Von Ursula Meyer

Steuerklasse 3

Steuerklasse 3 ist eine der Steuerklassen, die nur für Ehepaare gilt. Sie wird in Verbindung mit der Steuerklasse 5 verwendet und wird empfohlen, wenn einer der Ehegatten viel und der andere wenig verdient. Mehr über diese Steuerklasse  und ihre Vorteile erfährst Du in diesem Artikel. 

Was ist Steuerklasse 3?

Die Steuerklasse III gilt für Dich, wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Dabei müssen beide Partner in Deutschland wohnen, dürfen nicht dauerhaft getrennt leben und ein Partner darf kein Gehalt beziehen oder muss in die Steuerklasse 5 fallen. Die Lohnsteuerklasse 3 ist die günstigste aller Lohnsteuerklassen und bietet einen höheren Grundfreibetrag als Steuerklasse 1.

Wer hat Anspruch auf Steuerklasse 3?

Steuerklasse 3 ist ausschließlich für Ehepaare vorgesehen, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sie ist am günstigsten, wenn das zu versteuernde Einkommen des einen Partners das des anderen deutlich übersteigt.

Sind Paare mit dieser Steuerklasse verheiratet oder in einer Partnerschaft eingetragen, kann der Partner mit dem höheren Einkommen die Vorteile beider Partner erhalten. Bevor Du eine Steuerklasse wählst, solltest Du zunächst Dein Einkommen und das Einkommen des Partners berechnen. Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Finom kannst Du das schnell und einfach erledigen.

Im Allgemeinen ist Steuerklasse 3 vorteilhaft, wenn der Beitrag des Partners zum Gesamteinkommen mindestens 60 Prozent oder mehr beträgt. Der andere Partner wählt die Steuerklasse 5, wenn sein eigener Anteil am gemeinsamen Einkommen 40 Prozent oder weniger beträgt. Der Partner mit Steuerklasse 5 wird mit einem höheren Satz besteuert. Dieses Konstrukt wird auch als 3/5-Kombination bezeichnet.

Witwer und Witwen werden für das laufende und das folgende Kalenderjahr ab dem Tod des Partners nach Lohnsteuer 3 besteuert. Dies gilt jedoch nur, wenn der verstorbene Partner voll einkommensteuerpflichtig war. Außerdem müssen beide Partner in der gleichen Wohnung gewohnt haben.

Diese Regel gilt im Falle einer Scheidung nur für das laufende Kalenderjahr, sofern beide Ehegatten zuvor einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.

Wie kommt man in Steuerklasse 3?

Das Finanzamt ordnet alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je nach der konkreten Situation einer Lohnsteuerklasse zu (§ 38b EStG). Wenn Du heiratest oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, wird das Finanzamt Dich automatisch in die Steuerklasse IV überführen. Wenn Du von der Steuerklasse 4 in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln willst, müssen Du und Dein Partner einen gemeinsamen Antrag beim Finanzamt stellen.

Ab 2021 kannst Du den Antrag auf Steuerklassenwechsel online per ELSTER stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Du und Dein Partner beide Steuerzahler seid und zusammen wohnt. Da die aktuellen Angaben zu Deinem Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden müssen, werden sie zum Monatsersten automatisch in Deiner Lohnabrechnung erfasst - auch rückwirkend.  

Als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner kannst Du grundsätzlich die Steuerklasse mehrmals im Jahr ändern. Für eine Änderung der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV auf III/V oder umgekehrt musst Du diese beim Finanzamt beantragen.

Es ist sinnvoll, die Steuerklasse zu wechseln, wenn sich das Einkommen ändert oder wenn es zu einer Trennung oder zum Tod eines Partners kommt. 

Steuerklasse 3: Vor-und Nachteile

Die Steuerklasse 3 kann für Paare unter bestimmten Umständen sehr vorteilhaft sein. Hier sind die wichtigsten Vorteile, die sie bietet:

  • Geringere Steuerlast: Der Partner der Steuerklasse 3 hat in der Regel eine geringere Steuerlast, weil er höhere Freibeträge erhält. Dies kann insgesamt zu einem höheren Nettoeinkommen führen.
  • Optimale Verteilung: Wenn ein Partner ein hohes Einkommen hat und der andere wenig oder gar nichts verdient, kann die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 für das Paar von Vorteil sein.
  • Familienförderung: In vielen Fällen profitieren Familien von der Steuerklasse 3, da sie oft auch Anspruch auf weitere steuerliche Vergünstigungen haben.

Nachteile der Steuerklasse 3

Natürlich gibt es auch einige Nachteile der Steuerklasse 3:

  • Erfordernis einer gemeinsamen Steuererklärung: Paare müssen eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, was zeitaufwändig und komplex sein kann und oft professionelle Hilfe erfordert.
  • Einkommensabhängigkeit: Wenn sich das Einkommen eines der beiden Partner erheblich ändert, ist die Steuerklasse 3 möglicherweise nicht mehr vorteilhaft, was zu höheren Steuerschulden führen kann.
  • Begrenzte Flexibilität: Das System kann einen Partner aufgrund der möglichen steuerlichen Auswirkungen davon abhalten, sich um besser bezahlte Möglichkeiten zu bemühen, was die allgemeine Karriereentwicklung beeinträchtigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuerklasse 3 zwar erhebliche finanzielle Vorteile bietet, aber auch Herausforderungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Steuerpflichten und Einkommensschwankungen mit sich bringt.

Steuerklasse 3: Welche Abzüge sind möglich?

Unabhängig von der Steuerklasse werden auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Steuern und Sozialversicherungsabgaben erhoben. Zu den Abzügen gehören:

  • Einkommensteuer: Ein progressiver Steuersatz von 14% bis 45%. In Steuerklasse 3 ergibt sich ein Vorteil, da das Einkommen des besserverdienenden Partners niedriger besteuert wird.
  • Solidaritätszuschlag (nur für Personen mit hohen Einkommen): Dieser wird nur bei einer Steuerlast von über 18.130 Euro pro Jahr erhoben und beträgt 5,5% der Einkommensteuer.
  • Kirchensteuer (fakultativ): 8% oder 9% der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
  • Sozialversicherungsbeiträge:
    1. Krankenversicherung: 14,6% (Hälfte durch Arbeitgeber)
    2. Pflegeversicherung: 3,05% (ohne Kinder 3,4%)
    3. Rentenversicherung: 18,6% (Hälfte durch Arbeitgeber)
    4. Arbeitslosenversicherung: 2,5%

Steuerklasse 3: Welche Freibeträge gelten?

Die Steuerfreibeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem Dein Gehalt steuerfrei bleibt. Nur das Einkommen, das nach Abzug der Freibeträge verbleibt, wird besteuert. Um dies zu berechnen, addiert das Finanzamt alle relevanten Freibeträge für beide Partner und zieht sie vom Einkommen des höher verdienenden Partners ab.

Für die Steuerklasse 3 gelten die folgenden Freibeträge:

Grundfreibeträge11.604 € (23.208 € für beide Partner)
Werbungskostenpauschale1.230 €
Freibetrag für Betreuung, Erziehung & Ausbildung2.928 €
Kinderfreibetrag6.384 € pro Kind
Befreiung vom Solidaritätszuschlagfür Einkommen bis zu 36.260 €
Sonderausgabenpauschbetrag36 €

Steuerklasse 3/5 und 4/4: Was ist günstiger?

Die Steuerklasse 4 gilt für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, die beide berufstätig sind. Im Gegensatz zur Steuerklasse 3 werden bei der Steuerklasse 4 beide Partner gleich behandelt, was zu einer ausgewogeneren Steuerbelastung führt. Diese Steuerklasse ist günstiger als die Steuerklasse 3/5, wenn die Ehegatten etwa gleich viel verdienen. 

Berechnungsbeispiel

Stellen wir uns vor, dass Johannes 35.000 Euro pro Jahr verdient und seine Ehefrau Sophia 23.000 Euro pro Jahr. Betrachten wir, wie viel Steuern sie zahlen müssten, wenn sie die Steuerklassen 4/4 und 3/5 verwenden:

  • Steuerklasse 4/4: Johannes muss jährlich 3.722,00 Euro Steuern zahlen, während seine Frau 1.167,00 Euro zahlen muss. Zusammen zahlen sie also jährlich 4.889 Euro Steuern.
  • Steuerklasse 3/5: Johannes verwendet Steuerklasse 3 und Sophia Steuerklasse 5. Daher zahlt der Ehemann 674,00 Euro und seine Frau 3.671,00 Euro. Zusammen zahlen sie also 4.345 Euro.

Die tatsächlichen Abzüge hängen von verschiedenen Faktoren wie Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Leistungen ab. Um eine genaue Berechnung zu erhalten, kannst Du Deinen Steuerberater konsultieren oder die Berechnung mit verschiedenen Online-Rechnern wie dem Finom Brutto-Netto Rechner selbst durchführen.

Somit sehen wir, dass Ehepartner bei der Nutzung von Steuerklasse 3/5 jährlich 544 Euro sparen können. Steuerklasse 4/4 ist hingegen besser für diejenigen geeignet, die ungefähr gleich viel verdienen.

FAQ 

Was ist Steuerklasse 3?

Die Steuerklasse 3 ist eine von sechs Steuerklassen für Arbeitnehmer. Sie eignet sich für Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, bei denen einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere. Derjenige, der in der Partnerschaft das höhere Einkommen hat, ist in Steuerklasse 3, der andere in Steuerklasse 5. Durch diese Aufteilung kann die Steuerlast der Familie verringert werden. 

Wann wird Steuerklasse 3 abgeschafft?

Genaues Datum, an dem die Steuerklasse 3 abgeschafft wird, ist unbekannt. Die Diskussionen sind im Gange, aber es ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, wird die Umsetzung 5 Jahre dauern.

Was ist der Unterschied zwischen den Steuerklassen 1 und 3?

Die Steuerklasse 1 betrifft alleinstehende, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder sowie getrennt lebende Ehepaare. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren der Steuerklassen 3 und 5 werden diese Personen nicht gemeinsam besteuert und profitieren nicht vom Ehegattensplitting, was zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Wie wechsle ich zur Steuerklasse 3?

Paare können die Steuerklasse 4 zu einer Kombination der Klassen 3 und 5 ändern. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Die Änderung der Steuerklasse kann über ein Formular oder über Elster beantragt werden.

Welche Abzüge gibt es bei Steuerklasse 3?

Die Steuer der Steuerklasse 3 unterliegt den üblichen Abzügen für Einkommensteuer, Solidaritätssteuer und Sozialversicherung.

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Steuerklasse 3?

Da das Einkommen in Deutschland der progressiven Besteuerung unterliegt, hängt die Höhe der Abzüge mit der Höhe des Gehalts zusammen. Das bedeutet, dass Dein Steuersatz in der Steuerklasse 3 umso höher ausfällt, je mehr Du verdienst.

Wer hat Steuerklasse 3?

Die Lohnsteuerklasse 3 ist ein Privileg für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Ein Partner kann die Lohnsteuerklasse 3 nur wählen, wenn der andere gleichzeitig die Lohnsteuerklasse 5 wählt. 

Wie lange habe ich als Witwe Steuerklasse 3?

Stirbt Dein Ehegatte oder Lebenspartner, wirst Du im Todesjahr und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingestuft.