Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele Kleinunternehmer Pflicht. Doch wie genau funktioniert sie? In diesem Guide zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du Deine EÜR korrekt erstellst, welche Regeln gelten und welche Fehler Du vermeiden solltest.

Inhalt

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Kleinunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbe. Sie basiert auf dem Zu- und Abflussprinzip, bei dem Einnahmen und Ausgaben erst bei Zahlung erfasst werden.

Definition der EÜR

Die EÜR stellt die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Der Überschuss der Betriebseinnahmen bestimmt den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust. Im Gegensatz zur Bilanz entfällt die doppelte Buchführung.

Was bedeutet Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch die einfache Gegenüberstellung betrieblicher Einnahmen und Ausgaben. Unternehmer müssen lediglich ihre Betriebseinnahmen und abziehbaren Betriebsausgaben dokumentieren.

Unterschiede zwischen EÜR und Bilanzierung

MerkmalEÜRBilanzierung
Pflichtfür Kleinunternehmer zulässigab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn
MethodeZu- und AbflussprinzipDoppelte Buchführung
Aufwandgeringhoch

Die EÜR ist somit eine einfache Alternative zur Bilanzierung, die weniger Aufwand erfordert.

Rechtsgrundlagen der EÜR

Die gesetzlichen Grundlagen der EÜR sind in § 4 Abs. 3 EStG festgehalten. Alle Unternehmer, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können diese Methode nutzen. In diesem Fall muss die Anlage EÜR ans Finanzamt übermittelt werden.

Wer ist zur EÜR verpflichtet?

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen oder unterhalb der geltenden Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben, dürfen die EÜR verwenden. Dazu zählen Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer:innen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, dürfen daher jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen. Der Vorteil der vom Finanzamt erstatteten Umsatzsteuer entfällt somit. Sie dürfen eine einfache Buchhaltung führen und somit einfach ihre Ausgaben von den Einnahmen abziehen, um ihren Gewinn zu ermitteln.

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Wer darf die EÜR erstellen?

Nicht jeder Unternehmer darf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von dieser vereinfachten Methode zur Gewinnermittlung profitieren zu können.

Kleinunternehmerregelung – Voraussetzungen und Grenzen

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es Kleinstunternehmen, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Voraussetzung ist, dass der Umsatz des Vorjahres 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Dadurch entfällt die gezahlte Umsatzsteuer auf Rechnungen, allerdings kann auch keine gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Welche Unternehmen dürfen die EÜR nutzen?

Die Erstellung der EÜR steht Einzelunternehmern, Freiberuflern und Personengesellschaften offen, sofern sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Entscheidend sind hierfür die Grenzen von maximal 600.000 Euro Jahresumsatz oder 60.000 Euro Gewinn. Wer diese Werte überschreitet, muss stattdessen eine Bilanz erstellen.

Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

MerkmalFreiberuflerGewerbetreibende
Gewerbeanmeldungnicht erforderlichAnmeldung eines Kleingewerbes 
Gewerbesteuerkeine PflichtPflicht (außer bei Kleinunternehmerregelung)
Steuererklärungvereinfachte Steuererklärungumfangreichere Steuerpflichten
GewinnermittlungEinnahmen-Überschuss-RechnungEinnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung
Betriebsausgabenkönnen Betriebsausgaben ansetzenkönnen Betriebsausgaben ansetzen

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der EÜR

Im Folgenden findest Du eine genaue Anleitung zur korrekten Erstellung der EÜR.

Schritt 1: Einnahmen erfassen

Zunächst müssen alle Betriebseinnahmen vollständig und korrekt dokumentiert werden. Einnahmen umfassen alle Geldeingänge, die aus der unternehmerischen Tätigkeit stammen.

Beispiele für typische Einnahmen:

  • Umsätze aus verkauften Produkten oder Dienstleistungen
  • Zinsen auf betriebliche Guthaben
  • erhaltene Zuschüsse oder Förderungen

Schritt 2: Ausgaben erfassen

Um den zu versteuernden Gewinn zu berechnen, müssen alle Betriebsausgaben korrekt aufgeführt werden. Betriebsausgaben sind alle Kosten, die zur Erzielung von Einnahmen notwendig sind. Sie mindern den Gewinn und somit die Steuerlast.

Beispiele für absetzbare Kosten:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Kosten für Büromaterial und Arbeitsmittel
  • Fahrkosten und Reisekosten
  • Telefon- und Internetkosten

Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben: Nur betriebsbedingte Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Private Kosten dürfen nicht in die EÜR aufgenommen werden.

Schritt 3: Gewinnermittlung durchführen

Der Gewinn ergibt sich aus folgender Formel:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = steuerpflichtiger Gewinn

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zu- und Abflussprinzip:

  • Einnahmen werden in dem Jahr erfasst, in dem sie tatsächlich eingehen.
  • Ausgaben werden im Jahr der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt.

Hier ein Beispiel zum Zu- und Abflussprinzip:

  • Rechnung im Dezember gestellt, Zahlung erst im Januar → Einnahme zählt für das nächste Jahr
  • Mietzahlung im Voraus → Ausgabe wird komplett im Zahlungsjahr erfasst

Checkliste für die korrekte EÜR-Erstellung:

  • Alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos erfassen
  • Belege sorgfältig aufbewahren
  • Betriebsausgaben korrekt ansetzen
  • Gewinn nach dem Zu- und Abflussprinzip berechnen
  • EÜR fristgerecht an das Finanzamt übermitteln

EÜR mit ELSTER erstellen

Die elektronische Übermittlung über Elster ist eine einfache Methode, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen. Damit kann der Überschuss aus Betriebseinnahmen und abziebaren Betriebsausgaben nahtlos ans Finanzamt übermittelt werden. In der Anlage EÜR werden diese Zahlen festgehalten.

Wie funktioniert die elektronische Übermittlung?

Die Übermittlung erfolgt über das Elster-Portal, das eine benutzerfreundliche Oberfläche für die Erstellung und Abgabe der EÜR bietet. Unternehmer können ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben schnell und sicher über das Portal eintragen und direkt an das Finanzamt übermitteln.

Anleitung zur Nutzung von Elster

Kleinunternehmer müssen sich zunächst bei Elster anmelden. Nach der Anmeldung können sie das Formular für die Einnahmenüberschussrechnung ausfüllen. Die Anlage EÜR ist Teil des allgemeinen Elster-Steuerformulars. Dort tragen Unternehmer ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ein. Wichtig ist, gegebenenfalls die gezahlte Umsatzsteuer und Vorsteuer anzugeben, um eine fehlerfreie Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

Wo finde ich die Anlage AV EÜR?

Die Anlage EÜR befindet sich im Elster-Portal unter den Formularen für die Steuererklärung. Die Steuererklärung selbst muss bis Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. 

So funktioniert es:

  1. Anmeldung bei ELSTER mit Deiner Steuer-Identifikationsnummer
  2. Formular "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" auswählen
  3. Betriebseinnahmen und Ausgaben eintragen
  4. Daten prüfen und bis zum Juli des Folgejahres ans Finanzamt senden

Praktische Tipps zur EÜR-Erstellung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen, kann manchmal eine Herausforderung sein. Mit einigen praktischen Tipps und Tools lässt sich der Prozess jedoch deutlich vereinfachen.

Verwendung von Software-Tools

Die Nutzung von Software-Tools ist eine hervorragende Möglichkeit, die Betriebseinnahmen und -ausgaben schnell und korrekt zu erfassen. Viele Programme helfen dabei, die Einnahmen und abziehbaren Betriebsausgaben automatisch zu ermitteln und den Gewinn zu berechnen. So kannst Du sicherstellen, dass Deine EÜR vollständig und fehlerfrei ist.

Papierlose Buchhaltung

Bei der papierlosen Buchhaltung werden alle Belege und Dokumente digital gespeichert. Das spart nicht nur Zeit, sondern vereinfacht auch die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten. Elektronische Rechnungen und Quittungen lassen sich so problemlos archivieren und bei Bedarf schnell abrufen.

Aufbewahrungspflichten von Belegen

Unternehmer müssen alle relevanten Belege mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Diese Pflicht gilt auch für digitale Dokumente. Achte daher darauf, alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß zu sichern, damit bei einer Steuerprüfung keine Probleme auftreten.

Häufige Fehler bei der EÜR und Tipps zur Fehlervermeidung

Achte darauf, alle Einnahmen und Ausgaben korrekt einzutragen, um den Gewinn genau zu ermitteln. Verwende Software-Tools, um die Fehlerquote zu minimieren und Deine Gewinn- und Verlustrechnung korrekt zu erstellen.

  • Vermischung privater und betrieblicher Ausgaben
    Trenne private und geschäftliche Konten.
  • Fehlende Belege
    Jede Einnahme und Ausgabe muss dokumentiert werden.
  • Falsche Umsatzsteuer-Angaben
    Es darf beispielsweise keine Umsatzsteuer für Kleinunternehmer ausgewiesen werden.

Beispiel einer ausgefüllten EÜR

Hier findest Du ein einfaches Beispiel, wie Du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) richtig ausfüllst:

Seite 1: Grunddaten des Unternehmens

Zunächst trägst Du die grundlegenden Informationen zu Deinem Unternehmen ein, beispielsweise den Namen, die Steuernummer und die Rechtsform.

Seite 2: Betriebseinnahmen

In diesem Abschnitt listest Du alle Betriebseinnahmen auf. Dazu zählen Einkünfte aus Verkäufen oder Dienstleistungen.

Seite 3: Betriebsausgaben

Auf dieser Seite gibst Du die Betriebsausgaben an, beispielsweise Miete, Büromaterial oder Fahrtkosten.

Seite 4: Gewinnermittlung

In diesem Schritt wird der Gewinn ermittelt, indem die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Das Ergebnis zeigt Deinen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust an.

FAQ 

Wer muss keine Anlage EÜR abgeben?

Privatpersonen, die keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb erzielen, müssen keine Anlage EÜR abgeben. Unternehmer, die eine Bilanz erstellen, sind ebenfalls von der Abgabe der Anlage EÜR befreit.

Was sind Entnahmen und Einlagen in der EÜR?

Entnahmen sind Geldbeträge oder Sachwerte, die ein Unternehmer für private Zwecke aus dem Betriebsvermögen entnimmt. Einlagen sind umgekehrt private Mittel, die in das Unternehmen eingebracht werden. Beide müssen in der EÜR dokumentiert werden, beeinflussen aber nicht den Gewinn.

Wie finde ich die Anlage EÜR?

Die Anlage EÜR findest Du im Online-Steuerportal ELSTER. Nach dem Einloggen in Dein Benutzerkonto rufst Du den Bereich „Formulare“ auf und wählst dort die Einkommensteuererklärung aus. Die Anlage EÜR ist dort als separates Formular hinterlegt.

Was bedeutet Anlage EÜR?

Die Anlage EÜR ist ein Formular, das Selbständige und Freiberufler beim Finanzamt einreichen müssen, um ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu übermitteln. Sie enthält Angaben zu Einnahmen, Ausgaben, Entnahmen und Einlagen.

Wann muss ich eine Bilanz erstellen und wann eine EÜR?

Eine Bilanz muss von Unternehmen erstellt werden, die buchführungspflichtig sind. Dazu zählen Kapitalgesellschaften oder Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Gewinn von über 60.000 Euro. Kleine Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler dürfen hingegen die EÜR nutzen, wenn sie die Umsatz- und Gewinnschwellen nicht überschreiten.

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