GmbH-Steuern einfach erklärt: Dieser Leitfaden enthält alle wichtigen Infos zur Besteuerung einer GmbH in Deutschland, inklusive anschaulicher Beispiele. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Steuererklärung und Steuervorteile – wir machen GmbH-Steuern verständlich.

Inhalt

Zusammensetzung der GmbH-Besteuerung

Wenn man von der Besteuerung von GmbHs in Deutschland hört, stößt man oft auf die Zahl von etwa 30 % Gesamtsteuerlast. Aber woraus setzt sich dieser Prozentsatz genau zusammen? Eine GmbH kann zwar mehreren Steuerarten unterliegen, aber der Löwenanteil dieser 30 % entfällt auf drei Hauptabgaben:

  • Körperschaftsteuer. Betrachte sie als Basissteuer, mit der ein GmbH-Gewinn versteuert wird. Sie wird mit einem Pauschalsatz von 15 % erhoben. Dies ist eine der Hauptsteuern für jede in Deutschland tätige GmbH.
  • Solidaritätszuschlag. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Dieser beträgt derzeit 5,5 % der Körperschaftsteuer. Obwohl es sich um einen Zuschlag handelt, ist er ein fester Bestandteil der gesamten Steuerberechnung.
  • Gewerbesteuer. Bei dieser Steuer wird es etwas nuancierter. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der sie ansässig ist. Sie beträgt durchschnittlich etwa 15 %, der genaue Satz kann jedoch je nach Standort Deines Unternehmens schwanken. Dies macht sie zu einem bedeutenden, aber variablen Bestandteil der Gesamtsteuerlast von 30 %.

Diese drei Steuern – Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer – sind die zentralen Elemente, die zu der ungefähren Steuerlast von 30 % beitragen, von der man oft hört. Sie stellen die wichtigsten und durchgängig anwendbaren Steuern für diese Rechtsform dar.

Du solltest daran denken, dass eine GmbH je nach ihren spezifischen Tätigkeiten und Beteiligungen eventuell auch andere Steuern wie Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer abführen muss. Wenn es jedoch um die allgemeine Steuerbelastung einer GmbH geht, stehen diese „großen Drei“ in der Regel im Vordergrund.

In der Regel ist die Geschäftsführung der GmbH für die korrekte Steuerabwicklung verantwortlich. Fehler können zu persönlicher Haftung und sogar zu rechtlichen Problemen führen.

Sieben mögliche Steuern für Deine GmbH

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

1. Körperschaftsteuer. Auf den zu versteuernden Gewinn einer GmbH fällt Körperschaftsteuer an. Sie beträgt 15 Prozent. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Dieser Zuschlag wird jedoch nicht direkt auf den Gewinn, sondern auf die Körperschaftsteuer selbst berechnet. Dadurch ergibt sich eine effektive Gesamtbelastung durch die Körperschaftsteuer von 15,825 Prozent.

Die Körperschaftsteuererklärung ist jährlich beim Finanzamt einzureichen. Die Steuervorauszahlungen erfolgen vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresgewinns. Die Körperschaftsteuererklärung ist für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen. Unter bestimmten Umständen sind Fristverlängerungen möglich.

2. Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer der GmbH. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten Körperschaftsteuer, so dass insgesamt ein einheitlicher Steuersatz von 15,825 % des zu versteuernden Einkommens gilt.

3. Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag der GmbH erhoben. Die Berechnungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn nach bestimmten Hinzurechnungen und Kürzungen. Die effektive Gewerbesteuerbelastung wird maßgeblich durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde beeinflusst. Dieser Hebesatz, der Multiplikator für die Gewerbesteuerberechnung, variiert lokal und liegt meist bei etwa 400 %, was zu einer effektiven Steuerlast von etwa 14 bis 17 % führt.

Der Hebesatz hat erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung. Eine GmbH mit einem Grundsteuerbetrag von 200 Euro in München (Hebesatz 824 %) zahlt eine höhere Gewerbesteuer als eine GmbH mit gleichem Grundsteuermessbetrag in Berlin (Hebesatz 470 %):

  • München: 2000 Euro x 824 % = 16.480 Euro Gewerbesteuer
  • Berlin: 2000 Euro x 470 % = 9.400 Euro Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist ebenfalls in vierteljährlichen Vorauszahlungen zu entrichten. Am Ende des Steuerjahres wird eine endgültige Gewerbesteuererklärung abgegeben, auf deren Grundlage die tatsächliche Steuerlast ermittelt wird und gegebenenfalls eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgt.

4. Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) wird auf Lieferungen und Leistungen erhoben. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel oder Bücher gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Die auf eigene Betriebsausgaben gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) kann über die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dazu werden die eingenommenen Umsatzsteuerbeträge mit den gezahlten Vorsteuerbeträgen verrechnet. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, entsteht ein Erstattungsanspruch. Die Umsatzsteuervoranmeldungen müssen elektronisch über das ELSTER-Portal an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet eine umsatzsteuerliche Vereinfachung für Unternehmer:innen, sofern sie bestimmte Umsatzkriterien erfüllen. Kleinunternehmer:innen haben den Vorteil, dass sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen und im Gegenzug auch keine Vorsteuer auf ihre Betriebsausgaben abziehen können. Um diese Regelung im Jahr 2025 in Anspruch nehmen zu können, darf der Umsatz einer GmbH im Vorjahr 2024 nicht mehr als 25.000 Euro betragen haben und der voraussichtliche Umsatz 2025 nicht 100.000 Euro übersteigen. Diese Regelung soll den Verwaltungsaufwand im Bereich der Umsatzsteuer reduzieren und gilt für eine GmbH, wenn sie innerhalb dieser Umsatzgrenzen tätig ist.

5. Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer, die auf die Gehälter der Angestellten einer GmbH erhoben wird. Die GmbH ist verpflichtet, Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer vom Bruttogehalt der Mitarbeiter:innen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer:innen, Freibeträgen und anderen Faktoren. Die GmbH muss monatlich eine Lohnsteueranmeldung abgeben und die einbehaltene Lohnsteuer abführen. Die Lohnsteuer ist für Arbeitnehmer:innen eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

6. Grundsteuer. Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erhoben. Auch eine GmbH, die Grundbesitz hat, muss Grundsteuer zahlen. Die Höhe der Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt und richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und einem kommunalen Hebesatz. Sie wird jährlich fällig und ist in der Regel in vierteljährlichen Raten zu zahlen.

7. Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn eine GmbH durch Kauf oder ein anderes Rechtsgeschäft ein Grundstück erwirbt. Es handelt sich um eine einmalige Steuer, die von dem/der Erwerber:in zu tragen ist. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist landesgesetzlich geregelt und variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis des Grundstücks.

Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen (Dividenden)

Wenn der Gesellschaftsvertrag die Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter:innen vorsieht, unterliegt diese Ausschüttung der Kapitalertragsteuer. Diese beträgt 25 % auf die Dividende zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Kapitalertragsteuer wird von der GmbH einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Für die Gesellschafter:innen ist die Dividende damit in der Regel abgegolten (Abgeltungsteuer). Die GmbH muss die abgeführte Steuer bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abführen.

Es gibt jedoch alternative Besteuerungsmöglichkeiten. Ist ein:e Gesellschafter:in gleichzeitig Geschäftsführer:in der GmbH, kann er/sie beim Finanzamt beantragen, die Gewinnausschüttung nicht pauschal mit der Kapitalertragsteuer zu belasten, sondern stattdessen den persönlichen Einkommensteuersatz anzuwenden. In diesem Fall kommt das sogenannte Teileinkünfteverfahren zur Anwendung: Nur 60 % der Ausschüttung werden besteuert, die restlichen 40 % bleiben steuerfrei. Außerdem können in diesem Fall Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieses Verfahren kann unter Umständen zu einer geringeren Steuerbelastung des/der Aktionär:in führen.

Bis zu einer bestimmten Höhe der Kapitalerträge wird keine Kapitalertragsteuer erhoben. Dieser Freibetrag wird Sparerpauschbetrag genannt. Er hängt vom Familienstand ab. Kapitalertragsteuer muss nur gezahlt werden, wenn die Einkünfte den Sparerpauschbetrag übersteigen.

Außerdem gibt es Steuererleichterungen für bestimmte Investmentfonds wie ETFs (Exchange Traded Funds). Für diese gilt ab 2018 eine teilweise Steuerbefreiung. Hierbei können 30 Prozent der Veräußerungs- oder Ausschüttungsgewinne steuerfrei abgezogen werden.

Personen mit sehr geringem Einkommen, das heißt unter dem Grundfreibetrag von (Stand 2025) 12.096 Euro pro Jahr, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Der Besitz dieser Bescheinigung bedeutet, dass sie steuerfrei bleiben, da auch Kapitaleinkünfte zum Einkommen zählen und somit nicht besteuert werden, solange das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Die Bescheinigung kann für Student:innen, Kinder mit eigenem Vermögen, Rentner:innen, Kleinunternehmer:innen und andere Geringverdiener:innen von Vorteil sein.

Zu beachten ist, dass nicht alle Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterliegen. So unterliegen beispielsweise bestimmte Erträge aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen oder Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds nicht der Kapitalertragsteuer und müssen eventuell vom/von der Anteilseigner:in nachträglich in seiner/ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden. 

Ebenso können Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich mit Gewinnen verrechnet werden, wobei Verluste aus Aktienverkäufen in der Regel nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können. Die GmbH sollte ihre Gesellschafter:innen stets über die steuerlichen Folgen der Gewinnausschüttung informieren, beispielsweise im Zuge der Gesellschafterversammlungen. Gegebenenfalls ist auch ein Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch eine:n Steuerberater:in angebracht.

Lohnsteuer

Beschäftigt eine GmbH Arbeitnehmer:innen, so ist sie verpflichtet, vom Arbeitslohn Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer einzubehalten. Dies betrifft alle Arbeitnehmer:innen, auch Geschäftsführer:innen und Minijobber:innen. Die GmbH muss die Lohnsteueranmeldung monatlich, in bestimmten Fällen auch vierteljährlich oder jährlich elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermitteln. Die Fristen für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer sind unbedingt einzuhalten, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Die GmbH fungiert hier als eine Art "Steuereintreiber" für den Staat. Sie zieht die Lohnsteuer vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab, woraus sich das Nettogehalt ergibt. Die Arbeitnehmer:innen haben nur indirekt Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, beispielsweise durch die Wahl der Steuerklasse oder die Geltendmachung von Freibeträgen in der Einkommensteuererklärung. Grundsätzlich stellt die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar.

Die Lohnsteuer wird nicht nur auf den regulären Lohn gezahlt, sondern auch auf sogenannte geldwerte Vorteile. Das sind Leistungen des:der Arbeitgeber:in, die nicht in Geldform erfolgen. Beispiele hierfür sind Essensgutscheine oder die private Nutzung eines Dienstwagens. Die GmbH muss diese geldwerten Vorteile korrekt bewerten und versteuern, da sie sonst als Lohnsteuerverkürzung gilt.

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer:innen, die wiederum von Faktoren wie Familienstand und Kinderzahl abhängt. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen mit jeweils unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen.

Am Ende des Jahres ist die GmbH verpflichtet, einen Lohnsteuerausgleich durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob die im Laufe des Jahres abgeführte Lohnsteuer mit der tatsächlichen Steuerschuld der Mitarbeiter:innen übereinstimmt. Gegebenenfalls muss die GmbH zu viel gezahlte Lohnsteuer an die Arbeitnehmer:innen zurückzahlen oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer nachfordern.

Steuern auf Grundbesitz

Im Kontext einer GmbH spielen neben den Ertragssteuern auch Steuern auf Grundbesitz eine Rolle. Hier sind insbesondere die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer zu nennen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Ist eine GmbH Eigentümerin eines Grundstücks, beispielsweise eines Bürogebäudes oder einer Produktionshalle, muss sie Grundsteuer zahlen. Die Grundsteuer wird berechnet, indem der Grundstückswert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Das Ergebnis ist der jährliche Grundsteuermessbetrag.

  • Der Grundstückswert wird anhand des Bodenrichtwertes und der Grundstücksart ermittelt. Dabei spielen Faktoren wie Grundstücksgröße, Gebäudegröße und Ertragswert (bei Wohngebäuden) oder Sachwert (bei Nichtwohngebäuden) eine Rolle. 2025 basiert der Grundbesitzwert auf aktuellen Marktwerten.
  • Die Steuermesszahl ist ein Prozentsatz, der je nach Grundstücksart variiert. Für Wohngebäude und unbebaute Grundstücke liegt sie bei ca. 0,031 %, für Gewerbeimmobilien bei ca. 0,034 %. Die Steuermesszahl wird mit dem Grundbesitzwert multipliziert und ergibt die Grundsteuermesszahl.
  • Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der stark variieren kann, oft aber zwischen 200 % und 900 % liegt. Er bestimmt, wie viel Steuer auf den ermittelten Grundstückswert erhoben wird.

Beispiel: Ein Grundstück hat einen Wert von 550.000 Euro, eine Steuermesszahl von 0,034 % und einen Hebesatz von 450 %. Die jährliche Grundsteuer beträgt dann: 550.000 Euro x 0,00034450 % = 841,50 Euro.

Die Grundsteuer ist in der Regel in vierteljährlichen Raten zu zahlen, in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sie ist eine laufende Betriebsausgabe und als solche steuerlich absetzbar. Auf Antrag kann die gesamte Abgabe auch jährlich am 1. Juli entrichtet werden; der Antrag ist bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die anfällt, wenn eine GmbH ein Grundstück erwirbt. Dies kann unter anderem beim Kauf eines Grundstücks oder beim Erwerb eines Anteils an einer grundbesitzenden Gesellschaft der Fall sein – beispielsweise beim Kauf einer anderen GmbH.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist landesrechtlich geregelt und variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie beträgt in der Regel zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. des Wertes der Gegenleistung. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes, sofern sich auf dem Grundstück ein Gebäude befindet. 

Sobald sich Käufer:in und Verkäufer:in über den Kauf einer Immobilie geeinigt haben, muss der Kauf notariell beurkundet werden. Im Kaufvertrag wird festgelegt, wer die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Laut Gesetz haften Käufer:in und Verkäufer:in gemeinsam für die Steuer, in der Regel wird die Zahlung jedoch auf den/die Käufer:in übertragen. Das Finanzamt schickt daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid an den/die Steuerschuldner:in. Die Steuer wird einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig, wobei das Finanzamt die Zahlungsfrist gegebenenfalls verlängern kann.

Beispiel: Eine GmbH kauft ein Grundstück für 450.000 Euro in einem Bundesland, in dem die Grunderwerbsteuer 6,5 % beträgt. Die Grunderwerbsteuer beträgt dann: 450.000 Euro x 0,065 = 29.250 Euro.

Buchführung und Steuererklärung der GmbH

Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen sowie Gewerbetreibende, die eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten, sind gesetzlich zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Dazu gehören neben AGs und OHGs auch GmbHs.

Die GmbH muss die folgenden Anforderungen erfüllen, wenn es um die Buchführungspflicht geht:

  • doppelte Buchführung
  • Jahresabschluss (beinhaltet neben der Gewinn- und Verlustrechnung auch die Bilanz)
  • Gewinnermittlung
  • Inventur

Hinzu kommen alle (ungelösten) Ansprüche gegenüber Geschäftspartner:innen, Kund:innen und Lieferant:innen sowie die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschafter:innen. Hierfür sind nach § 41 GmbHG die GmbH-Geschäftsführer:innen verantwortlich.

Für GmbHs gelten bestimmte Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen. Die Körperschaftsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung müssen in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters kann eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember gewährt werden. 

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist in der Regel monatlich oder vierteljährlich abzugeben, je nach Höhe des Umsatzes. Der Jahresabschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Steuerliche Besonderheiten

Die Gesellschafter:innen stellen der GmbH Geld in Form von Eigenkapital zur Verfügung. Bringen die Gesellschafter:innen neben Eigenkapital auch Fremdkapital in Form von Darlehen ein, spricht man von externer Gesellschafterfinanzierung. Erfolgt die Eigenkapitalfinanzierung durch eine Privatperson, gelten die Zinszahlungen für das Darlehen der GmbH als Betriebsausgaben. Sie sind nicht körperschaftsteuerpflichtig.

Wenn die GmbH einen Verlust verzeichnet, kann sie diesen mit ihren Gewinnen aus früheren oder künftigen Jahren verrechnen, um die GmbH-Steuern zu senken. Der Verlustvortrag ist bis zu 1 Million Euro unbeschränkt abziehbar. Verluste, die diesen Freibetrag übersteigen, können nur zu 60 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden.

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Kleine GmbHs können als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  1. eine Bilanzsumme von maximal 450.000 Euro
  2. einen Umsatz von maximal 900.000 Euro
  3. durchschnittlich höchstens 10 Mitarbeiter im Geschäftsjahr

Mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz von 2012 wurden die Rechenlegungs- und Offenlegungspflichten für diese Kleinstunternehmen abgemildert. So müssen sie zwar weiterhin eine Bilanz erstellen, profitieren jedoch von folgenden Erleichterungen: 

  • Entfall der Notwendigkeit eines Anhangs, sofern bestimmte Angaben dennoch unter der Bilanz aufgeführt werden, beispielsweise Haftungsverhältnisse, gewährte Vorschüsse und Kredite sowie Bestand und Transaktionen eigener Aktien
  • verkürzte Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Hinterlegung der Bilanz im Bundesanzeiger statt Offenlegung, wodurch sie nur gegen eine Gebühr zugänglich ist

Steuerliche Herausforderungen

GmbHs unterliegen den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards. Die Jahresabschlüsse von großen und mittelständischen Unternehmen müssen von einem Abschlussprüfer geprüft werden.

Eine GmbH, die innerhalb und außerhalb der EU tätig ist, muss eine EU-Nummer für die „Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten“ (Economic Operators' Registration and Identification – EORI) besitzen.

Die allgemeinen steuerlichen Meldepflichten für Unternehmen regeln das Verfahren zur Einreichung von Steuererklärungen und konsolidierten Berichten, die Zahlung von Steuern sowie Sanktionen für Unternehmen, die die steuerlichen Vorschriften nicht einhalten.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch einzureichen, in der Regel bis Ende Juli des Jahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt.

Steueroptimierung für GmbHs

Betriebsvermögen hat zahlreiche steuerliche Vorteile gegenüber dem Privatvermögen, sodass Investitionen über eine GmbH große Steuerersparnisse bringen können. Es stellt einen der großen Vorteile der GmbH als Rechtsform dar.

Jeder kann eine GmbH gründen, um die Besteuerung des eigenen Vermögens zu optimieren. In diesem Fall agieren weder die Vermögensverwaltungsgesellschaft noch die Kapitalanlagegesellschaft der GmbH wie ein normales Unternehmen. Sie dienen lediglich dem Halten und Verwalten von Kapitalvermögen und vermieteten Immobilien.

Für eine GmbH, einen Vermögensverwalter oder eine Investmentgesellschaft können je nach Art des von der GmbH verwalteten Vermögens unterschiedliche Steueranreize gelten.

Wenn die Gesellschafter:innen das Geld privat nicht benötigen, ist es häufig sinnvoll, Gewinne in der GmbH zu belassen. Auf diese Weise sparen sie Kapitalertragsteuer und können das Unternehmensvermögen nutzen, um weitere Investitionen zu tätigen.

Haftung von Geschäftsführer:innen

Der/die Geschäftsführer:in einer GmbH ist nach § 34 Abgabenordnung dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem Staat erfüllt und die fälligen Steuern zahlt. Dazu gehört nicht nur die rechtzeitige Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen und -anmeldungen, sondern auch die pünktliche Zahlung der Steuern.

Werden vorsätzlich falsche Angaben gemacht, drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern auch Strafen wegen Steuerhinterziehung. Bei fahrlässig falschen oder unterlassenen Angaben drohen Haftung und Bußgelder wegen Steuerverkürzung oder Steuergefährdung.

Nach § 69 AO haftet der/die Geschäftsführer:in persönlich, wenn Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Die Haftung erstreckt sich auch auf Verspätungszuschläge. Besonders streng ist die Haftung bei der Lohn- und Umsatzsteuer, da diese Steuerarten wirtschaftlich wie fremdes Geld behandelt werden.

Selbst wenn die rechtzeitige Abführung der Steuern durch den Insolvenzverwalter zu beanstanden gewesen wäre, ist eine Haftung des/der Geschäftsführer:in nicht ausgeschlossen. Eine Haftung wegen Nichtabführung von Steuern entfällt nur dann, wenn der Steuerausfall auf die Zahlungsunfähigkeit der GmbH zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob die Steuer fristgerecht abgeführt worden wäre.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass der/die Geschäftsführer:in sich seiner/ihrer Verantwortung bewusst ist und die steuerlichen Angelegenheiten der GmbH sorgfältig behandelt. Bei Gefahr einer Haftung sollte Einspruch gegen Steuerbescheide eingelegt und Forderungsanmeldungen des Finanzamtes im Falle einer Insolvenz widersprochen werden. Haftungsbescheide sollten immer kritisch geprüft werden, insbesondere die festgelegten Haftungszeiträume. Eine regelmäßige Überprüfung der Buchführung, die Einhaltung von Fristen und die Inanspruchnahme professioneller Beratung sind wichtige Maßnahmen, um Haftungsrisiken zu minimieren und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fallstudien

Die Gewinne einer GmbH werden zunächst auf der Ebene der GmbH besteuert. Ein Beispiel: Eine GmbH mit Sitz in Hamburg erzielt einen zu versteuernden Gewinn von 150.000 Euro. Die GmbH zahlt auf diesen Gewinn folgende Steuern:

  • Körperschaftsteuer (15 Prozent) = 22.500 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) = 1.237,50 Euro
  • Gewerbesteuer (16,45 Prozent) = 24.675 Euro
  • Die Gesamtsteuerbelastung auf Ebene der GmbH beträgt somit 48.412,50 Euro.

Die Steuern der GmbH ist ein ziemlich komplexes Thema. Um die volle Kontrolle zu behalten und Fehler zu vermeiden, sollte man die Dienste von Experten in Anspruch nehmen und sich auf die Unternehmensentwicklung konzentrieren. Die Eröffnung eines Finom-Geschäftskontos beweist, dass die Führung eines Unternehmens einfach sein kann. Du kannst die vielen Vorteile von Finom kostenlos nutzen. So erhältst Du zum Beispiel Zugang zu Dienstleistungen, die von der Rechnungsstellung bis zum Einzug überfälliger Forderungen reichen. Und wenn Du einfach nur ein Unternehmen anmelden möchtest, macht Finom dies so einfach und schnell wie möglich. Solltest Du Dein Unternehmen bereits registriert haben, solltest Du Dich an Deine:n Steuerberater:in wenden, um zu klären, wann Du Deine Steuererklärung einreichen musst und welche Nachzahlungen Dich eventuell erwarten.

Besteuerung der GmbH: Beispiel

Die Muster GmbH ist ein kleines Softwareunternehmen in Berlin. Im Jahr 2025 erzielt sie einen Gewinn von 50.000 Euro. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und somit unabhängig von Umsatz und Gewinn dazu verpflichtet, doppelt Buch zu führen sowie einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Unten betrachten wir die steuerlichen Verpflichtungen der Muster GmbH im Jahr 2025 basierend auf ihrem Gewinn:

  1. Körperschaftsteuer: Der Gewinn von 50.000 Euro unterliegt der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent.
    Körperschaftsteuer: 50.000 Euro x 15 % = 7.500 Euro
  2. Solidaritätszuschlag: Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Er beträgt 5,5 %.
    Solidaritätszuschlag: 7.500 Euro x 5,5 % = 412,50 Euro
    Eine andere Möglichkeit, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag gleichzeitig zu berechnen, besteht darin, den Gewinn mit 15,825 % zu multiplizieren:
    50.000 Euro x 15,825 % = 7.912,50 Euro
  3. Gewerbesteuer: Da die Muster GmbH ein Gewerbe betreibt, muss sie auch Gewerbesteuer zahlen. Der Hebesatz beträgt in Berlin 470 %. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %.
    Gewerbesteuer: 50.000 Euro x 3,5 % x 470 % = 8.225 Euro

Dieses Beispiel ist sehr vereinfacht. In der Realität sind zahlreiche weitere steuerliche Aspekte zu beachten. So müssen beispielsweise Abschreibungen auf Anlagevermögen, Vorsteuerabzug und andere Besonderheiten berücksichtigt werden. Auch die Berechnung der Gewerbesteuer kann komplexer sein, da es zahlreiche Hinzurechnungen und Kürzungen gibt. Es ist daher ratsam, sich von einem:r Steuerberater:in beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden und keine unnötigen Steuern gezahlt werden.

Fazit

Für die Rechtsform der GmbH gelten viele steuerliche Vorschriften, die zunächst nicht leicht zu verstehen sind. Bevor Du Dich für diese Rechtsform entscheidest, solltest Du alle Aspekte beachten und einen Businessplan erstellen. Durch diese Vorarbeit hast Du bessere Chancen auf den Erfolg Deiner Geschäftstätigkeit.

FAQ

Welche steuerlichen Pflichten und Fristen gelten für GmbHs?

Eine GmbH zahlt in der Regel höchstens 30 Prozent Steuern. Diese setzen sich aus 15 Prozent Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie circa 15 Prozent Gewerbesteuer zusammen. Es ist ratsam, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren, um die spezifischen Fristen und Pflichten für Deine GmbH zu klären.

Bieten GmbHs steuerliche Vorteile oder Anreize?

Steuerlich ist die GmbH vor allem bei höheren Gewinnen von Vorteil, da Gewinne, die im Unternehmen bleiben, nur mit 15 Prozent KöSt besteuert werden. Obwohl zusätzlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer anfallen, liegt der letztendliche Steuersatz meist trotzdem unter dem Einkommensteuersatz.

Wie können Verluste in einer GmbH steuerlich verrechnet werden?

Verluste, die den Grundbetrag übersteigen, können in den Folgejahren nur bis zu 60 Prozent des Gesamtbetrags der nach Abzug des Grundbetrags verbleibenden Einkünfte abgezogen werden. Das bedeutet, dass mindestens 40 Prozent der positiven Einkünfte in den Folgejahren nach Abzug des Grundbetrags steuerpflichtig sind.

Welche Steuerarten muss eine GmbH in Deutschland abführen?

Eine GmbH muss in Deutschland Körperschaftsteuer auf den Gewinn, den Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen. Hinzu kommen Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Grundsteuer und Grunderwerbsteuer, wenn die GmbH Grundbesitz hat.

Wie hoch ist die typische Steuerbelastung für eine GmbH in Deutschland?

In der Regel liegt die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei etwa 30 % des Gewinns. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Steuern wie Umsatzsteuer und Grundsteuer, die die Gesamtbelastung weiter erhöhen können.

Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei einer GmbH?

Die Körperschaftsteuer ist eine bundeseinheitliche Steuer auf den Gewinn von Körperschaften, während die Gewerbesteuer von den Gemeinden erhoben wird und auf den Gewerbeertrag entfällt. Die Gewerbesteuer fließt den Gemeinden zu, die Körperschaftsteuer dem Bund und den Ländern.

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