Die Eröffnung eines Geschäftskontos in Deutschland führt häufig zu Fragen zum Gewerbeschein. Oft wird angenommen, dass er für alle notwendig ist, die ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten, was jedoch nicht immer zutrifft.
In Wirklichkeit benötigen nicht alle Selbstständigen in Deutschland einen Gewerbeschein. Ob er erforderlich ist, hängt davon ab, wie die Tätigkeit nach deutschem Recht eingeordnet wird, da dies die formalen Schritte bestimmt.
In diesem Leitfaden wird erläutert, wann man in Deutschland ein Geschäftskonto ohne Gewerbeschein eröffnen kann und was in den jeweiligen Fällen gilt.
Was ist ein Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein ist ein offizielles Dokument, das vom örtlichen Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung ausgestellt wird, in der das Unternehmen ansässig ist, und die Gewerbeanmeldung bestätigt. Er gilt für gewerbliche Tätigkeiten, die unter die Gewerbeordnung (GewO) fallen, die den allgemeinen Rahmen für Gewerbeanmeldungen in Deutschland festlegt.
Geschäftskonto mit Online-BuchhaltungWer benötigt in Deutschland einen Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein ist grundsätzlich für alle erforderlich, die eine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland ausüben, da Unternehmen vor Beginn ihrer Tätigkeit gemäß §14 GewO bei den zuständigen Behörden registriert werden müssen.
Dazu gehören Einzelunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit, selbstständige Unternehmer sowie Kleinunternehmer. Ebenso betrifft dies Personengesellschaften wie eine GbR oder eine OHG, sofern sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben.
Für Gründer von Kapitalgesellschaften wie einer UG oder einer GmbH ist die Gewerbeanmeldung Teil des Gründungsprozesses vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit; sie muss daher vor dem operativen Start erfolgen.
In allen Fällen darf die gewerbliche Tätigkeit erst nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Behörde aufgenommen werden. Der Gewerbeschein dient als Nachweis dafür, dass diese Anmeldung nach deutschem Gewerberecht erfolgt ist.
Wer benötigt keinen Gewerbeschein?
Freiberufler in Deutschland, auch freie Berufe genannt, benötigen keinen Gewerbeschein, da sie nach deutschem Gewerberecht nicht als Gewerbetreibende gelten.
Diese Kategorie umfasst unter anderem Berufe wie Berater, Architekten, Übersetzer, Journalisten, Ärzte und Anwälte, sofern ihre Tätigkeit die Kriterien eines freien Berufs gemäß §18 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt.
Statt sich beim Gewerbeamt anzumelden, registrieren sich Freiberufler direkt beim zuständigen Finanzamt für steuerliche Zwecke.
KI-Buchhaltung entdeckenKann man ein Geschäftskonto ohne Gewerbeschein eröffnen?
Ja, es ist unter Umständen möglich, ein Geschäftskonto ohne Gewerbeschein zu eröffnen, wenn die Tätigkeit als freier Beruf (Freiberufler) eingestuft wird oder keine Gewerbeanmeldung nach deutschem Recht erforderlich ist.
Allerdings verlangen Banken in der Regel einen Nachweis der geschäftlichen Tätigkeit.
Welche Dokumente kann man stattdessen vorlegen?
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos in Deutschland gibt es keine einheitliche Liste an Pflichtdokumenten. Die Anforderungen variieren je nach Rechtsform, den Richtlinien des Anbieters sowie den AML- und KYC-Vorschriften.
Für Einzelunternehmer und Freiberufler reichen häufig steuerliche Unterlagen aus. Dazu gehören der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt sowie eine Steuernummer.
Für Gesellschaften wie UG oder GmbH verlangen Anbieter in der Regel formale Unterlagen. Typische Beispiele sind ein Handelsregisterauszug sowie der Gesellschaftsvertrag (Satzung).
Zusätzlich können Anbieter eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit sowie weitere Nachweise je nach Einzelfall verlangen.
Auf regulatorischer Ebene unterliegen Finanzinstitute in Deutschland der Aufsicht der BaFin.
Mehr über Finom erfahrenWarum Banken einen Gewerbeschein verlangen
Ein Gewerbeschein bestätigt, dass ein Unternehmen offiziell beim Gewerbeamt angemeldet wurde und seine Tätigkeit als legitimes Gewerbe deklariert ist.
Er wird außerdem im Rahmen von Geldwäschepräventions- und Compliance-Prüfungen verlangt. Nach EU-Vorgaben müssen Anbieter die Geschäftstätigkeit verstehen und Kundeninformationen vor der Kontoeröffnung prüfen.
Diese Prüfungen dienen auch der Identitäts- und Risikobewertung und stellen sicher, dass Antragsteller, Geschäftstätigkeit und Kontonutzung zueinander passen.
Dies ist nicht optional. Unter Aufsicht der BaFin sind Finanzinstitute verpflichtet, Sorgfaltspflichten anzuwenden und die Geschäftstätigkeit im Rahmen der Kontoeröffnung zu überprüfen.
Geschäftskonto als Freiberufler eröffnen?
Finom bietet Online-Geschäftskonten für Freiberufler und Selbstständige in Deutschland an. Mit digitalem Onboarding und integrierten Finanztools können berechtigte Unternehmen oft ohne umfangreiche Papierunterlagen ein Konto eröffnen.
Was tun, wenn man sich unsicher über den eigenen Status ist?
Wenn unklar ist, ob ein Gewerbeschein für die Eröffnung eines Geschäftskontos benötigt wird, kann man sich an das örtliche Gewerbeamt, das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer wenden.
Es ist außerdem sinnvoll zu klären, ob die Tätigkeit als Freiberufler eingestuft wird. Falls ja, sollte die entsprechende Einordnung vor der Kontoeröffnung erfolgen.
Fazit
Ein Gewerbeschein ist für Unternehmen erforderlich, die in Deutschland als Gewerbebetrieb registriert sind. Freiberufler besitzen keinen Gewerbeschein, da ihre Tätigkeiten einer anderen Rechtsform zugeordnet sind.
Ein Geschäftskonto kann häufig auch ohne Gewerbeschein eröffnet werden, sofern dieser für die jeweilige Tätigkeit nicht erforderlich ist. Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der Unternehmensstruktur und den üblichen Prüfungen im Rahmen der Kontoeröffnung ab.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Finanz- oder Anlageberatung dar.
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