Gewerbesteuer-Rechner
Mit dem kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von Finom erfahren Sie in wenigen Klicks, wie stark Ihr Gewinn wirklich besteuert wird. So planen Sie Ihre Liquidität realistisch, vermeiden böse Überraschungen und behalten schon vor dem Jahresabschluss den finanziellen Überblick.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer der Gemeinden: Sie erfasst den Gewerbeertrag jedes nach § 15 EStG gewerblichen Betriebs. Grundlage ist der Gewinn, den Sie um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöhen und um Kürzungen (§ 9 GewStG) mindern; darauf wirkt die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 %, ver-vielfacht mit dem gemeindlichen Hebesatz (mindestens 200 %). Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24 500 €, zudem wird die gezahlte Steuer bis zum Vierfachen des Messbetrags (§ 35 EStG) auf die Einkommensteuer angerechnet; festgesetzt wird sie vom Finanzamt, eingezogen von der Gemeindekasse.
Gewerbesteuerpflicht
• Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG u. a. zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
• Freie Berufe, Land- und Forstwirte sowie reine Vermögensverwaltungen sind befreit.
Freibetrag
• Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Jahresfreibetrag von 24 500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).
• Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag; Vereine profitieren von 5 000 €.
Hebesatz
• Jede Kommune legt einen Hebesatz von mindestens 200 % fest (§ 16 Abs. 4 GewStG).
• Der bundesweite Durchschnitt lag 2023 laut Destatis bei 407 %; erste Meldungen für 2025 zeigen ein stabiles Niveau um 410 %.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern wird die gezahlte Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG)
Das Wichtigste in Kürze
• Bemessungsgrundlage: Jahresgewinn ± Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) − Kürzungen (§ 9 GewStG)
• Freibetrag: 24 500 € für Einzelunternehmen | Personengesellschaften
• Steuermesszahl: 3,5 % einheitlich
• Hebesatz: gemeindeabhängig (Ø ≈ 410 %, Minimum 200 %)
• Steuergutschrift: bis zum Vierfachen des Messbetrags (§ 35 EStG)
• Behörden: Festsetzung durch Finanzamt, Erhebung durch Gemeindekasse
Gewerbesteuerrechner 2025
Gewerbesteuer berechnen – Schritt für Schritt (Kurzfassung)
- Gewinn ermitteln
• Jahresüberschuss aus Handelsbilanz oder EÜR (§ 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 EStG). - Hinzurechnungen addieren (§ 8 GewStG)
• z. B. 25 % von Finanzierungszinsen, Mieten, Pachten (oberhalb 200 000 € Schwelle). - Kürzungen abziehen (§ 9 GewStG)
• u. a. 1,2 % des Einheitswerts eigenen Grundbesitzes. - Freibetrag berücksichtigen (§ 11 GewStG)
• 24 500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften; keiner für Kapitalgesellschaften. - Steuermessbetrag berechnen
• Gewerbeertrag × 3,5 % (bundeseinheitliche Messzahl). - Gewerbesteuer ermitteln
• Steuermessbetrag × Hebesatz Ihrer Gemeinde (mind. 200 %).
Praxis-Tipp: ELSTER-GewSt-Erklärung, DATEV-BWA und die Gemeindesatzung sollten griffbereit sein. Das Finanzamt ermittelt den Steuermessbetrag, die Gemeindekasse stellt daraufhin den Gewerbesteuerbescheid zu. Einzelunternehmer können die gezahlte Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags (im Beispiel maximal 8 192 €) nach § 35 EStG auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen.
Beispielrechnung
Annahmen: Einzelunternehmen | Hebesatz 400 % | Gewinn laut EÜR 80 000 € | Hinzurechnungen 4 000 € | Kürzungen 1 000 €
Schritt | Rechnung | Zwischensumme |
Gewinn | 80 000 € | 80 000 € |
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) | + 4 000 € | 84 000 € |
− Kürzungen (§ 9 GewStG) | − 1 000 € | 83 000 € |
− Freibetrag (§ 11 GewStG) | − 24 500 € | 58 500 € ← maßgeblicher Gewerbeertrag |
Steuermessbetrag | 58 500 € × 3,5 % | 2 047,50 € (≈ 2 048 €) |
Gewerbesteuer | 2 048 € × 400 % | 8 192 € |