Von Ursula Meyer

Firmierung

Der Begriff „Firmierung“ bezeichnet den offiziellen Namen eines Unternehmens, unter dem es rechtlich geführt wird. Dieser Artikel richtet sich an Geschäftsleute, insbesondere Gründer und Unternehmer, die sich mit der Unternehmensgründung oder der Namensänderung befassen.

Gesetzliche Vorgaben zur Firmierung

Was ist eine Firmierung? Die grundlegenden Prinzipien für die Benennung eines Unternehmens sind im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Unter dem Firmierung Definition versteht man die Bezeichnung einer Firma oder eines Unternehmens. Es handelt sich dabei um die formelle Registrierung des Firmennamens. Ein optimal gewählter Unternehmensname sollte einzigartig und klar verständlich sein, um eine starke Identifizierung zu ermöglichen und leicht im Gedächtnis zu bleiben.

Die Art und Weise, wie ein Unternehmen firmiert, hängt stark von der gewählten Rechtsform ab. Für jede einzelne Rechtsform gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Firmierung Bedeutung. Diese reichen von festen Zusätzen bis hin zu genauen Vorgaben darüber, welche Namen erlaubt sind und welche nicht.

  • Firmierung GmbH

Die GmbH, eine gebräuchliche Abkürzung für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, gilt als die prominenteste und meistgenutzte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Eine wesentliche Bestimmung bei der Gründung einer GmbH ist die unverzichtbare Anforderung, dass der Zusatz „GmbH“ im Firmennamen vorkommen muss.

  • Firmierung UG

Das Gleiche gilt für die Unternehmergesellschaft oder UG, eine besondere Art der GmbH. Sie muss die gleichen Regeln befolgen. Der Zusatz „UG“ ist eine Vorschrift für den Firmennamen.

  • Firmierung AG

Für Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gilt auch die gleiche ergänzende Regelung: Der Zusatz „AG“ muss zwingend im Firmennamen enthalten sein.

  • Firmierung OHG

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ebenfalls verpflichtet, die Vorschriften des Zusatzes einzuhalten. Folglich sollte der Zusatz „OHG“ am Ende des Firmennamens stehen. Falls keine natürliche Person innerhalb der OHG persönlich haftet, muss auf die beschränkte Haftung bei der Firmierung hingewiesen werden.

  • Firmierung GBR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keinen Firmennamen und sie wird nicht im Handelsregister eingetragen. Der Name sollte „GbR“ enthalten und normalerweise die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter haben. Es ist erlaubt, Fantasienamen oder Geschäftsfeldbezeichnungen hinzuzufügen.

Bestandteile einer Firmierung

Die Struktur eines Unternehmensnamens besteht aus zwei oder gegebenenfalls drei Bestandteilen:

  • dem individuell gewählten ersten Teil (Name des inhabers, beschreibender Begriff, Fantasiename oder eine Kombination davon) – allgemein als Firmenname bekannt
  • dem Rechtsformzusatz, der jedem Firmennamen angehängt werden muss. Diese Ergänzung ist abhängig von der gewählten Rechtsform. Zum Beispiel muss eine GmbH den Zusatz „GmbH“ im Firmennamen führen.
  • Gegebenenfalls ergänzende Hinweise wie „i. L.“ (in Liquidation) oder „i. G.“ (in Gründung).

Grundsatz der Firmierung

Es ist von großer Bedeutung, dass der Name nicht zu lang ist, sondern sich leicht einprägt und im Gedächtnis bleibt. Zudem sollte er einzigartig sein, um eine klare Abgrenzung von Mitbewerbern zu ermöglichen. Es ist zu überprüfen, ob es schon eine Firma mit einem ähnlichen Namen gibt. Eine vorherige Suche im Internet kann verhindern, dass das Registergericht den Firmennamen ablehnt. 

Auch eine Anfrage bei der zuständigen IHK kann hierbei unterstützend wirken. Die Konsultation eines Anwalts ist ebenso ratsam, um eine Verletzung von Namensrechten Dritter auszuschließen und somit rechtliche Konflikte oder Geldstrafen zu vermeiden.

Gemäß § 30 HGB muss ein Kaufmann, der denselben volle Name und denselben Nachnamen wie ein bereits eingetragener Kaufmann hat und diesen Namen ebenfalls für sein Unternehmen verwenden möchte, einen Zusatz zur Firma hinzufügen, der ihn eindeutig von der bereits eingetragenen Firma unterscheidet.

Um den Firmennamen zu schützen, muss man ihn beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke registrieren lassen. So können andere ihn nicht einfach nutzen. Wenn eine Firma gegründet wird, die einem anderen Unternehmen sehr ähnlich ist, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Das kann durch eine Unterlassungserklärung im Firmenmissbrauchsverfahren, ein Amtslöschungsverfahren oder eine Schadensersatzklage geschehen. Für ausländische Firmen ist dies nicht möglich.

Firmierung vs. Firmenname: Ein Vergleich

Die „Firmierung“ und der „Firmenname“ sind zwei Begriffe, die oft verwechselt werden. Die Firmierung ist die offizielle Eintragung eines Unternehmens im Handelsregister. Der Firmenname hingegen ist der Name, unter dem ein Unternehmen bekannt ist. Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen Firmierung und Firmenname ist ein Unternehmen, das sich im Handelsregister als „ABC GmbH“ eintragen lassen, aber unter dem Firmennamen „Super Clean Services“ bekannt ist.

Die Benennung eines Unternehmens ist wichtig für das Marketing und die Markenbildung. Der Firmenname ist das Aushängeschild eines Unternehmens und beeinflusst, wie es von der Zielgruppe wahrgenommen wird. Ein passender Firmenname kann das Interesse potenzieller Kunden wecken und zur Bildung einer starken Marke beitragen. 

In unserem Firmierung Beispiel ist die „ABC GmbH“ vielleicht nicht so ansprechend wie der Firmenname „Super Clean Services“, der das Angebot von Reinigungsdienste impliziert und damit die Leistungen des Unternehmens direkt kommuniziert.

Wichtigkeit der Firmierung für KMU

Die Wichtigkeit der Firmierung für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) kann nicht genug betont werden. Eine korrekte Firmierung hat weitreichende rechtliche Implikationen für Unternehmen. Durch die Wahl einer eindeutigen und prägnanten Firmenbezeichnung kann das Unternehmen seine Kennzeichnung und Unterscheidungskraft auf dem Markt stärken.

Die Firmierung Einzelunternehmen dient nicht nur als rechtliche Grundlage, sondern ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensidentität. Eine gut durchdachte Firmierung spiegelt die Werte, Ziele und das Leistungsversprechen des Unternehmens wider. Sie trägt maßgeblich dazu bei, wie das Unternehmen von Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern wahrgenommen wird.

Des Weiteren haben die Firmierung und die Wahl einer eingetragenen Firma Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen und Verträge. Eine klare und eindeutige Firmierung erleichtert es Geschäftspartnern, das Unternehmen zu identifizieren und mit ihm Verträge abzuschließen. Zudem kann eine korrekte Firmierung rechtliche Risiken minimieren, da sie sicherstellt, dass das Unternehmen in allen geschäftlichen Transaktionen ordnungsgemäß identifiziert wird.

In vielen Fällen sind auch potenzielle Investoren und Finanzierungspartner stark an der eingetragenen Firma und der damit verbundenen Rechtssicherheit interessiert. Eine saubere und unproblematische Firmierung signalisiert Professionalität und Verlässlichkeit, was das Vertrauen in das Unternehmen stärken kann.

Änderung der Firmierung

Es gibt zahlreiche Gründe, eine Neubenennung in Betracht zu ziehen:

  • Das Unternehmen hat seine Schwerpunkte verlagert, wodurch der bisherige Firmenname nicht mehr angemessen erscheint.
  • Der bisherige Name erweist sich als zu komplex oder unpassend gewählt.
  • Es bestehen ältere Namensansprüche seitens anderer Unternehmen.
  • Der bisherige Name ist zu regional oder zu spezialisiert ausgerichtet, während das Unternehmen seine Aktivitäten ausgeweitet hat.
  • Eine Internationalisierung wird angestrebt, jedoch eignet sich der bisherige Name nicht für den Zielsektor.

Um den Namen eines Unternehmens zu ändern, ist es erforderlich, eine entsprechende Mitteilung an das zuständige Gewerbeamt zu senden und eine notariell beglaubigte Eintragung im Handelsregister vornehmen zu lassen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die der neue Firmenname erfüllen muss. Er muss eindeutig sein und darf keine Verwechslungen verursachen. Zudem muss die Rechtsform des Unternehmens im Namen erkennbar bleiben.

Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen, um lediglich den Geschäftsnamen zu ändern. Jedoch ist es ratsam, stets Kunden und Partner über eine gewünschte Änderung des Firmennamens zu informieren. Zudem sollte im Vorfeld geprüft werden, ob eine mögliche Verletzung des Markenrechts vorliegt.

Häufige Fehler und Fallen bei der Firmierung

Bei der Gründung von Unternehmen passieren oft Fehler und rechtliche Probleme, die schwerwiegende Folgen haben können. Typische Fehler sind die Wahl eines unpassenden Firmennamens oder das Ignorieren von gesetzlichen Anforderungen. Das kann zu rechtlichen Schwierigkeiten wie Markenrechtsverletzungen oder ungewollten Namenskonflikten führen.

Ein häufiger Fehler bei der Firmierung eines Unternehmens ist, dass man den gewählten Firmennamen nicht ausreichend prüft. Wenn ein Unternehmen beabsichtigt, sich als „GreenTech Solutions GmbH“ zu registrieren, ohne zuerst eine gründliche Suche nach ähnlichen oder identischen Firmennamen durchzuführen, könnte dies zu rechtlichen Problemen führen. 

Wenn ein anderes Unternehmen bereits denselben oder einen ähnlichen Namen verwendet und Markenrechte geltend macht, können rechtliche Konsequenzen drohen. Diese könnten Klagen wegen Markenrechtsverletzung oder Verpflichtung zur Änderung des Firmennamens beinhalten. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, vor der Firmierung eine eingehende Namensprüfung durchzuführen.

Fazit 

Insgesamt zeigt sich, dass die Firmierung eines Unternehmens eine entscheidende Rolle für seine Identität, seinen rechtlichen Status und seine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit spielt. Eine sorgfältige Auswahl und Prüfung des Firmennamens sind daher unerlässlich. Die richtige Einzelunternehmen Firmierung kann zum Erfolg eines Unternehmens beitragen, indem es Vertrauen schafft und eine klare Positionierung am Markt ermöglicht.