In diesem Artikel erfährst Du, wie Du als Kleingewerbe steuerfrei bleiben kannst und welche Freibeträge und Regelungen für Dich relevant sind. Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema sind besonders für Gründer, Selbstständige und alle, die ein Kleingewerbe führen, nützlich.
Kleingewerbe und Steuerfreibetrag: Wie hoch ist er?
Der Steuerfreibetrag für Kleingewerbe ist eine der wichtigsten Regelungen, um Steuern zu sparen. Für das Jahr 2024 beträgt der Freibetrag 11.604 Euro für alleinstehende Kleingewerbetreibende. Das bedeutet, dass Du bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zahlen musst. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 22.000 Euro.
Es gilt zu beachten, dass dieser Kleingewerbe-Freibetrag nicht nur für die Einkommensteuer gilt, sondern auch für die Gewerbesteuer. Für Kleingewerbe, deren Gewinn unter dem Freibetrag von 24.500 Euro jährlich liegt, fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer an.
Hier ist ein Überblick über die Grundfreibeträge von Kleingewerben:
Steuerart | Steuerfreibetrag für Alleinstehende | Steuerfreibetrag für Verheiratete/Lebenspartner |
Einkommensteuer | 11.604 Euro | 22.000 Euro |
Gewerbesteuer | 24.500 Euro | 24.500 Euro |
Umsatzsteuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist besonders für Gründer und Kleingewerbetreibende attraktiv, die ihre Steuerlast minimieren möchten. Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer, solange der Jahresumsatz unter der gesetzlichen Grenze liegt. Dies erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit erheblich und ermöglicht es, steuerfrei Kleingewerbe zu betreiben.
Gemäß §19 UStG befreit die Kleinunternehmerregelung Dich von der Zahlung der Umsatzsteuer, sofern Dein jährlicher Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet.
Die Kleinunternehmerregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, als Kleingewerbetreibender steuerlich zu profitieren. Viele Unternehmer machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, um die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen und zudem ihre administrativen Verpflichtungen zu reduzieren - beispielsweise müssen sie dann auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.
Wenn Dein Jahresumsatz unter der festgelegten Grenze bleibt, kannst Du so vermeiden, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Solltest Du jedoch die Grenze überschreiten, bist Du verpflichtet, die regulären 19 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen.
Ein Beispiel: Du hast im Jahr 2023 einen Umsatz von 18.000 Euro erzielt und planst, im Jahr 2024 unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. In diesem Fall kannst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden und bist von der Umsatzsteuer befreit.
Einkommensteuer und Steuerfreibetrag für Kleingewerbe
Neben der Umsatzsteuer spielt die Einkommensteuer eine entscheidende Rolle für Kleingewerbetreibende. Hier greift erneut der bereits erwähnte Steuerfreibetrag. Solange Dein Einkommen unterhalb dieses Freibetrags liegt, musst Du keine Einkommensteuer zahlen.
Es ist jedoch wichtig, nicht nur Deinen Umsatz, sondern auch Deinen Gewinn genau im Auge zu behalten. Der Steuerfreibetrag bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz.
Achte darauf, dass Du alle Betriebsausgaben korrekt erfasst, um Deinen Gewinn genau zu berechnen. Wenn Dein Gewinn den Freibetrag überschreitet, musst Du auf den darüber liegenden Betrag Einkommensteuer zahlen.
Um Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, regelmäßig Deine Finanzen zu überprüfen. Es kann auch sinnvoll sein, Rücklagen für die Steuerzahlungen zu bilden, Deine Steuerlast im Voraus zu planen und so unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Versteuerndes Einkommen und Anwendung des Steuerfreibetrags
Das versteuernde Einkommen ist Dein Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben. Falls dieser Gewinn über dem Freibetrag liegt, wird nur der darüberliegende Betrag besteuert. Bei einem Gewinn von 25.000 Euro und einem Freibetrag von 24.500 Euro würde beispielsweise nur der überschreitende Betrag von 500 Euro versteuert werden.
Es ist wichtig, Deine Einnahmen und Ausgaben genau zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass Du nicht mehr Steuern zahlen musst als erwartet.
Steuerfreibetrag bei nebenberuflichem Kleingewerbe
Führst Du Dein Kleingewerbe nebenberuflich, fragst Du Dich vielleicht, ob auch hier Steuerfreibeträge gelten. Grundsätzlich gelten bei nebenberuflicher Tätigkeit dieselben Freibeträge für Kleingewerbe wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Dein zusätzliches Einkommen aus dem Nebengewerbe nicht dazu führt, dass Du die Freibeträge insgesamt überschreitest.
Ein Vorteil eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass Dein Hauptberuf meist bereits die Sozialversicherungsbeiträge abdeckt. Dadurch können sich bei Deinem Nebengewerbe weitere steuerliche Erleichterungen ergeben.
Wenn Du ein Nebengewerbe steuerfrei nebenbei führen möchtest, gelten also dieselben Freibeträge wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit. Achte dennoch auf die Einkommensgrenzen.
Wichtig ist außerdem, dass Du die Absicht hast, mit der Nebentätigkeit langfristig Gewinne zu erzielen. Falls das Finanzamt den Eindruck gewinnt, dass Du die Tätigkeit ohne diese Absicht ausübst, kann sie als "Liebhaberei" eingestuft werden. In diesem Fall wären Verluste aus der Tätigkeit steuerlich nicht abzugsfähig.
Steuererklärung für Kleingewerbe: Selbst machen oder Steuerberater engagieren?
Die Steuererklärung kann für Kleingewerbetreibende eine echte Herausforderung darstellen. Du hast die Wahl, ob Du die Steuererklärung selbst machen möchtest oder einen Steuerberater beauftragst. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.
Verschaffen wir uns einen schnellen Überblick über die Vorteile:
Selbst machen | Steuerberater beauftragen |
Kostenersparnis: Keine Gebühren für Steuerberater | Fachwissen: Professionelle Unterstützung bei komplexen Fragen |
Flexibilität: Du arbeitest in Deinem eigenen Tempo | Zeitersparnis: Kein Aufwand für die Erstellung und Verwaltung der Steuererklärung |
Kontrolle: Du behältst alle Details selbst im Blick | Fehlervermeidung: Geringeres Risiko, dass Fehler auftreten |
Betrachten wir uns die Vor- und Nachteile einzeln und im Detail.
Vor- und Nachteile der Selbstabgabe
Die Kleingewerbe-Steuererklärung selbst zu machen, kann Dir erheblich Kosten sparen, da Du die Gebühren für einen Steuerberater vermeidest. Moderne Software und Online-Plattformen machen diesen Prozess heute einfacher denn je und bieten viele Hilfsmittel zur Unterstützung.
Allerdings erfordert dies ein gewisses Maß an Wissen und Zeit. Wenn Du Dein Kleingewerbe anmeldest, solltest Du Dich daher gründlich informieren, um später keine steuerlichen Nachteile zu erleiden. Eine sorgfältige Vorbereitung und regelmäßige Recherchen zu steuerlichen Regelungen können Dir helfen, die Steuererklärung korrekt und effizient selbst zu erstellen.
Vor- und Nachteile von Steuerberatern
Ein Steuerberater kann Dir dabei helfen, alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen und mögliche Fehler in Deiner Steuererklärung zu vermeiden. Seine Expertise ist besonders bei komplexen steuerlichen Fragestellungen oder bei Unsicherheiten hinsichtlich spezifischer steuerlicher Regelungen wertvoll.
Allerdings sind die Kosten für einen Steuerberater nicht unerheblich und sollten sorgfältig in Dein Budget eingeplant werden. Es ist wichtig, die finanziellen Aspekte abzuwägen und zu entscheiden, ob die Unterstützung durch einen Fachmann die Kosten rechtfertigt, um mögliche steuerliche Vorteile zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden.
Wähle die Option, die am besten zu Deinen Bedürfnissen, Deinem Budget und Deinem Komfort passt. Wenn Du Dich gut auskennst und die nötige Zeit investieren kannst, kann die Selbstabgabe der Steuererklärung die bessere Lösung sein.
Falls Du jedoch komplexere steuerliche Fragen hast oder sicherstellen möchtest, dass alles korrekt und vollständig erledigt wird, könnte die Beauftragung eines Steuerberaters die bessere Wahl sein.
Checkliste: Was Du für Deine Steuererklärung benötigst
Für Deine Kleingewerbe-Steuererklärung ist eine genaue Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben entscheidend, um Fehler zu vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen zu können. Um Dir den Prozess zu erleichtern, haben wir eine Checkliste der wichtigsten Unterlagen zusammengestellt, die Du für Deine Steuererklärung benötigst:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Diese einfache Methode zur Gewinnermittlung zeigt Deine Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Jahr. Die EÜR ist für Kleingewerbetreibende die Standardmethode für die Gewinnermittlung.
- Ausgabenbelege: Alle Betriebsausgaben müssen dokumentiert werden, da sie den Gewinn mindern und somit Deine Steuerlast reduzieren. Stelle sicher, dass Du alle Quittungen und Rechnungen für gewerbliche Ausgaben aufbewahrst.
- Nachweise für Steuerfreibeträge: Falls Du Anspruch auf Steuerfreibeträge hast, wie etwa den Grundfreibetrag oder besondere Abzugsbeträge, müssen diese ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Dies kann durch bestimmte Bescheinigungen oder Unterlagen erfolgen.
- Ggf. Umsatzsteuererklärung (falls keine Kleinunternehmerregelung): Solltest Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder Dich entschieden haben, auf deren Anwendung zu verzichten, bist Du verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Diese gibt Auskunft über die im Jahr erzielten Umsätze und die fällige Umsatzsteuer.
Ein kleines Gewerbe steuerfrei zu führen, ist mit der richtigen Planung und den passenden Freibeträgen gut möglich. Achte darauf, dass Du alle Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst und Deine Gewinne innerhalb der Freibeträge bleiben. So kannst Du sicherstellen, dass Du die Steuerlast für Dein Kleingewerbe minimierst.
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