Von Ursula Meyer

Lohnsteuererklärung

Lohnsteuererklärung: Ein Begriff, der oft mit Verwirrung und Unsicherheit verbunden ist. Doch dieses Dokument, das Arbeitnehmern und Rentnern jährlich vorgelegt wird, ist ein Schlüssel, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern und finanzielle Vorteile zu erzielen. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Lohnsteuererklärung ist, wie sie funktioniert und wie Sie sie erfolgreich vorbereiten und einreichen können. Tauchen Sie mit uns in die Welt der Lohnsteuererklärungen ein und entdecken Sie, wie sie Ihr finanzielles Wohl verbessern kann.

Lohnsteuererklärung: Was ist das?

Die Lohnsteuererklärung ist ein Dokument, das einem Arbeitnehmer oder einem Rentner dem Finanzamt jährlich vorliegt, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Dadurch kann man eine wesentliche Summe Geld erhalten, im Durchschnitt 1.000 €.

Die Lohnsteuererklärung ist nicht mit einer Einkommensteuererklärung zu verwechseln. Für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, gilt die Lohnsteuer, die von einer Reihe von Faktoren abhängt. Sie beschränkt sich also auf Lohneinkünfte. Diejenigen, die sich mit selbstständiger Arbeit beschäftigen, müssen hingegen eine Einkommensteuererklärung einreichen, weil sie alle Einkünfte berücksichtigen müssen.

Gesetzliche Regelung einer Lohnsteuererklärung

Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass man eine Steuererklärung entweder verpflichtend oder freiwillig abgibt. Das bezeichnet man dementsprechend als die Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung. 

In der Regel sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende zu einer Steuererklärung verpflichtet. Überschreiten ihre Einkünfte den Grundfreibetrag, ist die überschreitende Summe steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt Stand 2023 bei 10.908 EUR.

Arbeitnehmende müssen normalerweise keine Lohnsteuererklärung abgeben, allerdings werden Sonderfälle in § 46 EStG geregelt. Grundsätzlich geht es um Änderungen der Lebenssituation und zusätzliche Einkünfte. Verpflichtend ist die Lohnsteuererklärung auch, wenn man eine Ehe schließt oder man oder sein Ehegatte die Lohnsteuerklasse V oder VI hat. 

Welche Unterlagen bei einer Lohnsteuererklärung benötigt man?

Für eine Steuererklärung sollte man alle Unterlagen im Blick behalten, um nichts zu vergessen.

Zunächst kommt die Lohnsteuerbescheinigung, die man von seinem Arbeitgeber (oder mehreren Arbeitgebern) erhält. Alle Berechnungen beruhen auf diesem Dokument. Zudem werden ebenfalls Elterngeld, Rentenbescheid, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Mieteinnahmen gezählt.

Danach sind die persönlichen Daten wichtig, genauer gesagt der Personalausweis, die Steuer-ID, die Bankverbindung und die letzte Steuererklärung.

Dann fügt man Belege für Werbungskosten hinzu. Werbungskosten sind berufliche Kosten, die man steuerlich geltend machen kann, wie Reisekosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterialien, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten usw.

Des weiteren gehören zu den wichtigsten Unterlagen Kontoauszüge, Quittungen und Belege für folgende Dienstleistungen oder Waren: 

  • Haushaltsnahe und Handwerkerdienstleistungen, auch aus den Mietnebenkosten
  • Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge
  • Krankheits- und Pflegekosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen wurden
  • Kinderbetreuungskosten und Kosten für Studium des Kindes
  • sonstige Belege

Aufbau einer Steuererklärung

Eine Steuererklärung besteht aus mehreren Teilen. Neben dem Mantelbogen mit allgemeinen Angaben gelten für Arbeitnehmer folgende Sonderanlagen:

  • Anlage N: Diese Anlage füllen Arbeitnehmer aus, indem sie ihre Werbungskosten und Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung einpflegen.
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Da Arbeitnehmer Sozialbeiträge von ihrem Gehalt bezahlen, enthält diese Anlage Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Darüber hinaus kann man mithilfe dieser Anlage Beiträge zu privaten Versicherungen geltend machen.
  • Je nach persönlicher Situation werden optional andere Anlagen ausgefüllt, zum Beispiel: 
  • Anlage Kind (Berücksichtigung von Kindern)
  • Anlage R (für Renten und andere Leistungen)
  • Anlage Unterhalt (für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen)
  • Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
  • Anlage N-Gre (Grenzgänger)
  • Anlage FW (zur Förderung des Wohneigentums)

Steuererklärung: Grundsätzliche Werbungskosten

Kurz gesagtm heißen alle Ausgaben, die mit dem Job zu tun haben, Werbungskosten. Diese sind die häufigste Quelle der Rückerstattungen bei einer Steuererklärung:

  • Fahrtkosten: der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem eigenen PKW oder in einer Fahrgemeinschaft
  • Doppelte Hausführung: eine zusätzliche Wohnung, die man für seine Arbeit braucht
  • Arbeitsmittel: Materialien, Werkzeuge, die man beruflich verwendet, zum Beispiel einen Spannschlüssel in einer Werkstatt. Dazu zählen Berufskleidung, wie eine Pilotenuniform, und Fachliteratur, die den beruflichen Bereich betrifft
  • Fortbildungskosten: Sofern eine Fortbildung, Weiterbildung, zweite Ausbildung oder sogar Abendkurse berufliche Qualifikation fördert, kann man sie von der Steuer absetzen.

Steuererklärung: Fristen und Termine

Egal, ob es sich um eine Pflichtveranlagung oder Antragsveranlagung handelt, man man bestimmte Fristen einhalten.

In dieser Tabelle finden Sie die aktuellen Abgabefristen für Steuererklärungen:

SteuerjahrAntragsveranlagungPflichtveranlagung
201931.12.2023abgelaufen
202031.12.2024abgelaufen
202131.12.2025abgelaufen
202231.12.202602.10.2023
202331.12.202702.09.2024
202431.12.202831.07.2025
202531.12.202931.07.2026

Man hat in der Regel drei Jahre Zeit, um eine freiwillige Steuererklärung einzurichten. Eine verpflichtende Steuererklärung hat oft verschiedene Termine. 

Es mag vorkommen, dass die Fristen nicht eingehalten werden können. Aus § 109 AO ergibt sich die Möglichkeit zu einer Verlängerung. Hier braucht man lediglich ein formloses Anschreiben an das Finanzamt. Als Begründung dient zum Beispiel eine Krankheit oder Überlastung auf der Arbeit. Mithilfe eines Steuerberaters kann die Abgabefrist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres verschoben werden.

Rückerstattung berechnen und erwarten

Die Steuererstattung kann man manuell kalkulieren. Am einfachsten wird das durch zahlreiche Online-Tools erledigt, mit denen man eine Vorstellung bekommt, wie viel Geld zurückerstattet wird.

Nachdem die Steuererklärung eingereicht wird, dauert es zwischen 1 und 3 Monaten, bis der Steuerbescheid zugesandt wird. Falls sich das Finanzamt in 6 Monaten nicht meldet, kann man einen Untätigkeitseinspruch einlegen. 

In den meisten Fällen wird die Steuererstattung auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Manche Online-Services und Anwendungen bieten eine Sofortauszahlung gegen Steuerberatergebühren an. 

Steuererklärung elektronisch einreichen

Am einfachsten lässt sich die Einkommensteuererklärung durch das ELSTER-Portal abgeben. Eine elektronische Abgabe einer Steuererklärung ist schnell, komfortabel und dank Sicherheitsmaßnahmen digital geschützt. Die Anwendung ist kostenlos und spart Papier, Fahrtkosten und Zeit.

Es gibt verschiedene kostenpflichtige Anwendungen, die im Vergleich zu ELSTER benutzerfreundlicher sind, Steuerspartipps geben und generell kein Steuerwissen voraussetzen. Empfehlenswert sind SteuerbotTaxfix und WISO Steuer, um einige zu nennen.

Steuererklärung und Fehlerquellen

Wenn man mit Steuerunterlagen umgeht, sollte man besonders aufpassen. Es können aber Flüchtigkeitsfehler passieren, die zum Glück nicht strafbar sind. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Es werden fehlerhafte Angaben übermittelt.
  • Es wird vergessen, eine Ausgabe abzusetzen.
  • Die Abgabe der Lohnsteuererklärung wird nicht fristgerecht vorgenommen.
  • Es fehlen die Belege für Handwerkerkosten und Betriebskosten.
  • Es werden nicht alle Freibeträge berücksichtigt.

Fachliche Hilfe aufsuchen

Die Steuererklärung kann viel Zeit rauben. In einigen Fällen lohnt es sich, eine professionelle Beratung zu bekommen.

Ein Steuerberater kann sogar in komplizierten Fällen helfen, muss das aber in einem Erstgespräch klären. Jede Situation wird speziell behandelt und dafür ein persönlicher Ansatz gefunden. Mit einem Steuerberater bekommt man eine automatische Fristverlängerung für die Steuererklärung. Die Kosten können dann von der Steuer abgesetzt werden. Eine Steuererklärung bei einem Steuerberater kommt auf die Einkünfte an, wird anhand einiger Faktoren berechnet und kostet etwa 79,60 bis 477,60 EUR.

Die Alternative ist ein Lohnsteuerverein. Lohnsteuervereine dürfen Beamte, Angestellte oder Rentner und keine Selbstständigen oder Gewerbetreibenden beraten. Eine Mitgliedschaft ist viel günstiger als ein Steuerberater und kann später von der Steuer abgesetzt werden. Man profitiert ebenfalls von einer automatischen Fristverlängerung. Eine Mitgliedschaft liegt jährlich im Durchschnitt bei 150 EUR.

Kontrolle muss sein

Der Steuerbescheid des Finanzamtes kann trotz heutiger Digitalisierung fehlerhaft sein. Es lohnt sich, den Steuerbescheid gründlich zu prüfen, um kein Geld zu verlieren.

Setzt das Finanzamt die Steuer zu hoch fest, kann man einen Einspruch oder eine schlichte Änderung fristgerecht einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt drei Werktage nach Versand des Steuerbescheides und endet nach einem Monat an einem Werktag.

Ausnahmsweise kann die Einspruchsfrist verlängert werden, was aber bei schlichten Änderungen ausgeschlossen ist.

Fazit

Hat man ein geringes Einkommen, hohe absetzbare Ausgaben und keinen Wunsch, sein Geld zu verschenken, sollte man auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen. Eine Steuererstattung erfolgt in 88 % der Fälle und liegt bei etwa 1.095 EUR. Letztendlich ist die monatliche Kontrolle eigener Einnahmen und Ausgaben nicht nur für die Steuererklärung nützlich. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel hilft, das Grundwissen über die Steuererklärung zu verstehen.