
Das OSS-Verfahren vereinfacht seit Juli 2021 die Umsatzsteuerabwicklung im EU-weiten B2C-Handel. Statt mehrerer Registrierungen genügt nun eine zentrale Anmeldung. Ein typisches Beispiel für das OSS-Verfahren: Du betreibst einen Onlineshop in Deutschland und meldest Deine Verkäufe nach Frankreich, Italien und Spanien über das OSS-Portal. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verteilt die Steuerbeträge daraufhin automatisch.


































