Einzelunternehmen oder GmbH? Das ist für Gründer keine leichte Entscheidung. Beide Rechtsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, steuerliche Aspekte und Unternehmensführung. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Unterschiede und hilft Dir bei der Wahl.
GmbH oder Einzelunternehmen: Definition der beiden Rechtsformen
Die Art des Unternehmens sollte auf Grundlage verschiedener Faktoren ausgewählt werden, darunter Deine Marketingziele, Deine Markenstrategie und die Zeit, die Du bereit bist zu investieren. Wenn Du eine GmbH oder ein Einzelunternehmen in Betracht ziehst, solltest Du vorher wissen, was diese beiden Rechtsformen ausmacht.
Was ist eine GmbH?
GmbH ist die Abkürzung für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den kaufmännischen Rechtsformen und muss daher in das Handelsregister eingetragen werden. Eine GmbH gilt in Deutschland als juristische Person und hat als solche eigene Rechte und Pflichten. Diese Rechtsform gewährleistet zudem eine strikte Trennung von unternehmerischem Handeln und Privatvermögen. Sie ist daher eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Bestehende GmbHs werden in Deutschland durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Menschen, die sich selbstständig machen möchten, werden häufig Einzelunternehmer:innen. Auch Unternehmer, die neben ihrem Hauptberuf ein Gewerbe betreiben, werden als Einzelunternehmer registriert.
Es gibt zwei Arten von selbstständigen Unternehmern:
- Freiberufler - „freie“ Arbeitnehmer
- Gewerbetreibende - alle anderen Unternehmer
Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, ob ein Einzelunternehmer aufgrund der Art seiner Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird.
Haftung bei der GmbH und beim Einzelunternehmen: Ein Vergleich
Die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen und einer GmbH hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftung des Unternehmers. Unternehmer sollten sich jeweils der Besonderheiten der Haftung und der spezifischen Risiken bewusst sein, um eine Entscheidung zu treffen.
Haftung im Einzelunternehmen
Im Einzelunternehmen haftet der Unternehmer persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden oder rechtlichen Auseinandersetzungen sowohl das Geschäfts- als auch das Privatvermögen des Unternehmers zur Begleichung von Forderungen herangezogen werden können. Diese persönliche Haftung stellt ein erhebliches Risiko dar, insbesondere bei größeren Investitionen oder in Branchen mit hohen Haftungsrisiken.
Um diese Risiken zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen zur Absicherung in Betracht gezogen werden, beispielsweise:
- Haftpflichtversicherung: Sie hilft, finanzielle Verluste aus Rechtsstreitigkeiten mit Dritten zu decken.
- Risikomanagement: Durch eine sorgfältige Planung und Risikobewertung können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden.
- Rechtsberatung: Die Beratung durch spezialisierte Anwälte kann helfen, rechtliche Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu verringern.
Haftung in der GmbH
Wenn Du Dich für die Gründung einer GmbH entscheidest, solltest Du wissen, dass deren Mitglieder im Umfang ihrer Kapitalanteile für Verluste des Unternehmens haften. Das bedeutet, dass im Falle einer Verbindlichkeit der GmbH nur das Vermögen der Gesellschaft zur Tilgung verwendet werden kann, während die privaten Vermögenswerte der Aktionäre grundsätzlich geschützt sind. Dies reduziert das persönliche Risiko erheblich. Es ist einer der Vorteile der GmbH, der von Unternehmern sehr geschätzt wird.
Grundlage für die Deckung von Verbindlichkeiten ist das Mindeststammkapital von 25.000 €, das in der Regel einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte des Unternehmens ausmacht. Gläubiger können im Falle einer Insolvenz nur auf dieses Vermögen zugreifen, nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter.
Trotz der beschränkten Haftung gibt es jedoch einige Risiken und Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten:
- Persönliche Haftung in bestimmten Fällen: Bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Handeln oder der Verletzung von gesetzlichen Pflichten, beispielsweise bei der Gründung, können Gesellschafter dennoch persönlich haftbar gemacht werden.
- Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben: Geschäftsführer einer GmbH können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten in Bezug auf Steuerzahlungen oder Sozialversicherungsbeiträge verletzen.
- Haftung für Verbindlichkeiten vor der Gründung: Bei Verbindlichkeiten, die vor der offiziellen Gründung der GmbH entstanden sind, können die Gründer persönlich haften.
GmbH und Einzelunternehmen: Steuerliche Vorteile, Pflichten und Versicherungen
Viele zukünftige Unternehmer interessieren sich dafür, ob GmbH oder Einzelunternehmen mehr Steuern zahlen. Auf diese Frage gibt es jedoch keine klare Antwort, da sie weitgehend von den individuellen Umständen abhängt. Diese werden von mehreren Aspekten charakterisiert, einschließlich der Besteuerung, Genehmigungen, Auflagen, Vorschriften und Versicherungen. Hier ist eine Übersicht:
Besteuerung
- Einzelunternehmen: Die Gewinne werden im Rahmen der Einkommensteuer des Unternehmers versteuert. Der Gewinn wird dem persönlichen Einkommen des Unternehmers zugerechnet und unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz.
- GmbH: Die GmbH ist eine juristische Person und unterliegt somit der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland 15% auf Gewinne, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Genehmigungen und Auflagen
- Einzelunternehmen: Die Genehmigungen hängen stark von der Art der Tätigkeit ab. In vielen Fällen ist keine spezielle Genehmigung erforderlich, aber in bestimmten Branchen wie Gastronomie oder Handwerk können spezifische Genehmigungen notwendig sein.
- GmbH: Die Gründung einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister. Weitere Genehmigungen hängen auch hier von der Art der Tätigkeit ab.
Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes
Sowohl Einzelunternehmen als auch GmbHs müssen die allgemeinen Vorschriften des Handelsrechts und der Gewerbeordnung beachten. Darüber hinaus können die spezifischen Regelungen je nach Bundesland variieren, insbesondere in Bezug auf Gewerbesteuer, Genehmigungen und Auflagen.
Versicherungen und Haftpflicht
- Einzelunternehmen: Einzelunternehmer haften persönlich für ihre Schulden, was bedeutet, dass sie ein höheres Risiko tragen. Es ist daher ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor möglichen Schadensersatzforderungen zu schützen.
- GmbH: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafter in der Regel nicht gefährdet ist. GmbHs sollten jedoch ebenfalls eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich zusätzlich gegen mögliche Ansprüche abzusichern.
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GmbH oder Einzelunternehmen: Gründungskosten
Die Gründungskosten für eine GmbH und ein Einzelunternehmen können sich erheblich unterscheiden, da für diese beiden Unternehmensformen unterschiedliche rechtliche und steuerliche Anforderungen gelten. Hier sind einige wichtige Punkte zu den Gründungskosten:
- GmbH: Wenn Du eine GmbH gründest, musst Du für die notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister bezahlen. Die Gebühren betragen zwischen 600 und 1500 €. Die Gründung einer GmbH erfordert außerdem ein genehmigtes Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden müssen. Du solltest auch bedenken, dass die laufenden Kosten, einschließlich der Buchhaltung und der Erstellung der Jahresabschlüsse, mindestens 1.250 € betragen, zuzüglich etwaiger Steuerberatungskosten.
- Einzelunternehmen: Im Vergleich zur GmbH sind die Gründungskosten für die Eintragung eines Einzelunternehmens mit nur 20 bis 60 € deutlich geringer. Es ist kein Mindestkapital erforderlich. Dies ermöglicht eine flexiblere Unternehmensgründung. Auch die laufenden Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung sind in der Regel geringer als bei einer GmbH.
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Finanzierungsmöglichkeiten: Vorteile der GmbH gegenüber Einzelunternehmen
Die Finanzierungsmöglichkeiten für GmbHs und Einzelunternehmen unterscheiden sich in mehreren Aspekten. Unten findest Du einen Vergleich:
Finanzierungsmöglichkeiten für Einzelunternehmen
- Eigenkapital: Einzelunternehmer finanzieren ihr Unternehmen oft aus eigenen Ersparnissen oder durch private Darlehen.
- Bankkredite: Einzelunternehmer können Kredite bei Banken beantragen, müssen jedoch oft persönlich dafür haften, was das Risiko erhöht.
- Mikrokredite: Es gibt spezielle Programme für Einzelunternehmer, die kleinere Kredite anbieten, oft mit weniger strengen Anforderungen.
- Crowdfunding: Einzelunternehmer können über Plattformen wie Kickstarter oder Indiegogo Kapital von der Öffentlichkeit sammeln.
- Fördermittel: Auch Einzelunternehmer haben Zugang zu bestimmten Fördermitteln; diese sind jedoch oft begrenzter als für GmbHs.
Vorteile der GmbH in Bezug auf die Finanzierung:
- Haftungsbeschränkung: Gesellschafter einer GmbH haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies kann die Finanzierung erleichtern, da das Risiko für Investoren und Kreditgeber geringer ist.
- Kapitalbeschaffung: GmbHs können durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder durch die Ausgabe von Geschäftsanteilen leichter Kapital beschaffen. Dies ist für Einzelunternehmen nicht möglich.
- Kreditwürdigkeit: GmbHs genießen oft eine höhere Kreditwürdigkeit, da sie als juristische Personen gelten. Banken und Investoren sehen GmbHs oft als stabiler und professioneller an.
- Fördermittel und Zuschüsse: GmbHs haben häufig Zugang zu speziellen Förderprogrammen und Zuschüssen, die Einzelunternehmen nicht zur Verfügung stehen.
- Bessere Möglichkeiten zur Beteiligungsfinanzierung: GmbHs können Investoren an Bord holen, die an einer Beteiligung interessiert sind, was die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert.
Verwaltung und Buchführung bei der GmbH und beim Einzelunternehmen
GmbHs müssen doppelt Buch führen und einen detaillierten Jahresabschluss veröffentlichen, was die Transparenz erhöht, jedoch auch Kosten und Aufwand steigert. Überschreiten Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen bestimmte Kriterien - eine Bilanzsumme von 6.000.000 Euro, einen Umsatz von 12.000.000 Euro und höchstens 50 Mitarbeitende -, sind sie verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Diese Regelung gilt gemäß § 316 Abs. 2 HGB für verschiedene Gesellschaftsformen und auch für Konzernabschlüsse.
Einzelunternehmer haben einfachere Vorschriften: Bei einem Umsatz bis 600.000 Euro und einem Gewinn bis 60.000 Euro genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung; es bestehen keine Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Übersteigt der Gewinn 60.000 €, können zusätzliche buchhalterische Pflichten anfallen, die je nach Situation variieren.
Einzelunternehmen vs. GmbH: Flexibilität und Entscheidungsfindung
Die Flexibilität im Einzelunternehmen zeigt sich in der Fähigkeit, schnelle Entscheidungen zu treffen und sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen.
Flexibilität im Einzelunternehmen
Einzelunternehmer können ohne langwierige Abstimmungsprozesse agieren. Dies ermöglicht es ihnen, schnell auf neue Chancen oder Herausforderungen zu reagieren, was besonders in dynamischen Märkten von Vorteil ist.
Einzelunternehmen können ihre Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsstrategien rasch anpassen, um auf Kundenfeedback oder Markttrends zu reagieren. Diese Anpassungsfähigkeit ist entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen.
Flexibilität in der GmbH
In einer GmbH erfolgt die Entscheidungsfindung durch den Gesellschafterkreis, was oft zu längeren Abstimmungsprozessen führt. Die Gesellschafter müssen sich auf gemeinsame Strategien und Maßnahmen einigen, was die Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung im Vergleich zu einem Einzelunternehmen einschränken kann.
Die Bestimmungen für die Beschlussfassung sind im GmbH-Gesetz und im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Beschlüsse können in der Regel in einer Versammlung gefasst werden, müssen jedoch auch schriftlich festgehalten werden.
Einzelunternehmen oder GmbH: Image und Glaubwürdigkeit
Ein Einzelunternehmen hat oft ein persönlicheres Image, da der Inhaber direkt mit den Kunden interagiert. Dies kann Vertrauen schaffen, insbesondere in lokalen Märkten. Eine GmbH hingegen wird häufig als professioneller und stabiler wahrgenommen, was ihr eine höhere Glaubwürdigkeit verleiht, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit größeren Geschäftspartnern und in größeren Branchen. Die Wahl der Unternehmensform hängt somit auch von der Zielgruppe, dem Geschäftsfeld und den langfristigen Zielen ab.
Aufbau von Einzelunternehmen und GmbH: Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Natürlich gibt es auch bei der Gründung eines Einzelunternehmens und einer GmbH Unterschiede.
Gründung eines Einzelunternehmens
Um in Deutschland ein Einzelunternehmen anzumelden, musst Du nur Folgendes tun:
- Besuche das zuständige Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde. Dort musst Du ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Du benötigst hierfür in der Regel folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis über Qualifikationen (z. B. Meisterbrief, wenn erforderlich)
- eventuell eine Genehmigung, wenn Du ein reglementiertes Gewerbe betreiben möchtest
Das Gewerbeamt informiert daraufhin das Finanzamt, das Handelsregister, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Gründung einer GmbH
Das Verfahren zur Gründung einer GmbH in Deutschland besteht aus folgenden Schritten:
- Identifizierung der Eigentümer (Gesellschafter)
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags
- Sammlung des Stammkapitals (mindestens 25.000 €)
- Einholung einer notariellen Bescheinigung
- Einreichung eines notariellen Antrags beim Handelsregistergericht zum Abschluss des Eintragungsverfahrens
Der Antrag wird dann vom Registergericht geprüft. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen, was allen zuständigen Registerbehörden mitgeteilt werden muss.
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Die Umwandlung in eine GmbH ist möglich. Sie erfolgt in der Regel durch die Gründung einer GmbH und die anschließende Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens auf die GmbH. Dabei sind bestimmte rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit die Umwandlung reibungslos abläuft.
Tipps für die Wahl von Einzelunternehmen oder GmbH
Die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine wichtige und oft schwierige Entscheidung. Hier sind einige Tipps, die Dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen:
- Entscheide, wie viel Haftung Du zu übernehmen bereit bist.
- Achte auf Gründungskosten und -aufwand.
- Untersuche die steuerlichen Aspekte beider Rechtsformen.
- Bewerte Deine Finanzierungsmöglichkeiten.
- Denke darüber nach, wie wichtig Dein Image und Deine Glaubwürdigkeit für Dich sind und wie sich die beiden Rechtsformen jeweils auf diese Aspekte auswirken können.
- Informiere Dich, wie die Verwaltung und Buchhaltung durchgeführt werden.
- Überlege, wie Du Dein Unternehmen in Zukunft entwickeln möchtest.
Wie Du sehen kannst, hängt die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von vielen Faktoren ab. Daher kann es hilfreich sein, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Vor- und Nachteile in Deinem speziellen Fall zu beurteilen.
FAQ
Benötigt man einen Partner, um eine GmbH zu gründen?
Wie viele Personen an einer GmbH beteiligt sind, ist aus rechtlicher Sicht unerheblich. Man kann eine GmbH daher alleine oder mit Partnern gründen.
Wie wirkt sich die Wahl der Rechtsform auf die Zusammenarbeit mit Investoren aus?
Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens hat erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Investoren. Zu den Aspekten, die bei der Auswahl wichtig sind, gehören:
- Haftung
- Kapitalbeschaffung
- Mitspracherechte
- steuerliche Aspekte
- Transparenz und Reporting
- Exit-Strategien
- Flexibilität
Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten einer GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen?
Die laufenden Betriebskosten einer GmbH können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Als Faustregel gilt: Bei einer GmbH sind die laufenden Kosten circa 30% höher als bei Einzelunternehmen.
Kann ein Einzelunternehmen Mitarbeiter beschäftigen?
Ja, ein Einzelunternehmen kann Mitarbeiter beschäftigen. Ein Einzelunternehmen ist eine deutsche Unternehmensform, die von einer einzelnen Person geführt wird. Der Inhaber des Einzelunternehmens kann jedoch Angestellte einstellen, um verschiedene Aufgaben zu übernehmen. Es gibt jedoch einige rechtliche und steuerliche Aspekte, die dabei beachtet werden müssen.
Welche Branchen bevorzugen in der Regel eine GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen?
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird in bestimmten Branchen bevorzugt, insbesondere wenn die Haftungsrisiken, der Kapitalbedarf und die Unternehmensstruktur in dieser Branche eine große Rolle spielen. Hier sind einige Branchen, die in der Regel die Unternehmensform der GmbH bevorzugen:
- Handel und E-Commerce
- Dienstleistungssektor
- Bau- und Immobilienbranche
- Gastronomie
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