Definition der Salvatorischen Klausel
Die salvatorische Klausel ist eine Vertragsbestimmung, die sicherstellt, dass der restliche Vertrag wirksam bleibt, selbst wenn eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ungültig oder von einer undurchführbaren Bestimmung ersetzt werden.
Diese Klausel beruht auf § 139 BGB des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach lässt die Unwirksamkeit eines Teils des Vertrags ihn im Übrigen unberührt, es sei denn, wenn feststeht, dass der Vertrag ohne den nichtigen Teil nicht abgeschlossen worden wäre.
Mit anderen Worten, durch die salvatorische Klausel bleibt die Wirksamkeit des Vertrages erhalten, auch wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine durchführbare Regelung.
Anwendungsbereiche von salvatorischen Klauseln
Salvatorische Klauseln finden in verschiedenen Vertragsarten Anwendung. Dazu zählen:
- Kommerzielle Verträge: In Kauf-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen, um sicherzustellen, dass der Hauptvertrag weiterhin gültig ist, wenn einzelne Bestimmungen ungültig werden.
- Arbeitsverträge: Zum Schutz der Rechte und Pflichten beider Parteien, auch wenn bestimmte Klauseln ungültig werden.
- Sozialverträge: In Vereinbarungen zwischen sozialen Einrichtungen oder zwischen Bürgern und staatlichen Stellen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Obwohl ihre Verwendung in AGB nicht immer empfohlen wird, können sie die Rechtslage klarstellen, falls einzelne Bestimmungen unwirksam werden.
Vor- und Nachteile einer salvatorischen Klausel
Die salvatorische Klausel bietet sowohl Vor- als auch Nachteile, die bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten. Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:
Vorteile | Nachteile |
Erhaltung der Wirksamkeit des Vertrages: Auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag insgesamt wirksam. | Mögliche Streitigkeiten: Es kann zu Auseinandersetzungen darüber kommen, welche Teile des Vertrags wirksam bleiben. |
Vereinfachung des rechtlichen Schutzes: Minimierung des Risikos, dass der gesamte Vertrag für unwirksam erklärt wird. | Unerwünschte Konsequenzen: Wenn die unwirksame Bestimmung wichtig war, kann dies zu unerwünschten Folgen für eine Partei führen. |
Reduzierung von Zusatzkosten: Da der Vertrag als Ganzes erhalten bleibt, können zusätzliche Kosten vermieden werden, die durch die vollständige Nichtigkeit entstehen könnten. | Еrhöhte Komplexität: Die Interpretation und Anpassung der unwirksamen Bestimmungen kann zu zusätzlichen rechtlichen und administrativen Kosten führen. |
Salvatorischen Klauseln: Beispiele für Formulierungen
Hier sind einige Beispiele für salvatorische Klauseln in verschiedenen Verträgen und in verschiedenen Aspekten der Verträge:
- Kommerzielle Verträge: “Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Vertragsinhalte unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird eine durchführbare Regelung eingesetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht.“
- Arbeitsverträge: “Falls eine Klausel dieses Arbeitsvertrages ungültig oder nicht durchführbar ist, wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages dadurch nicht beeinträchtigt. Es wird diejenige gültige Klausel als vereinbart angesehen, die dem wirtschaftlichen Ziel der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.“
- Gesellschaftsverträge: “Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags unwirksam sein oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. In diesem Fall tritt eine durchführbare Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.“
- Mietverträge: “Falls eine Klausel dieses Mietvertrages ungültig oder nicht durchführbar ist, wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages davon nicht beeinträchtigt. In diesem Fall tritt eine durchführbare Regelung an die Stelle der unwirksamen Klausel, die dem Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.“
- AGB: “Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es werden dabei Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung berücksichtigt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“
Hinweis: In AGB ist die Verwendung der salvatorischen Klausel gemäß § 306 BGB derzeit nicht empfohlen. Dieser Paragraph regelt die Folgen der Unwirksamkeit von AGB-Bestimmungen und besagt, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften treten.
Fazit
Die salvatorische Klausel ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Wirksamkeit von Verträgen, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar werden. Ihre Anwendung in verschiedenen Vertragsarten, wie kommerziellen Verträgen, Arbeitsverträgen und Sozialverträgen, bietet sowohl rechtlichen Schutz als auch Flexibilität.
Es ist jedoch wichtig, die aktuellen rechtlichen Normen zu beachten, insbesondere bei der Verwendung in AGB, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.