Was ist der Verlustvortrag?
Der Verlustvortrag ist die Übertragung ungedeckter Verluste von einer Steuerperiode auf eine andere. Dies ermöglicht, dass Unternehmen Verlustvorträge geltend machen können, was wesentlich zur Optimierung zukünftiger Kosten beiträgt. Es ist zwischen den Begriffen „Verlustvortrag“ und „Verlustrücktrag“ zu unterscheiden. Der erste Begriff bezieht sich auf die Verwendung von Verlusten in zukünftigen Steuerperioden. Der Verlustrücktrag ermöglicht die Anrechnung von Verlusten auf frühere Steuerperioden und kann so eine Steuerrückerstattung bieten.
Zweck des Verlustvortrags
Der Verlustvortrag reduziert die Steuerlast in zukünftigen Perioden, besonders für Einzelpersonen, zusammenveranlagte Ehegatten oder Unternehmen. Ein solches Werkzeug kann in schwierigen Zeiten hilfreich sein. Durch die Nutzung des Verlustvortrags stehen Unternehmen mehr Mittel zur Verfügung, um zu investieren und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Der Verlustvortrag steht vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Er erhöht die Liquidität, da er positive Einkünfte reduziert und somit Steuerschulden minimiert.
Gesetzliche Grundlagen des Verlustvortrags
Für den Verlustvortrag gilt selbstverständlich deutsches Recht. Die Gesetze für natürliche und juristische Personen sind unterschiedlich. Schauen wir sie uns unten an.
Der Verlustvortrag für natürliche Personen ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. So regelt § 10d Abs. EStG die Voraussetzungen und Beschränkungen für die Übertragung von Verlusten auf künftige Steuerperioden.
Für juristische Personen wiederum ist er im Körperschaftsteuergesetz (KStG) für juristische Personen geregelt. Laut § 8c KStG über die Regelungen zu Beschränkungen gilt der Verlustübertragung bei einem Eigentümerwechsel eines Unternehmens.
Diese Gesetze regeln negative Einkünfte und die Bedingungen für den Verlustvortrag. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Beschränkungen und Sonderregelungen beim Verlustvortrag
Beim Verlustvortrag gibt es gewisse Einschränkungen. Schauen wir uns die wichtigsten an.
Gemäß § 10d EStG dürfen, wenn die Höhe der Verluste 1 Million Euro für natürliche Personen und 1 Million Euro für jede Körperschaftssteuereinheit übersteigt, nur 60 Prozent des übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte durch Verlustvorträge gedeckt werden. Die restlichen 40 Prozent des Einkommens unterliegen der vollen Besteuerung.
Wechselt ein wesentlicher Anteil der Gesellschafter, so können gemäß § 8c KStG bestehende Verlustvorträge ganz oder teilweise abziehbar werden. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel.
Voraussetzungen und Berechnung des Verlustvortrags
Zunächst sollten die für das Geschäftsjahr entstandenen negativen Einkünfte ermittelt werden. Daher ist es notwendig, alle Ausgaben des Unternehmens von den Einnahmen abzuziehen. Dann sollte beim Finanzamt eine Erklärung mit allen notwendigen Angaben eingereicht werden.
Das Finanzamt prüft alle Daten. Anschließend werden die Verluste erfasst und das Unternehmen erhält eine Verlustfeststellung. Festgestellte Verluste können auf nachfolgende Steuerperioden vorgetragen werden.
Dauer und Umfang des Verlustvortrags
Die Verlustübernahme ist zeitlich nicht begrenzt. Bestätigte Verluste können unbeschränkt darüber hinaus, also auf eine unbestimmte Anzahl von Steuerperioden, in der Zukunft vorgetragen werden. Wie bereits erwähnt, können bei Verlusten über 1 Million Euro maximal hinaus bis zu 60 Prozent übertragen werden.
Besondere Regelungen beim Verlustvortrag
Bei der Fusion, Spaltung oder Akquisition von Unternehmen können besondere Regelungen zur Verlustübernahme gelten. Darüber hinaus kann der Verlustvortrag komplexer ausfallen. Dies liegt daran, dass Verluste sowohl für Mutter- als auch für Tochterunternehmen berechnet werden müssen.
Verlustvortrag bei natürlichen Personen
Einzelpersonen können Verluste vortragen, die durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit entstehen. Bei der Berechnung werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Verlustvortrag bei Unternehmen
Der Verlustvortrag bei Unternehmen unterliegt unterschiedlichen Regeln. Verluste können aus verschiedenen Quellen entstehen, darunter Betriebsverluste, Finanzierungskosten und andere Geschäftsausgaben. Verluste werden häufig als latente Steueransprüche in der Bilanz ausgewiesen. Dies spiegelt mögliche zukünftige Steuereinsparungen wider.
Schauen wir uns Beispiele für Verlustvorträge an.
Beispiel 1: Das Unternehmen „Rosenberg“ erlitt im Jahr 2022 einen Verlust von 500.000 Euro. Im Jahr 2023 erhält es einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 1 Million Euro. Durch die Verwendung vergangener Verluste nutzt das Unternehmen den Steuervorteil. Versteuerndes Einkommen beträgt lediglich 500.000 Euro.
Beispiel 2: Einzelperson Eric erlitt im Jahr 2022 einen Verlust von 20.000 Euro wegen Ausgaben für das Studium. 2023 verdient er mehr, sein Gewinn liegt bei 40.000 Euro. Er nutzt den im Vorjahr zurückgetragenen Verlustvortrag, um seine Steuern zu optimieren. Das zu versteuernde Einkommen beträgt lediglich 20.000 Euro.
Auf diese Weise können Unternehmen und Einzelpersonen den Verlustvorteil nutzen, um in schwierigen Zeiten ihre Kosten zu optimieren.
Fazit
Der Verlustvortrag stellt also ein wichtiges Instrument zur Planung und Optimierung von Einnahmen und Ausgaben dar. Er hilft juristischen Personen und Einzelpersonen, in schwierigen Zeiten über Wasser zu bleiben.
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Empfehlungen einzuhalten:
- Notieren Sie alle Verluste.
- Verfolgen Sie Gesetzesänderungen.
- Wenden Sie sich bei Bedarf an Anwälte, um Hilfe zu erhalten.
Die Gesetzgebung ändert sich ständig. Deshalb können neue Standards entstehen, die den Verlustvortrag entweder erleichtern oder erschweren. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzplanung und -strategie von Unternehmen haben.