Kleingewerbe oder Kleinunternehmer: Du denkst wohl, dass diese Begriffe synonym sind. Aber in der Tat sind sie rechtlich und steuerlich unterschiedlich. In dieser Übersicht liest Du über die wesentlichen Unterschiede, um Dir zu helfen, die optimale Unternehmensform für die Gründung zu wählen.
Kleingewerbe oder Kleinunternehmen: Hauptmerkmale der Formen
Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmen“ unterscheiden sich in vielen Aspekten, die die angehenden Unternehmer von entscheidender Bedeutung sein können. Die Hauptbesonderheiten beziehen sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, das Buchführungsverfahren und die Besteuerung.
Kleingewerbe
Unter einem Kleingewerbe versteht man eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit. Sie unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht. Da Kleingewerbetreibende im Sinne des HGB nicht als Kaufleute gelten, müssen Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Als rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit der Kleingewerbe gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Gewerbeordnung (GewO). Mögliche Rechtsformen für Kleingewerbe sind das Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Ein wichtiges Merkmal der Kleingewerbe ist die vereinfachte Buchführung. Kleingewerbetreibenden müssen keine doppelte Buchführung führen und sind nicht bilanzierungspflichtig. Die niedrigen administrativen Aufwände ermöglichen es den Gründern, mit minimalen Ressourcen zu starten.
Das Wachstumschancengesetz stellt die Umsatzgrenzen für Kleingewerbe fest. Beachte, dass seit dem Jahr 2024 der Umsatz dieser Betriebe nicht mehr als 800.000 Euro und der Gewinn pro Jahr 80.000 Euro betragen sollten. Die vorherigen Grenzen lagen bei 600.000 Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Bei Überschreitung dieser Werte muss der Kleingewerbetreibende seinen Betrieb in eine andere Rechtsform umwandeln.
Kleingewerbe, die ihre Tätigkeit vor kurzem begonnen haben und keine erheblichen Gewinne erzielen, können den Freibetrag für die Gewerbesteuer in Anspruch nehmen. Er beträgt 24.500 Euro. Gewinne bis zu dieser Summe werden mit der Gewerbesteuer nicht belastet.
Kleingewerbe spielen eine bedeutende Rolle in der deutschen Wirtschaft. Dazu gehören Freiberufler, Handwerker, kleine Dienstleister und Einzelhandelsbetriebe.
Kleinunternehmen
Der Begriff „Kleinunternehmen“ deutet vor allem auf die steuerliche Einstufung der Firmen, darunter wird keine spezifische Rechtsform gemeint.
Die Kleinunternehmer profitieren von der Verwendung der Kleinunternehmerregelung, indem sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) legt die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer fest. Sie sind wie folgt:
- im vorangegangenen Kalenderjahr: max. 25.000 Euro (zuvor 22.000 Euro)
- im laufenden Kalenderjahr: max. 100.000 Euro (zuvor 50.000 Euro)
Dank der letzten Erhöhung der Umsatzgrenzen bekommen mehr Kleinunternehmen die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zu zahlen. Darüber hinaus müssen sie keinen USt.-Betrag auf den Rechnungen aufweisen (der Hinweis auf die gesetzliche Norm ist trotzdem obligatorisch).
Für den Betrieb eines Kleinunternehmens kann man solche Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) und Unternehmergesellschaft (UG) wählen.
Kleinunternehmen machen den größten Anteil der deutschen Unternehmen aus. Aktuell gibt es in Deutschland laut den Daten des Portals Listflix über 480.000 Kleinunternehmen. Besonders viele Kleinunternehmer arbeiten in Nordrhein-Westfalen (ca. 110.000), Bayern (ca. 77.000) und Baden-Württemberg (ca. 66.000).
Finom hat eine spezielle digitale Plattform für Kleingewerbe und Kleinunternehmer entwickelt, die es ermöglicht, Finanzen leicht zu verwalten.
Kleinunternehmer oder Kleingewerbe: Gemeinsamkeiten
Neben den Unterschieden von Kleingewerben und Kleinunternehmern ist es sehr wichtig, ebenfalls von ihren Gemeinsamkeiten zu sprechen.
- Keine Eintragung im Handelsregister: Weder Kleingewerbe noch Kleinunternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Dadurch vermindern sich die bürokratischen Aufwände und wird das Kleinunternehmen- und Kleingewerbe-Gründen vereinfacht.
- Einfache Buchführung: Laut § 4 Abs. 3 EStG kann man bei der Gewinnermittlung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden. Diese einfache Form trägt zur Erleichterung der Buchführung bei.
- Persönliche Haftung: Die Eigentümer/Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen im Falle von finanziellen Problemen oder rechtlichen Ansprüchen. Um die Schulden ihrer Firmen zu begleichen, können ihre Ersparnisse, Immobilien und andere Vermögenswerte herangezogen werden.
Man kann sagen, dass sowohl Kleinunternehmen als auch Kleingewerbe in Bezug auf die Gründung und Verwaltung ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen haben.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Zusammenfassung der Vor- und Nachteile
Wir haben für Dich wesentliche Vor- und Nachteile beider Formen in der Tabelle zusammengefasst.
Form | Vorteile | Nachteile |
Kleingewerbe |
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Kleinunternehmen |
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|
Berücksichtige diese Besonderheiten bei der Auswahl der Unternehmensform.
Entscheidungshilfen: Kleinunternehmer oder Kleingewerbe
Bei der Wahl zwischen einem Kleingewerbe und dem Status eines Kleinunternehmens analysiere sorgfältig folgende Faktoren:
- Umsatzprognose: Wenn der Jahresumsatz Deines Unternehmens im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit den Betrag von 25.000 Euro (zuvor 22.000 Euro) nicht überschreiten wird, kannst Du die Privilegien der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
- Art des Geschäfts: Du kannst von den Vorteilen des Kleingewerbes bei folgenden Arten des Geschäfts profitieren: Dienstleistungen (Friseure, Kosmetikerinnen und Berater), Handwerksbetriebe (Tischler, Maler und Elektriker), Online-Geschäfte, Freiberufler in Bereichen wie Grafikdesign, Programmierung und Texterstellung, saisonale Geschäfte (Weihnachtsfeste und Sommerfestivals).
- Zukunftsperspektiven: Du musst langfristige Wachstumspläne berücksichtigen. Bei der Überschreitung der gesetzlich festgelegten Umsatzgrenzen ist die Umwandlung in ein reguläres Unternehmen notwendig.
Wäge alle oben angeführten Aspekte, um optimale Entscheidung für Deine unternehmerische Tätigkeit zu treffen.
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