Das Handy von der Steuer abzusetzen lohnt sich, wenn Du es beruflich nutzt. In diesem Artikel erfährst Du, was 2026 gilt, wer ein Handy steuerlich absetzen kann und wie Du die Kosten korrekt in der Steuererklärung angibst.

Inhalt

Wann darf man ein Handy von der Steuer absetzen?

Du darfst Dein Smartphone steuerlich absetzen, wenn Du es beruflich nutzt. Entscheidend ist der tatsächliche berufliche Nutzungsanteil. Abziehbar ist nur der entsprechende Kostenanteil. Eine vollständige Berücksichtigung ist nur möglich, wenn die private Nutzung nahezu ausgeschlossen ist. 

Dabei ist es egal, ob Du das Gerät gekauft oder gemietet hast. Kaufst Du es, gelten die Abschreibungsregeln. Miet- oder Leasingkosten kannst Du entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil als laufende Kosten absetzen.

Dasselbe Prinzip gilt übrigens auch, wenn Du Deinen Laptop von der Steuer absetzen willst: Die Nutzung für berufliche Zwecke entscheidet, ob Du das Gerät steuerlich geltend machen kannst.

Typische berufliche Nutzungen umfassen:

  • Anrufe und E-Mails mit Kunden
  • Organisation von Projekten
  • Nutzung beruflicher Apps oder Tools
  • Kommunikation mit Team oder Dienstleister:innen

Das Finanzamt verlangt für die steuerliche Absetzung eine nachvollziehbare Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung. Eine private Mitnutzung ist erlaubt, solange Du den beruflichen Anteil realistisch einschätzt oder belegen kannst.

Bei einer gemischten Verwendung solltest Du entweder ein Nutzungstagebuch führen oder glaubhaft erklären können, wie Du den Anteil berechnet hast. Liegt die berufliche Nutzung bei etwa 90 % oder höher, wird das Gerät regelmäßig als nahezu ausschließlich beruflich genutzt anerkannt und kann vollständig berücksichtigt werden.

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Wer darf ein Handy von der Steuer absetzen?

Nicht nur Selbstständige profitieren von dieser Regelung: Auch Angestellte und andere Gruppen können ihr Handy von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, es wird beruflich genutzt. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Beschäftigungsform:

GruppeVoraussetzungen für die AbschreibungArt der Absetzung
Selbstständige, Freiberufler:innen, Kleinunternehmer:innenNachweis oder glaubhafte Darlegung der beruflichen Nutzung, z. B. durch Aufzeichnungen oder eine realistische Nutzungsschätzungals Betriebsausgabe, je nach Nutzungsgrad vollständig oder anteilig
Angestellteregelmäßige berufliche Nutzung, beispielsweise im Außendienst, Homeoffice oder für berufliche Kommunikationals Werbungskosten in der Steuererklärung, in der Regel anteilig
Studierende, Praktikant:innen, AuszubildendeNutzung im Zusammenhang mit einer einkommensrelevanten Tätigkeit oder einer berufsbezogenen Ausbildungbei einer ersten Ausbildung meist als Sonderausgaben, bei einer zweiten Ausbildung oder einem weiteren Studium in der Regel als Werbungskosten

Selbstständige und Freiberufler:innen setzen ihre Smartphones in der Regel als Betriebsausgabe ab, was direkten Einfluss auf ihre Steuerlast hat. Diese Option bietet sich auch als profitable Steuerabsetzung für Kleinunternehmer:innen an, wenn das Handy überwiegend beruflich genutzt wird. 

Für Angestellte gilt 2026 ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr. Dieser Betrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Erst wenn Deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen, wirkt sich ein zusätzlich abgesetztes Handy steuerlich weiter aus.

Handy von der Steuer absetzen als Angestellte:r

Auch als Arbeitnehmer:in kannst Du Dein Smartphone steuerlich geltend machen – sofern Du es beruflich nutzt, zum Beispiel für dienstliche Anrufe, E-Mails oder die Arbeit im Homeoffice.

So funktioniert der Abzug

Hierfür trägst Du die Kosten in der Anlage N Deiner Steuererklärung unter Werbungskosten – Arbeitsmittel ein. Ein Nachweis, ob Dir Dein:e Arbeitgeber:in das Gerät stellt, ist zwar nicht zwingend notwendig, aber eine Bestätigung der betrieblichen Nutzung kann die Anerkennung durch das Finanzamt erleichtern.

Berufliche oder private Nutzung? So schätzt Du den Anteil

Falls Du Dein Smartphone auch privat nutzt, darfst Du nur den beruflichen Anteil absetzen. Eine exakte Aufschlüsselung durch ein Nutzungstagebuch oder Einzelverbindungsnachweise ist ideal, aber nicht immer praktikabel. Eine pauschale Aufteilung, etwa 50 % beruflich und 50 % privat, kann im Einzelfall anerkannt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Schätzung zu Deiner beruflichen Tätigkeit passt und nachvollziehbar begründet werden kann.

Wenn Du Deinen Smartphone-Anteil nicht genau nachweisen kannst, akzeptiert das Finanzamt häufig die Pauschale für Arbeitsmittel, um die Handy- oder Telefonkosten steuerlich geltend zu machen. Je detaillierter Du Deine Nutzung dokumentierst, beispielsweise mit einem Kalender, Apps oder Gesprächsprotokollen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du den gesamten beruflichen Anteil absetzen kannst.

Beispiel

So setzt Du Dein Smartphone anteilig ab:

AusgabenartGesamtbetrag (brutto)Beruflicher AnteilSteuerlich absetzbar
Kaufpreis des Handys800 €50 %400 €
Zubehör (Kabel, Hülle etc.)50 €50 %25 €
Monatlicher Tarif (12×20 €)240 €50 %120 €
Gesamt545 €

Für Angestellte ist der Bruttobetrag maßgeblich, da kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Neben dem Gerät selbst kannst Du auch Zubehör wie Ladekabel, Powerbanks oder Handyhüllen sowie laufende Kosten für Mobilfunktarife geltend machen. Sie werden abhängig von der beruflichen Nutzung ebenfalls anteilig angesetzt.

Wichtig zu wissen:

  • Beachte die Grenzen: Werbungskosten wirken sich steuerlich erst oberhalb der Pauschale von 1.230 € aus. Hast Du also keine weiteren Werbungskosten, bringt der Handykauf allein Dir möglicherweise keinen steuerlichen Vorteil.
  • Sammle Nachweise: Rechnungen, Verträge und gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung der beruflichen Nutzung sind bei Rückfragen durch das Finanzamt hilfreich.
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Handy steuerlich absetzen als Selbstständige:r

Auch als Selbstständige:r, Freiberufler:in oder Kleinunternehmer:in kannst Du Dein Handy von der Steuer absetzen, wenn Du es beruflich nutzt. Dabei gibst Du das Smartphone in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Betriebsausgabe an.

Vorsteuerabzug für Selbstständige

Bist Du zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst Du die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Für die 800-Euro-Grenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zählt der Nettobetrag. Als Kleinunternehmer:in ohne Vorsteuerabzug ist hingegen der Bruttobetrag maßgeblich.

KostenartBetrag (netto)AbschreibungsmethodeBeruflicher AnteilSteuerlich absetzbar
Handy (bis 800 € netto)750 €Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut70 %525 €
Handy (über 800 € netto)1.200 €Lineare Abschreibung über 5 Jahre (240 € pro Jahr)60 %144 €/Jahr
Zubehör (z. B. Hülle, Kabel)60 €Sofortabschreibung100 %60 €
Mobilfunkvertrag (12×25 €)300 €laufende Betriebsausgabe70 %210 €
Reparaturkosten100 €sofortige Betriebsausgabe60 %60 €

Die 800-Euro-Grenze gilt für den Nettobetrag. Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du zusätzlich die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag maßgeblich.

Wenn Du Dein Handy sowohl privat als auch beruflich nutzt, solltest Du den beruflichen Anteil realistisch schätzen oder durch Einzelaufzeichnungen wie ein Nutzungstagebuch oder App-Auswertungen nachweisen.

Was zählt zu den absetzbaren Kosten?

Neben dem Smartphone selbst kannst Du auch laufende Tarifkosten, Zubehör wie Kabel, Headsets oder Schutzhüllen sowie Reparaturkosten entweder vollständig oder anteilig steuerlich geltend machen – je nach beruflicher Nutzung.

Beispiel

Du kaufst ein Smartphone für 1000 € netto und nutzt es zu 60 % beruflich. Zusätzlich zahlst Du jährlich 240 € für den Tarif und gibst 80 € für Zubehör aus.

KostenartBetrag (netto)Beruflicher AnteilSteuerlich absetzbar
Handy (lineare Abschreibung über 5 Jahre)1.000 €60 %120 €/Jahr
Tarifkosten240 €60 %144 €
Zubehör80 €100 % (nur beruflich genutzt)80 €

Insgesamt kannst Du im ersten Jahr also 344 € als Betriebsausgaben absetzen. Zusätzlich kannst Du als vorsteuerabzugsberechtigte Person die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Privatnutzung: Pauschale oder exakter Nachweis?

Wenn Du Dein Smartphone sowohl beruflich als auch privat nutzt, musst Du den beruflichen Anteil realistisch schätzen oder nachweisen. Eine 50:50-Aufteilung ist nicht automatisch zulässig. Sie muss im jeweiligen Einzelfall realistisch sein und zu Deiner tatsächlichen Nutzung passen. Wenn Du den beruflichen Anteil genau dokumentierst – etwa über ein Nutzungstagebuch oder detaillierte Einzelverbindungsnachweise – kannst Du einen höheren Anteil geltend machen.

Egal ob selbstständig oder angestellt: Wer sein Smartphone beruflich nutzt, kann bares Geld sparen, wenn er es korrekt steuerlich geltend macht.

FAQ

Brauche ich eine Arbeitsbestätigung des:r Arbeitgeber:in?

Eine formelle Bestätigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert – besonders für Angestellte. Sie hilft, die berufliche Nutzung des Handys gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen.

Kann ich auch ein iPhone von der Steuer absetzen?

Ja, das Modell spielt keine Rolle. Du kannst jedes Smartphone – auch ein iPhone – von der Steuer absetzen, wenn Du es nachweislich beruflich nutzt.

Was ist, wenn ich keine detaillierten Nutzungsnachweise habe?

Wenn Du kein Nutzungstagebuch geführt hast, akzeptiert das Finanzamt oft eine realistische Schätzung – zum Beispiel eine 50:50-Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung.

Kann ich jedes Jahr ein neues Handy von der Steuer absetzen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Bei jährlichen Neuanschaffungen verlangt das Finanzamt jedoch eine nachvollziehbare Begründung. Liegt der Kaufpreis über 800 € netto, muss das Gerät über fünf Jahre abgeschrieben werden. Mehrere Käufe führen dann zu parallelen Abschreibungen.

Gilt ein Handy als Arbeitsmittel?

Ja, ein beruflich genutztes Smartphone zählt steuerlich als Arbeitsmittel. Daher kannst Du es zusammen mit Zubehör und Tarifkosten anteilig oder vollständig absetzen.

Dürfen auch Studierende ein Handy steuerlich geltend machen?

Ja, wenn das Handy im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen oder freiberuflichen Tätigkeit steht. In diesem Fall kann das Gerät als Werbungskosten oder Betriebsausgabe angesetzt werden.

Welche Handy-Kosten kann ich ohne Nachweise steuerlich absetzen?

Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt in der Regel bis zu 20 % der laufenden Telekommunikationskosten, maximal 20 Euro pro Monat. Diese Vereinfachungsregel gilt nur für laufende Kosten wie Mobilfunkverträge, nicht für die Anschaffung des Geräts.

Dazu zählen zum Beispiel Mobilfunkverträge oder Flatrates. Für die Anschaffungskosten des Handys brauchst Du hingegen Nachweise und eine nachvollziehbare Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung.

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