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Spenden steuerlich absetzen: Wie funktioniert es?

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Spenden steuerlich absetzen

Sie können Ihre Spenden steuerlich absetzen, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers anerkennt. Sie können Geld-, Sach- oder Zeitspenden abziehen. Ob Sie sich ehrenamtlich in einem Verein engagieren oder nach einer Naturkatastrophe mit Geldspenden helfen – die Spendenmöglichkeiten sind zahlreich und der Staat unterstützt diese Hilfsbereitschaft unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Sie können eine Spende von der Steuer abziehen, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Sie kommt gemeinnützigen Organisationen zugute
  • Sie unterstützt steuerbefreite Organisationen
  • Sie erhalten dafür keine Belohnung / sie ist freiwillig
  • Sie kann durch Bestätigung nachgewiesen werden

Zu den steuerbegünstigten Organisationen nach §10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zählen:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Kirchengemeinden, Universitäten)
  • Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Landesmuseen, Staatstheater)
  • Gemeinnützige Organisationen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen (gemeinnützige Zwecke)

Die Liste der steuerlich absetzbaren gemeinnützigen Spendenzwecke wurde im Januar 2021 erweitert. Diese Liste umfasst nun Spenden für den Klimaschutz, die Ortsverbesserung, kostenlose Funk- und WLAN-Verbindungen, die Friedhofspflege und den Schutz von Benachteiligten aufgrund von Geschlechtsidentität.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, Spenden an eine Organisation mit Sitz im Ausland von der Steuer abzusetzen.

Dazu muss der Verein oder die Stiftung die Vorschriften einhalten, die auch für inländische Organisationen gelten. Im Zweifel obliegt Ihnen jedoch der Nachweis, dass die ausländische Organisation auch nach deutschem Recht gemeinnützig ist.

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Wie mache ich Spenden in meiner Steuererklärung geltend?

Wenn Sie in Deutschland ansässig sind, haben Sie eine Steuernummer erhalten, die zur Abwicklung Ihrer Einkommensteuer erforderlich ist. Somit können Spenden für wohltätige Zwecke (z.B. die Kirche) in der Anlage Sonderausgaben Ihrer Steuererklärung eingetragen werden. Spenden und Mitgliedsbeiträge in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer gesamten Jahreseinnahmen können als Sonderausgaben abgesetzt werden und reduzieren so Ihr zu versteuerndes Einkommen und die anfallende Einkommensteuer.

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Nachweis Ihrer Spende

Das Finanzamt verlangt von Ihnen eine amtliche Bestätigung für alle Spenden, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen. Auf Deutsch heißt das „Spendenbescheinigung“ oder fachsprachlich „Zuwendungsbestätigung“. Die Bestätigung muss einem der vom Finanzamt vorgegebenen Muster entsprechen.

Wenn Sie keine Bestätigung nach den bereitgestellten Mustern erhalten, können Sie Spenden nur bis zu einer Höhe von 300 Euro abziehen. Aber keine Sorge – Wohltätigkeitsorganisationen versenden normalerweise unaufgefordert Bestätigungen.

Ausnahmen: Wenn Sie keine amtliche Bestätigung benötigen

Seit dem 1. Januar 2021 benötigen Spenden bis 300 Euro (bisher 200 Euro) an gemeinnützige Organisationen, staatliche Behörden und politische Parteien keine offizielle Bestätigung mehr. Sie können zum Nachweis dieser Spenden einfach einen Kontoauszug (vereinfachter Nachweis) vorlegen, sofern dieser das Datum sowie die Kontonummer und den Namen sowohl der gemeinnützigen Organisation als auch des Spenders enthält. Für Online-Spenden ist eine Buchungsbestätigung eines Drittanbieters (z.B. eine PayPal-Abrechnung mit Transaktionsdetails) akzeptabel.

Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden absetzen?

Spenden können Sie in einer Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzen.

Bei Spenden an politische Parteien wird eine Steuerermäßigung gewährt. Bei Zahlungen bis 1.650 Euro wird die Hälfte, also maximal 825 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Waren die Zahlungen höher, können Sie zusätzlich bis zu 1.650 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Bei zusammenveranlagten Partnern verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 3.300 Euro.

Bitte beachten Sie: Für den Abzug von mehr als 300 Euro an Spenden oder Mitgliedsbeiträgen benötigen Sie eine amtliche Bestätigung.

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Verschiedene Arten von Spenden

Geldspende

Es ist wichtig, dass Sie jede Spende, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen, nachweisen können.

Das vereinfachte Verfahren gilt für Spenden bis 300 Euro und Spenden im Katastrophenfall. In der Regel benötigen Sie lediglich einen Einzahlungsschein für eine Barspende oder Ihren Kontoauszug bzw. die Buchungsbestätigung, falls Sie überwiesen haben. Achten Sie darauf, dass auf der Buchungsbestätigung Ihr Name, der Empfänger, die Kontonummer, das Einlieferungsdatum, die Ausführung der Zahlung und der Spendenbetrag ersichtlich sind.

Für Spenden über 300 Euro benötigen Sie eine Spendenquittung. Da diese nicht automatisch von allen Organisationen verschickt wird, sollten Sie die Spendenbescheinigung gleich anfordern, wenn Sie Ihre Spende tätigen. Die Zuwendungsbescheinigungen müssen Sie nicht zusammen mit Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt senden, sondern erst, wenn das Finanzamt nach Prüfung Ihrer Steuererklärung danach fragt.

Zeitspende

Nicht jede Zeitspende bringt Ihnen einen Steuerfreibetrag ein. Wenn Sie wegen der von Ihnen geleisteten Arbeit einen Anspruch auf Auslagenersatz haben, auf diesen Anspruch aber durch Ausstellung entsprechender Zuwendungsbescheinigungen verzichten, können Sie diesen Betrag innerhalb der entsprechenden Freibeträge von Ihrer Steuer absetzen.

Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss jedoch gesetzlich vorgeschrieben sein. Er kann auch in der Satzung des Vereins begründet sein, oder Sie haben bereits eine individuelle schriftliche Vereinbarung mit dem Verein getroffen. Außerdem müssen Sie innerhalb von drei Monaten schriftlich erklärt haben, dass Sie auf den Anspruch auf Auslagenersatz verzichten möchten. Zudem muss der Empfänger Ihrer Zeitspende zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich in der Lage gewesen sein, die Verpflichtung zu erfüllen.

Sachspende

Viele wissen nicht, dass auch Sachspenden steuerlich abzugsfähig sind. Die Zuwendungen müssen ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke bestimmt sein. Die Spenden müssen verwendet werden für:

  • Die idealistischen steuerbegünstigten Zwecke der Organisation oder
  • Zweckbetriebe (Verlosungen, Lotterien zur Geldbeschaffung etc.)

Ausgeschlossen ist die Förderung des wirtschaftlichen Betriebs eines Vereins (Festivals etc.)

Der Wert einer Sachspende hängt von ihrem Verkehrswert ab. Bei fabrikneuen Objekten gilt der Neupreis, bei gebrauchten Gegenständen der rabattierte Preis. Auch Aspekte wie Qualität, Zustand und Nachfrage des Artikels spielen eine Rolle und werden bei der Preisfindung berücksichtigt.

Einige weitere Informationen zu Spenden und Steuern

  • Unternehmen, die Spenden an steuerbegünstigte Organisationen von der Steuer absetzen wollen, müssen den Abzug auf ihren Jahresumsatz stützen. Ein Unternehmen kann maximal 20% seines Jahresumsatzes abziehen.
  • Die zum Nachweis Ihrer Zuwendungen erforderliche amtliche Bestätigung muss von der Wohltätigkeitsorganisation ausgestellt werden und je nach Zuwendungsart einem der 18 Muster entsprechen, die das Finanzamt zur Verfügung gestellt hat.
  • Wer Geld in das Vermögen einer steuerbegünstigten Stiftung einzahlt, kann alle zehn Jahre bis zu einer Million Euro abziehen. Diesen großen Abzug können Sie über das Jahrzehnt verteilen und in Jahren mit hoher Steuerbelastung strategisch einsetzen.
  • Wenn Sie Menschen in Not dauerhaft finanziell unterstützen, können Sie das als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Typischerweise werden Spenden im Jahr ihrer Leistung abgezogen, aber wenn Sie so viel spenden, dass die Spende in einem Steuerjahr nicht vollständig abgezogen werden kann, kann der Restbetrag im Folgejahr abgezogen werden. Dies wird als Spendenvortrag bezeichnet.

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