Die Einkommensteuer für Selbstständige wirft oft Fragen auf: Wer muss sie zahlen, ab wann und wie viel? In diesem Ratgeber findest Du die wichtigsten Antworten – mit aktuellen Zahlen, Beispielen und Tipps zur Steueroptimierung.

Inhalt

Einkommensteuer für Selbstständige – Was ist das eigentlich?

Die Einkommensteuer für Selbstständige gehört zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Während Angestellte automatisch Lohnsteuer zahlen – also eine Erhebungsform der Einkommensteuer – müssen Selbstständige ihre Steuer selbst berechnen und regelmäßig ans Finanzamt abführen.

Kurz gesagt ist die Einkommensteuer eine Steuer auf das zu versteuernde Einkommen – also auf den Gewinn nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben und Freibeträge. Besteuert wird dabei nicht das Unternehmen, sondern die Person hinter dem Unternehmen.

Du bist einkommensteuerpflichtig, sobald Dein Gewinn den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025 liegt dieser bei 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Verheiratete. Alles, was darüber hinausgeht, musst Du grundsätzlich versteuern.

Auch wirtschaftliche Standortfaktoren wie Miete, lokale Abgaben oder Gewerbesteuer können Deine Steuerplanung beeinflussen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Pflichten findest Du in unserem Finom-Ratgeber zu Steuern und Abgaben für Selbstständige.

KI-Buchhaltung erkunden

Ab wann zahlt man Einkommensteuer als Selbstständiger?

Die Frage, ab wann man als Selbstständige:r Einkommensteuer zahlt, ist zentral für Deine Finanzplanung. Entscheidend ist der sogenannte Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 gilt:

  • für Ledige: 12.096 €
  • für Verheiratete (gemeinsame Veranlagung): 24.192 €

Erst wenn Dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, musst Du Einkommensteuer zahlen. Zusätzlich gibt es weitere Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten – etwa für Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge oder außergewöhnliche Belastungen.

Sobald Du regelmäßig Gewinne machst, verlangt das Finanzamt oft Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Diese musst Du vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember leisten. Die Höhe basiert auf dem geschätzten Gewinn des laufenden Jahres oder den Vorjahreswerten.

Tipp: Wenn Du Dich gerade selbstständig machst, solltest Du frühzeitig mit dem Finanzamt sprechen – das erspart Dir unangenehme Überraschungen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige?

In Deutschland gilt ein progressiver Steuertarif: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Wie viel Einkommensteuer Selbstständige zahlen, richtet sich also nach dem zu versteuernden Einkommen, dem Gewinn nach Abzügen.

Hier eine vereinfachte Tabelle der Einkommensteuer für Selbstständige für das Jahr 2025:

Zu versteuerndes Einkommen (€)Steuersatz
bis 12.0960 % (Grundfreibetrag)
12.097 – 17.44314 % bis ca. 24 %
17.444 – 68.48024 % bis ca. 42 %
68.481 – 277.82542 %
ab 277.82645 % (Reichensteuer)

Eine klassische Steuerklasse für Selbstständige gibt es übrigens nicht – anders als bei Angestellten. Dennoch beeinflussen Familienstand, Kinder und Kirchenzugehörigkeit indirekt die Steuerlast, etwa über Freibeträge oder Kirchensteuerpflicht. Wer angestellt ist und sich nebenbei selbstständig machen will, sollte die Auswirkungen auf beide Einkommensarten kennen.

Dazu kommen ggf. noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 %. Ein Beispiel: Du erzielst 50.000 € Gewinn. Nach Abzug aller Freibeträge ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 45.000 €. Die darauf entfallende Steuer liegt – vereinfacht gerechnet – bei rund 9000 € zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.

KI-Buchhaltung entdecken

Einkommensteuer für Selbstständige berechnen

Die Einkommensteuer für Selbstständige zu berechnen, klingt kompliziert, ist aber mit dem richtigen Ansatz gut machbar. Die Formel hierfür lautet im Kern:

Einnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn → zu versteuerndes Einkommen → Einkommensteuersatz

Schritt für Schritt:

  1. Ermittle Deine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, also Deinen Umsatz.
  2. Ziehe alle Betriebsausgaben ab, beispielsweise Bürokosten, Software oder Reisekosten.
  3. Ziehe weitere Posten vom Gewinn ab: Sonderausgaben wie Krankenversicherung und Altersvorsorge, außergewöhnliche Belastungen und andere abzugsfähige Beträge.
  4. Berücksichtige den Grundfreibetrag und andere anwendbare Freibeträge. So erhältst Du Dein zu versteuerndes Einkommen.
  5. Jetzt kannst Du Deine Einkommensteuer berechnen – beispielsweise mit dem Finom-Einkommensteuer-Rechner. Prüfe, ob zusätzlich Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen.

Wichtig: Wenn Du regelmäßig Umsatzsteuer abführst, hat das keinen direkten Einfluss auf die Einkommensteuer – sie wird nur auf den Gewinn berechnet.

Die sogenannte Netto-Regel bedeutet: Was am Ende für Dich übrig bleibt, ist das, was nach allen Steuern und Abgaben vom Gewinn netto bei Dir ankommt. Es ist ein Grund mehr, die eigene Steuerlast aktiv zu steuern – und regelmäßig zu prüfen, ob Du alle Möglichkeiten zur Optimierung nutzt.

Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige

Als Selbstständige:r kommst Du nicht an der Einkommensteuererklärung vorbei. Sie ist jedes Jahr Pflicht – egal ob Du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist.

In die Steuererklärung gehören:

  • Deine persönlichen Daten und Steuer-ID
  • Deine Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
  • Angaben zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Kinderfreibeträgen
  • Angaben zu Zuschüssen für Selbstständige (falls erhalten)
  • Nachweise wie Belege oder Rechnungen (nur auf Nachfrage)

Du kannst die Steuererklärung selber machen – beispielsweise mit Tools wie Elster oder einer Buchhaltungssoftware – oder über eine:n Steuerberater:in einreichen. Wenn Du Dich für Letzteres entscheidest, verlängert sich die Abgabefrist meist automatisch:

  • Frist ohne Steuerberatung (2025): 31. Juli 2026
  • Frist mit Steuerberatung: 28. Februar 2027

Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt erhältst Du Deinen Steuerbescheid. Prüfe ihn genau – auch dort können sich Fehler einschleichen. Und falls Du nachzahlen musst, gilt: Der Betrag ist innerhalb eines Monats zu überweisen.

KI-Buchhaltungsagent ausprobieren

Tipps zur Steuerminderung für Selbstständige

Selbstständige haben viele Möglichkeiten, ihre Steuerlast legal zu senken – wenn sie sie kennen und gezielt nutzen.

1. Werbungskosten und Betriebsausgaben

Alles, was betrieblich veranlasst ist, senkt Deinen Gewinn – und damit Deine Steuerlast. Dazu zählen unter anderem Arbeitsmittel wie Laptops und Software, Reisekosten, Verpflegung sowie die Homeoffice-Pauschale.

2. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Beiträge zur Versicherung für Selbstständige, Altersvorsorge oder Krankenkasse kannst Du als Sonderausgaben geltend machen. Auch hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen zählen zu außergewöhnlichen Belastungen.

3. Steuerberatung und Tools

Professionelle Hilfe kann sich lohnen – besonders bei komplexen Fällen. Nutzt Du Tools zur Buchhaltung oder zum Steuerabgleich, kannst Du viele Prozesse automatisieren – und die Steuererklärung oft sogar direkt in der Software selber erstellen.

Eine professionelle Steuerberatung kann sich besonders dann lohnen, wenn Du neu in der Selbstständigkeit bist, hohe Investitionen planst oder steuerlich relevante Fördermittel – etwa Zuschüsse für Selbstständige – nutzt. Auch bei schwankendem Einkommen oder komplexeren Abzugspositionen hilft eine Beratung dabei, steuerliche Potenziale voll auszuschöpfen und teure Fehler zu vermeiden.

Tipp: Bilde Rücklagen für die nächste Steuerzahlung – das schützt vor bösen Überraschungen.

Einkommensteuer für Selbstständige – Unterschiede zu anderen Unternehmensformen

Ob Du Einkommensteuer zahlst, hängt von Deiner Rechtsform ab.

Einzelunternehmer:in, Freiberufler:in, GbR, OHG

Hier wird der Gewinn der natürlichen Person zugerechnet. Das bedeutet: Du zahlst ganz normal Einkommensteuer auf Deinen Anteil am Gewinn – genau wie oben beschrieben.

GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Bei Kapitalgesellschaften sieht das anders aus: Sie zahlen auf den Unternehmensgewinn Körperschaftsteuer, die aktuell 15 % beträgt. Erst wenn Du Dir selbst Gehalt oder Dividenden auszahlen lässt, fällt bei Dir zusätzlich Einkommensteuer an.

Ein Sonderfall: Gesellschafter:innen einer GmbH mit Geschäftsführergehalt müssen Einkommensteuer zahlen – zusätzlich zur Körperschaftsteuer der Firma.

Egal ob Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft, sorgfältige Planung kann bares Geld sparen.

Einkommensteuer für Selbstständige – Checkliste

Hier ist eine kompakte Checkliste zur Einkommensteuer für Selbstständige – ideal zum Durchgehen am Jahresende oder vor Abgabe der Steuererklärung:

Einkommen prüfen:

  • Gewinn ermittelt (Einnahmen – Ausgaben)?
  • Zu versteuerndes Einkommen korrekt berechnet?

Pflichten und Fristen:

  • Vorauszahlungen pünktlich geleistet (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.)?
  • Abgabefrist für die Steuererklärung im Blick?

Steuer sparen:

  • Alle Werbungskosten und Sonderausgaben angesetzt?
  • Versicherung für Selbstständige vollständig berücksichtigt?
  • Zuschüsse für Selbstständige korrekt angegeben?

Abgabe und Prüfung:

  • ELSTER-Zugang aktiv?
  • Steuererklärung selber gemacht oder über Steuerberater:in eingereicht?
  • Steuerbescheid geprüft und ggf. Einspruchsfrist beachtet?

Tipp: Nutze digitale Tools, um Belege zu sammeln, Fristen einzuhalten und Deine Steuerklasse optimal zu nutzen.

Schau Dir unsere anderen Artikel an:

Letzte Artikel