Von Kevin Schmidt

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bekannt, ist eine zentrale Komponente der nationalen Steuersysteme weltweit. Sie stellt eine indirekte Verbrauchssteuer dar, die auf den Wert von Waren und Dienstleistungen erhoben wird und von den Endverbrauchern letztendlich getragen wird. In diesem Artikel werden wir das Konzept der Umsatzsteuer genauer beleuchten, ihre Funktionen, ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft sowie die verschiedenen Arten von Umsatzsteuersystemen in verschiedenen Ländern betrachten. Die Umsatzsteuer ist ein bedeutendes Instrument der Finanzpolitik und hat in vielen Ländern erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Einnahmen und das wirtschaftliche Verhalten der Akteure.

Umsatzsteuer – was bedeutet das? 

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Umsätze, die von Bund und Ländern gemeinsam erhoben wird. Der private Endverbraucher zahlt die Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen an den Unternehmer, der diese dann an das Finanzamt abführt.

Mit einigen Ausnahmen unterliegen alle Verbrauchsteuern der Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass diese Art von Steuer sowohl für hergestellte Waren als auch für erbrachte Dienstleistungen gilt. 

Unterschied zu anderen Steuern

Es ist notwendig, den Unterschied zwischen dieser Steuer- und anderen Steuerarten klar zu verstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer? 

In der Praxis wird in Deutschland häufig der Begriff „Mehrwertsteuer“ (MwSt.) verwendet. Zwischen den Begriffen „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ besteht jedoch kein Unterschied. Die Mehrwertsteuer ist einfach eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer. 

Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer und der Vorsteuer? 

Wenn Ihnen ein anderes Unternehmen Umsatzsteuer in Rechnung stellt, erhalten Sie als Empfänger der Waren oder Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt eine Rückerstattung der Vorsteuer. Die in diesem Fall gezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet, da Sie sozusagen eine Vorauszahlung leisten. Grundlage für die Erstattung bzw. den Vorsteuerabzug ist, dass nur private Endverbraucher wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet werden sollen.

Es wird auch zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden. Ob eine Steuer direkt oder indirekt ist, hängt von der Beziehung zwischen dem Steuerschuldner und der steuerpflichtigen Person ab:

  • Bei direkten Steuern sind der Steuerschuldner und der Steuerpflichtige identisch. Beide werden von derselben (natürlichen oder juristischen) Person bezahlt, die die Steuerlast zu tragen hat.
  • Bei den indirekten Steuern sind der Steuerschuldner und der Steuerpflichtige unterschiedliche Personen. Der Steuerpflichtige zahlt die Steuer – direkt oder über Zwischenstationen – an den Steuerschuldner, der sie seinerseits an den Staat abführt. Bei indirekten Steuern kann es mehrere Steuerschuldner für eine einzige Steuerquelle geben. Jeder Steuerschuldner ist verpflichtet, einen Teil der Steuer an den Staat zu zahlen.

Rechtliche Grundlagen der Umsatzsteuer

Das Thema „Umsatzsteuer“ kann für viele Unternehmer umfangreich sein. Im Zweifelsfall finden Sie detaillierte Informationen in den entsprechenden Gesetzen und -richtlinien:

Was ist die Umsatzsteuer? Diese Erklärung ist im Umsatzsteuergesetz enthalten. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält die rechtlichen Dokumente, die Unternehmen bei der Erbringung von Lieferungen und Leistungen beachten müssen. Es wird nicht nur von Unternehmern, sondern auch von Finanzbehörden und Gerichten geregelt. Das Umsatzsteuergesetz enthält ebenso Vorgaben für Unternehmer, die die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekommen möchten.

Dies wird im Erlass zur Einführung der Umsatzsteuer erläutert. Detaillierte Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen finden sich ergänzend zum Umsatzsteuergesetz in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung handelt es sich um eine Rechtsverordnung. Deren Zweck besteht darin, detaillierte Fragen zur Umsatzsteuer zu beantworten und eine einheitliche Anwendung des Umsatzsteuerrechts durch Finanzbehörden und Gerichte sicherzustellen.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist für Steuerbehörden notwendig. Neben dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beantwortet der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) viele Fragen, die Zweifel an der aktuellen Umsatzsteuergesetzgebung aufkommen lassen. Bei dieser Anwendungsverfügung handelt es sich um eine Verwaltungsanweisung, zu deren Einhaltung ausschließlich die Finanzbehörden verpflichtet sind.

Die Abgabenordnung (AO) enthält die allgemeinen Vorschriften und Grundregeln der Steuergesetzgebung. Da es materielle und verfahrensrechtliche Regelungen für alle Arten von Steuern enthält, wird es auch als „Allgemeines Gesetz“ oder „Grundgesetz der Steuer“ bezeichnet. Konkrete Regelungen zur Berechnung sind nicht in der Abgabenordnung, sondern in einzelnen Steuergesetzen geregelt.

Die Mehrwertsteuer Gesetzgebung der EU basiert überwiegend auf Richtlinien. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat verbindlich, an den sie gerichtet ist. Die Wahl der Form und Mittel liegt jedoch im Ermessen der nationalen Behörden, die die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. 

Die wichtigste Rechtsvorschrift ist die Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG). Rechtlich verbindliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Umsatzsteuerrichtlinie sind in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 enthalten. Diese Maßnahmen haben unmittelbare Wirkung, ohne dass sie förmlich in nationales Recht umgesetzt werden. 

Darüber hinaus kann es den EU-Staaten gestattet sein, von der Mehrwertsteuerrichtlinie abzuweichen, um Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhindern und die Steuererhebung zu vereinfachen

Umsatzsteuerarten

Einfuhrumsatzsteuer: Auf Waren, die aus Drittländern eingeführt werden, wird eine Einfuhrsteuer – besser gesagt Umsatzsteuer – erhoben. Der deutsche Zoll erhebt neben anderen Steuern auch die Umsatzsteuer. 

Die Einfuhrumsatzsteuer ist vergleichbar mit der bekannteren Umsatzsteuer, die für Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU gilt. Bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern wird eine Umsatzsteuer erhoben, die laut Gesetz eine Verbrauchsteuer ist. Sie wird auch Einfuhrsteuer genannt und ist durch Zollbestimmungen geregelt.

Innergemeinschaftliche Erwerbssteuer: Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft soll der Warenaustausch zwischen Unternehmen ohne besondere Hindernisse erfolgen. Daher haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf besondere Umsatzsteuerregelungen geeinigt. Das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht vor, dass innergemeinschaftliche Warenerwerbe in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen.

Gemäß § 1a Abs. 2 UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb „die Verbringung von Gegenständen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet durch den Unternehmer zum eigenen Gebrauch“. Wenn Sie als Unternehmer Waren aus EU-Ländern nach Deutschland liefern, handelt es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen. 

Mit anderen Worten liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb in folgenden Fällen vor:

  • Waren werden von einem EU-Land in ein anderes EU-Land geliefert.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Zoll nicht entrichtet. Stattdessen wird auf den Kauf Steuer gezahlt. 
  • Ausnahmen bestehen für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Unternehmer, die den Kleingewerbevorschriften unterliegen,

Berechnung und Sätze der Umsatzsteuer

In Deutschland gibt es einen normalen Umsatzsteuersatz, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für einige Waren und Dienstleistungen sowie steuerfreie Umsätze:

  • Der Regel-Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. 
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz beträgt 7 %.
  • Der Umsatzsteuersatz von 0 % gilt nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Versicherungen oder Kreditvermittlung. 

Grundsätzlich muss der Endverbraucher auf gelieferte Waren und Dienstleistungen den Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 % entrichten. Dies steht schwarz auf weiß in § 12 Abs. 1 UStG.

§ 19 Abs. 2 UStG listet Ausnahmen von diesem Grundsatz auf. Danach gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % insbesondere für folgende Waren und Dienstleistungen:

  • für Leistungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten als Zahntechniker 
  • für orthopädische Geräte
  • für Eintrittsgelder (z. B. Eintrittskarten) in Theater, Konzerte und Museen sowie für mit Theateraufführungen und Konzerten vergleichbare Leistungen darstellender Künstler 
  • für Kunstwerke 
  • für Vermietung von vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Wohn- und Schlafräumen 
  • für einen kurzfristigen Aufenthalt unbefugter Personen 
  • für literarische Darbietungen 
  • für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften 
  • für Tiere 
  • für die meisten Lebensmittel 
  • für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
  • für den öffentlichen Nahverkehr

Ausnahmen von den Umsatzsteuersätzen 

Im Rahmen der Umsatzsteuer gibt es weiterhin zwei Arten von Tätigkeiten, deren Waren mit einem Ausnahmesatz besteuert werden:

  • Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit unterliegen der Umsatzsteuer in Höhe von 9,0 %. 
  • Forstwirtschaftliche Produkte unterliegen einem Umsatzsteuersatz von 5,5 %. Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist, dass der Gesamtumsatz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 600.000 Euro betrug.

0 % Umsatzsteuer – diese Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit 

Nicht alle Verkäufe eines Unternehmers unterliegen der Umsatzsteuer. § 4 des Umsatzsteuergesetzes regelt, welche Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Hier sind einige Beispiele:

  • Eigentum zum Verkauf 
  • Vermietung 
  • Dienstleistungen von Schulen und Bildungseinrichtungen 
  • medizinische Versorgung durch Ärzte, Krankenhäuser usw.
  • Bank- und Finanztransaktionen 
  • Auslandslieferungen 
  • innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Schiffstransport 
  • Lufttransport 

Bei den meisten dieser Steuervorteile handelt es sich um sogenannte „unechte Steuerbefreiungen". Für solche Umsätze besteht kein Anspruch auf Vorsteuererstattung. 

Im Gegensatz dazu gibt es „echte Umsatzsteuerbefreiungen". In diesem Fall erhalten Sie einen Vorsteuerabzug auf die erstattungsfähigen Aufwendungen aus den Eingangsrechnungen. Hierzu gehören zum Beispiel Ausfuhren über Grenzen hinweg in Länder außerhalb der EU oder in andere Länder innerhalb der Europäischen Union.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Umsatzsteuer anhand der Höhe des Entgelts (= Nettopreis) für die erbrachte Lieferung oder Leistung berechnet. 

Beispiel: Der Unternehmer verkauft die Ware für einen Nettopreis von 1.000 Euro. Je nachdem, um welche Waren es sich handelt und wann die Transaktion stattfindet, löst dies einen weiteren Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung und eine Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt aus.

Umsatzsteuer als Vorsteuer

Die Vorsteuer fällt in die Kategorie der Umsatzsteuer. Sie stellt die Steuern dar, die ein Unternehmen für die gekauften Produkte an den Dienstleister zahlen muss.

Demnach gelten für die Vorsteuer die gleichen Steuersätze wie für die Umsatzsteuer: 

  • Regelsteuersatz beträgt 19 %. 
  • reduzierter Steuersatz – 7 % 
  • 19 % für die meisten Güter, aber für einige, wie Zeitungen und Wohnraum, nur 7 %.

Somit beziehen sich diese beiden Begriffe auf dieselbe Steuer, sie müssen jedoch in der Steuererklärung klar unterschieden werden. 

Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse

Für die Erstattung der Vorsteuer gibt es ein bestimmtes Verfahren.

Der Vorsteuerabzug ist für Unternehmen eine Möglichkeit, die gezahlte Vorsteuer erstattet zu bekommen. Vorab ist zu beachten, dass nur Unternehmen, die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen müssen, Anspruch auf den sogenannten Steuerabzug haben.

Zur Durchführung dieses Verfahrens müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Unternehmen muss nicht nur nachweisen können, dass die Leistung seinerseits bereits erbracht wurde, sondern auch über die erforderlichen Nachweise im Einklang mit dem Gesetz verfügen. 

Wichtig ist, dass es sich um einen Originalbeleg handelt und der Umsatzsteuerbetrag korrekt angegeben ist. Darüber hinaus verfügt jeder Leistungserbringer über eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die gültig sein muss.

Allerdings gibt es Waren und Dienstleistungen, für die kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören Waren, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wie zum Beispiel medizinische Dienstleistungen.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung ist die jährliche Umsatzsteuererklärung, die Sie als Unternehmer beim Finanzamt abgeben müssen.

Jeder Einzelunternehmer ist verpflichtet, einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung, auch jährliche Umsatzsteuererklärung genannt, abzugeben. § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt, in welchen Fällen die Zahlung der Umsatzsteuer und die Erstellung einer Umsatzsteuererklärung erforderlich sind. Wenn Sie in Deutschland gegen Entgelt Dienstleistungen oder Lieferungen erbringen, müssen Sie Umsatzsteuer zahlen. 

Zu dieser Unternehmensgruppe zählen auch Freiberufler, wobei für verschiedene Berufe teilweise unterschiedliche Regeln gelten.

Fristen für die Einreichung der Steuererklärung 

Umsatzsteuererklärung – Frist für Unternehmen: § 149 der Abgabenordnung legt die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung fest. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Frist für das Steuerjahr 2022: bis 02.10.2023, mit Steuerberater bis 31.07.2024 ist. Für das Steuerjahr 2023 ist es bis 02.09.2024, mit Steuerberater bis 02.06.2025.

Neben der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist noch eine weitere Frist zur Zahlung der Umsatzsteuer zu beachten – die Zahlungsfrist. Geht aus der Umsatzsteuererklärung hervor, dass die Nachzahlungen an das Finanzamt abzuführen sind, so ist hierfür maximal ein Monat vorgesehen. Diese Frist beginnt mit der Abgabe der Erklärung beim Finanzamt. Wichtig: Sie erhalten keine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. Daher müssen Sie diese Frist selbst im Auge behalten.

§ 3 Abs. 13 ff. Das UStG regelt die Einzelheiten der Besteuerung von Umsatzsteuerbelegen. Gemäß § 3 Abs. 13 UStG ist ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweckgutschein) eine Urkunde, bei der die Verpflichtung besteht, ihn ganz oder teilweise als Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen.

Diese Instrumente können physisch (z. B. Papierdokumente oder Plastikkarten) oder elektronisch sein.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bietet eine bürokratische und steuerliche Erleichterung für Unternehmen mit geringem Umsatz. Sie ist im § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert. Ein Unternehmen, dessen Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen die Kleingewerberegelung nutzen, sofern die folgenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:

  • im vorangegangenen Geschäftsjahr: Umsatz < 22.000 Euro (von 2020 bis 2019 – 17.500 Euro) 
  • im laufenden Geschäftsjahr: erwarteter Umsatz < 50.000 Euro

Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bringt für ein Gewerbeunternehmen eine Reihe von Vorteilen mit sich, die den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren: 

Ein Kleinunternehmer ist nicht verpflichtet, in seinen Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen. Dies kann auch für Käufer ein Vorteil sein, da sie bis zu 19 % Umsatzsteuer sparen. Ein Kleinunternehmer muss keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Somit ermöglicht die Regelung für Kleinunternehmen kleine Unternehmen, als Einzelpersonen zu agieren. 

Neben einer Vielzahl von Vorteilen gibt es auch einen wesentlichen Nachteil – den fehlenden Vorsteuerabzug,

Umsatzsteuer-ID

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer, die dem Unternehmen zusätzlich von BZSt zur Unternehmenssteuernummer vergeben wird.

Ist ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig und betreibt Handel mit ausländischen Unternehmen, benötigt es eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie wird europaweit zur Identifizierung eines Unternehmens bei der Durchführung von Handelsgeschäften über Landesgrenzen hinweg verwendet.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Abkürzungen Umsatzsteuer-ID und UID genannt. Sie ist eine eindeutige Kennung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU). Im Wesentlichen handelt es sich um eine Art Unternehmensausweis. Mithilfe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann ein Unternehmen eindeutig identifiziert werden. 

Der Aufbau und die Länge der UID variieren je nach Land, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. In Deutschland besteht die UID aus neun Ziffern, die ausschließlich aus Zahlen bestehen. In den Niederlanden besteht sie aus zwölf Ziffern, die entweder Zahlen oder Buchstaben sein können. Den Nummern ist immer ein Ländercode vorangestellt, anhand dessen sich direkt die juristische Adresse des Unternehmens ermitteln lässt. In Deutschland könnte die UID beispielsweise so aussehen: DE123456789. In den Niederlanden – wie folgt: NL12345678910A.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darf nicht mit der Steuernummer verwechselt werden. Jedem in Deutschland lebenden Steuerpflichtigen wird automatisch eine Steuernummer zugewiesen. Darüber hinaus erhalten Unternehmen und Einzelunternehmer, die zur Umsatzsteuererklärung berechtigt sind, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Privatpersonen erhalten hingegen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Ein Sonderfall sind Kleinunternehmer, die nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht anspruchsberechtigt sind. Wenn Sie als Kleinunternehmer innerhalb der EU tätig sind und entweder Waren oder Dienstleistungen im Ausland verkaufen oder umgekehrt im Ausland umsatzsteuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen beziehen, benötigen Sie als Kleinunternehmer zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Internationale Aspekte der Umsatzsteuer

Die EU-Kommission hat umfassende Reformen des EU-Umsatzsteuersystems eingeleitet, um Steuerverluste zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Umsatzsteuer zu minimieren. Um dies zu erreichen, sollte bis 2022, einer ehrgeizigen Frist, ein „endgültiges System zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten“ eingeführt werden. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde bereits mit zahlreichen Änderungen begonnen.

Der korrekte Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Es müssen Gesetze zum Versandnachweis (z. B. eine Einfuhrbescheinigung) sowie Sonderregeln für Ketten- und Dreiparteientransaktionen innerhalb der Union befolgt werden. Im Rahmen der sogenannten „Quick Fixes“ treten seit dem 1. Januar 2020 umfangreiche Änderungen hinsichtlich der Dokumentation von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Konzernabrechnungen, Reihengeschäften und Konsignationsbeständen in Kraft. 

Die Vielzahl an Vorschriften in den Bereichen Lieferungen, Dienstleistungen und Lieferarbeiten/Installationen erschweren die Geschäftsabwicklung in der EU häufig und selbst erfahrene Fachleute können verwirrt sein, welche Vorschriften gelten und welche Vereinfachungen/Erleichterungen verfügbar sind.

In einigen Bereichen bleiben noch zahlreiche Detailfragen offen, unter anderem zum tatsächlichen Zeitpunkt der Umsetzung. Insbesondere bei der Registrierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im System und bei der Rechnungsstellung sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Die individuelle Anforderung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu speichern und zu erhalten, zwingt das Unternehmen außerdem dazu, sich mit seinen Erfassungs- und Kontrollprozessen auseinanderzusetzen und das Steuer- und Umsatzsteuer-Compliance-Management voranzutreiben. Aufgrund der zeitnahen Umsetzung der verbleibenden Unterabschnitte seit dem 1. Januar 2020 sollten sich Unternehmen dringend mit diesen Änderungen auseinandersetzen.

Umsatzsteuervoranmeldung 

Die meisten Unternehmer sind gezwungen, monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Im hektischen Geschäftsalltag kann dies ein echtes Problem sein, denn wer Fristen nicht einhält, riskiert Strafen wegen verspäteter Einreichung. Allerdings haben Sie als Unternehmer viele Rechte, wie zum Beispiel dauerhafte Fristverlängerungen oder die Meldung der tatsächlichen Besteuerung. Mit beiden Optionen können Sie den Zeitpunkt Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung flexibel gestalten.

Wenn ein Unternehmen zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, muss es in den meisten Fällen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, was per Definition eine Steuervorauszahlung darstellt. Dies gilt jedoch nicht für Kleinunternehmen. Damit möchte der Staat es den Unternehmen ersparen, die Jahressteuer sofort zahlen zu müssen. Dieses Vorgehen erfordert zwar Aufwand, ist aber auch für Sie von Vorteil, da Sie die Belastung durch die Zahlung der Umsatzsteuer auf das gesamte Jahr verteilen. Gleichzeitig vermeiden Sie Zahlungsschwierigkeiten zu Beginn des nächsten Jahres.

Die Frist für die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung fällt immer auf den zehnten Monats, der ein Werktag sein muss. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Grundsätzlich müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, also auch Freiberufler, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie unter das Kleinunternehmergesetz fallen.

Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal erfolgen. Am einfachsten geht das mit einem zuverlässigen Buchhaltungsprogramm, mit dem Sie ganz einfach selbst eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und diese über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln können.

Besondere Regelungen zur Umsatzsteuer

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderform der Besteuerung, bei der nur die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis besteuert wird. Im Gegensatz zur Regelbesteuerung unterliegt nicht der gesamte Betrag der Differenzbesteuerung. Stattdessen wird bei der Staffelbesteuerung nur die Differenz besteuert. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem Wiederverkaufspreis.

Bei Gebrauchtwaren, für die in der Regel bereits Umsatzsteuer entrichtet wurde, kommt es häufig zur Differenzbesteuerung. Der Zweck der Differenzbesteuerung besteht also darin, eine Mehrfachbesteuerung zu vermeiden.

Für einige Waren können Unternehmer eine Margenregelung anwenden. Das bedeutet, dass auf solche Waren weniger Steuern gezahlt werden müssen. Ziel ist es, zu verhindern, dass dieselben Waren mehr als einmal besteuert werden. Um die Margenregelung anwenden zu können, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ware muss beweglich sein. Darüber hinaus muss das Produkt ohne Vorsteuerabzug erworben werden, beispielsweise durch eine Einzelperson oder ein Kleinunternehmen. Zudem muss die Ware in Deutschland oder innerhalb der EU erworben werden.

Allerdings können Unternehmer die Differenzbesteuerung nur dann anwenden, wenn sie bewegliche Sachen weiterverkaufen. Dies ist die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung einer Grenzregelung. Zu den sogenannten beweglichen, materiellen Gütern zählen beispielsweise Antiquitäten, Sammlerstücke, Kunstwerke, Gebrauchtwagen.

Umsatzsteuer in der Praxis

Die Umsatzsteuer spielt in der kaufmännischen Ausbildung eine zentrale Rolle, da sie ein wesentlicher Faktor bei der Buchhaltung und Preisgestaltung in der Wirtschaft ist. Sie wird beim Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben und hat direkte Auswirkungen auf Endverbraucher, Unternehmen und die Regierung.

Die Bedeutung der Umsatzsteuer ergibt sich aus verschiedenen Aspekten wie z. B.

  • Die Umsatzsteuer ist eine der größten Einnahmequellen des Staates. 
  • Das Umsatzsteuersystem ermöglicht eine transparente Abrechnung der Steuereinnahmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette. 
  • Die Umsatzsteuer dient der Finanzierung staatlicher Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen. 
  • Die Umsatzsteuer wirkt sich auf den Wettbewerb aus, da sie in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt ist. 
  • Die Umsatzsteuerregulierung beeinflusst die Entscheidungen von Unternehmen und Verbrauchern (z. B. Standortentscheidungen, Kaufverhalten).

Die Umsatzsteuer steht zweifelsohne im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden. Gleichzeitig ist sie zu einem der komplexesten Rechtsgebiete geworden, in denen es sehr leicht ist, Fehler zu machen. Aber auch kleine Fehler, vor allem wenn sie regelmäßig auftreten, können zu erheblichen Steuerrückständen führen. Zu den typischen Fehlern gehören die folgenden:

  • Kontraktualisierung
  • Steuerbefreiung
  • Rechnungen und Vorsteuerabzug
  • Reverse-Charge-System
  • inländisch/ausländisch
  • jeweils mit Tipps und Beispielen für verschiedene Geschäftsfälle

Aktuelle Entwicklungen und Debatten zur Umsatzsteuer

Die Erklärung und Erhebung der Umsatzsteuer in den EU-Mitgliedsstaaten soll einfacher und digitaler werden. Für Online-Händler besteht die Chance, dass auch seit langem etablierte Geschäftsvorfälle im modernen EU-grenzüberschreitenden Online-Handel künftig in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass Händler und ihre Steuerberater in Zukunft mit deutlichen Erleichterungen bei den umsatzsteuerlichen Pflichten für den E-Commerce in der EU rechnen müssen.

Fazit 

Für die Unternehmer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, der in der Meldung berücksichtigt und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Mit Ausnahme von Kleinunternehmern und Selbstständigen in therapeutischen Berufen unterliegen nahezu alle Existenzgründer der Umsatzsteuer. Durch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zahlen Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Sie können die Voranmeldung selbst ausfüllen oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anvertrauen.