Die GWG-Grenzen 2024 bestimmen, welche geringwertigen Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden können. In diesem Artikel erfährst Du, was GWG sind, was sich im Jahr 2024 ändert, wie man sie nutzen kann und vieles mehr.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG, ist laut § 6 Abs. 2 EStG ein Gegenstand, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 2024 ohne Mehrwertsteuer zwischen 250 und 800 Euro netto betragen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die beweglich sind, einer Abnutzung unterliegen und selbstständig genutzt werden können, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben.
So ist beispielsweise ein Bürostuhl beweglich, unterliegt der Abnutzung und wird ohne Zubehör bestimmungsgemäß verwendet. Er unterliegt daher der Abschreibung nach dem für geringwertige Wirtschaftsgüter vorgesehenen Verfahren.
Eine Computermaus, eine Tastatur und ein Monitor sind ebenfalls beweglich und abnutzbar, sind aber ohne Systemeinheit nicht selbstständig nutzbar. Sie können nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.
Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind:
- Telefone
- Smartphones
- Laptops
- Tablets
- Bücher
- Bürostühle oder andere kleine Möbel.
- Schreibtischlampen
- Papierkörbe
- Kaffeemaschinen
- Werkzeuge
Oft wird für GWG die Sofortabschreibung verwendet. Wenn das erworbene Wirtschaftsgut als geringwertig eingestuft wird, kann das Unternehmen den Kaufpreis sofort absetzen und muss ihn nicht über mehrere Jahre abschreiben. Dadurch wird der Aufwand der Buchführung erheblich verringert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wie Büromaterialien und Werkzeuge sind essentielle Hilfsmittel für den täglichen Betrieb und tragen zur Effizienz der Arbeitsabläufe bei. Unternehmen können mit der sofortigen Abschreibung kurzfristig auf sich ändernde Bedürfnisse reagieren, ohne große finanzielle Verpflichtungen eingehen zu müssen, was auch eine schnelle Anpassung an Marktbedingungen ermöglicht.
Was versteht man unter der GWG-Grenze?
Die GWG-Grenze bezieht sich auf die „Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter“ in Deutschland. Diese Grenze definiert den Betrag, bis zu dem Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Computer oder Büromöbel sofort in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden können, statt sie über mehrere Jahre abzuschreiben.
Die GWG-Grenze 2024 liegt bei 800 Euro netto ohne Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass Anschaffungen, die diesen Betrag nicht überschreiten, im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand verbucht werden können. Dies vereinfacht die Buchhaltung und die Steuererklärungen von Unternehmen, da sie nicht für jedes geringwertige Wirtschaftsgut eine langfristige Abschreibung laut AfA Tabelle vornehmen müssen.
Selbstständige, Gewerbetreibende oder Unternehmen haben in der Regel die Wahl zwischen dem sofortigen Abzug von Betriebsausgaben, der Sammelabschreibung oder der normalen Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Die möglichen Abschreibungsarten in Abhängigkeit von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert ohne USt | Abschreibungsmöglichkeiten |
bis 250 Euro | Sofortabschreibung, ohne Verzeichnis |
zwischen 250,01 Euro und 800 Euro
| Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung |
zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro
| kein GWG, Poolabschreibung oder Regelabschreibung |
über 1.000 €
| kein GWG, Aktivierung |
GWG-Grenze 2024: Aktuelle Regelungen
Die GWG-Grenze wird von Zeit zu Zeit überprüft und überarbeitet. Dies sollte auch im Jahr 2024 der Fall sein. Die geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz wurden jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen. Das bedeutet, dass 2024 weiterhin die im Jahr 2018 angenommenen Grenzwerte gelten.
Wie sich die Grenzwerte in den vergangenen Jahren verändert haben, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen:
Jahr | GWG-Grenze netto | GWG-Grenze brutto |
2024 | 800 | 952 |
2023 | 800 | 952 |
2022 | 800 | 952 |
2021 | 800 | 952 |
2020 | 800 | 952 |
2019 | 800 | 952 |
2018 | 800 | 952 |
2017 | 410 | 488 |
Abschreibungsoptionen für GWG
Wie bereits erwähnt, haben Unternehmer die Wahl zwischen der sofortigen Abschreibung der Betriebskosten, der Bildung eines Sammelpostens oder der normalen Abschreibung über die Nutzungsdauer.
In diesem Abschnitt werden die Abschreibungsoptionen für GWG näher beschrieben und Berechnungsbeispiele angeführt.
Sofortabschreibung für GWG bis 800 €
Bei GWG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als 800 € netto kannst Du die Kosten im Jahr der Zahlung als Betriebsausgaben behandeln und somit sofort in voller Höhe abschreiben. Die Abschreibung kann auch dann in vollem Umfang erfolgen, wenn am Ende der Nutzung ein erheblicher Restwert verbleibt.
Ein Beispiel für die sofortige Abschreibung:
- Bruttokaufpreis: 833 €
- Umsatzsteuer (19%): 133 €
- Nettokaufpreis: 700 €
Da der Nettobetrag von 700 € unter der GWG-Obergrenze von 800 € liegt, kann das Unternehmen die gesamten 700 € sofort abschreiben.
Kalkulation:
- Nettokaufpreis: 700 €
- Sofortige Abschreibung: 700 €
Die Umsatzsteuer von 133 € kann als Steuer auf das eingebrachte Wirtschaftsgut geltend gemacht werden, wenn sie von vornherein abzugsfähig ist.
Der Betrag von 700 € wird somit sofort als Betriebskonto in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Poolabschreibung für GWG über 800 €
Für Wirtschaftsgüter über 800 € netto müssen Unternehmen die normalen Abschreibungsregeln anwenden. Dies geschieht in der Regel durch die lineare Abschreibung, bei der die netto Anschaffungskosten laut AfA Tabellen gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt werden.
Beispiel für die Berechnung von Abschreibungen
Angenommen, ein Unternehmen kauft einen Computer für 1.600 € netto und geht von einer Lebensdauer von 3 Jahren aus.
Schritte zur Berechnung der Abschreibung:
- Anschaffungspreis: 1.600 €
- Nutzungsdauer: 3 Jahre
Jährliche Abschreibung:
Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Jährliche Abschreibung = 1.600 € / 3 = ca. 533,33 €
Die jährliche Abschreibung beträgt also etwa 533,33 €. Über die drei Jahre verteilt wird der Computer somit wie folgt abgeschrieben:
- Jahr 1: 533,33 €
- Jahr 2: 533,33 €
- Jahr 3: 533,34 € (Korrektur auf vollen Betrag)
In unserem Beispiel beträgt die jährliche Abschreibung des Computers über 3 Jahre also 533,33 €.
Praktische Tipps zur Nutzung der GWG-Grenze
Der große Vorteil von GWG ist, dass Du diese immer in voller Höhe als Betriebsausgabe im laufenden Steuerjahr absetzen kannst, was man Sofortabschreibung nennt. Das entlastet Deine Buchhaltung erheblich.
Wir haben einige Tipps für Dich vorbereitet, die Dir helfen sollen, die GWG-Regelung für eine effektive Steuerplanung zu nutzen:
- Ziehe in Erwägung, gegen Ende des Haushaltsjahres in geringwertige Wirtschaftsgüter zu investieren, um die Abschreibung im Jahr voll auszunutzen. Dies kann Deine Steuerlast in diesem Jahr verringern.
- Achte darauf, alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist für mögliche Prüfungen durch das Finanzamt wichtig.
- Achte darauf, dass der Einheitswert 800 € netto nicht übersteigt, sonst gelten sie nicht mehr als GWG.
- Wenn Du viele preiswerte Gegenstände kaufen willst, kannst Du diese auch zu einem Sammelgut kombinieren.
- Hole Dir professionellen Rat. Ein Steuerberater kann Dir helfen, die besten Strategien zur Nutzung der GWG-Regeln zu entwickeln und die individuellen Umstände Deines Unternehmens zu berücksichtigen.
Die effektive Anwendung der GWG-Regeln kann Dir helfen, Deine Steuerlast zu optimieren und die Liquidität Deines Unternehmens zu erhöhen.
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