Was ist Steuerklasse 6?
Die Steuerklasse 6 gilt für deutsche Arbeitnehmer:innen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Sie wird der Nebentätigkeit zugewiesen und führt zu hohen Abzügen, da keine steuerlichen Freibeträge gelten. In dieser Klasse sind ab dem ersten Euro Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Wann wird die Steuerklasse 6 angewendet?
Wer zwei Jobs hat, wird in zwei Steuerklassen eingeordnet. Das Zuordnungsverfahren verläuft folgendermaßen: Das zuständige Finanzamt bestimmt die Steuerklasse für Deinen ersten Job. Die Einordnung in die Klassen 1 bis 5 hängt vom Familienstand, Elternschaft und einigen anderen Faktoren wie der Höhe des Einkommens ab. Die automatisch zugeordnete Steuerklasse für Verheiratete ist beispielsweise Steuerklasse 4.
Für die Zweitbeschäftigung wird der Arbeitnehmer gemäß Paragraph 38b EStG automatisch in die Steuerklasse 6 eingestuft. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Gehalts im Nebenjob, sofern es sich nicht um einen Minijob handelt.
Diese Fälle können aber auch komplexer sein, beispielsweise wenn Arbeitnehmer:innen aufgrund fehlerhafter Angaben bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen fälschlicherweise in Steuerklasse 6 eingestuft werden. In solchen Fällen kann es zu Nachzahlungen kommen, da die Abgaben schon ab dem ersten Euro des Einkommens abgezogen werden.
Unterschied zu Minijobs
Minijobs sind durch ein Einkommen von bis zu 538 Euro monatlich definiert und unterliegen keiner Steuerklasse. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer von 2%, die die Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag abdeckt.
Wie bestimmst Du nun, ob deine Nebenbeschäftigung einen Minijob darstellt und steuerfrei ist? Maßgebend ist dabei die Verdienstgrenze. Sie ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn verbunden und im letzten Jahrzehnt mehrmals gestiegen.
Minijob-Grenze | Zeitraum |
450 Euro | Januar 2013 - September 2022 |
520 Euro | Oktober 2022 - Dezember 2024 |
538 Euro | seit Januar 2024 |
Bei der Überschreitung der festgelegten Summe handelt es sich um einen Midi-Job, der bereits unter Steuerklasse VI fällt.
Wie kann ich die Steuerklasse 6 ändern?
Arbeitnehmer:innen können ihre Steuerklasse ändern, wenn sie fälschlicherweise in Steuerklasse 6 eingestuft wurden oder wenn sie die Zuordnung ihrer Jobs ändern möchten. Dies sollte jedoch rechtzeitig erfolgen. Der Wechsel der Steuerklassen darf nur einmal im Rahmen einer Veranlagungsperiode vorgenommen werden. Der Stichtag hierfür ist der 30. November.
Änderungen sind auch möglich, wenn sich die persönliche Situation ändert, etwa durch eine Heirat oder Kinder. In Fällen von Unstimmigkeiten kann die Steuerklasse jederzeit korrigiert werden.
Du kannst eine der folgenden Optionen nutzen:
- Änderung der Steuerklasse mittels Elster. Dabei musst Du einen elektronischen “Antrag auf Steuerklassenwechsel” ausfüllen.
- Änderung der Steuerklasse mittels Formular: Du kannst das Formular beim Finanzamt erhalten oder online herunterladen. Fülle es aus und schicke es per Post an das Finanzamt.
Steuerklasse VI: Beispiel
Herr K. ist unverheiratet und hat keine Kinder. Er arbeitet 25 Stunden pro Woche als Ingenieur. Sein Einkommen aus dieser Arbeit wird nach Steuerklasse 1 besteuert.
Darüber hinaus hat er einen Nebenjob. Herr K. arbeitet als Berater in einem Online-Shop, wo sein monatliches Gehalt 600 Euro beträgt. Diese Summe unterliegt der Steuerklasse VI.
Steuerklasse 6: Hohe Abzüge und keine Freibeträge
Generell gilt, dass in der Steuerklasse 6 die höchsten Steuern gezahlt werden. Dies ist damit zu erklären, dass keine Freibeträge in Anspruch genommen werden können. Trotzdem kann der Steuerpflichtige in dieser Klasse Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen.
Zu Werbungskosten zählen die Kosten für Arbeitskleidung und -mittel sowie Bewerbungs- und Fortbildungskosten. Unter Sonderausgaben sind Spenden, Schulgeld, Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen zu verstehen.
In dieser “Lohnsteuerklasse 6 Tabelle” sind die allgemeinen Abzüge angeführt:
Abzug | Prozentsatz (Arbeitnehmeranteil) | Beitragsbemessungsgrenze | |
Lohnsteuer | von der Höhe der Einkünfte abhängig | West | Ost |
Rentenversicherung | 18,6% (9,3%) | 7.300 Euro | 7.100 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 2,6% (1,3%) | 7.550 Euro | 7.450 Euro |
Krankenversicherung allgemeiner Satz | 14,6% (7,3%) | ||
Krankenversicherung ermäßigter Satz | 14,0% (7,0%) | 5.175 Euro | 5.175 Euro |
Pflegeversicherung | 3,4% (1,7%) 0,6% (Kinderlose) |
Bei einer Zweit- oder Drittbeschäftigung geht das Finanzamt davon aus, dass die Freibeträge bereits für die Hauptbeschäftigung angewendet werden. Dabei entfallen folgende Freibeträge:
- Grundfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Sonderausgabenpauschbetrag
- Arbeitnehmerpauschbetrag
Im Internet findet man viele Fragen und Antworten zu dem Thema, wie man seine Abzüge auf Grundlage des Bruttogehalts berechnen kann. In diesem Fall ist die beste Lösung die Verwendung des Brutto-Netto-Rechners von Finom. Unten erfährst Du im Detail, welche Abzüge in der Lohnsteuerklasse VI vorgesehen sind.
Steuerklasse 6 Rückerstattung
Im Fall der Steuerklasse 6 kann man zu viel gezahlte Steuerbeträge erstatten lassen. Der Antrag über die Rückerstattung wird über die Steuererklärung eingereicht. Trotz aller Unterschiede zwischen Steuerklasse 6 und den anderen Steuerklassen sind auch Steuerzahler der Klasse 6 dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Zu den erstattungsfähigen Ausgaben zählen beispielsweise:
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
- Arbeitsmittel wie Computer oder Büromaterial
- Fortbildungskosten
- Berufskleidung
Das zuständige Steueramt prüft die entsprechenden Berechnungen und passt die Lohnsteuer dann an. Falls Dein Arbeitgeber zu viel Steuer von Deinem Gehalt einbehalten hat, erhältst Du die jeweilige Rückerstattung und den Steuerbescheid.
Steuerklasse 6: Rentner und Studierende
Studierst Du und arbeitest zugleich auf zwei Positionen? Studierende werden genau wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Wenn ein Student zwei Jobs hat, wird der Hauptjob in den Steuerklassen 1 bis 5 besteuert. Der Zweitjob gerät automatisch in die Lohnsteuerklasse 6.
Rente und Steuerklasse 6
Erhält ein Rentner Alters- und eine Betriebsrente und hat gleichzeitig einen Nebenjob, wird er in die Steuerklasse 6 eingeordnet. In dieser Situation gilt seine Rente als Haupteinkommen. Sie wird dementsprechend nach einer der Klassen 1-5 besteuert. Die zusätzlichen Einkünfte fallen dann unter Steuerklasse 6.
Wie lässt sich die hohe Steuerlast der Steuerklasse 6 senken?
Wir geben Dir einige Tipps, wie man bei der Steuerklasse 6 Abzüge senken kann:
- Wenn Du zwei Hauptjobs hast, solltest Du die Lohnsteuer 6 für die Position mit einem kleineren Gehalt wählen.
- Statt eines Nebenjobs, bei dem die Einkünfte mindestens 538 Euro pro Monat betragen müssen, solltest Du einen Minijob wählen, der steuerfrei ist. Dabei ist die Höhe des Gehalts maßgebend. Prüfe mittels der Steuerklasse 6 Tabelle, welche Position für Dich finanziell rentabler ist.
FAQ
Wann wird Lohnsteuerklasse 6 angewendet?
Wenn Du einen Zweitjob hast und Dein monatliches Einkommen aus dieser Stelle mehr als 538 Euro beträgt, behandelt das Finanzamt diesen Job laut Kriterien der Lohnsteuerklasse 6.
Was tun, wenn man fälschlicherweise in Steuerklasse 6 eingeordnet wird?
Dieser Fehler kann jederzeit durch einen Antrag beim zuständigen Finanzamt behoben werden. Die Informationen zu der richtigen Steuerklasse werden während des nächsten Lohnsteuerabzugs über ELStAM an Deinen Arbeitgeber gesendet.
Gibt es Alternativen zur Steuerklasse 6, um die Steuerlast zu senken?
Um eine hohe Steuerbelastung zu vermeiden, kann man statt eines mit Steuerklasse 6 besteuerten Nebenjobs einen Minijob finden. Die Minijob-Grenze für den Freibetrag liegt im Jahr 2024 bei 538 Euro pro Monat.
Wie wird die Steuerklasse 6 für Rentner eingesetzt?
Wenn ein Rentner Alters- und Betriebsrente bekommt und gleichzeitig eine Nebentätigkeit ausübt, wird dieser Nebenjob automatisch der Lohnsteuerklasse 6 zugeordnet.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich in Steuerklasse 6 eingeordnet werde?
Ja. Wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs hat, ist er verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Welche Vorteile bietet die 6 Steuerklasse?
Die Steuerklasse 6 wird nur für den zweiten Job verwendet. Das bedeutet, dass eine geringfügige Beschäftigung mit geringerem Einkommen als der Hauptberuf mit dieser Steuerklasse besteuert wird. Für den größten Teil Deiner Einkünfte gelten somit die günstigeren Steuerklassen.
Wie sind die Abzüge bei Steuerklasse 6?
Wegen fehlender Freibeträge sind die Abzüge in dieser Steuerklasse hoch. Die Abzüge können circa 50% des Nebenjob-Einkommens betragen.