
Der Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet viele Arbeitgeber:innen, die Lohnabrechnungen zum Jahresende zu prüfen und zu korrigieren. Wer Fehler übersieht, riskiert Nachzahlungen und Haftung. Gleichzeitig können Mitarbeiter:innen zu viel gezahlte Steuer direkt über die Abrechnung zurückerhalten.


































