Die Mobilitätsprämie ist das zusätzliche Geld, das das Finanzamt Steuerzahlern für den Weg zur Arbeit zahlt. Du solltest Dich aber nicht zu früh freuen. Nicht jeder, der in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie.
Die Mobilitätsprämie wurde 2021 eingeführt, um Menschen mit geringem Einkommen zu helfen, die lange Arbeitswege haben. Bislang wurden diese Kosten auf Grundlage eines einmaligen Betrags, der sogenannten Entfernungspauschale, berechnet, der Stand 2021 für die ersten 20 gefahrenen Kilometer 30 Cent und ab 21 Kilometern 35 Cent betrug.
Ab 2022 kannst Du jedoch folgende Beträge bei der Berechnung der Mobilitätsprämie abziehen:
- einmaliger Betrag von 30 Cent pro Strecke - (weiterhin) pro Entfernungskilometer für Entfernungen bis zu 20 Kilometer.
- erhöhter einmaliger Betrag von 38 Cent ab dem 21 Kilometer - bei einer längeren Strecke pro Entfernungskilometer
Lies weiter, um herauszufinden, was die Mobilitätsprämie ist, wer die Mobilitätsprämie bekommen kann, was sie umfasst und mehr.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie?
Nur Personen mit geringem Einkommen können die Mobilitätsprämie erhalten. Entscheidend ist dabei, ob das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der als Existenzminimum gilt. Personen mit einem Einkommen unter diesem Freibetrag sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit.
Es gibt signifikante regionale Unterschiede in Bezug auf die Definition von Geringverdienern und deren Anspruch auf staatliche Unterstützung. In ländlichen Gebieten sind die Lebenshaltungskosten oft niedriger, was sich auf die Einkommensgrenzen auswirken kann. Im Gegensatz dazu sind in städtischen Gebieten höhere Lebenshaltungskosten zu erwarten, was dazu führen kann, dass mehr Menschen als Geringverdiener eingestuft werden.
Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt, hast Du die Möglichkeit, den Mobilitätsbonus zu erhalten. Ab Januar 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 € pro Jahr. Dieser Betrag soll jedoch rückwirkend auf 11.784 € erhöht werden.
Aber nicht nur das steuerpflichtige Einkommen ist wichtig. Auch die Entfernung, die Du zur Arbeit zurücklegst, spielt eine Rolle. Dabei ist es irrelevant, welches Verkehrsmittel Du dafür benutzt.
Du musst die tatsächlichen Ausgaben, also beispielsweise Fahrkartenkosten, nur dann nachweisen, wenn Du mehr als 4.500 € pro Jahr beantragst. Der Mobilitätsbonus steht nur Arbeitnehmern zu, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendeln.
Um den Mobilitätsbonus zu erhalten, musst Du eine Erklärung beim Finanzamt einreichen, in der Du alle notwendigen Informationen wie zum Beispiel Deine Steuernummer angibst. Die einzelnen Schritte des Antragsverfahrens werden weiter unten erläutert.
Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?
Bei der Berechnung des oben erwähnten Mobilitätsbonus ist die Entfernung sehr wichtig. Die Höhe des Bonus hängt jedoch nicht nur von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer ab.
Wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, um Dir bei der Berechnung Deines Mobilitätsbonus zu helfen:
- Werbungskosten berechnen: In einem ersten Schritt werden die allgemeinen Werbungskosten ermittelt, die in der Steuererklärung anzugeben sind. Dazu gehören alle beruflich bedingten Ausgaben, insbesondere die Fahrtkosten.
- Anwendung der erhöhten Entfernungspauschale: Ab dem 21. Kilometer wird die erhöhte Entfernungspauschale angewandt. Sie beträgt derzeit 38 Cent pro Kilometer.
- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Das zu versteuernde Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag liegen, um Anspruch auf den Mobilitätsbonus zu haben. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt 2024 bei 11.604 Euro.
- Prüfung des Höchstbetrags: Der Mobilitätsbonus kann nur ausgezahlt werden, wenn er mindestens 10 Euro beträgt. Geringere Beträge werden nicht erstattet.
- Mobilitätsprämie ermitteln: Der Mobilitätsbonus errechnet sich, indem die Kilometerzahl mit der entsprechenden Entfernungspauschale multipliziert wird, bevor davon 14 Prozent abgezogen werden.
Schauen wir uns diese Schritte anhand eines konkreten Beispiels genauer an.
Peters Arbeitsweg beträgt 40 Kilometer pro Strecke. Peter hat Werbungskosten in Höhe von insgesamt 2.858 Euro, davon entfallen 1.596 Euro auf seinen Arbeitsweg, für den die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer angewendet wird. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt 700 Euro unter dem Grundfreibetrag.
Auf dieser Grundlage stellen wir fest, dass Peter Anspruch auf die Mobilitätsprämie hat. Berechnungsgrundlage ist die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg von 1.596 Euro. Da Peters Einkommen 700 Euro unter dem Grundfreibetrag liegt, ist dies der Höchstbetrag für die Mobilitätsprämie. Der Mobilitätsprämienanspruch beträgt 14 % von diesen 700 Euro, also 98 Euro.
Betrachten wir ein weiteres Beispiel, einen Sonderfall mit zusätzlichen Faktoren: Nehmen wir an, ein Geringverdiener hat einen Arbeitsweg von 25 Kilometern und fährt an manchen Tagen mit dem Auto, an anderen Tagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder arbeitet teilweise von zu Hause aus:
- Kilometer über 20: 25 - 20 = 5 Kilometer
- Erhöhte Entfernungspauschale: 5 km * 0,38 Euro/km = 1,90 Euro
- Mobilitätsprämie: 1,90 Euro * 0,14 = 0,27 Euro
Da die berechnete Mobilitätsprämie unter dem Mindestbetrag von 10 Euro liegt, wird sie in diesem Fall nicht ausgezahlt.
Antragstellung für die Mobilitätsprämie
Im Grunde gibt es nur eine Möglichkeit, den Mobilitätsbonus zu beantragen. Du musst dafür eine Steuererklärung abgeben.
Zunächst musst Du das Formular für die Einkommensteuererklärung ausfüllen. Die erforderlichen Angaben werden dann in der Anlage Mobilitätsprämie angegeben. Die Anlage Mobilitätsprämie kannst Du zum Beispiel im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums finden.
Dieses Dokument ist zusätzlich zur „Anlage N“ auszufüllen, in der die Löhne und Betriebsausgaben einschließlich der Reisekosten aufgeführt sind, und zusammen mit der Steuererklärung bei der Steueraufsichtsbehörde einzureichen. Das Finanzamt prüft den Antrag, und wenn der Mobilitätsbonus genehmigt wird, wird dem Antragsteller der entsprechende Betrag ausgezahlt.
Bitte beachte die dabei folgenden Informationen:
- Der Mobilitätsbonus kann rückwirkend bis 2021 gewährt werden, da es ihn vorher nicht gab.
- Der Mobilitätsbonus ist begrenzt auf den Betrag von 10 €, sonst zahlt das Finanzamt ihn nicht aus.
Du musst den Mobilitätsbonus bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach dem Jahr beantragen, für das Du den Mobilitätsbonus anwenden möchtest.
Wichtige Informationen zur Mobilitätsprämie
Die Mobilitätsprämie zu verstehen, ist nicht immer einfach. Wir haben Informationen zusammengestellt, die Dir helfen sollen, die Berechnungen und die wichtigsten Aspekte des Mobilitätsbonus zu verstehen:
- Die Mobilitätsprämie soll die finanzielle Belastung von Geringverdienern mit einem langen Arbeitsweg verringern.
- Die Mobilitätsprämie gilt für alle Verkehrsmittel. Ob Du mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln pendelst, spielt keine Rolle.
- Du kannst den Mobilitätsbonus schriftlich oder elektronisch beantragen. Du musst dafür jedoch immer das offizielle Formular verwenden.
- Die Pendlerpauschale beträgt 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Dieser Betrag ist von 2021 bis 2026 gültig.
- Ab dem 21. Kilometer erhalten Sie die um 14 Prozent erhöhte Prämie.
- Wie das Rechenbeispiel zeigt, ist der Mobilitätsbonus in vielen Fällen recht gering.
- Die Praxis zeigt: Je geringer die Differenz zwischen dem zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag, desto weniger Geld wird erstattet.
- Wenn sich Dein Arbeitsweg ändert, solltest Du dies in Deiner nächsten Steuererklärung anpassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer bekommt die Mobilitätsprämie?
Der Mobilitätsbonus kann Geringverdienern gewährt werden, die einen langen Arbeitsweg haben. Der Zweck der Mobilitätsprämie ist es, die finanzielle Belastung dieser Menschen zu verringern.
Was bedeutet die Festsetzung der Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent des Grundbetrages und wird im Einzelfall nur dann gewährt, wenn sie mindestens 10 Euro beträgt. Voraussetzung für die Auszahlung der Mobilitätsprämie ist außerdem, dass der aus den Fahrtkosten errechnete Betrag über der Werbungskostenpauschale liegt.
Was bedeutet die Mobilitätsprämie für die Steuererklärung?
Personen mit geringem Einkommen sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Einen Mobilitätsbonus kannst Du jedoch nicht ohne Steuererklärung erhalten. Deshalb musst Du eine Steuererklärung mit dem neuen „Mobilitätsbonussystem“ abgeben (§ 105 Abs. 1 EStG in der Fassung des „Jahressteuergesetzes 2020“ vom 21. Dezember 2020).
Wie beantrage ich die Mobilitätsprämie?
Der Antrag auf Mobilitätsprämie muss durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf den Hauptvordruck Deiner Einkommensteuererklärung gestellt werden. Die dazu notwendigen Angaben machst Du dann auf der Anlage Mobilitätsprämie. Zusätzlich ist nur noch die Abgabe der Anlage N erforderlich.
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