Den Laptop von der Steuer abzusetzen, ist für viele Freiberufler:innen, Selbstständige und Angestellte ein beliebter Weg, die Steuerlast zu senken. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Deinen Laptop korrekt steuerlich absetzt, Fehler vermeidest und dabei das Meiste herausholst.

Inhalt

Homeoffice: Laptop von der Steuer absetzen

Bevor Du Deinen Laptop von der Steuer absetzen kannst, musst Du klären, ob er als Arbeitsmittel anerkannt wird. Dies ist nur möglich, wenn er überwiegend beruflich genutzt wird.

Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Du brauchst den Laptop für Deine berufliche Tätigkeit, beispielsweise für die Angebotserstellung, Kommunikation oder Buchhaltung.
  • Du kannst diese berufliche Nutzung glaubhaft nachweisen.

Eine gelegentliche private Nutzung ist erlaubt, kann aber den absetzbaren Anteil mindern.

Wer den Laptop von der Steuer absetzen darf

Nicht nur Unternehmen können profitieren. Auch Steuerabsetzungen für Kleinunternehmer:innen, Angestellte mit Homeoffice-Pflicht oder Freiberufler:innen sind möglich.

GruppeBeispiele für die Nutzung des Laptops
Freiberufler:innen (z. B. Texter, Designer, Coaches)Verfassen von Artikeln, Erstellen von Grafiken, Durchführung von Online-Sitzungen 
Selbstständige und Kleinunternehmer:innenRechnungsstellung, Kundenkommunikation, Buchhaltung, Verwaltung des Online-Shops
Angestellte mit Homeoffice-RegelungTeilnahme an Videokonferenzen, Bearbeitung von Projekten, Nutzung von Firmensoftware im Homeoffice

Wichtig: Als Angestellte:r darfst Du den Laptop nur absetzen, wenn Dir kein Gerät von Deinem:r Arbeitgeber:in gestellt wird.

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Laptop von der Steuer absetzen: Wie viel bekommt man zurück?

Du darfst den Laptop auch privat nutzen. Dies hat jedoch Auswirkungen auf die Höhe der Abschreibung:

Berufliche NutzungAbsetzbarer AnteilSteuerliche Einstufung durch das Finanzamt
100 %100 %voller Abzug möglich (wenn beruflich notwendig und kein Gerät von dem:r Arbeitgeber:in gestellt wird)
> 90 %100 %voller Abzug möglich
10–90 %dem Anteil entsprechendanteiliger Abzug nach Nutzungsverhältnis
< 10  %0 %keine Absetzbarkeit aufgrund überwiegender privater Nutzung

Laptop abschreiben oder direkt absetzen? Aktuelle Regelung 

Seit 2021 darfst Du Computer, Laptops und Software unabhängig vom Kaufpreis sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich absetzen. Das bedeutet: Eine lineare Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht mehr erforderlich, auch wenn das Gerät über 1000 € kostet.

Diese Regelung gilt für:

  • Laptops, Notebooks, Tablets und Desktop-PCs
  • Peripheriegeräte wie Monitore oder Drucker
  • Software zur betrieblichen Nutzung

Die Voraussetzung ist, dass es sich um ein beruflich genutztes Wirtschaftsgut handelt. Die technische Nutzungsdauer wird vom Finanzamt mit einem Jahr angesetzt – Du kannst den gesamten Betrag also im Jahr des Kaufs steuerlich geltend machen.

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Wie funktioniert die Abschreibung?

Wie bereits erwähnt, entfällt ab 2021 die Pflicht zur linearen Abschreibung für Laptops und vergleichbare Geräte. Unabhängig vom Kaufpreis darfst Du die Kosten vollständig im Jahr der Anschaffung absetzen. Dadurch sparst Du Zeit und reduzierst Deine Steuerlast sofort. Die anteilige lineare Abschreibung über drei Jahre ist jedoch weiterhin wahlweise möglich.

  • Liegt der Preis eines Arbeitsmittels bei höchstens 800 € netto, darfst Du die gesamten Anschaffungskosten sofort im Jahr des Kaufs absetzen. Diese Methode wird auch Sofortabschreibung genannt. Sie vereinfacht die Steuererklärung und verbessert kurzfristig Deine Steuerlast.
  • Wenn Du innerhalb eines Jahres mehrere Arbeitsmittel – beispielsweise einen Laptop, Drucker und Monitor – im Wert zwischen 250 € und 1000 € netto kaufst, kannst Du alternativ den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG nutzen. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag aller Anschaffungen gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben, unabhängig davon, ob Du die Geräte noch nutzt oder nicht.

Software und Zubehör: Was Du noch absetzen kannst

Seit 2021 kannst Du auch teurere Software sofort in voller Höhe absetzen, unabhängig vom Preis. Die Nutzungsdauer beträgt laut BMF-Schreiben nur ein Jahr.

Folgende Anschaffungen können abgeschrieben werden:

  • Betriebssysteme und Office-Software
  • Grafik- und Buchhaltungsprogramme
  • Maus, Tastatur und Dockingstationen
  • externe Monitore
  • Laptop-Taschen
  • Scanner oder Drucker
  • weitere Geräte wie PCs, Tablets oder Smartphones
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So gibst Du den Laptop in der Steuererklärung an

Wenn Du Deinen Laptop steuerlich geltend machen möchtest, musst Du ihn je nach beruflichem Status unterschiedlich angeben. Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in trägst Du ihn als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR ein. Bist Du angestellt und arbeitest im Homeoffice, gibst Du die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N an.

So gehst Du vor:

  1. Bewahre den Kaufbeleg auf, zum Beispiel die Rechnung von Amazon oder Saturn.
  2. Dokumentiere die berufliche Nutzung schriftlich, idealerweise in einem Tagebuch. Falls Du den genauen Anteil nicht kennst, kannst Du dem Finanzamt eine Schätzung von 50 % privater und 50 % beruflicher Nutzung darlegen, die meist akzeptiert wird.
  3. Fülle das entsprechende Formular aus. Mit Programmen wie DATEV oder Elster kannst Du die Ausgaben einfach digital erfassen.

Tipp: So dokumentierst Du die berufliche Nutzung richtig

Erstelle ein einfaches Nutzungstagebuch, zum Beispiel in Excel oder Notion. Notiere über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten täglich, wie viele Stunden Du den Laptop jeweils beruflich und privat genutzt hast.

Beispiel:
Dienstag, 3. Juni 2025 – 6 Stunden beruflich, 1 Stunde privat

Berechnung des beruflichen Anteils:
Berufliche Nutzung / Gesamtnutzung = 6 / (6+1) = 0,86 = 86 % berufliche Nutzung

So kannst Du die berufliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt glaubhaft darlegen.

Welche Nachweise erwartet das Finanzamt?

Das Finanzamt kann als Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit Deines Laptops eine Rechnung mit Anschaffungsdatum und Preis, eine plausible Dokumentation der Nutzung sowie eine kurze Begründung des beruflichen Bedarfs verlangen. Am besten speicherst Du alle Nachweise digital ab, damit Du sie im Fall einer Prüfung schnell zur Hand hast.

Kann man jedes Jahr einen neuen Laptop absetzen?

Grundsätzlich ja – aber nur, wenn ein neuer beruflicher Bedarf besteht.
Beispiel: Du bist Webentwickler und Dein alter Laptop unterstützt die aktuellen Programme nicht mehr. Dann kannst Du ein neues Gerät steuerlich geltend machen. Eine Neuanschaffung allein aus privaten Gründen wird vom Finanzamt jedoch nicht anerkannt.

Wenn Du ihn also überwiegend beruflich nutzt, kannst Du als Angestellte:r im Homeoffice, Unternehmer:in oder Freiberufler:in Deinen Laptop von der Steuer absetzen. Entscheidend sind eine saubere Dokumentation, die richtige Eintragung in die Steuererklärung und der Nachweis der beruflichen Nutzung.

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