlängerung beantragt wurde.