Über die GmbHs
Die GmbH ist eine weitverbreitete Rechtsform, die zahlreiche Vorteile bietet. Eine GmbH kann aus unterschiedlich vielen Personen bestehen: von einer (Ein-Personen-GmbH) bis zu mehreren tausend Mitarbeiter. Es haften die Gesellschafter im Ernstfall nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern – mit einigen Ausnahmen – nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das reduziert das Risiko für die Beteiligten erheblich.
Bevor jedoch die Entscheidung zur Gründung getroffen wird, ist es wichtig, die damit verbundenen Fragen zu klären. Eine davon sind die Gründungskosten.
Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, müssen Sie nicht nur ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro im Voraus bezahlen, sondern auch weitere Kosten und Gebühren wie die Gewerbeanmeldung, den Handelsregistereintrag und eine notarielle Beurkundung.
Wir werden uns eingehend mit diesen Themen auseinandersetzen, um Unternehmern und Interessierten detaillierte Informationen über die anfallenden Kosten einer GmbH-Gründung zu liefern. Ein fundiertes Verständnis dieser Faktoren ist entscheidend, um eine informierte und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung im Gründungsprozess zu treffen.
Verschiedene Kostenkomponenten und ihre Höhe
Der erste wichtige Block der Anlaufkosten sind die Verwaltungskosten. Dazu gehören:
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrags: Kosten für die Erstellung des Vertrags, entweder durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang des Vertrags, der Komplexität der Regelungen und dem Honorarsatz des beauftragten Notars oder Rechtsanwalts.
- Gewerbeanmeldung: Das Ausfüllen eines Formulars beim Gewerbeamt ist für alle potenziellen Unternehmer obligatorisch. Es kostet je nach Bundesland zwischen 15 und 65 Euro.
- Eintrag ins Handelsregister (ca. 150 Euro): Der Eintrag ist nicht für jede Rechtsform erforderlich. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, können Sie in der Regel darauf verzichten. Aber wenn Sie eine GmbH oder UG sind, haben Sie keine Wahl. Die Höhe der Provision ist unter anderem vom Wert des Unternehmens abhängig.
- Anwalts- und Notargebühren (ca. 250 Euro): Diese fallen in der Regel nur an, wenn eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist, z. B. bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), und sind abhängig vom Wert Ihres Unternehmens. Beispielsweise fallen Kosten für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, für die Prüfung und Anmeldung von Marken und Patenten usw. an. Auch bei der Gründung einer GbR kann es ratsam sein, einen individuellen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
- Steuerberater: Die meisten Unternehmen zahlen vor allem für Jahresabschlüsse und regelmäßige Vorsteuerberechnungen. Die geringsten Kosten für Kapitalgesellschaften fallen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz an.
- Gründungsberatung: Zusätzliche Kosten für die Beratung zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Idee und anderen Gründungsthemen.
- Marken- und/oder Patentanmeldung. Je nachdem, was und wie Sie schützen wollen, können die Gründungskosten zwischen einigen hundert und einigen tausend Euro liegen.
- Zulassungskosten: Nicht alle, aber einige Ideen erfordern einen Nachweis der fachlichen Eignung, z. B.:
- IHK-Prüfung
- Meisterprüfung
- sonstige Branchenzulassungen
- Je nach Vorhaben sind auch Genehmigungen des Gesundheitsamtes, der Baubehörde oder des Gewerbeamtes zu bezahlen.
Verwaltungskosten hängen von der Rechtsform der Organisation ab, z. B.:
- GmbH: Die Gesamtkosten für die Anmeldung einer Gesellschaft und die Eintragung ins Handelsregister können zwischen 600 und 1.400 Euro liegen – je nachdem, ob die Gesellschaft auf der Grundlage eines Musterprotokolls oder eines Gesellschaftsvertrags gegründet wird. In beiden Fällen geht es nicht nur um die Ausarbeitung und Prüfung des Vertrags durch einen Notar, sondern auch um die Genehmigung und die eigentliche Eintragung ins Register.
- UG: Ähnliche Faktoren spielen bei der Gründung einer UG eine Rolle – die Verwaltungskosten für die Gründung liegen bei ungefähr 300 bis 800 Euro.
- Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Beide Rechtsformen bedürfen keiner Eintragung in das Handelsregister und benötigen daher in der Regel auch keinen Notar. Das bedeutet, dass die Gründungskosten in der Regel weniger als 200 Euro betragen. Insbesondere Einzelunternehmer können ihr Unternehmen theoretisch schon für 15 bis 65 Euro anmelden.
Zusätzlich zu den eigentlichen Gründungskosten ist bei einigen Rechtsformen Eigenkapital erforderlich. Für eine GmbH müssen Sie ein Kapital von 25.000 Euro aufbringen. Das Stammkapital ist die Summe der Kapitaleinlagen aller Gesellschafter.
Die Gesellschaft wird erst dann in das Handelsregister eingetragen, wenn die Gesellschafter mindestens die Hälfte ihrer Anteile, also insgesamt 12.500 Euro, eingezahlt haben. Jede Person muss jedoch mindestens ein Viertel ihrer Stammeinlage einzahlen. Das Stammkapital kann auch zur Begleichung aller Kosten verwendet werden.
Zusätzliche Kosten bei der Gründung
Neben den administrativen Gründungskosten, die jeder Unternehmer tragen muss, gibt es weitere Kosten, die schwer zu beziffern sind. Ob sie überhaupt eine Rolle spielen und wie hoch sie sind, hängt stark von Ihrer Gründungsidee ab. Einzelne Bereiche sollten Sie dennoch im Auge behalten:
Maklerkosten
Sie können einen Makler beauftragen, um Immobilien und/oder geeignetes Personal zu finden. Diese Person wird in der Regel auf Provisionsbasis bezahlt.
Büro- und Geschäftsausstattung
Alles, was Sie in der Gründungsphase benötigen, z. B., um Ihre Räumlichkeiten einzurichten und Ihr Unternehmen zu betreiben:
- Kaufpreis oder Mietkaution
- Möbel, Geschirr, Telefone, Lampen usw.
- IT-Kosten, z. B. für die Einrichtung der Telefonanlage, des Netzwerks usw.
- Ausstattung mit Verbrauchsmaterial wie Papier, Druckerpatronen, Stifte, Taschentücher, Servietten, Tuben, Lebensmittel usw.
- Kauf oder Miete von Fahrzeugen, Maschinen
Kosten für ein bestimmtes Produkt
Bei der Geschäftsausstattung sind die Grenzen fließend, denn zu den Anlaufkosten gehören z. B. auch Maschinen und Materialien zur Herstellung Ihres Produkts sowie die Kosten für:
- Produktentwicklung
- Transport und Vertrieb
- Entwurf
Marketingkosten
z. B. für die Einführung und kontinuierliche Werbung für Sie, Ihre Marke, Ihr Produkt und Ihre Eröffnung, sowie für Folgendes:
- Entwicklung von CI, Name, Logo, usw.
- Geschäftsdrucksachen wie Visitenkarten, Briefpapier, usw.
- Werbung (online, offline, Wettbewerbe, Rabattaktionen)
- Gestaltung und Programmierung der Website
- Suche und Abschluss von Kooperationen
Variable Anlaufkosten für Ihre GmbH
Zu diesen Gebühren kommen zusätzlich Kosten für Ausdrucke, Kopien, Porto usw. hinzu. Diese Kosten können einzeln oder mit einer Pauschale für Porto und Telekommunikationsleistungen von 20 Euro pro Verfahren abgerechnet werden.
Da Gründung und Eintragung in das Handelsregister als zwei Verfahren gelten, verdoppelt sich die Pauschale auf 40 Euro. Wenn Ihr Notar bereit ist, auf die Pauschale zu verzichten, können Sie hier Geld sparen, denn bei der Gründung eines Unternehmens fallen in der Regel nur geringe Kosten für Ausdrucke, etwa 0,15 Euro pro Seite, und Briefmarken an.
Allerdings ist nicht jeder Notar bereit, diesen Aufwand für so geringe Beträge zu betreiben. Zusätzliche Kosten können noch entstehen, wenn der Gesellschaftsvertrag zweisprachig abgefasst und beurkundet wird.
Finanzierungsmöglichkeiten
Bei der Gründung einer GmbH stehen verschiedene Finanzierungsoptionen zur Verfügung:
- Eigenkapital: Gesellschafter können Geld als Stammeinlage einbringen, was das Stammkapital der GmbH bildet. Dies stärkt die finanzielle Basis und schafft Vertrauen.
- Fremdkapital: Aufnahme von finanziellen Mitteln von außen, beispielsweise durch Bankdarlehen oder Leasing. Rückzahlungen und Zinsen sind zu berücksichtigen.
- Fördermittel: Staatliche Programme bieten Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften für Gründer. Die Beantragung erfordert detaillierte Pläne und Abstimmung mit Förderkriterien.
- Zuschüsse: finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Dies wird oft von staatlichen Stellen oder privaten Organisationen angeboten, erfordert jedoch häufig genaue Antragsprüfungen.
Die optimale Finanzierungsstruktur hängt von individuellen Gegebenheiten ab. Meist kombinieren Unternehmer verschiedene Optionen, um eine ausgewogene und nachhaltige Kapitalbasis zu schaffen. Eine sorgfältige Analyse und professionelle Beratung sind entscheidend für die Wahl der passenden Finanzierungslösung.
Tipps zur Kostenoptimierung
Die Gründung einer GmbH kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, doch es gibt Strategien zur Kostenoptimierung, die Unternehmern helfen können, finanziell effizient zu agieren:
- Professionelle Beratung nutzen: Investition in rechtliche und steuerliche Beratung kann langfristig Kosten minimieren und Risiken vermeiden.
- Vergleich von Dienstleistern und Anbietern: Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Dienstleister hilft, kostengünstige Lösungen bei gleichbleibender Qualität zu finden.
- Gründungskosten im Geschäftsplan berücksichtigen: Eine genaue Planung der Gründungskosten ermöglicht realistische Budgets und verhindert unnötige Ausgaben.
- Frühzeitige Ressourcenplanung: Eine vorausschauende Planung hilft, Engpässe zu vermeiden und unvorhergesehene Kosten zu reduzieren.
- Digitale Tools und Automatisierung nutzen: Dank moderner Technologien können administrative Prozesse optimieren und dadurch Zeit sowie Kosten sparen.
Diese Tipps unterstützen angehende Unternehmer dabei, die finanzielle Belastung der GmbH-Gründung zu minimieren und Ressourcen effizient einzusetzen. Eine strategische Herangehensweise trägt dazu bei, eine solide finanzielle Basis für das Unternehmen zu schaffen.
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Fazit
Neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro fallen für die Gründerinnen und Gründer weitere Kosten an, wie z. B. der Notargebührenplan, Kosten für Rechtsanwälte und Steuerberater, die Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Die Höhe der Kosten für die Gründung einer GmbH hängt letztlich vom jeweiligen Gründungsvorhaben ab. Dabei spielen die Anzahl der Gründer, die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und die tatsächliche Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft eine entscheidende Rolle.
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