Kleingewerbe-Steuern sind ein wichtiges Thema für jeden Kleingewerbetreibenden. Doch welche Steuerarten gelten für Dich, und wie erfüllst Du alle Steuerpflichten? Hier erfährst Du alles Wichtige – von Einkommensteuer über Gewerbesteuer bis zur Umsatzsteuer.

Inhalt

Was ist ein Kleingewerbe und welche Kleingewerbe-Steuern fallen an?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet. Es ist keine eigene Rechtsform, sondern lediglich eine steuerliche und rechtliche Vereinfachung für kleinere Unternehmen.

Der Kleinunternehmerstatus richtet sich an Einzelunternehmer:innen und kleine Betriebe in Deutschland. Er befreit von der Umsatzsteuerpflicht und vereinfacht die Buchführung erheblich. Wer als Kleinunternehmer:in gilt, muss keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und keine Vorauszahlungen leisten. Dieses Modell eignet sich besonders für alle, die sich auf ihr Geschäft konzentrieren möchten ohne bürokratischen Aufwand.

Nicht jede:r Kleingewerbetreibende:r ist automatisch auch Kleinunternehmer:in. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Unterschiede:

KriteriumKleingewerbeKleinunternehmer:innen
Umsatzgrenzekeine gesetzlich definierte Grenzemaximal 25.000 Euro im Vorjahr
laufender Umsatzkeine gesetzlich definierte Grenzemaximal 100.000 €
Umsatzsteuerumsatzsteuerpflichtiggemäß § 19 UStG umsatzsteuerbefreit 
Buchführungeinfache Buchführungeinfache Buchführung

Vorteile eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe bietet viele steuerliche und bürokratische Erleichterungen, die besonders für Selbstständige und Einzelunternehmer:innen attraktiv sind:

  • Weniger Bürokratie: einfachere steuerliche Behandlung ohne komplizierte Vorschriften;
  • Keine doppelte Buchführung: eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus;
  • Einfachere Steuererklärung: weniger Aufwand bei der jährlichen Einkommensteuererklärung und somit geringere Kosten für Steuerberatung;
  • Umsatzsteuerbefreiung möglich: falls Dein Umsatz im laufenden Geschäftsjahr unter 25.000 Euro liegt, kannst Du die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen;
  • Geringere Steuerbelastung: keine Gewerbesteuer bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro.

Nachteile eines Kleingewerbes

Die Gründung eines Kleingewerbes hat ihre Nachteile:

  • Begrenzte Wachstumsmöglichkeiten: Wenn der Umsatz steigt, überschreiten Unternehmer:innen schnell die Grenzen der Kleinunternehmerregelung und verlieren damit die Befreiung von der Umsatzsteuer;
  • Weniger Vertrauen seitens großer Kund:innen: Manche B2B-Kund:innen stehen einem Kleingewerbe skeptisch gegenüber – besonders dann, wenn auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird;
  • Kein Vorsteuerabzug möglich: Kleinunternehmer:innen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen keine Vorsteuer aus betrieblichen Einkäufen geltend machen – das kann insbesondere bei hohen Investitionen nachteilig sein.

Pflichten eines Kleingewerbes

Auch wenn ein Kleingewerbe viele Vorteile bietet, gibt es steuerliche und gesetzliche Pflichten, die eingehalten werden müssen:

  1. Anmeldung beim Gewerbeamt: ein Kleingewerbe muss offiziell beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung in Berlin erfolgt beispielsweise beim Gewerbeamt Berlin.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: dieser muss beim Finanzamt eingereicht werden, um eine Steuer-ID zu erhalten.
  3. Regelmäßige Steuererklärungen: dazu gehören die Einkommensteuererklärung, die jährliche Umsatzsteuererklärung (falls nötig) und ggf. die Gewerbesteuererklärung.
  4. Rechnungspflichten: falls Du als Kleinunternehmer:in Rechnungen ausstellst, musst Du beispielsweise darauf achten, ob Du Umsatzsteuer ausweisen musst oder umsatzsteuerbefreit bist. Programme, die das einfache Rechnung-Schreiben online ermöglichen, können Dir hierbei helfen.
  5. E-Rechnung erstellen: e-Rechnungen erleichtern die Buchhaltung und sind bei Geschäftsverkehr mit Behörden inzwischen Pflicht.
  6. Einhaltung der Umsatzgrenzen: falls Deine Einnahmen im Vorjahr über 25.000 Euro liegen, entfällt die Kleinunternehmerregelung und Du musst Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Kleingewerbe: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Als Kleingewerbetreibende:r musst Du Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beachten. Hier erfährst Du, welche Regelungen gelten.

Einkommensteuer im Kleingewerbe

Die Einkommensteuer ist eine der zentralen Steuerarten, die Kleingewerbetreibende betrifft. Die Höhe der Steuer hängt von den erzielten Einkünften ab.

Grundfreibetrag und Steuerpflicht

Jede:r Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird. Liegen Deine Einnahmen unter dem Grundfreibetrag, musst Du keine Einkommensteuer zahlen. Überschreitest Du diesen Betrag, wird die Einkommensteuer für Dich als Kleinunternehmer:in progressiv berechnet.

Beispiele für die Kleingewerbe-Einkommensteuer

Schauen wir uns ein paar Beispiele an.

  1. Maria erzielt 12.000 Euro Gewinn. Da der Grundfreibetrag 2025 bei 12.096 Euro liegt, zahlt sie keine Einkommensteuer.
  2. Thomas hat 18.000 Euro Gewinn. Da dieser über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt, wird Einkommensteuer auf den Differenzbetrag von 5.904 Euro fällig. Es ist daher sinnvoll, rechtzeitig Rücklagen zu bilden.

Gewerbesteuer im Kleingewerbe

Bevor wir auf die Gewerbesteuer für Kleinunternehmer:innen eingehen, ist wichtig zu wissen, dass nicht jedes Kleingewerbe zur Zahlung verpflichtet ist. Entscheidend ist der Jahresgewinn.

Freibetrag von 24.500 Euro

Die Gewerbesteuer wird fällig, wenn der Gewinn über 24.500 Euro liegt. Darunter ist ein Kleingewerbe von der Gewerbesteuer befreit.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

  • Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von über 24.500 Euro

Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: (Gewinn - 24.500 Euro) × Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde

Beispiel:

GewinnGewerbesteuer fällig?
20.000 EuroNein
30.000 EuroJa (Gewerbesteuer auf 5.500 Euro)

Umsatzsteuer im Kleingewerbe

Ob Du Umsatzsteuer zahlen musst, hängt von Deiner Umsatzhöhe ab. Kleingewerbetreibende können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen nutzen.

Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

Wenn Dein Umsatz im laufenden Geschäftsjahr unter 25.000 Euro liegt, kannst Du die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nutzen. Das bedeutet:

  • keine Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt 
  • kein Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen

Umsatzsteuerpflicht ab 25.000 Euro Umsatz

Sobald Dein Umsatz über 25.000 Euro liegt, bist Du umsatzsteuerpflichtig. Du musst dann:

  • 19 % Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen,
  • Die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und
  • eine jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen.

Lohnsteuer bei der Beschäftigung von Mitarbeitern

Sobald Du Mitarbeiter einstellst, musst Du Lohnsteuer für sie abführen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Anmeldung mit der Steuernummer des Mitarbeiters
  • Abführung der Lohnsteuer ans Finanzamt
  • Erstellung von Gehaltsabrechnungen

Hier ist eine kurze Übersicht über alle Steuerarten und ihre Einzelheiten:

SteuerartFreibetragSteuerpflicht
Einkommensteuer12.096 EuroGewinn über Freibetrag
Gewerbesteuer24.500 EuroGewinn über Freibetrag
Umsatzsteuer25.000 EuroUmsatz über Kleinunternehmergrenze

Kleingewerbe-Steuern und Steuerbefreiungen

Hier erfährst Du im Detail, welche Freibeträge für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer gelten.

Grundfreibetrag der Einkommensteuer

Nicht jeder Gewinn muss sofort versteuert werden. Es gibt einen jährlichen Grundfreibetrag, der sich regelmäßig ändert. Wer selbstständig arbeitet oder ein Kleingewerbe führt, sollte diese Grenze kennen.

JahrGrundfreibetrag (Alleinstehend), EuroGrundfreibetrag (Verheiratet), Euro
202310.908 21.816 
202411.784 23.568 
202512.09624.192 

Bleibt Dein Einkommen unter diesem Betrag, musst Du keine Einkommensteuer zahlen.

Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung

Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sind Selbstständige und Kleingewerbetreibende bei der Einhaltung bestimmter Umsatzgrenzen von der Umsatzsteuer befreit. Ab 2025 steigt diese Grenze von 22.000 Euro auf 25.000 Euro im Vorjahr und von 50.000 Euro auf 100.000 Euro im laufenden Jahr.

JahrUmsatzgrenze für Kleinunternehmer:innen
201717.500 Euro
202422.000 Euro
202525.000 Euro (Vorjahr) / 100.000 Euro (laufendes Jahr)

Liegt der Umsatz im laufenden Jahr unter der jeweiligen Grenze, kann im Folgejahr weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden, solange der Umsatz die entsprechende Grenze auch im nächsten Jahr voraussichtlich nicht übersteigt. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer:innen in diesem Fall weiterhin Rechnungen schreiben können, ohne Umsatzsteuer ausweisen zu müssen

Gewerbesteuer-Freibetrag

Nicht jede:r Kleinunternehmer:in muss Gewerbesteuer zahlen. Hier gibt es ebenfalls Freibeträge, die beachtet werden sollten.

Gewerbesteuerpflicht gilt nur, wenn:

  • Dein jährlicher Gewinn über 24.500 Euro liegt
  • Du keine freiberufliche Tätigkeit ausübst
UnternehmensformFreibetrag Gewerbesteuer
Einzelunternehmen24.500 Euro
GmbHkein Freibetrag

Falls Dein Gewinn diese Grenze überschreitet, kannst Du Dich nicht länger befreien lassen und musst Gewerbesteuer zahlen. Es lohnt sich daher, Deinen jährlichen Gewinn stets im Blick zu haben, um Überraschungen zu vermeiden.

Steuererklärung

Für Kleinunternehmer:innen gelten besondere steuerliche Pflichten. Hier findest Du einen Überblick über die notwendigen Steuererklärungen.

Welche Steuererklärungen sind notwendig?

Kleingewerbetreibende müssen abhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Umsatz verschiedene Steuererklärungen abgeben. Hier sind die wichtigsten davon:

Einkommensteuererklärung

  • Pflicht für alle, die Einkommen erzielen und den Grundfreibetrag überschreiten
  • Grundlage: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Freibetrag: Grundfreibetrag 2025 – 12.096 Euro (Alleinstehend), 24.192 Euro (Verheiratet)
  • Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres

Gewerbesteuererklärung

  • Pflicht bei Gewerbeertrag über 24.500 Euro; darunter keine Gewerbesteuerpflicht
  • Einreichung beim Finanzamt 

Umsatzsteuererklärung

  • Pflicht für Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind
  • Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG: Keine Umsatzsteuerpflicht
  • Bei Ausweis von Umsatzsteuer jährliche Abgabe einer Umsatzsteuererklärung 
SteuerartFreibetrag / Umsatzgrenze in EuroPflicht für Kleingewerbe?
Einkommensteuer12.096Ja
Gewerbesteuer24.500 nur bei Überschreitung
Umsatzsteuer (ab 2025)25.000 / 100.000 nur bei Überschreitung

Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Ob man die Steuererklärung selbst macht oder eine Steuerberatung nutzt, hängt vom eigenen Wissen und der Komplexität der Finanzen ab.

Kosten für Steuerberatung

  • Steuerberater kosten je nach Aufwand zwischen 300 und 1.500 Euro pro Jahr.
  • Je komplexer die Buchhaltung ist, desto höher sind auch die Kosten.

Vorteile einer Steuerberatung

Für Kleingewerbetreibende lohnt sich eine Steuerberatung oft, wenn sie viele Rechnungen schreiben müssen oder bezüglich Steuerfragen unsicher sind.

VorteilBeschreibung
Zeitersparnisweniger Aufwand für die Buchführung und Prüfung von Steuerformularen
weniger Stressweniger Stress mit Fristen und dem rechtzeitigen Ausfüllen von Steuerformularen wie dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Vermeidung von FehlernVermeidung von Nachzahlungen durch korrekte Angaben
Unterstützung bei BürokratieUnterstützung bei der Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der Freiberuflichkeit
Optimierung der SteuerlastBerücksichtigung aller Abzüge durch Expertise der Steuerberatung

Steuervorauszahlungen im Kleingewerbe

Vorauszahlungen auf die Steuer sind steuerliche Abschlagszahlungen, die Unternehmer:innen im Laufe des Steuerjahres leisten müssen. Sie sollen helfen, die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und hohe Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden.

Auch Kleingewerbetreibende können zu Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Gewerbesteuer verpflichtet sein. Wie oft gezahlt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Informationen.

Wann werden Vorauszahlungen fällig?

Für Kleingewerbetreibende können je nach Steuerart regelmäßige Vorauszahlungen anfallen. Hier ein Überblick, wann und wie oft diese zu leisten sind:

SteuerartBetrag und Häufigkeit
Einkommensteuerquartalsweise oder jährlich, je nach Höhe der Steuerlast
Gewerbesteuerquartalsweise, wenn die Steuerlast über einem bestimmten Betrag liegt
Umsatzsteuermonatlich, quartalsweise oder jährlich – je nach Umsatzhöhe und Einstufung durch das Finanzamt

Wie berechnen sich die Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen basieren auf der geschätzten Steuerlast des Vorjahres und werden regelmäßig vom Finanzamt angepasst.

BerechnungsgrundlageDetails
EinkommensteuerSchätzung der Steuerlast auf Basis der Einkünfte des Vorjahres
GewerbesteuerBerechnung auf Basis des voraussichtlichen Gewinns des laufenden Jahres

Kleingewerbe: ab wann Steuern?

Sobald Du ein Kleingewerbe gründest, musst Du Deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Damit sind Deine steuerlichen Pflichten aber noch nicht erledigt. Das Finanzamt wird automatisch über Deine Anmeldung informiert und sendet Dir anschließend die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung zu.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Kurz nach Deiner Gewerbeanmeldung erhältst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dabei handelt es sich um ein zentrales Dokument, in dem Du Folgendes angibst:

  • die Art Deiner Tätigkeit;
  • die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
  • die gewünschte Form der Besteuerung (z. B. ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest);
  • die Bankverbindung Deines Unternehmens und weitere Angaben.

Diesen Fragebogen musst Du innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Andernfalls drohen mögliche Sanktionen oder Verspätungszuschläge.

Steuer-ID-Nummer und ihre Bedeutung

Jede:r Unternehmer:in erhält eine individuelle Steuernummer. Dabei ist es wichtig, zwei Begriffe zu unterscheiden:

  • Steuer-ID: das ist Deine persönliche steuerliche Identifikationsnummer, die Dich ein Leben lang begleitet;
  • Steuernummer: diese wird vom Finanzamt speziell für Dein Gewerbe vergeben und dient der Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten, z. B. bei der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer.

Beide Nummern benötigst Du für das Ausstellen von Rechnungen, das Einreichen von Steuererklärungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt.

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