Die Kleingewerbe Steuererklärung muss jährlich abgegeben werden und ist wie bei einem normalen Unternehmen obligatorisch. Allerdings gibt es für Kleingewerbe einige Sonderregelungen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Kleingewerbe Steuererklärung wissen müssen.

Inhalt

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine selbständige gewerbliche Tätigkeit. Betreiber eines Kleingewerbes müssen sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten, da es keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert. Ein Kleingewerbe kann sowohl als Einzelunternehmen geführt werden oder aber auch als GbR.

Das Kleingewerbe unterliegt nur dem Bürgerlichen Gesetzbuch, was dem Gewerbetreibenden mehr Freiheit gibt. Da ein Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss, ist das Verfahren zur Gewerbeanmeldung zudem einfach. Außerdem muss Kleingewerbe auch nur eine vereinfachte Buchführung (EÜR) führen.

Das Kleingewerbe eignet sich daher aufgrund seiner vergleichsweisen Einfachheit für juristische Personen, die ein kleines Unternehmen betreiben oder den Markt testen wollen. Darüber hinaus kann die Form Kleingewerbe als Ausgangspunkt für den weiteren Übergang eines Unternehmens zur Form Kaufleute dienen.

Steuerliche Pflichten eines Kleingewerbetreibenden

Als Inhaber eines Kleingewerbe müssen Sie sich darüber im Klaren sein, welche Steuern Sie zu zahlen haben. Zu den für Kleingewerbe relevanten Steuerarten gehören: 

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Nach deutschem Steuerrecht ist das Einkommen eines Kleinunternehmers Einkommensteuerpflichtig (ESt). Daher ist eine Einkommensteuererklärung für alle Kleingewerbe wichtig.

Wenn Sie jedoch nur geringe Einkünfte aus Ihrem Kleingewerbe erzielen, können Sie den Grundfreibetrag in Anspruch nehmen, bis zu dem die Einkünfte nicht besteuert werden. Liegt das zu versteuernde Einkommen im Veranlagungszeitraum unter dem Grundsteuersatz von 11.604 EUR für Ledige bzw. unter 23.208 EUR für Verheiratete, bleibt der Betrag steuerfrei. Alle Einkünfte müssen jedoch gemeldet werden, und je nach den Umständen können noch andere Steuern anfallen.

Gewerbesteuer

Um zu verstehen, ob Sie als Kleingewerbe Gewerbesteuer zahlen müssen oder nicht, müssen Sie Ihren Jahresüberschuss betrachten. Die Gewerbesteuer für Kleinunternehmen gilt nämlich erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 €.

Kleingewerbe ermitteln ihren Jahresüberschuss mit Hilfe der Einnahmenüberschussrechnung. Dies nimmt weniger Zeit in Anspruch als die Erstellung einer Bilanz. Unabhängig von der Höhe Ihres Jahresüberschusses müssen Sie jedoch eine entsprechende Steuererklärung abgeben, in der Sie diesen ausweisen. Liegen Ihre Einkünfte unter der jährlichen Freigrenze, fällt einfach keine Gewerbesteuer an. 

Umsatzsteuer

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten im Allgemeinen die gleichen umsatzsteuerlichen Regeln wie für andere Selbständige und Unternehmen. Wie bei der Gewerbesteuer können Sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn Ihr Einkommen gering ist. Dies wird als Kleinunternehmerregelung bezeichnet. Die Umsatzgrenze hierfür liegt bei 22.000 Euro im letzten und 50.000 € im laufenden Geschäftsjahr.

Was die Buchführung betrifft, so sind die Vorschriften für Kleinunternehmen zwar nicht so streng wie für Großunternehmen, aber dennoch kommt man nicht um eine einfache Buchführung herum. Für den Jahresabschluss, um die Einnahmen und Ausgaben eines Kleingewerbes leicht nachvollziehen zu können, genügt eine einfache Buchführung, während andere Rechtsformen eine doppelte Buchführung benötigen.

Vorbereitung auf die Steuererklärung

Für die Beantragung einer Kleingewerbe-Steuererklärung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuerbescheid des Vorjahres)
  • elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigung(en)
  • Nachweise über Fehlzeiten im Job (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft)
  • Leistungsbescheide und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse über geleistete Zahlungen
  • Kirchensteuerbescheid (wenn nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben)
  • Nachweise über Körperbehinderungen
  • Bankverbindung

Wenn Sie als Kleingewerbe eine Steuererklärung erstellen, müssen Sie auch die folgenden Anlagen ausfüllen: 

  • Mantelbogen
  • Anlage EÜR auch für Kleinunternehmer
  • Anlage G (für Gewerbetreibende)
  • Anlage S (für Freiberufler)

Eine Steuererklärung kann vom Finanzamt schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare übermittelt werden. Einfacher ist es, dies digital über das ELSTER-Online-Steuerportal zu tun.

Die Frist für die Einreichung der Kleingewerbe-Steuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. 

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Steuererklärung

Um eine Steuererklärung abzugeben, sind einige wichtige Schritte zu beachten. Schauen wir uns die wichtigsten davon gemeinsam an:

Gewinnermittlung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode, mit der Steuerpflichtige ihren Gewinn ermitteln. Das Prinzip ist einfach: Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt und verrechnet, und das Ergebnis ist ein Gewinn oder Verlust.

Die EÜR ist das Pendant zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der doppelten Buchführung. Da Kleingewerbe keine doppelte Buchhaltung führen müssen, können Sie die EÜR für Berechnungen verwenden.

Umsatzsteuererklärung (USt-Erklärung)

In der Umsatzsteuererklärung meldet ein Unternehmen seine Umsatzsteuer für das abgelaufene Kalenderjahr ans Finanzamt. Dies kann heute nur noch elektronisch über das Elster-Portal oder die entsprechende Software erfolgen.

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, im Laufe des Jahres monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen und abzugeben. Aus diesem Grund sollte es im Idealfall keine Diskrepanz zwischen dem Betrag der Zahllast oder dem Erstattungsanspruch aus den Voranmeldungen und dem im Jahresbericht ausgewiesenen Betrag geben. 

Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung)

Einkünfte von Selbstständigen werden in der Einkommensteuererklärung erfasst und dem Finanzamt gemeldet. Die in der Einkommensteuerberechnung angegebene Einkommensteuer (ESt) ist an das Finanzamt zu entrichten.

Die Steuererklärung für Kleinunternehmen muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Kleinunternehmen können auch schriftlich eine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen.

Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, hat bis zu zwei Jahre Zeit für die Abgabe. Sobald die Einkommensteuer festgesetzt ist, wird sie in monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen entrichtet.

Fazit

Jeder, der ein Kleingewerbe besitzt oder gerade plant, eines zu werden, sollte wissen, dass das Einkommen von Kleinunternehmen steuerpflichtig ist und jährlich eine Steuererklärung angemeldet werden muss. Kleingewerbe unterliegen der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Sie müssen Ihre Steuererklärung ausfüllen und bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

Beachten Sie, dass Kleingewerbe unter bestimmten Umständen von der Umsatzsteuer befreit sind. Darüber hinaus gibt es für einkommensschwache Unternehmen auch Befreiungen von der Einkommen- und Gewerbesteuer.

FAQ

Was brauche ich für die Steuererklärung als Kleingewerbe?

Als Kleingewerbe müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Sie sind einkommensteuer-, gewerbesteuer- und mehrwertsteuerpflichtig.

Wann muss ich als Kleingewerbe eine Steuererklärung machen?

Die Einkommensteuererklärung für Kleingewerbe muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.

Gibt es aus steuerlicher Sicht einen Unterschied zwischen Gewerbe und Kleingewerbe?

Kleinunternehmer sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie nachweisen können, dass ihr Umsatz im ersten Jahr weniger als 22.000 € und in allen anderen Jahren nicht mehr als 50.000 € betrug.

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