Der Umzug für steuerliche Absetzbarkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Aus unserer Übersicht erfahren Sie alles über Umzugsgründe und -kosten, die man für die Absetzung steuerlich geltend machen kann. Diese Information ist für jeden vom großen Nutzen, der vor einem Umzug steht und die Umzugskosten absetzen möchte.
Welche Umzüge kann ich steuerlich absetzen?
Kann man einen Umzug von der Steuer absetzen? Das ist möglich, aber der Steuerzahler muss dafür bestimmte Gründe haben.
Umzug aus beruflichen Gründen
Wenn Ihr Umzug beruflich veranlasst ist, kann man entsprechende Umzugskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten widerspiegeln. Es handelt sich in folgenden Situationen um einen beruflich bedingten Umzug:
- erste Arbeitsstelle, Arbeitsplatzwechsel, Versetzung und damit verbundener Umzug
- doppelte Haushaltsführung wegen beruflicher Gründe. Beachten Sie: Bei der doppelten Haushaltsführung wird die Pauschalsumme nicht in Betracht gezogen.
- Dank dem Umzug wird die Fahrzeit pro Tag um mindestens eine Stunde verkürzt.
- Das Interesse des Arbeitgebers ist beim Umzug eindeutig überwiegend.
Umzug aus persönlichen Gründen
Privat veranlasste Umzüge unterliegen im Großen und Ganzen keiner steuerlichen Absetzung. Man kann eine Steuerermäßigung nur für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten.
Es kommt vor, dass man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit, also aus gesundheitlichen Gründen, umzieht. Man kann bei einem solchen Umzug Steuer absetzen, indem man außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angibt.
Umzug für Studium oder Weiterbildung
Dabei muss man den Umzug wegen des Erststudiums/der ersten Berufsausbildung und der zweiten Berufsausbildung. Im ersten Fall betrachtet man Kosten als Sonderausgaben. Im zweiten Fall kann man die Ausgaben als infolge des berufsbedingten Umzugs entstandene Werbungskosten geltend machen.
Welche Umzugskosten können abgesetzt werden
Beim Umzug aus beruflichen Gründen muss man zur Absetzung alle Kosten belegen. Sonstige Umzugskosten deckt die Umzugskostenpauschale.
Folgende Kosten können geltend gemacht werden:
- Transportkosten: Kosten für den Transport des Hausrats zum neuen Wohnort.
- Reisekosten: 30 Cent/km, wenn der Mitarbeiter nach einer neuen Wohnung sucht und Varianten besichtigt.
- Mietentschädigung: Manchmal kann man die alte Wohnung zum Zeitpunkt des Umzugs nicht kündigen. Man muss dann zwei Mieten zugleich zahlen, für die alte und für die neue Wohnung. Höchstens 6 Monate solcher doppelten Miete werden vom Finanzamt als Umzugskosten anerkannt.
- Kosten für die neue Unterkunft: Maklerprovision für Mietimmobilien.
- Zusätzliche Kosten: Zum Beispiel die Ausstattung der Wohnung mit Haushaltsgeräten.
- Kosten für Reparatur von Transportschäden: Falls es beim Transport Schäden entstehen, werden sie auch berücksichtigt.
- Umzugsunternehmen: Man muss eine Rechnung vom Umzugshelfer erhalten. Sie wird akzeptiert, sogar wenn Sie Ihren Umzug ohne diesen Helfer organisieren.
Dokumente für den steuerlichen Abzug der Umzugskosten
Die Umzugskosten müssen mit den entsprechenden Dokumenten bestätigt werden. Als Ausnahme dient nur die Umzugskostenpauschale. Für sie braucht man keine Nachweise vorzulegen.
Erbringen Sie folgende Einzelnachweise für den reibungslosen steuerlichen Abzug Ihrer Umzugsausgaben:
- Quittung und Kostenrechnung für den Transport
- Verträge mit Umzugsunternehmen
- Nachweise über die Bezahlung der vorübergehenden Unterkunft und deren Widerspiegelung auf Aufwandskonten
- weitere Nachweise und Dokumente
Privater Umzug steuerlich absetzen ohne Belege
Grundsätzlich ist die steuerliche Absetzung der Umsatzkosten beim Umzug aus privaten Gründen nicht möglich. Man kann nur die Kosten für die Dienstleister wie Spedition in der Steuererklärung angeben.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Leistungen müssen in Rechnung gestellt werden.
- Die Zahlung muss unbar erfolgen, z. B. per Überweisung oder EC-Karte.
Der maximale jährliche Betrag solcher Kosten beläuft sich auf 20.000 Euro. Die Höhe der Steuerermäßigung beträgt nicht mehr als 4.000 Euro (20 %). Die oben genannten Ausgaben gelten also als haushaltsnahe Ausgaben.
Um Ihren Steuerabzug zu maximieren, sollten Sie mit dem Umzugsunternehmen eine unbare Zahlung vereinbaren, damit Sie die Arbeits- und Fahrtkosten absetzen können. Verwenden Sie den Pauschalbetrag für andere Umzugskosten, auch wenn Sie keine Belege haben. Tragen Sie anschließend alle abzugsfähigen Umzugskosten auf einem speziellen Formular zusammen und fügen Sie es Ihrer Steuererklärung bei.
Prozess der Einreichung von Umzugskosten und Einschränkungen
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Einreichung von Umzugskosten:
- Bestimmen Sie den Grund Ihres Umzugs (beruflich, privat, gesundheitlich, für das Studium usw.)
- Sammeln Sie alle benötigten Belege (z. B. für allgemeine Kosten beim Umzug aus beruflichen Gründen).
- Geben Sie Ihre Umzugskosten in die Steuererklärung ein. Wählen Sie Abschnitte der Erklärung laut dem Grund des Umzugs aus:
- Für die Umzugskostenpauschale tragen Sie die Daten unter den „Werbungskosten“ ein (Seite 2 der Anlage N, Zeilen 45 bis 48). Nachweise sind nicht nötig.
- Für die beruflich veranlassten Kosten nutzen Sie Anlage N, Abschnitt „Werbungskosten“, Punkt „Weitere Werbungskosten“.
- Falls Ihre Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen, füllen Sie in der Anlage N den Abschnitt „Doppelte Haushaltsführung“, Punkt „Sonstige Aufwendungen“, aus.
- Für Eingabe der Daten der haushaltsnahen Dienstleistungen nutzen Sie die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.
Der Betrag der allgemeinen Kosten (Transportkosten, Maklerprovision, doppelte Miete) bei beruflich veranlassten Umzug hat keine Beschränkungen. Für die sonstigen Kosten verwendet man die Umzugskostenpauschale.
Ihre Höhe wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Seit dem ersten März dieses Jahres beträgt die Pauschale 964 Euro für den Steuerzahler. Für jede mit ihm umziehende Person vergrößert sich diese Summe um 643 Euro.
Umzug und Steuern für Selbständige
Selbstständige können grundsätzlich ihre Umzugskosten auch von der Steuer absetzen. Dabei muss man einige Nuancen berücksichtigen, die mit dem in der Steuererklärung angegebenen Umzugsgrund verbunden sind.
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen beziehen sich die Umzugskosten auf die Betriebsausgaben. Sie werden in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingeschlossen.
Die als privat begründeten Umzugskosten kann man in die EÜR nicht eingeben. Selbstständige können die Arbeitszeit der beim Umzug beauftragten Dienstleister abrechnen. Diese Rechnungen dürfen mit keinem Bargeld bezahlt werden. Sonst gilt kein Steuervorteil.
Der Selbstständige kann seine Umzugsausgaben aus privaten Gründen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Fazit
Man kann einen Umzug steuerlich absetzen. Dabei ist es wichtig, Gründe des Umzugs zu bestimmen.
Der Steuerzahler darf tatsächliche Kosten (Transportkosten, Maklerprovision, doppelte Miete usw.) bei beruflich veranlasstem Umzug geltend machen. Beim Umzug aus privaten Gründen wird eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Spedition) vom Finanzamt bereitgestellt. Wenn gesundheitliche Gründe einen Umzug verursachen, werden die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung und Vorliegen der Nachweise kann man steuerliche Abzüge optimieren. Wählen Sie eine optimale Variante beim Angeben der Kosten aus.
Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten können bei einem Umzug nicht abgesetzt werden?
Nicht alle Ausgaben werden bei beruflich und persönlich veranlassten Umzügen vom Finanzamt anerkannt. Dazu gehören:
- Kosten für die Einlagerung des Möbels. Wenn z. B. Ihre neue aus beruflichen Gründen ausgewählte Wohnung für Ihr ganzes Möbel zu klein ist, werden die Einlagerungskosten nicht abgesetzt.
- Ausgaben beim Verkauf des bisherigen Hauses
- Maklergebühren beim Kauf der neuen Wohnung bei beruflich bedingten Umzug
Was tun, wenn der Umzug teilweise vom Arbeitgeber bezahlt wird?
Oft sind die Arbeitgeber bereit, die tatsächlichen Kosten beim Umzug ihrer Mitarbeiter zu übernehmen. Keine Steuern oder Abgaben sind dabei fällig. Die Arbeitnehmer dürfen in dieser Situation keine Werbungskosten absetzen lassen. (§ 3 EStG).
Wie kann ich bei einem Jobwechsel im Ausland den Umzug von Steuer absetzen?
Wenn man nach dem Umzug ins Ausland in einem anderen Land seine Einkünfte versteuert, akzeptiert das deutsche Finanzamt keine Werbungskosten. Erfahren Sie in diesem Fall bereits in einem anderen Land, ob die Umzugskosten abgesetzt werden. Voraussetzungen für Anerkennung der Werbungskosten:
- Der Steuerzahler setzt fort, Steuern in Deutschland zu bezahlen.
- Der Arbeitgeber übernimmt keine Umzugskosten.
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