Eine PartG ist eine deutsche Rechtsform für Freiberufler. Erfahren Sie, wie man sie gründet, inkl. Kapital, Anmeldung & Haftung.

Inhalt

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist im Grunde eine GbR, aber für Freiberufler oder Kleinunternehmer, die eigenverantwortlich zusammenarbeiten wollen, anstatt sich zu einem Unternehmen zusammenzuschließen. Arbeiten zwei oder mehr Freiberufler in einer Personengesellschaft zusammen, können sie eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gründen. Im Gegensatz zu einer oHG oder KG kann diese nur von Angehörigen der sogenannten „Freien Berufe“ gegründet werden, beispielsweise von Ärzten, Schriftstellern, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Für einige Berufe ist mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen möglich.

Hauptmerkmale einer PartG

Eine Partnergesellschaft ist speziell für den Einsatz in professionellen freiberuflichen Tätigkeiten konzipiert. Ein Freiberufler ist eine Person, die im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Fachdienstleistungen erbringt. Freiberufler sind unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Journalisten und Wirtschaftsprüfer. Zur Gründung einer Personengesellschaft sind nur natürliche Personen berechtigt. Es ist ihnen nicht gestattet, kommerzielle Dienstleistungen zu erbringen.

Gründung: Eintragung in das Partnerschaftsregister

Kapital: Keines erforderlich

Führung: In der Regel alle Gesellschafter, wobei einzelne Gesellschafter satzungsgemäß ausgeschlossen werden können

Haftung: Unbeschränkt mit Betriebsvermögen der Gesellschaft und Privatvermögen der Gesellschafter; für berufliche Fehler einzelner Partner haftet nur derjenige, der sie verursacht hat.

Besteuerung: Jeder Partner ist einkommensteuerpflichtig; Partnergesellschaften unterliegen der Umsatzsteuer, nicht aber der Gewerbesteuer.

So gründen Sie eine Partnergesellschaft in Deutschland

Nur Personen, die in freiberuflichen Berufen tätig sind, können eine PartG gründen. Es gibt kein Mindestkapital (aber Unternehmer können staatliche Darlehen und Gründungszuschüsse beantragen, um ihrem neuen Unternehmen eine erste Finanzspritze zu geben.) Es ist auch eine gute Idee, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, um Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden. Die meisten Regelungen zur Gründung einer PartG entsprechen den für eine oHG maßgeblichen Regelungen. Daher ähnelt die Organisation der einer oHG.

Der Gesellschaftsvertrag sollte folgende Punkte umfassen:

  • Gegenstand der PartG
  • Auflösung des Unternehmens
  • Namen, Adressen und Berufe der Partner
  • Jeweilige Anteile der Gesellschafter
  • Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung
  • Regelungen für den Austritt eines Partners
  • Regelungen für die Aufnahme neuer Partner
  • Abfindungsregelung für ausscheidende Gesellschafter
  • Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft
  • Verwaltungsordnung

Nach Abschluss des Vertrages muss man die Partnerschaft in das Partnerschaftsregister eingetragen lassen. Für diese Art von Partnerschaften wurde ein besonderes Partnerschaftsregister eingeführt, das von den Amtsgerichten im Wesentlichen unter den gleichen Bedingungen wie das Handelsregister geführt wird. Wenn neue Partner ein- oder austreten, muss dies ebenfalls registriert werden. Die Gründer müssen sich auch beim Finanzamt und, bei Anstellung von Personal, beim Arbeitsamt anmelden. Die Rechtsgrundlage basiert auf dem Personengesellschaftsrecht. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterliegen außerdem den berufsrechtlichen Regelungen.

Haftung einer Partnerschaftsgesellschaft

Neben dem Vermögen der Gesellschaft haften alle Gesellschafter unbeschränkt als Gesamtschuldner für alle Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Wenn Sie für eine Transaktion oder Dienstleistung haftbar sind, tragen Sie die volle persönliche Haftung und Ihr Privatvermögen könnte beschlagnahmt werden. Allerdings bietet die Geschäftsform PartG einen besonderen Schutz für Freiberufler – entstehen Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung, haftet nur der schuldhafte Partner. Beispielsweise kann die Haftung auf die Ärzte beschränkt werden, die einen Patienten behandelt haben, und nicht auf alle Gesellschafter.

Steuerpflicht von Partnergesellschaften in Deutschland

Als Kollektiv von Freiberuflern genießt eine PartG die gleichen Befreiungen von bestimmten Arten von Gewerbesteuern. Sie sind daher unabhängig von ihrem Umsatz nicht gewerbesteuerpflichtig. Von den Gewinnen der Anteilseigner wird die Einkommensteuer abgezogen und auch die Mehrwertsteuer muss abgeführt werden. Als Freiberufler müssen Sie in Deutschland etwa 14% bis 45% Ihrer Einkünfte an Einkommensteuer zahlen. Die Rate hängt davon ab, wie viel Sie verdienen. Beschäftigt die Partnerschaftsgesellschaft Lohnarbeiter, muss sie auch Lohnsteuer zahlen.

Name der Partnerschaftsgesellschaft

Der Nachname mindestens eines der Gesellschafter muss im Firmennamen enthalten sein; es ist nicht gestattet, den Namen einer Person aufzunehmen, die kein Partner ist. Die Berufsbezeichnungen aller Gesellschafter müssen im Firmennamen enthalten sein. Im Falle, dass einen Partnerschaftsgesellschaft mit begrenzter Haftung gegründet wird, steht neben dem Namen „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“.

Verwaltung einer PartG

Geschäftsführung, Vertretung und Vermögensverwendung werden durch den Gesellschaftsvertrag geregelt. Innerhalb einer PartG ist jeder Gesellschafter nach außen hin handlungs- und vertretungsberechtigt. Bei größeren Entscheidungen wie dem Kauf von Immobilien kann die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich sein.

Buchhaltung einer PartG in Deutschland

Ein PartG ist berechtigt, ihre Gewinne und Verluste anhand einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. Sie unterliegt nicht dem Handelsrecht und ist daher im Gegensatz zu GmbH & Co. KG nicht zur doppelten Buchführung oder Bilanzerstellung verpflichtet.

PartG, GbR oder GmbH?

Eine PartG ist speziell für Freiberufler konzipiert, da sie Einzelpersonen vor beruflichen Fehlern ihrer Partner schützt. Bei einer GbR würden alle Gesellschafter vollumfänglich haften. Die weitere Reduzierung der persönlichen Haftung ist auch durch die Gründung einer Limited Liability Partnership (LLP) möglich. Allerdings gehen damit viele Vorteile verloren, die der Freiberuflerstatus mit sich bringt, darunter die Befreiung von der Gewerbesteuer, der doppelten Buchführung und den IHK-Gebühren.

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Fazit

Die Partnergesellschaft wird seltener gesehen als beispielsweise die GbR. Besonders interessant ist sie für Freiberufler unterschiedlicher Branchen, die sich zusammentun. Eine PartG ist bürokratischer Aufwand, bietet aber auch Vorteile. Die Gesellschaft kann registriert werden und das Gesellschaftskapital haftet vor jeder persönlichen Verantwortung. Eine Partnerschaftsgesellschaft bietet bei einer fehlerhaften Berufsausübung mit der sogenannten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung auch die Möglichkeit einer beschränkten Haftung für die Gesellschafter. 

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