Außergewöhnliche Belastungen repräsentieren unvermeidliche Ausgaben, die das gewöhnliche Maß überschreiten und nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen zum Beispiel hohe medizinische Kosten oder notwendige Pflegeaufwendungen. Wir zeigen Dir, wie Unternehmer, Selbständige und Freiberufler ihre Steuerlast senken können.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) liegen außergewöhnliche Belastungen immer dann vor, wenn Du zwangsläufig höhere und unvermeidbare Ausgaben hast. Diese Kosten betreffen nicht den alltäglichen Lebensunterhalt, sondern resultieren aus außergewöhnlichen, oft plötzlich eintretenden Umständen.
Latente Steuern und Aspekte der Betriebsprüfung können in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant sein, da sie Einfluss auf die steuerliche Behandlung haben. Typischerweise senken außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast erheblich, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen.
Was gehört allgemein zu außergewöhnlichen Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen umfassen eine Vielzahl von Ausgaben, die Du zwangsläufig hast, zum Beispiel durch Krankheit, Pflege oder einen Unfall. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet dabei zwischen allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen.
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen: Diese entstehen, wenn Deine Ausgaben die normalen Alltagskosten überschreiten. Dazu zählen Krankheits- und Pflegekosten oder Kosten aufgrund einer Behinderung.
- Besondere außergewöhnliche Belastungen: Hierzu zählen spezifische Pauschbeträge wie der Behinderten-Pauschbetrag oder der Pflege-Pauschbetrag. In diesen Fällen wird pauschal ein bestimmter Betrag angerechnet, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Eine genaue Liste gibt es allerdings nicht. Was steuerlich anerkannt wird, hängt von rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen ab.
Grundarten außergewöhnlicher Belastungen
Es gibt viele verschiedene Arten außergewöhnlicher Belastungen und nicht jede Ausgabe wird automatisch anerkannt. Hier sind einige der häufigsten Fälle:
Krankheitskosten
Krankheitskosten umfassen eine Vielzahl von Ausgaben, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Zu den typischen Krankheitskosten gehören:
- Ärztliche Behandlungen: Dazu zählen Kosten für Arztbesuche, Facharzttermine und Diagnosetests. Wenn Du aufgrund einer bestimmten Krankheit einen Spezialisten aufsuchen musst, können die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
- Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, können ebenfalls geltend gemacht werden. Hierzu zählen z. B. Schmerzmittel, Antibiotika oder andere spezifische Medikamente zur Behandlung einer Erkrankung.
- Krankenhausaufenthalte: Die Kosten für stationäre Behandlungen, inklusive Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, können abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig und nicht vollständig durch die Krankenkasse gedeckt sind.
- Zahnersatz: Ausgaben für Zahnersätze wie Kronen, Brücken oder Implantate können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
- Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen, die aufgrund einer Sehstörung benötigt werden, fallen ebenfalls unter die Krankheitskosten. Wichtig ist, dass hierfür eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Alternativmedizin
Der Begriff Alternativmedizin bezieht sich auf Heilmethoden, die nicht in der Schulmedizin verankert sind, aber dennoch gesundheitliche Vorteile bieten können. Diese Kosten können ebenfalls geltend gemacht werden, wenn sie medizinisch notwendig sind:
- Akupunktur: Wenn eine Akupunkturbehandlung von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt wird und hierfür eine medizinische Notwendigkeit besteht, können die Kosten hierfür steuerlich abgesetzt werden.
- Homöopathie: Aufwendungen für homöopathische Behandlungen sind ebenfalls absetzbar, sofern sie von einem Arzt verordnet wurden. Hierbei sollten entsprechende Nachweise vorliegen.
- Naturheilverfahren: Kosten für Behandlungen wie Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) oder Osteopathie können auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie für die Behandlung einer Krankheit erforderlich sind.
Künstliche Befruchtung
Kosten für eine künstliche Befruchtung können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Diese Ausgaben beinhalten:
- In-vitro-Fertilisation (IVF): Die Kosten für den gesamten Prozess der In-vitro-Fertilisation einschließlich der Entnahme von Eizellen, Befruchtung und Rückführung in die Gebärmutter können abgesetzt werden.
- Medikamentöse Behandlungen: Aufwendungen für hormonelle Therapien, die zur Stimulation der Eizellreifung notwendig sind, sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
- Beratungs- und Behandlungskosten: Alle zusätzlichen medizinischen und psychologischen Beratungskosten, die in Verbindung mit der künstlichen Befruchtung stehen, können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen gelten.
Kurkosten
Kurkosten beziehen sich auf medizinische Aufenthalte, die zur Rehabilitation oder zur Vorbeugung von Krankheiten notwendig sind. Hierbei können folgende Kosten abgesetzt werden:
- Rehabilitationsmaßnahmen: Wenn Du eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik oder einer Kur erhältst, sind die damit verbundenen Kosten absetzbar.
- Kuraufenthalte: Die Ausgaben für die Unterbringung und Behandlung in einer Kurklinik, einschließlich der Kosten für Behandlungen, Massagen und Therapien, können geltend gemacht werden.
Pflege-Pauschbetrag
Der Pflege-Pauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung für Personen, die Pflegekosten für Angehörige oder sich selbst geltend machen möchten. Der Pauschbetrag wird automatisch anerkannt. Dabei gibt es zwei Arten von Pauschbeträgen:
- Pauschale für Pflegebedürftige: Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Pflege benötigen, können einen Pauschbetrag geltend machen. Der Betrag hängt vom Grad der Behinderung ab und kann steuerlich abgesetzt werden.
- Behinderten-Pauschbetrag: Neben dem Pflege-Pauschbetrag gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, der für Menschen mit Behinderungen gedacht ist. Dieser Pauschbetrag berücksichtigt zusätzliche Kosten, die aufgrund dessen im Alltag entstehen, beispielsweise für Hilfsmittel oder besondere Lebensumstände. Der Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung und kann ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Pflegekosten
Pflegekosten für sich selbst oder Angehörige können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen gelten. Dies umfasst:
- Häusliche Pflege: Kosten für professionelle Pflegekräfte, die Dir oder einem Angehörigen im Alltag helfen, können geltend gemacht werden.
- Pflegehilfsmittel: Ausgaben für Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, beispielsweise für Pflegebetten oder Rollstühle, sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
Pflegekosten für Eltern
Die Pflegekosten für die Eltern stellen eine besondere Form der Unterstützung dar, die steuerlich abgesetzt werden kann. Diese umfassen:
- Kosten für stationäre Pflege: Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
- Häusliche Pflege: Wenn Du selbst die Pflege für Deine Eltern übernimmst oder dafür Pflegekräfte engagierst, können auch diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
Wohnungsumbauten aufgrund einer Behinderung können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen:
- Barrierefreie Zugänge: Ausgaben für den Einbau von Rampen oder Treppenliften, um die Wohnung für Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen.
- Badezimmeranpassungen: Umbauten im Badezimmer, wie der Einbau von Haltegriffen oder der Umbau der Dusche, um den Zugang zu erleichtern.
Unterstützung bedürftiger Personen
Die Unterstützung bedürftiger Personen umfasst die finanziellen Aufwendungen für Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Dazu gehören:
- Lebensunterhalt: Zahlungen für den Lebensunterhalt von Angehörigen oder Freunden, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hilfe benötigen.
- Bildungskosten: Übernahme von Kosten für die Ausbildung oder Betreuung bedürftiger Personen, wenn Du diese Unterstützung leistest.
Sonderbedarf bei Kindern in Berufsausbildung (Ausbildungsfreibetrag)
Für besondere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung von Kindern entstehen, kannst Du ebenfalls einen Freibetrag in Höhe von 900 Euro geltend machen. Dieser umfasst folgende Ausgaben:
- Ausbildungsfreibetrag: Ein Betrag, der für jedes Kind in Berufsausbildung abgezogen werden kann, um die zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen, die während der Ausbildung entstehen.
- Kosten für Schulmaterial: Aufwendungen für notwendige Materialien, die zur Unterstützung der Ausbildung Deines Kindes erforderlich sind.
Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag entlastet steuerlich Personen, die den Verlust eines nahestehenden Menschen verkraften mussten. Dieser Pauschbetrag kann von bestimmten Hinterbliebenen wie Witwen, Witwern oder Waisen in Anspruch genommen werden, um eine finanzielle Unterstützung zu bieten und die Steuerlast zu mindern.
Der Betrag wird ohne Nachweis von tatsächlichen Kosten gewährt und hilft, die besonderen Belastungen durch den Verlust eines Familienmitglieds abzumildern.
Pauschbeträge für Behinderte
Die Pauschbeträge für Behinderte dienen dazu, steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Je nach Grad der Behinderung und zusätzlichen Merkzeichen (wie "H" für hilflos) stehen unterschiedliche Pauschbeträge zur Verfügung. Dazu gehören:
- Grundpauschbetrag: Grundbetrag, der allen Behinderten gewährt wird, berechnet nach dem Grad der Behinderung.
- Zusätzliche Pauschbeträge für spezielle Bedürfnisse:
- Merkzeichen H (hilflos): Zusätzlicher Betrag für Personen, die ständige Hilfe benötigen.
- Merkzeichen Bl (blind): Hoher Pauschbetrag für blinde Personen.
- Merkzeichen G (gehbehindert): Zusätzliche Beträge für Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
- Pauschbeträge für notwendige Ausgaben: Beinhalten die Kosten für medizinische Geräte, Transportausgaben und andere notwendige Kosten, die mit der Behinderung verbunden sind.
Diese Beträge werden pauschal von den Einkünften abgezogen, ohne dass ein Nachweis der tatsächlichen Kosten erforderlich ist.
Bestattungskosten
Die Kosten für eine Bestattung können unter bestimmten Umständen ebenfalls außergewöhnliche Belastungen darstellen. Diese Kategorie umfasst:
- Bestattungskosten: Gebühren für die Beerdigung, den Sarg, die Urne und die Trauerfeier können abgesetzt werden, wenn sie nicht durch eine Sterbegeldversicherung oder ähnliche Leistungen gedeckt sind.
- Beerdigungsgebühren: Kosten für den Friedhof sowie alle notwendigen Gebühren für die Durchführung der Bestattung können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen gelten.
- Bewirtung der Trauergäste: Auch die Kosten für die Bewirtung der Trauergäste, wie beispielsweise für Essen und Getränke während der Trauerfeier oder des anschließenden Beisammenseins, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Ausgaben müssen jedoch angemessen und notwendig sein, um außergewöhnliche Belastungen anerkannt zu werden.
Unabwendbare Ereignisse: Naturkatastrophen
Kosten, die durch ein unabwendbares Ereignis entstehen, wie beispielsweise Brände, Stürme, Hagel oder Hochwasser, gelten als außergewöhnliche Belastungen. In solchen Fällen kannst Du die Ausgaben, die Dir durch Reparaturen oder Wiederaufbau entstehen, von der Steuer absetzen.
Mögliche steuerlich absetzbare Ausgaben bei Naturkatastrophen:
- Reparaturkosten für beschädigtes Eigentum: Kosten für die Wiederherstellung von Häusern, Wohnungen oder anderen Gebäuden nach Schäden durch Naturereignisse.
- Kosten für Ersatz beschädigter Haushaltsgegenstände: Ausgaben für die Anschaffung neuer Möbel, Geräte und anderer Haushaltsgegenstände, die durch das Ereignis zerstört wurden.
- Aufräum- und Entsorgungskosten: Gebühren für die Beseitigung von Schutt und beschädigten Gegenständen sowie für die Reinigung der betroffenen Bereiche.
Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung und deren Prüfung
Indem Du diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machst, kannst Du Deine Steuerlast erheblich senken. Voraussetzung ist, dass Du sie korrekt in Deiner Steuererklärung angibst
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Betriebsprüfung. Bei der Prüfung Deiner Steuererklärung oder der Steuererklärung Deines Unternehmens kann das Finanzamt überprüfen, ob die von dir angegebenen außergewöhnlichen Belastungen tatsächlich entstanden sind und ob die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Dies bedeutet, dass Du für alle angeführten Ausgaben Belege aufbewahren solltest, um im Falle einer Betriebsprüfung die Notwendigkeit und Höhe der Belastungen nachweisen zu können.
Wo trage ich außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein?
Außergewöhnliche Belastungen werden in der Anlage außergewöhnliche Belastungen Deiner Steuererklärung eingetragen. Hier gibst Du die Höhe der entstandenen Kosten an. Wichtig ist, dass Du Belege für alle Ausgaben beilegst, um die tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen.
Wenn Deine außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigen, können diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Die genaue Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
Latente Steuern können in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere wenn Du in einem Jahr höhere Kosten absetzt und diese in der Zukunft Auswirkungen auf Deine Steuerlast haben könnten. Bei latenten Steuern handelt es sich um Steueransprüche oder -verbindlichkeiten, die noch nicht in der aktuellen Steuererklärung sichtbar sind, aber in zukünftigen Perioden relevant werden können.
Achte darauf, dass Du die Angaben klar und nachvollziehbar machst, um mögliche Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Beispiel
Anna Müller und ihre außergewöhnlichen Belastungen
Anna Müller ist selbstständig und führt ein kleines Unternehmen. Im Laufe des Jahres hatte sie unerwartete medizinische Kosten aufgrund einer ernsthaften Erkrankung, für deren Behandlung sie mehrere Monate im Krankenhaus verbringen musste. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3.000 Euro für Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Physiotherapie.
Wo trägt Anna ihre außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung ein?
Anna muss ihre außergewöhnlichen Belastungen in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” ihrer Steuererklärung eintragen. Dort gibt sie die Höhe der entstandenen Kosten an.
Angabe in der Steuererklärung:
- Krankenhausaufenthalte: 1.800 Euro
- Medikamente: 700 Euro
- Physiotherapie: 500 Euro
Gesamtbetrag: 3000 Euro
Anna stellt sicher, dass sie alle Belege für diese Ausgaben beilegt, um ihre tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen. Diese Belege sind entscheidend, um zu zeigen, dass es sich um unvermeidbare und hohe Kosten gehandelt hat.
Berechnung der zumutbaren Belastung
Basierend auf ihrem Gesamteinkommen beträgt die zumutbare Belastung für Anna 1.200 Euro. Da ihre außergewöhnlichen Belastungen von 3.000 Euro die zumutbare Belastung übersteigen, kann sie die Differenz von 1.800 Euro steuermindernd geltend machen.
Warum gibt es keine allgemeingültige Liste zum Nachschlagen?
Es gibt keine einheitliche Liste außergewöhnlicher Belastungen, da jede Situation individuell geprüft wird. Die Anerkennung hängt oft von rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen ab. Dies ermöglicht es, auf die individuelle Lebenssituation einzugehen, birgt aber auch die Herausforderung, dass nicht alle Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Dabei spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle.
Individuelle Lebenssituation
Die persönlichen Lebensumstände eines Steuerpflichtigen sind oft ausschlaggebend dafür, ob bestimmte Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können. Beispielsweise hat jemand mit einer schweren Krankheit höhere medizinische Kosten als jemand, der gesund ist. Auch die familiäre Situation wie die Anzahl der Kinder oder die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen beeinflusst die Prüfung der außergewöhnlichen Belastungen.
Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe
Die rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründe, die zur Entstehung der Kosten führen, sind ebenfalls ausschlaggebend für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen. Diese Aspekte werden folgendermaßen berücksichtigt:
- Rechtliche Gründe: Manchmal ist eine Auslage gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei bestimmten medizinischen Behandlungen oder Therapien. In solchen Fällen ist die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung recht wahrscheinlich.
- Tatsächliche Gründe: Dies bezieht sich auf die tatsächliche Notwendigkeit der Ausgaben. Wenn nachweisbar ist, dass eine Ausgabe aufgrund außergewöhnlicher Umstände erforderlich war, kann sie grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
- Sittliche Gründe: Hierbei handelt es sich um moralische oder ethische Überlegungen, die eine Ausgabe rechtfertigen können. Beispielsweise können Kosten für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger oder für die Bestattung eines Familienmitglieds als sittliche Belastungen anerkannt werden.
Herausforderung der Anerkennung
Diese Flexibilität, die die individuelle Lebenssituation berücksichtigt, birgt auch Herausforderungen. Nicht alle Ausgaben werden anerkannt, und es kann zu Unsicherheiten kommen, welche Kosten tatsächlich als außergewöhnliche Belastungen gelten. Steuerpflichtige müssen daher oft nachweisen, dass ihre Ausgaben gerechtfertigt sind und die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Zusätzlich kann die Entscheidung des Finanzamts in ähnlichen Fällen unterschiedlich ausfallen, was zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit führen kann. Umso wichtiger ist es, sich gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten geltend gemacht werden.
Die fehlende einheitliche Liste für außergewöhnliche Belastungen ist also eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, um den unterschiedlichen Lebensrealitäten der Steuerpflichtigen gerecht zu werden. Es ist deshalb ratsam, sich genau über die eigenen Ausgaben und deren Anerkennungsmöglichkeiten zu informieren, um die steuerliche Belastung effektiv zu senken.
Wie wird der steuerfreie Anteil an außergewöhnlichen Belastungen berechnet?
Die Berechnung der steuerfreien Anteile richtet sich nach Deinem Einkommen. Grundsätzlich gilt: Je höher Dein Einkommen, desto höher auch die zumutbare Belastung, die Du vor einem steuerlichen Abzug selbst tragen musst.
Diese Belastung orientiert sich am Gesamtbetrag Deiner Einkünfte, Deinem Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder. Um Deine persönliche zumutbare Belastung zu berechnen, kannst Du verschiedene Online-Rechner nutzen, zum Beispiel den Smart-Rechner.
Beispiel:
Angenommen, das Haus von Klaus wurde im Jahr 2024 bei einem Erdbeben teilweise zerstört. Die außergewöhnlichen Belastungen betragen 2000 Euro. Der Gesamtbetrag der Einkünfte liegt bei 80.000 Euro. Er zahlt keine Kirchensteuer, hat keine Kinder und ist nicht verheiratet. Leider sind für Klaus 0,00 € der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Das liegt daran, dass für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit einem Einkommen von 80.000 Euro die Grenze der zumutbaren Belastung ziemlich hoch ist und 4.935,30 € beträgt.
Im selben Fall, aber bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 30.000 Euro, sind 353,40 € der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Das liegt daran, dass das Einkommen deutlich niedriger ist. Die zumutbare Belastung gemäß § 33 EStG beträgt 1.646,60 €, was unter 2.000 Euro liegt.
FAQ
Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?
Die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen ist nicht festgelegt, sondern hängt von der Höhe der zumutbaren Belastung ab. Diese variiert je nach individuellen Einkünften und Familienstand des Steuerpflichtigen. Für das Jahr 2024 liegt die zumutbare Belastung zwischen etwa 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Dieser Prozentsatz wird bei einem niedrigeren Einkommen eher niedrig ausfallen, während höhere Einkommen zu einem höheren Prozentsatz führen. Es ist wichtig, die eigene Einkommenssituation zu analysieren, um genau zu verstehen, wie viel man möglicherweise absetzen kann.
Was sind sonstige außergewöhnliche Belastungen?
Sonstige außergewöhnliche Belastungen sind zusätzliche Kosten, die über die allgemeinen Krankheits- und Pflegekosten hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:
- Kosten für alternative Heilmethoden: Dazu zählen Ausgaben für Therapien wie Akupunktur, Homöopathie oder Naturheilverfahren, die ärztlich verordnet sind und nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
- Unterstützung bedürftiger Angehöriger: Wenn du finanziell für Angehörige sorgen musst, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, kannst du diese Kosten geltend machen.
- Aufwendungen aufgrund unvermeidbarer Ereignisse: Beispielsweise können Kosten durch Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Ereignisse als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Was sind außergewöhnliche Belastungen in steuerlicher Hinsicht?
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen entstehen und die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren. Um als außergewöhnlich zu gelten, müssen die Ausgaben nachweisbar notwendig und in der Höhe angemessen sein. Dies bedeutet, dass sie nicht willkürlich oder übertrieben sein dürfen.
Welche außergewöhnlichen Belastungen sind steuerlich absetzbar?
Steuerlich absetzbar sind unter anderem folgende Posten:
- Krankheitskosten: Dazu gehören Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Zahnersatz, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
- Pflegekosten: Aufwendungen für die Pflege von sich selbst oder Angehörigen können ebenfalls abgesetzt werden.
- Bestattungskosten: Diese können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.
- Kosten für die Betreuung von behinderten Personen: Hierzu zählen Ausgaben für Hilfsmittel oder Pflegeleistungen.
- Kosten für künstliche Befruchtung: Auch diese können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
- Bestimmte Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen: Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für die Ausbildung von Kindern.
Für eine vollständige Liste empfiehlt es sich, die Richtlinien des § 33 EStG zu konsultieren.
Wo werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen?
Außergewöhnliche Belastungen werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Deiner Steuererklärung eingetragen. Dort kannst du alle relevanten Ausgaben auflisten und die entsprechenden Nachweise beifügen. Es ist wichtig, diese Angaben klar und nachvollziehbar zu gestalten, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Was sind außergewöhnliche Belastungen für Rentner?
Für Rentner gelten die gleichen Regelungen wie für andere Steuerpflichtige. Auch sie können außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten und Unterstützungsleistungen für Angehörige. Es ist ratsam, alle relevanten Belege zu sammeln, um diese Ausgaben nachzuweisen.
Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen für Rentner?
Die Pauschale für Rentner entspricht der allgemeinen Regelung, wobei die zumutbare Belastung je nach Höhe der Rente und dem Familienstand zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt. Es ist wichtig, die persönlichen Umstände zu berücksichtigen, um die genaue Höhe der zumutbaren Belastung zu bestimmen.
Muss ich eine Mehrbelastung in der Steuererklärung nachweisen?
Ja, für außergewöhnliche Belastungen musst Du entsprechende Nachweise erbringen. Dazu zählen Rechnungen, Quittungen oder Bescheinigungen, um die tatsächlichen Ausgaben zu belegen. Das Finanzamt verlangt in der Regel detaillierte Nachweise, um die Höhe der geltend gemachten Kosten zu überprüfen.
Sind Ausbildungskosten für Kinder eine außergewöhnliche Belastung?
Ja, Ausbildungskosten für Kinder können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern sie zwangsläufige Ausgaben darstellen, die die zumutbare Belastung übersteigen. Hierbei müssen die Kosten klar nachgewiesen werden, um sie steuerlich absetzen zu können.
Sind Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen?
Ja, Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie notwendig sind und nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Dazu können Arztkosten, Kosten für Medikamente und Therapien gehören.
Sind vorbeugende Gesundheitskosten außergewöhnliche Belastungen?
Ja, auch vorbeugende Gesundheitskosten können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Dies gilt, wenn diese Kosten notwendig sind und nicht im Rahmen der regulären Gesundheitsvorsorge erstattet werden.
Gibt es eine Höchstgrenze für das Absetzen von außergewöhnlichen Belastungen?
Es gibt keine feste Höchstgrenze für außergewöhnliche Belastungen. Du kannst alle notwendigen und nachweisbaren Kosten absetzen, die die zumutbare Belastung übersteigen. Dies gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, auch höhere Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Ist es sinnvoll, mehrere außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr anzumelden?
Ja, es kann sinnvoll sein, mehrere außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr anzumelden, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Insbesondere wenn die Ausgaben in einem Jahr höher sind, kann dies zu einer größeren Steuerersparnis führen. Eine gebündelte Anmeldung kann helfen, die zumutbare Belastung zu überschreiten und somit mehr Steuervorteile zu erhalten.
Können Scheidungskosten außergewöhnliche Belastungen sein?
Ja, auch Scheidungskosten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Anwälte oder Gerichtsgebühren, die im Rahmen der Scheidung anfallen.
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