Arbeitsunfall: Was ist zu tun? Unternehmen müssen die Sicherheit der Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz gewährleisten, aber leider sind Arbeitsunfälle trotzdem keine Seltenheit. Dieser Artikel erklärt, was ein Arbeitsunfall ist und was man bei einem Arbeitsunfall tun sollte.
Definition: Was versteht man unter einem Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein „zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt“ (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII) und das während der betrieblichen Tätigkeit passiert. Dazu gehören nicht nur physische, sondern auch psychische Traumata.
Ein Arbeitsunfall gilt als solcher, wenn er sich wie folgt ereignet:
- unmittelbar am Arbeitsplatz im Gewerbe
- auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause
- im Homeoffice
- während Firmenveranstaltungen
Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist, dass ein enger direkter Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Unfall besteht. Nicht alle bei der Arbeit erlittenen Verletzungen fallen darunter. Wenn sie nicht unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind, können sie nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden.
Es ist zwischen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterscheiden. Während Arbeitsunfälle vorübergehende und plötzliche Ereignisse sind, handelt es sich bei Berufskrankheiten um Krankheiten, die mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
Wann gilt der Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall?
Wir führen hier einige Beispiele an, laut § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII für die häufigsten Fälle, die als Arbeitsunfall angesehen werden können. Einige von ihnen sind nicht eindeutig. Die Entscheidung über die Gewährung von Versicherungsschutz kann von Fall zu Fall getroffen werden.
Arbeitsunfall während der Pause
Wenn sich ein Unfall auf dem Betriebsgelände während einer Pause oder auf dem Weg zum oder vom Mittagessen ereignet, ist der Mitarbeiter versichert. Das Mittagessen selbst gilt jedoch als persönliche Tätigkeit und wird normalerweise nicht berücksichtigt. Du bist also während der Mahlzeit nicht versichert.
Arbeitsunfall auf der Toilette
Ein Arbeitsunfall auf der Toilette kann in manchen Fällen als Arbeitsunfall anerkannt werden, aber das ist eher die Ausnahme. Meistens stellt sich bei einem solchen Unfall die Frage nach dem Versicherungsschutz, denn die Zeit, die man auf der Toilette verbringt, ist eine private Angelegenheit. Der Weg zur und von der Toilette ist jedoch versichert.
Unfall im Home Office
Gilt ein Unfall im Heimbüro als ein Arbeitsunfall oder nicht? Diese Frage wurde in den Gerichtssälen bei vielen Gelegenheiten erörtert. Wenn ein Mitarbeiter:in sich beispielsweise in der Küche einen Tee holte und dabei einen Unfall hatte, würde dies nicht als Arbeitsunfall angesehen werden, da es nichts mit der Arbeit zu tun hat. Wenn ein Mitarbeiter:in einen Unfall hatte, während er oder sie vom Schreibtisch zum Faxgerät ging, dann ja, es war ein Arbeitsunfall.
Der Wegeunfall als Sonderfall des Arbeitsunfalls
Wenn sich ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet, ist er als Wegeunfall versichert. In der Regel wird in diesem Fall nur der direkte Weg berücksichtigt, aber unter bestimmten Umständen kann auch die Umgehungsroute anerkannt werden. Zum Beispiel:
- Der/die Mitarbeiter:in bringt das Kind vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule. Oder umgekehrt, er oder sie holt es ab, wenn er oder sie nach Hause fährt.
- Die direkte Route war nicht möglich (z. B. wegen Straßenreparaturen).
Wenn ein Arbeitnehmer beschließt, vor der Arbeit einen Zwischenstopp für persönliche Angelegenheiten einzulegen (z. B. im Supermarkt), gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Das eigene Verschulden des Versicherungsnehmers in Form von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit ist für die Annahme eines Versicherungsfalls unerheblich.
Für die Versicherungsleistungen spielt es keine Rolle, wer genau den Unfall verursacht hat, der Arbeitnehmer selbst oder jemand anderes. Wenn der Unfall jedoch durch Alkohol-, Drogen- oder Tablettenmissbrauch geschehen ist, entfällt der Versicherungsschutz. Er gilt auch nicht, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun?
Natürlich möchte niemand, dass bei der Arbeit ein Unfall passiert. Aber so ist das Leben leider, und es ist am besten, sich im Voraus auf eine solche Situation vorzubereiten, damit man genau weiß, was Schritt für Schritt gemäß Arbeitsrechtsgesetze zu tun ist, wenn es passiert.
Hier erfährst Du, was zu tun ist, wenn Du bei einem Arbeitsunfall verletzt wurdest oder Zeuge eines Unfalls warst:
- Leiste Erste-Hilfe-Maßnahmen oder ruf einen Krankenwagen für die medizinische Versorgung.
- Dokumentiere den Vorfall und sammle mögliche Beweise.
- Suche einen sogenannten Durchgangsarzt auf.
- Melde den Unfall der Geschäftsleitung.
Der/die Geschäftsführer:in muss innerhalb von drei Tagen den Unfall nach § 193 SGB VII der Versicherung melden. Dies ist besonders wichtig, wenn Arbeitnehmer:innen länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. In diesem Fall muss der/die Arbeitgeber:in den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Unfallkasse melden.
Kommt es zu schwerwiegenden Zwischenfällen oder gar zum Tod eines Mitarbeiters, ist eine sofortige Meldung erforderlich. Ein Arbeitsunfall kann ein Grund für einen Besuch der Betriebsprüfung sein.
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall im Falle der ärztlichen Behandlung erhalten die Arbeitnehmer:innen 6 Wochen lang ihren normalen Lohn vom Unternehmen weiter, danach tritt die Krankenversicherung in Kraft.
Krankengeld wird nach einem Arbeitsunfall nicht gezahlt, stattdessen erhalten die Arbeitnehmer:innen ein so genanntes Verletztengeld. Dieses wird in der Regel von einer Berufsgenossenschaft, oft aber auch von einer Krankenkasse gezahlt.
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