Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister eine stärkere rechtliche Stellung erhält. In diesem Artikel werden die Funktionsweise, die Vorteile und die Rolle der eGbR im Geschäftsverkehr erläutert.

Inhalt

Was ist eine eGbR?

Durch dasGesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ins Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Dadurch wird die Gesellschaft transparenter und ihre Stellung im Rechtsverkehr gestärkt.

Rechtliche Grundlagen

Die GbR basiert auf § 705 ff. BGB und unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen. Sie ist bereits ohne Eintragung rechtsfähig. Die Eintragung ins Gesellschaftsregister erhöht jedoch ihre Transparenz und erleichtert Geschäftsabschlüsse.

Unterschiede zwischen eGbR und anderen Gesellschaftsformen

Viele Unternehmer:innen fragen sich, welche Rechtsform für sie am besten geeignet ist. Die eGbR bietet einige Vorteile, unterscheidet sich jedoch von anderen Gesellschaftsformen wie der klassischen GbR oder der GmbH.

eGbR vs. GbR

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann unternehmerisch tätig sein und ist bereits ohne Eintragung rechtsfähig. Die Eintragung ins Gesellschaftsregister stärkt jedoch ihre Rechtsstellung und erleichtert den Geschäftsverkehr.

eGbR vs. GmbH und UG

Im Vergleich zur GmbH oder UG ist die eGbR einfacher zu gründen und unterliegt weniger strengen Auflagen. Allerdings gibt es Unterschiede in der Haftung und im Kapitalaufwand.

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Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Mit dem MoPeG wurde die Rechtsstellung der GbR präzisiert, insbesondere in Bezug auf ihre Eintragung ins Gesellschaftsregister. Doch welche Ziele hat diese Modernisierung?

Hintergrund der MoPeG

Das MoPeG trat im Januar 2024 in Kraft und sollte die Rechtsstellung von Personengesellschaften verbessern. Es schafft Klarheit über die Eintragung im Gesellschaftsregister. Zudem regelt es die Nutzung eines öffentlichen Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Änderungen durch das MoPeG

Ein wesentlicher Punkt ist, dass GbRs sich nun in das Gesellschaftsregister eintragen lassen können. Dies sorgt für mehr Transparenz, wodurch die Gesellschaft leichter Verträge abschließen kann.

Inkrafttreten und Auswirkungen

Das MoPeG ist seit Januar 2024 in Kraft und ist insbesondere für Unternehmer:innen relevant, die eine GbR gründen oder eintragen lassen möchten. Durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister wird die Rechtsstellung der GbR gestärkt, was ihre Transparenz erhöht und Geschäftsabschlüsse erleichtert.

Zudem sorgt das Gesetz für mehr Rechtssicherheit, indem es neue Regelungen zur Haftung und internen Struktur einführt. Unternehmer:innen müssen sich nun intensiver mit den Anforderungen an eine eingetragene GbR (eGbR) auseinandersetzen. Dies betrifft insbesondere den Gesellschaftsvertrag und die formalen Eintragungsvoraussetzungen.

Gründung einer eGbR

Wer eine eGbR gründen möchte, sollte die wichtigsten Schritte kennen.

Voraussetzungen und Schritte zur Gründung

Eine eGbR kann gegründet werden, sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um unternehmerisch tätig zu werden. Dafür kann die Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister erfolgen, um ihre Rechtsstellung zu stärken.

Gesellschaftsvertrag und Anmeldung

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist ratsam, um Rechte und Pflichten klar zu regeln, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Danach kann die Anmeldung erfolgen, und die Gesellschaft wird im Gesellschaftsregister eingetragen.

Notwendige Unterlagen

Für die Registrierung einer eGbR sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gesellschaftsvertrag – schriftliche Vereinbarung zur Regelung von Rechten und Pflichten (empfohlen)
  • Liste der Gesellschafter:innen – vollständige persönliche Angaben aller Gesellschafter:innen
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter:innen – Bestätigung der Zustimmung zur Registrierung
  • Anmeldeformular – offizielle Anmeldeformulare für die Eintragung
  • Identitätsnachweise – Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter:innen
  • Nachweis der Geschäftsadresse – gültige Adresse der Gesellschaft
  • Gewerbeanmeldung (falls erforderlich) – notwendig für gewerbliche Tätigkeiten, aber nicht für Freiberufler

Vorteile der eGbR

Die eGbR bietet einige Vorteile für Unternehmer:innen.

Rechtliche Sicherheit

Durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister wird die Rechtsstellung der GbR gestärkt. Dies sorgt für mehr Transparenz und erleichtert Geschäftsabschlüsse. Die Eintragung kann die Haftungsverhältnisse im Geschäftsverkehr klarer darstellen, ändert aber nichts an der persönlichen und gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter:innen.

Steuerliche Behandlung

Im Vergleich zu einer GmbH oder UG unterliegt die eGbR der Besteuerung als Personengesellschaft. Sie ist nicht körperschaftsteuerpflichtig, sondern die Gewinne werden direkt den Gesellschafter:innen zugerechnet und mit der Einkommensteuer versteuert. Ob dies zu einer günstigeren Steuerbelastung führt, hängt von der individuellen Situation der Gesellschafter:innen ab.

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Nachteile der eGbR

Neben den Vorteilen gibt es jedoch auch einige Herausforderungen.

Welche bürokratischen Anforderungen entstehen durch die Eintragung im Gesellschaftsregister?

Die freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister bringt zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Unternehmer:innen müssen sich mit der Anmeldung und Dokumentation befassen. Änderungen der Gesellschaftsdaten, wie Gesellschafterwechsel oder Adressänderungen, müssen ebenfalls im Register aktualisiert werden. Diese Anforderungen können zeitintensiv sein und zusätzliche Ressourcen binden.

Kosten der Eintragung

Die Registrierung im Gesellschaftsregister ist mit Gebühren verbunden. Diese Kosten hängen vom Bundesland, dem Notaraufwand und dem Umfang der Eintragung ab. Besonders für kleinere Unternehmen kann dies eine finanzielle Belastung darstellen.

In der Regel liegen die Kosten für die Eintragung im Gesellschaftsregister bei etwa 150 bis 300 Euro, abhängig vom Verwaltungsaufwand. Zusätzlich können Notargebühren für die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags anfallen, die zwischen 50 und 200 Euro betragen können. Die genauen Kosten hängen von der Komplexität der Gründung und den spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörde ab.

Die eGbR im Geschäftsverkehr

Die Eintragung einer eGbR ins Gesellschaftsregister hat direkte Auswirkungen auf den Geschäftsalltag.

Handelsfähigkeit und Außenwirkung

Durch die Eintragung wird die eGbR als eigenständige juristische Einheit im Geschäftsverkehr transparenter wahrgenommen, was Geschäftsabschlüsse erleichtert. Dies stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern und kann die Zusammenarbeit fördern.

Eine eingetragene Gesellschaft gilt als verlässlicher und transparenter, was ihre Verhandlungsposition verbessert und Geschäftstransaktionen vereinfacht. Zudem verbessert die Eintragung die Außenwirkung der GbR, da sie als strukturierte und seriöse Unternehmensform wahrgenommen wird.

Auflösung und Abmeldung der eGbR

Die Auflösung und Abmeldung einer eGbR ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden muss.

Bedingungen für die Auflösung

Eine eGbR kann aufgelöst werden, wenn sämtliche Gesellschafter:innen zustimmen. Alternativ kann die Auflösung durch vertraglich festgelegte Bedingungen erfolgen, beispielsweise das Erreichen bestimmter Ziele oder das Eintreten eines bestimmten Ereignisses. In beiden Fällen müssen die Gesellschafter:innen die Auflösung der Gesellschaft schriftlich bestätigen.

Nach der Auflösung erfolgt die Löschung aus dem Gesellschaftsregister. Damit verliert die eGbR ihren eingetragenen Status, bleibt aber bis zur vollständigen Abwicklung weiterhin als GbR bestehen. Die Löschung erfordert einen formalen Antrag.

Praktische Herausforderungen bei der Auflösung einer eGbR

Die Auflösung einer eGbR ist ein komplexer Prozess, der mehrere bürokratische Schritte umfasst. Unternehmer:innen sollten diese sorgfältig planen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und rechtliche oder finanzielle Probleme zu vermeiden.

HerausforderungBeschreibung
Beschluss zur AuflösungAlle Gesellschafter:innen müssen schriftlich zustimmen. Eine notarielle Beglaubigung kann erforderlich sein, wenn bestimmte vertragliche Regelungen oder Vermögenswerte betroffen sind.
Eintragung der AuflösungDie Auflösung muss beim Gesellschaftsregister gemeldet und dort offiziell eingetragen werden.
Regelung von Verbindlichkeiten Offene Schulden oder laufende Verträge müssen beglichen oder übertragen werden.
Verteilung von VermögenswertenDas Vermögen der Gesellschaft muss gemäß den Gesellschaftervereinbarungen verteilt werden.
Kündigung von VerträgenAlle bestehenden Verträge müssen gekündigt oder an andere Parteien übertragen werden.
Steuerliche AbwicklungSteuerliche Fristen und Erklärungen müssen eingehalten werden, um eine ordnungsgemäße Beendigung der steuerlichen Pflichten sicherzustellen.
Dauer der AbwicklungDer gesamte Prozess kann mehrere Monate dauern, je nachdem, wie schnell alle Schritte abgeschlossen sind.

Diese Herausforderungen erfordern eine sorgfältige Planung und Koordination, um die Auflösung effizient und ohne unerwünschte rechtliche Konsequenzen zu gestalten.

FAQ

Was bedeutet eGbR? 

Die eGbR ist eine ins Gesellschaftsregister eingetragene Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine GbR ist bereits ohne Eintragung rechtsfähig, doch die Eintragung erhöht die Transparenz im Geschäftsverkehr.

Warum eine eGbR gründen? 

Die Eintragung ins Gesellschaftsregister sorgt für mehr Transparenz und eine klare Zuordnung der Gesellschaft im Geschäftsverkehr. Dies kann das Vertrauen von Geschäftspartnern stärken und bestimmte rechtliche Vorteile bieten.

Kann man eine eGbR in eine andere Rechtsform umwandeln? 

Ja, eine eGbR kann durch eine Umstrukturierung in eine GmbH oder UG überführt werden, z. B. durch eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz oder durch eine Neugründung mit Vermögensübertragung.

Welche Branchen profitieren am meisten von einer eGbR? 

Diese Gesellschaftsform eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen und Kooperationen von Gewerbetreibenden. Freiberufler:innen nutzen eher eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

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