Von Paul Weber

Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 wurde speziell für Alleinerziehende in Deutschland eingeführt und bietet einige finanzielle Erleichterungen. In diesem Artikel findest Du Informationen zu den besonderen Merkmalen und Vorteilen dieser Klasse.

Was ist Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 ist eine von sechs Einkommensteuertarifen in Deutschland und richtet sich speziell an alleinerziehende Personen, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben. Diese Steuerklasse bietet Stand 2024 einen Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr, welcher die Steuerlast reduziert. Er erhöht also das Nettoeinkommen, um Alleinerziehende finanziell zu unterstützen.

Steuerklasse 2: Voraussetzungen

Die Steuerklasse 2 ist speziell für Alleinerziehende gedacht, aber wann Steuerklasse 2 greift, hängt davon ab, ob ein Paar dauerhaft getrennt lebt und ob ein Partner allein für die Erziehung eines Kindes verantwortlich ist. 

Eine Person ist in Lohnsteuerklasse 2, wenn sie nicht verheiratet ist, mit mindestens einem Kind zusammenlebt und keinen Partner im selben Haushalt hat. Wenn man bei Beantragung dieser Steuerklasse verheiratet ist, wird sie nicht gewährt, da sie ausschließlich für Singles oder Geschiedene vorgesehen ist.

Unter folgenden Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 kannst Du sie beantragen:

  • Wenn Du alleinerziehend bist und mit Deinem Kind in einem Haushalt lebst.
  • Das Kind gehört dabei zu Deinem Haushalt, und Du musst Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.
  • Dein Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, es befindet sich in einer Ausbildung oder einem Studium.

Auch wenn Du mit einer volljährigen Person zusammenlebst, kannst Du Steuerklasse 2 nutzen, falls die Bedingungen erfüllt sind. Bei volljährigen Kindern ist es wichtig, dass sie sich nachweisbar in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, damit Du weiterhin Anspruch auf diese Steuerklasse hast.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile der Steuerklasse 2 nutzen zu können. Dadurch können alleinerziehende Mütter und Väter von finanziellen Erleichterungen profitieren, die ihre Steuerlast signifikant reduzieren.

Unterschied: Steuerklasse 1 und 2.

Steuerklasse 1 gilt für unverheiratete Personen oder diejenigen, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Im Gegensatz dazu ist Steuerklasse 2 für Alleinerziehende vorgesehen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben. Diese Personen müssen entweder unverheiratet, geschieden oder verwitwet sein. Steuerklasse 2 bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Dadurch führt die Zugehörigkeit zur Steuerklasse 2 im Vergleich zur Steuerklasse 1 zu einer geringeren Steuerlast und einem höheren Nettoeinkommen.

Beispiel

Anna ist 30 Jahre alt, sie ist geschieden und alleinerziehende Mutter ihres 8-jährigen Sohnes Max. Sie ist in der Steuerklasse 1. Laura ist 28 Jahre alt und ebenfalls alleinerziehende Mutter ihrer 6-jährigen Tochter Mia. Im Gegensatz zu Anna hat Laura den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch genommen und gehört zur Steuerklasse 2. 

Vergleichen wir die Steuerbelastung beider Frauen in der untenstehenden Tabelle.

PersonSteuerklasseJahreseinkommenEntlastungsbetragZu versteuerndes EinkommenLohnsteuerSteuerersparnis
Anna130.000 Euro0 Euro30.000 Euro2.615 Euro-
Laura230.000 Euro4.260 Euro25.740 Euro1.529 Euro1.086 Euro

Du kannst Deine Steuerlast ganz einfach mit Finom berechnen. Der Brutto-Netto-Rechner von Finom bietet eine benutzerfreundliche Möglichkeit, Deine Abzüge in Steuerklasse 2 genau zu ermitteln. Zusätzlich unterstützt Finom Selbstständige und Freiberufler bei der Finanzverwaltung, der Erstellung von Steuererklärungen und der Buchhaltung. 

Steuerklasse 2 beantragen: So geht’s

Du kannst Steuerklasse 2 beantragen, indem Du beim zuständigen Finanzamt einen Antrag laut Steuerklasse 2 auf Lohnsteuerermäßigung stellst. Dieses Formular kann online über die Webseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen oder direkt beim zuständigen Finanzamt angefordert werden.

Dabei muss die Anlage „Kinder“ ausgefüllt und dadurch nachgewiesen werden, dass Du die Voraussetzungen erfüllst. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) müssen entsprechend angepasst werden.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, auch unterjährig, beispielsweise bei der Geburt eines Kindes oder nach einer Trennung. Es ist nicht erforderlich, den Arbeitgeber über den Wechsel zu informieren, da das Finanzamt diese Information direkt an ihn weiterleitet.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend beantragen

Eine interessante Möglichkeit ist die rückwirkende Beantragung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Dies ist möglich, wenn Du die Voraussetzungen in den letzten Jahren erfüllt hast, aber nicht sofort einen Antrag gestellt hast. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung sind jedoch entscheidend, um den Entlastungsbetrag auch später noch zu erhalten.

Um die Ermäßigung rückwirkend geltend zu machen, musst Du den Antrag im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung stellen. Dabei kannst Du auch die einzelnen Monate berücksichtigen, in denen Du die Voraussetzungen beispielsweise nach einer Trennung oder dem Tod eines Ehepartners erfüllt hast.

Ab 2024 beträgt die Ermäßigung 4.260 Euro pro Jahr und kann auf 355 Euro monatlich aufgeteilt werden (24b EStG). Außerdem erhöht sich der Freibetrag für jedes weitere Kind um 240 Euro.

Steuerklasse 2: Welche Abzüge und Freibeträge gibt es?

In Steuerklasse 2 profitierst Du von verschiedenen Abzügen und Freibeträgen, die Deine Steuerlast senken. Hier die wichtigsten:

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: dieser beträgt 4.260 Euro pro Jahr und ist speziell für Alleinerziehende gedacht. Für jedes weitere Kind erhältst Du zusätzlich 240 Euro. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt des Antragstellers lebt und dieser Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Dieser Betrag reduziert direkt das zu versteuernde Einkommen und ist somit eine wertvolle finanzielle Entlastung für Alleinerziehende.
  • Grundfreibetrag: dieser Grundfreibetrag von 11.604 Euro gilt für alle Steuerpflichtigen und wird von der gesamten Einkommenssteuer abgezogen. Dieser Freibetrag sichert den Grundbedarf eines Steuerpflichtigen ab und sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. 
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: der Betrag von 1.230 Euro wird automatisch bei der Berechnung der Steuerlast berücksichtigt, um Werbungskosten zu decken. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass Du Nachweise über tatsächliche Ausgaben vorlegen musst. 
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro können ohne Nachweis in Anspruch genommen werden und gelten für allgemeine Sonderausgaben. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zu bestimmten Versicherungen oder Spenden.
  • Vorsorgepauschale: diese ist einkommensabhängig und berücksichtigt die Vorsorgeaufwendungen des Steuerpflichtigen, wie etwa Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung. Diese Pauschale ermöglicht es Dir, einen Teil Deiner Vorsorgekosten steuerlich geltend zu machen, was zu einer geringeren Steuerlast führt. 
  • Kinderfreibeträge: diese betragen 3.192 Euro pro Elternteil und Kind. Sie sind eine Alternative zum Kindergeld und werden von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Kindergeld ist eine monatliche Unterstützung, die Familien für jedes Kind bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres (oder 25 in bestimmten Fällen) gezahlt wird. Die Entscheidung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld hängt von der individuellen finanziellen Situation ab. Der Kinderfreibetrag ist oft vorteilhafter, wenn das Einkommen hoch genug ist, um die Steuerersparnis zu maximieren.
  • Betreuungskosten: Während Kinderfreibeträge direkt das zu versteuernde Einkommen verringern, können auch Ausgaben für Betreuungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Du kannst bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, für ein Kind absetzen. Dies umfasst Ausgaben für Tagesmütter, Kindergärten oder andere Betreuungseinrichtungen. Diese Regelung soll Alleinerziehenden helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, indem sie die finanzielle Belastung der Kinderbetreuung mindert.

Welche steuerlichen Vorteile bietet Steuerklasse 2?

Steuerklasse 2 bietet Alleinerziehenden in Deutschland zahlreiche steuerliche Vorteile, insbesondere den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und zusätzliche Freibeträge. Damit kannst Du Deine Steuerlast deutlich reduzieren, solange Du die Voraussetzungen erfüllst.

Ein weiterer Vorteil ist die Günstigerprüfung. Steuerpflichtige in Steuerklasse 2 haben Anspruch auf eine Prüfung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds. Das Finanzamt prüft dabei, welche der beiden Optionen für den Steuerpflichtigen finanziell vorteilhafter ist.

Durch den höheren Grundfreibetrag bleiben außerdem insgesamt Einkünfte bis zu 11.604 Euro steuerfrei. Die Beantragung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und der Sonderausgabenpauschale kann ohne Belege erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuerklasse 2 Alleinerziehenden erhebliche steuerliche Vorteile bietet, die es ihnen ermöglichen, ihre Kinder besser zu betreuen und zu versorgen. Diese Regelungen sind speziell auf die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden zugeschnitten. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt zu stellen, um alle Vorteile nutzen zu können.

FAQ

Wer ist für Steuerklasse 2 berechtigt?

Steuerklasse 2 steht Alleinerziehende zu, die mindestens ein minderjähriges Kind haben und die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen das alleinige Sorgerecht für das Kind haben und dürfen nicht mit einer volljährigen Person zusammenleben, die als Erziehungsberechtigter fungieren könnte.

Welche Vorteile bietet Steuerklasse 2?

Der größte Vorteil ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der das zu besteuernde Einkommen jährlich um 4.260 Euro reduziert. Zusätzlich profitieren Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 von niedrigeren Steuersätzen und höheren Freibeträgen. Diese Kombination von Vorteilen führt zu einer spürbaren Senkung der Gesamtsteuerlast, was die finanzielle Belastung für Alleinerziehende deutlich mindert.

Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 2?

In Steuerklasse 2 gibt es mehrere wichtige Abzüge, die finanzielle Entlastung bieten. Dazu zählen der Kinderfreibetrag, der zusätzliche Betreuungskosten decken kann, die Erstattung der Betreuungskosten und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zusätzlich zu diesen Abzügen wird unabhängig von der Steuerklasse das Kindergeld gewährt.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 2?

Der wesentliche Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 2 in Deutschland liegt in den verfügbaren Steuervergünstigungen für Alleinerziehende. Während Steuerklasse 1 für ledige oder dauerhaft getrennt lebende Personen gilt, ist Steuerklasse 2 speziell für Alleinerziehende gedacht.

Kann ich Steuerklasse 2 nutzen, wenn mein Kind volljährig ist?

Du kannst die Steuerklasse 2 beanspruchen, wenn Du Anspruch auf Kindergeld hast. Normalerweise wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr Deines Kindes gezahlt. Wenn Dein Kind jedoch eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.

Kann ich Steuerklasse 2 beantragen, wenn mein Partner oft zu Besuch kommt?

Ja, Du kannst Steuerklasse 2 beantragen, auch wenn Dein Partner Dich oft besucht. Entscheidend ist, dass Du allein mit Deinem Kind lebst und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Lebensgemeinschaft bist, die als eine Wirtschaftsgemeinschaft gilt.

Kann ich Steuerklasse 2 rückwirkend beantragen?

Ja, Du kannst den Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen, solange Du die Voraussetzungen erfüllt hast und die geltenden Fristen beachtest.

Können beide Elternteile Steuerklasse 2 nutzen?

Nein, nur der Elternteil, der alleinerziehend ist und dauerhaft mit dem Kind zusammenlebt, kann diese Steuerklasse in Anspruch nehmen.

Wie wird das Kindergeld berechnet?

Das Kindergeld wird für jeden Kalendermonat gezahlt, für den die Anspruchsvoraussetzungen zu Beginn des Monats erfüllt sind. Unabhängig von der Zahl der Kinder beträgt das Kindergeld nun 250 Euro pro Monat für jedes Kind.