Außergewöhnliche Belastungen können Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Von Krankheitskosten über Zahnersatz bis hin zu Pflegeaufwendungen – viele unvermeidbare Ausgaben sind steuerlich absetzbar, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Dieser Artikel erklärt, wie Sie diese Grenze berechnen, welche außergewöhnlichen Belastungen anerkannt werden und wie Sie beispielsweise Osteopathie oder Zahnersatz von der Steuer absetzen können.

Inhalt

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstehende finanzielle Aufwendungen, die die üblichen Kosten des täglichen Lebens deutlich übersteigen und für Steuerpflichtige eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen. 

Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es, diese Kosten bei der Steuererklärung geltend zu machen, um die Steuerlast zu verringern. Typische Beispiele hierfür sind hohe Gesundheits- oder Pflegekosten sowie unerwartete Aufwendungen durch Naturkatastrophen, Ausgaben für behinderte Familienangehörige oder bestimmte Bildungskosten. 

Die steuerliche Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen bietet Betroffenen eine wichtige Entlastungsmöglichkeit, wobei die Berechnung und Anerkennung aufgrund verschiedener Faktoren komplex sein kann. Eine genaue Kenntnis der Regelungen kann jedoch zu erheblichen Steuerersparnissen führen. 

Latente Steuern und Aspekte der Betriebsprüfung können in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant sein und die steuerliche Behandlung beeinflussen. Typischerweise reduzieren außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast erheblich, sofern sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten als häufigster Fall

Krankheitskosten machen einen großen Teil der außergewöhnlichen Belastungen aus. Hierzu zählen Aufwendungen, die trotz Krankenversicherung vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden müssen. Dazu gehören:

  • Kosten für ärztliche Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, beispielsweise bestimmte Facharztbehandlungen oder Diagnoseverfahren, die als medizinisch nicht notwendig eingestuft werden.
  • Zuzahlungen zu Medikamenten oder nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die der Arzt dennoch empfohlen hat. Diese können besonders bei chronischen Erkrankungen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
  • Zahnersatz steuerlich absetzen – ein wichtiger Aspekt für viele Steuerzahler. Die Eigenanteile bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz können sehr hoch ausfallen. Die Kosten für Kronen, Brücken oder Implantate, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  • Auch Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen können absetzbar sein, sofern sie ärztlich verordnet wurden und die Kosten nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.

Alternative Heilmethoden und Therapien

In Deutschland können Kosten für bestimmte alternative Heilmethoden als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt beispielsweise für Osteopathie, Akupunktur, homöopathische Behandlungen und Naturheilverfahren wie Phytotherapie. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt bzw. verordnet wurde. Rein präventive Maßnahmen sind davon ausgenommen.

Kosten für künstliche Befruchtung

Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können die Kosten für eine künstliche Befruchtung erheblich sein. Diese Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden:

  • Die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) einschließlich der notwendigen Voruntersuchungen, Medikamente und Behandlungen können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Hormonelle Therapien, die im Rahmen der Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden, sind ebenfalls absetzbar.
  • Beratungskosten und psychologische Betreuung während der Behandlung können unter Umständen ebenfalls berücksichtigt werden.

Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag

Die Pflege von Angehörigen oder die eigene Pflegebedürftigkeit verursacht häufig hohe Kosten, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können:

  • Kosten für professionelle Pflegekräfte, die im häuslichen Umfeld tätig sind, können abgesetzt werden.
  • Aufwendungen für Pflegehilfsmittel wie spezielle Betten oder sanitäre Einrichtungen sind ebenfalls absetzbar.
  • Der Pflege-Pauschbetrag stellt eine vereinfachte Möglichkeit dar, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen. Je nach Pflegegrad wird ein bestimmter Pauschbetrag gewährt, ohne dass einzelne Ausgaben nachgewiesen werden müssen.

Behinderungsbedingte Ausgaben

Menschen mit Behinderungen haben oft erhöhte Lebenshaltungskosten. Diese können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden:

  • Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit in der Wohnung oder im Haus, wie der Einbau von Rampen oder die Anpassung des Badezimmers, können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Der Behinderten-Pauschbetrag bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, regelmäßige behinderungsbedingte Kosten ohne Einzelnachweise abzusetzen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und kann zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro jährlich liegen.

Bestattungskosten

Bei der Bestattung von Angehörigen entstehen oft hohe Kosten, die unter Umständen steuerlich absetzbar sind:

  • Die Kosten für die Beerdigung, den Sarg oder die Urne sowie die Trauerfeier können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern sie nicht durch Versicherungen oder Nachlässe gedeckt sind.
  • Auch die Gebühren für den Friedhof und notwendige Dienstleistungen im Rahmen der Bestattung können berücksichtigt werden.
  • Die Bewirtung von Trauergästen kann in angemessenem Rahmen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Kosten durch Naturkatastrophen

Unvorhersehbare Ereignisse wie Hochwasser, Stürme oder Brände können erhebliche finanzielle Schäden verursachen:

  • Reparaturkosten für beschädigtes Eigentum, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  • Die Kosten für den Ersatz beschädigter Haushaltsgegenstände sind ebenfalls absetzbar.
  • Aufräum- und Entsorgungskosten nach einer Naturkatastrophe können steuerlich berücksichtigt werden.

Die zumutbare Belastung verstehen

Ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen ist die "zumutbare Belastung". Diese stellt einen Eigenanteil dar, den der Steuerpflichtige selbst tragen muss, bevor das Finanzamt eine steuerliche Entlastung gewährt.

Die zumutbare Belastung wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Der Gesamtbetrag der Einkünfte spielt eine entscheidende Rolle: Je höher das Einkommen, desto höher ist auch die zumutbare Belastung.

Der Familienstand beeinflusst ebenfalls die Berechnung. Für Alleinstehende gelten andere Grenzen als für Verheiratete.

Die Anzahl der Kinder wird berücksichtigt, wobei mehr Kinder zu einer niedrigeren zumutbaren Belastung führen.

Diese zumutbare Belastung wird in Prozentsätzen des Gesamtbetrags der Einkünfte ausgedrückt und liegt zwischen 1% und 7%. Nur wenn die tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen diesen Eigenanteil übersteigen, kann der überschreitende Betrag steuermindernd geltend gemacht werden.

Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt nach einem Staffelsystem. Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 Euro liegt der Prozentsatz beispielsweise zwischen 1% und 2%, während er bei höheren Einkommen auf bis zu 7% ansteigen kann.

Wie hoch müssen außergewöhnliche Belastungen sein?

Eine häufige Frage ist, wie hoch außergewöhnliche Belastungen sein müssen, um steuerlich wirksam zu werden. Dies hängt direkt mit der zuvor erläuterten zumutbaren Belastung zusammen.

Die außergewöhnlichen Belastungen müssen die berechnete zumutbare Belastung übersteigen, um steuerlich absetzbar zu sein. Dies bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher müssen auch die außergewöhnlichen Belastungen sein, um eine Steuerersparnis zu erzielen.

Für Familien mit Kindern ist die Grenze niedriger angesetzt als für kinderlose Steuerpflichtige, was eine soziale Komponente im Steuersystem darstellt.

Es empfiehlt sich, außergewöhnliche Belastungen nach Möglichkeit in einem Steuerjahr zu bündeln, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die zumutbare Belastung überschritten wird. Dies kann bedeuten, größere medizinische Eingriffe oder notwendige Anschaffungen nicht auf verschiedene Jahre zu verteilen, sondern gezielt in einem Jahr durchzuführen.

Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?

Es gibt keine allgemeine Pauschale für außergewöhnliche Belastungen. Stattdessen werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, die die individuelle zumutbare Belastung übersteigen. Diese zumutbare Belastung liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Es existieren jedoch spezifische Pauschbeträge für bestimmte Belastungen, wie der Behinderten-Pauschbetrag oder der Pflege-Pauschbetrag, die ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können.

Außergewöhnliche Belastungen berechnen: So gehen Sie vor

Die Berechnung der steuerlich relevanten außergewöhnlichen Belastungen erfordert mehrere Schritte:

  1. Zunächst müssen alle potenziell absetzbaren Ausgaben des Jahres zusammengetragen werden. Hierzu zählen Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen und andere im Artikel genannte Belastungen.
  2. Anschließend wird die individuelle zumutbare Belastung berechnet. Diese hängt wie beschrieben vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
  3. Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Nur der übersteigende Betrag ist steuerlich wirksam.

Ein Beispiel: Familie Müller hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro und zwei Kinder. Die zumutbare Belastung beträgt in diesem Fall etwa 2.400 Euro (4% des Einkommens). Hat die Familie im betreffenden Jahr außergewöhnliche Belastungen von 5.000 Euro, können 2.600 Euro (5.000 Euro minus 2.400 Euro) steuermindernd geltend gemacht werden.

Es gibt verschiedene Online-Rechner, mit denen die zumutbare Belastung und der absetzbare Anteil der außergewöhnlichen Belastungen berechnet werden können. Diese Tools erleichtern die komplexe Berechnung erheblich und geben einen ersten Überblick über die potenzielle Steuerersparnis.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben

Die korrekte Angabe der außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung ist entscheidend für deren Anerkennung:

Außergewöhnliche Belastungen werden in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" eingetragen. Dort sind die verschiedenen Arten von Belastungen gesondert aufzuführen.

Für alle geltend gemachten Ausgaben sollten Belege vorliegen, die dem Finanzamt auf Anfrage vorgelegt werden können. Dies umfasst Rechnungen, ärztliche Atteste oder andere Nachweise.

Bei bestimmten Aufwendungen, wie beispielsweise Zahnersatz, können Kostenvoranschläge, Rechnungen und Nachweise der Erstattungen durch die Krankenkasse erforderlich sein.

Für Pauschbeträge, wie den Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrag, sind entsprechende Nachweise wie der Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigungen über den Pflegegrad vorzulegen.

Die detaillierte und nachvollziehbare Auflistung aller außergewöhnlichen Belastungen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt diese ohne Rückfragen anerkennt.

Zahnersatz steuerlich absetzen: Eine nähere Betrachtung

Da Zahnersatzkosten für viele Deutsche eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, verdient dieser Aspekt eine detailliertere Betrachtung:

Die Eigenanteile bei Zahnersatz können je nach Behandlung mehrere tausend Euro betragen. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Um Zahnersatz steuerlich abzusetzen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes
  • Die Rechnung für den Zahnersatz
  • Den Erstattungsbescheid der Krankenkasse

Die steuerliche Absetzbarkeit umfasst nicht nur den Zahnersatz selbst, sondern auch damit verbundene Behandlungen wie Wurzelbehandlungen oder vorbereitende Eingriffe.

Mit einem Zahnersatz steuerlich absetzen Rechner können Sie vorab einschätzen, welcher Anteil Ihrer Zahnersatzkosten nach Abzug der zumutbaren Belastung tatsächlich steuerlich wirksam wird. Solche Rechner berücksichtigen Ihr Einkommen, Ihren Familienstand und weitere relevante Faktoren.

Sonderfälle und Pauschalen

Neben den individuell nachzuweisenden außergewöhnlichen Belastungen gibt es verschiedene Pauschbeträge, die ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können:

Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung und kann zwischen 384 Euro und 2.840 Euro jährlich betragen. Bei bestimmten Merkzeichen wie "H" für hilflos oder "Bl" für blind kann der Pauschbetrag noch höher ausfallen.

Der Pflege-Pauschbetrag von bis zu 1.800 Euro kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in Ihrem Haushalt oder in deren Wohnung pflegen.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag bietet eine steuerliche Entlastung für Witwen, Witwer oder Waisen und beträgt 370 Euro jährlich.

Diese Pauschbeträge haben den Vorteil, dass sie ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten gewährt werden und nicht um die zumutbare Belastung gekürzt werden. Sie stellen damit eine Vereinfachung und oft auch eine günstigere Alternative zum Einzelnachweis dar.

Warum gibt es keine allgemeingültige Liste?

Viele Steuerpflichtige fragen sich, warum es keine umfassende Liste aller absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen gibt. Dies hat mehrere Gründe:

Die individuellen Lebensumstände der Steuerpflichtigen sind zu vielfältig, um sie in einer allgemeingültigen Liste zu erfassen. Was für eine Person außergewöhnlich ist, kann für eine andere zum normalen Lebensstandard gehören.

Die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen basiert auf rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen, die eine flexible Beurteilung erfordern.

Die steuerliche Rechtsprechung entwickelt sich kontinuierlich weiter, wodurch sich die Anerkennungspraxis regelmäßig ändert.

Diese Flexibilität im System ermöglicht es, auf die spezifische Situation des Einzelnen einzugehen, bedeutet aber auch, dass nicht alle Ausgaben automatisch anerkannt werden. Eine professionelle Steuerberatung kann in komplexen Fällen sinnvoll sein, um das volle Potenzial der steuerlichen Entlastung auszuschöpfen.

Wie außergewöhnliche Belastungen Ihre Steuerlast senken

Die steuerliche Auswirkung außergewöhnlicher Belastungen kann erheblich sein und zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerlast führen:

Außergewöhnliche Belastungen verringern das zu versteuernde Einkommen direkt. Je höher der Steuersatz, desto größer ist die absolute Steuerersparnis durch abgesetzte außergewöhnliche Belastungen.

Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 42% führen 1.000 Euro anerkannte außergewöhnliche Belastungen zu einer Steuerersparnis von 420 Euro.

Die tatsächliche Entlastung hängt dabei immer von der individuellen steuerlichen Situation ab, insbesondere vom persönlichen Steuersatz und der Höhe der zumutbaren Belastung.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Steuerersparnis nicht der gesamten Höhe der außergewöhnlichen Belastungen entspricht, sondern nur dem Anteil, der die zumutbare Belastung übersteigt, multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz.

Empfehlungen für Steuerpflichtige

Um das Maximum aus der steuerlichen Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen herauszuholen, empfehlen wir folgende Strategien:

Sammeln Sie alle relevanten Belege systematisch über das Jahr hinweg. Dazu gehören Arzt- und Apothekenrechnungen, Quittungen für Hilfsmittel und Nachweise über Zuzahlungen.

Prüfen Sie, ob die Bündelung von Ausgaben in einem Steuerjahr sinnvoll ist. Da nur der die zumutbare Belastung übersteigende Teil absetzbar ist, kann es vorteilhaft sein, planbare Ausgaben wie Zahnersatz oder größere medizinische Eingriffe in einem Jahr durchzuführen.

Vergleichen Sie, ob für Sie Einzelnachweise oder Pauschbeträge günstiger sind. In manchen Fällen kann ein Pauschbetrag vorteilhafter sein als der Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob alle Familienmitglieder ihre außergewöhnlichen Belastungen optimal verteilen. Je nach Einkommenshöhe kann es steuerlich günstiger sein, wenn bestimmte Kosten von dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen getragen werden.

Bei komplexeren Fällen oder höheren Beträgen sollten Sie eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, um keine Absetzmöglichkeiten zu übersehen.

Fazit

Außergewöhnliche Belastungen bieten eine wichtige Möglichkeit, Ihre Steuerlast in besonderen Lebenssituationen zu reduzieren. Obwohl das Verständnis der Vorschriften, insbesondere des Konzepts der zumutbaren Belastung, entscheidend ist, können sorgfältige Dokumentation und strategische Planung Ihnen helfen, Ihre Steuererleichterung zu maximieren. Zögern Sie nicht, in komplexen Fällen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie keine potenziellen Einsparungen verpassen.

FAQ zu außergewöhnlichen Belastungen

Kann man Osteopathie von der Steuer absetzen?

Ja, Kosten für osteopathische Behandlungen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, was in der Regel durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Zudem sollte die Rechnung des Osteopathen aufbewahrt werden. Wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen gilt, dass nur der Teil der Kosten steuerlich wirksam wird, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Wie berechne ich, ob meine außergewöhnlichen Belastungen die Grenze überschreiten?

Um zu prüfen, ob Ihre außergewöhnlichen Belastungen steuerlich wirksam werden, müssen Sie zunächst Ihre individuelle zumutbare Belastung berechnen. Diese hängt von Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen wird dieser Betrag abgezogen. Nur der übersteigende Teil ist steuerlich absetzbar. Es gibt online verschiedene Rechner, die Ihnen bei dieser Berechnung helfen können, indem Sie Ihre persönlichen Daten und die Höhe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen eingeben.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen?

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen umfassen Ausgaben, die die normalen Lebenshaltungskosten übersteigen und zwangsläufig entstehen, wie Krankheits- oder Pflegekosten. Sie werden um die zumutbare Belastung gekürzt, bevor sie steuerlich wirksam werden. Besondere außergewöhnliche Belastungen hingegen sind spezifische Pauschbeträge wie der Behinderten-Pauschbetrag oder der Pflege-Pauschbetrag. Diese werden ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten gewährt und nicht um die zumutbare Belastung gekürzt, was einen wesentlichen Vorteil darstellt.

Wie hoch müssen Krankheitskosten sein, um sie von der Steuer absetzen zu können?

Krankheitskosten müssen die individuelle zumutbare Belastung übersteigen, um steuerlich absetzbar zu sein. Die Höhe dieser Grenze variiert je nach persönlichen Verhältnissen. Bei einem Alleinstehenden mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 Euro beträgt die zumutbare Belastung beispielsweise etwa 3.000 Euro. Erst wenn die Krankheitskosten diesen Betrag übersteigen, kann der darüber hinausgehende Teil steuerlich geltend gemacht werden. Es ist wichtig, alle Krankheitskosten des Jahres zu sammeln, um die Chance zu erhöhen, diese Grenze zu überschreiten.

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