Körperschaftsteuer: Definition
Die Körperschaftsteuer (oft als KSt abgekürzt) ist eine Steuer, die auf den Gewinn bestimmter juristischer Personen erhoben wird. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Haushaltsbildung des Staates. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent gemäß § 23 Steuersatz KStG.
Rechtliche Grundlagen der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird vor allem durch das KStG (Körperschaftsteuergesetz) geregelt. So bestimmt Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bestimmte Körperschaften, Personengesellschaften und Vermögensmassen der unbeschränkten Körperschaftsteuer unterliegen, wenn ihre Geschäftsleitung in Deutschland ansässig ist.
Die Körperschaftsteuer wird von den Finanzämtern der Bundesländer in Deutschland erhoben. Sie sammeln die Finanzberichte der juristischen Personen und überwachen, verifizieren und erheben dann die Steuer.
Körperschaftsteuer: Steuersubjekte
Zunächst sollte geklärt werden, welche juristischen Personen der KSt unterliegen. Hier sind einige Beispiele:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und AG)
- Stiftungen
- Genossenschaften und Vereine
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (sofern das Geschäft nicht öffentlich-rechtlich ist)
- Erbengemeinschaften
- ausländische juristische Personen
Nicht alle Genossenschaften und Vereine sind automatisch steuerpflichtig. Daher müssen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe die Steuer zahlen.
Normalerweise müssen Personengesellschaften wie eine OHG oder eine KG keine KSt zahlen. Der Gewinn von Personengesellschaften wird unter den Partnern verteilt und von ihnen wird die Einkommensteuer erhoben.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass politische Parteien, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen und Bundesunternehmen von der Körperschaftsteuer befreit sind.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Besteuert wird der Gewinn (alle Einnahmen abzüglich der Ausgaben und Bilanzpositionen). Zur Ermittlung des zu versteuernden Betrags wird der Gewinn mit 15 % multipliziert.
Zum Steuersatz kann auch ein Solidaritätszuschlag hinzugefügt werden, wenn die Einkünfte sehr hoch sind. Er beträgt 5,5 % der KSt. Damit ergibt sich ein Endsteuersatz von etwa 15,825 %.
Es gibt einen Freibetrag für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Wenn der zu versteuernde Gewinn eines Unternehmens 5.000 Euro oder weniger beträgt, ist er von der Körperschaftsteuer befreit. Wenn der Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art diesen Betrag übersteigt, wird die Steuer nur auf den Betrag erhoben, der 5.000 Euro übersteigt.
Verlustvortrag und -rücktrag
In Deutschland gibt es das System des Verlustvortrags und -rücktrags. Das bedeutet, dass in einem weniger profitablen Jahr der Verlust in die nächsten Jahre vorgetragen oder ein Jahr zurückgetragen werden kann. Es gibt eine Mindestbesteuerungsgrenze: Nur 60 % des Gewinns eines Unternehmens können durch vortragbare Verluste ausgeglichen werden.
Unter bestimmten Umständen (z. B. beim Verkauf von mehr als der Hälfte der Anteile) können vortragbare Verluste nicht genutzt werden.
Körperschaftsteuererklärung
Jedes Unternehmen in Deutschland muss selbst eine Steuererklärung einreichen. Wenn ein Berater hinzugezogen wird, muss dies bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres erfolgen. Wenn das Unternehmen dies selbst tut, sollte die Erklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres eingereicht werden.
Für die KSt-Erklärung muss ein spezielles Formular (manchmal mit Anlage GK) ausgefüllt werden. In der Regel kann man es beim örtlichen Finanzamt oder auf dessen Webseite erhalten (dies kann je nach Bundesland variieren).
Heutzutage wird die Steuererklärung auf der ELSTER-Website eingereicht. Dies dauert nur wenige Minuten und erfordert keinen Besuch beim Finanzamt. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass diese Option in Ihrem Bundesland verfügbar ist.
Körperschaftsteuer: Vorauszahlungen
Unternehmen haben die Möglichkeit, Vorauszahlungen zur KSt vierteljährlich zu leisten. So können sie gleichmäßig den geschätzten Steuerbetrag zahlen, der auf dem Gewinn des vorherigen Quartals basiert. Dadurch können die Einnahmen der Steuerbehörden stabil bleiben.
Der Betrag dieser Zahlungen kann bei Bedarf angepasst werden. Wenn ein Unternehmen erhebliche Einnahmeänderungen erwartet, kann es einen Antrag beim örtlichen Finanzamt stellen. Dieser sollte die Gründe für die Überprüfung enthalten. Zusätzliche Finanzinformationen können erforderlich sein.
Ein gutes Beispiel für die Anpassung von Vorauszahlungen ist die Maßnahme während der COVID-19-Pandemie. Einige Unternehmen durften sie reduzieren, wenn sie in Zukunft geringere Gewinne erwarteten.
Internationale Aspekte der Körperschaftsteuer
Ausländische Kapitalgesellschaften in Deutschland können auch der KSt unterliegen. Sie sollten eine ständige Vertretung oder eine Einkommensquelle in Deutschland haben. Dabei wird der in Deutschland erzielte Gewinn besteuert.
Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, riskieren eine Doppelbesteuerung. Um dieses Problem zu regeln, hat Deutschland eine Reihe von Abkommen mit verschiedenen Ländern abgeschlossen. Die Liste kann hier eingesehen werden.
Um Steuervermeidung zu verhindern, gibt es im deutschen Recht Transferpreise. Dies sind Preise, zu denen Unternehmen einer Unternehmensgruppe Transaktionen untereinander durchführen. Sie müssen dokumentiert werden, und das Finanzamt kann sie anfordern.
Als Mitglied der Europäischen Union muss Deutschland bestimmte EU-Richtlinien und Verordnungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung befolgen.
Körperschaftsteuer: Besondere Einkünfte und Sachverhalte
Es gibt Besonderheiten bei der Erhebung der Körperschaftsteuer, denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Zum Beispiel ist die verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) eine Zuwendung an die Aktionäre, die durch partnerschaftliche Beziehungen verursacht wird. Unlautere Unternehmen könnten die verdeckte Gewinnausschüttung nutzen, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Thesaurierungsbegünstigung. Dieser Vorteil soll die Steuerbelastung für bestimmte Unternehmen reduzieren. Geregelt wird dies durch § 34a EStG.
Körperschaftsteuer: Zusammenspiel mit anderen Steuern
Die Körperschaftsteuer ist nicht die einzige Steuer, die Unternehmen in Deutschland zahlen müssen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, Gewerbesteuer sowie Kapitalertragsteuer zu zahlen.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Gemäß § 11 GewStG beträgt der Grundsteuersatz im Land einheitlich 3,5 %. Die Bundesländer können jedoch einen Hebesatz festlegen, um diesen zu erhöhen.
Ein Unternehmen muss auch die Kapitalertragsteuer entrichten, die in der Regel 25 % beträgt. Dividenden, die an Aktionäre ausgezahlt werden, sind steuerpflichtig. Ein Unternehmen behält einen bestimmten Betrag zurück und leitet diesen an die Finanzbehörden weiter.
Körperschaftsteuer: Kritik und Reformvorschläge
Die Körperschaftsteuer wird von Wirtschaftsexperten kritisiert. Sie argumentieren, dass der Satz recht hoch ist und sich zudem zwischen den Bundesländern unterscheidet. Dies macht Deutschland auf der internationalen Wirtschaftsbühne weniger wettbewerbsfähig.
Befürworter der Körperschaftsteuer argumentieren, dass sie eine regelmäßige Einnahmequelle für den Staatshaushalt darstellt. Dies hilft wiederum, verschiedene soziale Programme zu finanzieren und Gehälter für Staatsbedienstete zu zahlen.
In einigen Ländern ist die Körperschaftsteuer deutlich niedriger. Daher verlagern Unternehmen ihre Hauptsitze in diese Länder. Dies führt zu einem Kapitalabfluss aus dem Land und einem Rückgang der Arbeitsplätze.
Fazit und Ausblick
Zweifellos stellt die Körperschaftsteuer eine bedeutende Einnahmequelle für den deutschen Haushalt dar. Es gibt jedoch immer mehr Diskussionen über die Notwendigkeit, sie zu senken. Daher muss ein Gleichgewicht in der Steuerhöhe gefunden werden, das sowohl für Unternehmen als auch für den Staat vorteilhaft ist. Dies ist besonders relevant in einem internationalen Geschäftsumfeld mit hoher Konkurrenz.