Von Paul Weber

Pauschalwertberichtigung

Bei der pauschalen Wertberichtigung handelt es sich um eine gängige Methode, um Forderungen in der Bilanz abzubilden. Durch den Einsatz dieses Verfahrens wird die Erstellung der Jahresbilanz erheblich vereinfacht. Gleichzeitig stellt das Unternehmen seine Finanzlage realistisch dar.

Definition der Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung wird aktiv im Rechnungswesen verwendet. Sie vereinfacht erheblich die Ermittlung von Forderungen und Lieferungen und Leistungen. Das Ausfallrisiko von Forderungen wird dabei in den Mittelpunkt gestellt. Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre aktuellen Vermögenswerte und Forderungen objektiv darzustellen.

Mit dieser Methode wird bei der Bilanzerstellung die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für alle Forderungen, insbesondere für die zweifelhaften Forderungen des Unternehmens, beurteilt. In diesem Fall gilt das Vorsichtsprinzip. Das heißt, alle prognostizierbaren Risiken werden abgewogen und berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung ist eine Art der Wertanpassungsmethoden.

Grundlagen der Pauschalwertberichtigung

Die Wertberichtigung erfolgt nicht einfach so. Oftmals stellt sich heraus, dass Forderungen von einigen Kunden, auch versicherte Forderungen, tatsächlich offen blieben. Da dies mit jeder Forderung passieren kann, begann man mit der Zuammenfassung und Anpassung von Forderungen des Unternehmens zusammenzufassen. Dieser korrigierte Wert wird in der Bilanz widergespiegelt und trägt der Buchhaltungsvereinfachung bei. Somit wird ein einziger Anpassungsprozentsatz auf den Gesamtbetrag der Schulden mehrerer Kunden angewendet.

Abgrenzung zur Einzelwertberichtigung

Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) sind zwei mögliche Optionen für buchhalterische Forderungsanpassungen. Manchmal ist es notwendig, das Risiko der Nichtzahlung einer einzelnen Forderung abzuschätzen. Hat ein Unternehmen beispielsweise Verdachtsmomente oder Anhaltspunkte für die Zahlungsunfähigkeit eines bestimmten Kunden, empfiehlt es sich, die Wertberichtigung dieser Forderung gesondert vorzunehmen. Für die verbleibenden Forderungen können Pauschalwertberichtigungen vorgenommen werden. Der Grundsatz der Einzelbewertung und der Pauschalbewertung ist einheitlich. Bei der Berechnung werden Nettobeträge ohne Umsatzsteuer angewendet.

Diese beiden Methoden können von einem Unternehmen gleichzeitig genutzt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte gemischte Bewertung, d. h. einzelwertberichtigte Forderungen schließen die pauschal bewerteten Forderungen nicht aus.

Rechtliche Grundlagen bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung

Für die Forderungswertberichtigung gelten gesonderte Regelungen des HGB und der Steuergesetzgebung. Sie müssen bei der Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen berücksichtigt werden.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) und dessen Vorgaben

Die potenziellen Risiken in Bezug auf Forderungen müssen buchhalterisch widergespiegelt werden. Dieser Grundsatz wird mittels der Wertberichtigungen umgesetzt.

Gemäß § 252 HGB unterliegen Vermögen und Schulden des Unternehmens einer getrennten Bewertung. Eine pauschale Bewertung ist möglich, falls die Einzelwertberichtigung kompliziert durchzuführen ist. Diese Möglichkeit wurde in Deutschland vom Bundesfinanzhof bestätigt. Auf europäischem Niveau hat der Europäische Gerichtshof die Pauschalwertberichtigung zugelassen.

Laut § 253 HGB muss die Forderung ohne Umsatzsteuer bewertet werden. D. h. bei der Wertberichtigung dient ihr Nominalwert als Ausgangsbetrag.

Steuergesetzgebung und -richtlinien

Für steuerrechtliche Zwecke erfolgt die Wertberichtigung von Forderungen auf der Grundlage der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Droht die Nichterfüllung von Verpflichtungen, sind geminderte Forderungen abzubilden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Diese Anpassungen müssen auch in der Steuerbilanz zu finden sein. Hierzu kann man handelsbilanzielle Kennzahlen nutzen.

Um die Anpassungsmethode anwenden zu können, muss das Unternehmen die Umstände der Forderungsneubewertung klar begründen. Die Werte und Beträge der Wertberichtigungen müssen durch konkrete Fakten und empirische Beobachtungen aus früheren Jahren gestützt werden. Sofern die zum Nachweis der Neubewertung genannten Gründe nicht mehr vorliegen, ist der Anpassungsbetrag wieder in den Forderungsbestand zurückzuführen.

Wie wird die Pauschalwertberichtigung bewertet?

Die Höhe der Pauschalwertberichtigung hängt von dem vom Unternehmen festgelegten prozentualen Satz ab. Bei der Bestimmung des Prozentsatzes ist Vorsicht geboten, wenn es um die Höhe der Pauschalwertberichtigung geht. In der Regel gelten folgende Bedingungen:

  • Der Indikator muss mathematisch nachweisbar sein.
  • Das Unternehmen bestimmt seine Größe selbständig.
  • Bei der Ermittlung wird der Durchschnittswert der uneinbringlichen Forderungen für den Zeitraum von 3 bis 5 Jahren der vorherigen Tätigkeit berücksichtigt.

Ermittlung des Pauschalbetrags

Bei der Pauschalwertberichtigung wird nicht jede Forderung einzeln überprüft, sondern ein vom Unternehmen festgelegter prozentualer Satz aller Forderungen wird jährlich abgeschrieben. Wie wird dieser Pauschalbetrag ermittelt?

  • Zuerst wird der Anschaffungswert der Forderungen ermittelt. Dies ist der Nominalwert, den man abschreibt.
  • Als nächstes wählt man eine passende Abschreibungsmethode aus. Die Buchhaltungsabteilung des Unternehmens kann entweder eine Einzelabschreibung oder eine pauschale Wertberichtigung wählen. Der Pauschalwertberichtigung unterliegen Forderungen, die nicht zweifelhaft sind und einzeln nicht abgeschrieben werden. Dabei verwendet man einen aufgrund der Erfahrungswerte bestimmten Prozentsatz.
  • Berechnungsformel der Pauschalwertberichtigung: Nominalwert der Forderungen x Abschreibungsprozentsatz.
  • Die Pauschalwertberichtigung wird regelmäßig überwacht und aktualisiert. Es erfolgt jährlich eine Neuberechnung und Buchung des Forderungsbestands.

Buchhalterische Behandlung von Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung kann entweder direkt oder indirekt gebucht werden. 

Bei indirekter Methodik geht es um die passivische Verbuchung: Diese Methode wird oft angewendet. Dabei werden Forderungsbestände im Aktiv mit ihren Anfangsbeträgen erfasst. Die Posten der Wertberichtigung befinden sich im Passiv.

Das passivische Verbuchen kann jedoch nicht von allen Rechtsformen angewendet werden (§ 266 Abs. 3 HGB).

Unter der direkten Methode versteht man die aktivische Verbuchung: Im Aktiv wird der Betrag der Forderungen unter Bezugnahme von der Wertberichtigung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die angepasste Forderungssumme dort sofort verbucht wird. 

Einfluss der Pauschalwertberichtigung auf Jahresabschluss

Die Pauschalwertberichtigung ermöglicht es Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten und Vermögenswerte objektiv zu bewerten, unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen. Daher beeinflusst sie die finanziellen Ergebnisse im Jahresabschluss.

Risikomanagement und Forderungsüberwachung

Das richtig organisierte Forderungsmanagement trägt zur wesentlichen Verbesserung des Bilanzergebnisses und der Bilanzstruktur bei. Dies ist sehr wichtig für viele Unternehmen. 

Heutzutage legen Banken großen Wert auf die Bonität des potentiellen Kundens bei der Gewährung eines Kredits und analysieren seinen Forderungsbestand besonders sorgfältig. Die Pauschalwertberichtigung ist ein unabdingbarer Teil des Forderungsmanagements. Mittels dieser Methode stellen die Unternehmen ihre Forderungen in der Bilanz objektiv dar. 

Vorteile der Pauschalwertberichtigung

Diese Methode der Wertberichtigung bietet den Unternehmen wesentliche Vorteile.

Vereinfachung gegenüber Einzelwertberichtigungen

Diese Wertberichtigungsmethode eignet sich besonders für Unternehmen mit vielen Kunden und einem entsprechend großen Forderungsbestand aus verschiedenen Quellen. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, die finanziellen und wirtschaftlichen Kennzahlen jedes einzelnen Schuldners zu analysieren, wie dies bei einer individuellen Wertberichtigung erforderlich ist. In den meisten Fällen ist dies in Bezug auf Privatkunden nicht realisierbar.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Der Bundesfinanzhof hat einen sogenannten Rationalisierungserlass festgelegt. Gemäß seinen Bestimmungen ist eine Finanzprüfung nicht erforderlich, wenn der vom Unternehmen gewählte Prozentsatz der Gesamtanpassung 1 % nicht überschreitet. Bei einem höheren Prozentsatz muss das Unternehmen seine Entscheidung mit Indikatoren aus den Vorjahren begründen.

Kritik und Einschränkungen in Bezug auf Pauschalwertberichtigung

Bei der Pauschalwertberichtigung ist es nicht möglich, die Risiken der Schulden jedes einzelnen Kunden zu analysieren. Dies wird von Analysten oft als einer der Nachteile dieser Methode bezeichnet.

Andererseits kommt die pauschale Wertanpassung gerade dann zum Einsatz, wenn eine ausführliche Risikobewertung nach jedem Kunden nicht möglich oder unpraktisch ist. Da der Anpassungsprozentsatz auf realen Daten aus früheren Jahren basiert, ist die mathematische Genauigkeit dieser Methode recht hoch. Damit ist der Anspruch an eine realistische Bilanz erfüllt.

Damit potenzielle Verzerrungen in der Bilanzdarstellung vermieden werden können, gelten folgende Einschränkungen bei der Verwendung dieser Methode:

  • Die Forderungen, die bereits einzeln bewertet sind, werden vom Forderungsbestand abgezogen.
  • Forderungen, die aufgerechnet werden können, müssen ebenso ausgesondert werden.
  • Kreditorische Debitoren werden in die PWB nicht einbezogen.
  • Der Eigenbehalt der versicherten Forderungen wird in der PWB erfasst.
  • Nur der Nettobetrag des Forderungsbestand unterliegt der Wertberichtigung.

Praxisbeispiele der Pauschalwertberichtigung

Anhand von Beispielen kann man anschaulich zeigen, wie die Pauschalwertberichtigung berechnet wird.

Beispiel einer Pauschalwertberichtigung in einem Handelsunternehmen

Der Möbelgroß- und Einzelhändler hatte zum Jahresende offene Forderungen in Höhe von 595.000 Euro. Der Nettobetrag beträgt 500.000 Euro. Die Höhe der Umsatzsteuer (19 %) beträgt 95.000 Euro. Das Unternehmen analysiert seine Erfahrungen mit Zahlungsausfällen der letzten drei Jahre. Es stellt sich heraus, dass circa 4 % dieser Schulden nicht zurückgezahlt wurden.

Bei der Berechnung der Wertberichtigung wird der Nettobetrag zugrunde gelegt. Die Umsatzsteuer wird nicht berücksichtigt:

500.000 Euro x 4 % = 20.000 Euro.

Dieser Betrag wird als Aufwandsposten erfasst. Dadurch verringerte sich der Gewinn des Unternehmens für das vergangene Geschäftsjahr um 20.000 Euro. In der Bilanz belaufen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 480.000 Euro.

Beispiel aus der Industriebranche

Ein Unternehmen, das Landmaschinen herstellt, nutzt eine gemischte Bewertung seiner Forderungen. Zum Ende des Jahres hat es Forderungen mit einem Brutto-Betrag von 100.000 Euro. 20.000 Euro unterliegen der Einzelwertberechtigung. Laut Erfahrungen des Unternehmens beträgt der durchschnittliche Ausfall der Forderungen in den letzten drei Jahren 3 %.

100.000 Euro (Gesamtforderungen) – 20.000 Euro (einzelbewertete Forderungen) = 80.000 Euro (Bruttoforderungen zur Pauschalwertberichtigung) 

80.000 Euro – 15.200 Euro (19 % USt.) = 64.800 Euro (Nominalwert der pauschalbewerteten Forderungen)

64.800 Euro × 3 % = 1.944 Euro (Pauschalwertberichtigung)

Die Entwicklung der Politik im Bereich PWB spiegelt sich in der letzten Fassung von RS BFA 7 wider. Sie legt die Regelungen der PWB für Jahresbilanzen ab dem Jahr 2022 fest. Das Verfahren von PWB nähert sich stark der entsprechenden Ordnung in IFRS-Standards. Bei der Bemessung der Forderungen muss man jetzt auch außerbilanzielle Geschäfte in Betracht ziehen. Und die Analyse der Erfahrungen bezüglich des Abschreibungssatzes umfasst nicht nur die vergangene Periode mit dem Schwerpunkt auf die letzten 12 Monate. Es wird auch die sogenannte „Lifetime-Expected-Loss“-Sicht angewendet. Sie schließt die Berücksichtigung von voherigen, heutigen und potenziellen zukünftigen Angaben ein. RS BFA 7 gilt für:

  • Kreditinstitute
  • Finanzdienstleistungsorganisationen
  • Leasing-Institute
  • Factoring-Firmen

Fazit

Bei Methoden wie die Pauschalwertberichtigung muss man folgende Risiken in Betracht ziehen: 

  • Nichtzahlung der Schulden durch den Kunden
  • Zinsverlust aufgrund verspäteter Zahlung
  • Inkassokosten usw.

Die Entscheidung, diese Methode zusätzlich zu einer Einzelwertberichtigung anzuwenden, hängt von den Tätigkeitsbesonderheiten des Unternehmens, seinem Forderungsbestand und vielen anderen Faktoren ab. Daher muss sie ausgewogen und durchdacht sein.

Die Pauschalwertberichtigung basiert auf den Erfahrungen des Unternehmens mit dem Risiko der Nichtzahlung oder verspäteten Rückzahlung von Schulden durch seine Kunden. Ein Unternehmen analysiert in der Regel den Umfang der Forderungsausfälle in den letzten 3 bis 5 Jahren seiner Tätigkeit.

Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um eine bequeme Methode zur Bilanzierung von Forderungen und deren objektiver Abbildung in der Bilanz, die dem Unternehmen Zeit und Kosten spart.