Die Regelung der Vollmachten für das Geschäftskonto einer Unternehmergesellschaft (UG) ist ein essentieller Prozess, der für die Verwaltung und die Sicherheit der finanziellen Transaktionen der Gesellschaft unerlässlich ist. Dabei sind klare Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, um sowohl die Interessen der UG als auch die der Geschäftsführer und etwaiger weiterer Bevollmächtigter zu wahren. Hier sind die wesentlichen Schritte und Überlegungen, die bei der Regelung der Vollmachten für ein UG-Konto berücksichtigt werden sollten:
1. Bestimmung der Kontoinhaber und Bevollmächtigten. Kontoinhaber ist die UG selbst, sie wird jedoch durch ihre Geschäftsführer vertreten. Bevollmächtigte können neben den Geschäftsführern auch andere Personen sein, denen eine Kontovollmacht erteilt wird, z. B. Prokuristen oder spezifische Mitarbeiter.
2. Festlegung des Umfangs der Vollmachten. Vollumfängliche Vollmachten erlauben dem Bevollmächtigten, alle Arten von Transaktionen vorzunehmen, einschließlich Überweisungen, Abschluss von Bankverträgen, Einrichtung von Daueraufträgen etc. Beschränkte Vollmachten limitieren den Handlungsspielraum des Bevollmächtigten auf spezifische Geschäftsvorfälle oder Betragsgrenzen.
3. Formale Anforderungen und Dokumentation. Die Erteilung der Vollmacht muss schriftlich erfolgen und von den gesetzlichen Vertretern der UG, also in der Regel den Geschäftsführern, unterschrieben sein. Banken verlangen oft spezielle Formulare für die Vollmachtserteilung, die korrekt und vollständig auszufüllen sind. Die Identität des Bevollmächtigten muss gegenüber der Bank nachgewiesen werden, üblicherweise durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
4. Registrierung und Verwaltung der Vollmachten bei der Bank. Nach Einreichung der erforderlichen Dokumentation wird die Vollmacht von der Bank im System hinterlegt und aktiviert. Änderungen des Kreises der Bevollmächtigten oder bezüglich des Umfangs der Vollmachten müssen der Bank umgehend mitgeteilt werden, um ihre Aktualität und Richtigkeit zu gewährleisten.
5. Überprüfung und Anpassung der Vollmachten. Die Vollmachten sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, z. B. bei personellen Änderungen innerhalb der UG oder bei Änderung der Geschäftsprozesse. Es empfiehlt sich, klare interne Richtlinien für die Handhabung und Überprüfung von Vollmachten zu etablieren.
6. Sicherheitsaspekte. Die Vergabe von Vollmachten birgt Risiken, insbesondere bei vollumfänglichen Vollmachten. Die UG sollte daher geeignete Kontroll- und Sicherheitsmechanismen etablieren, wie z. B. regelmäßige Überprüfungen der Kontoauszüge und Transaktionslimits.