Vermögenswirksame Leistungen sind Extra-Zahlungen Deines/Deiner Arbeitgeber:in, die direkt für Deinen Vermögensaufbau genutzt werden. Hier erfährst Du, wer Anspruch hat, welche Förderung 2025 möglich ist und wie Du Deinen VWL-Vertrag optimal nutzt, um mehr aus Deinem Geld zu machen.

Inhalt

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL, sind zusätzliche Zahlungen Deines/Deiner Arbeitgeber:in, die direkt in Deinen Vermögensaufbau fließen. Statt das Geld als Gehalt zu erhalten, wird es in einen von Dir gewählten Sparvertrag eingezahlt. Damit unterstützt Dich Dein:e Arbeitgeber:in beim langfristigen Sparen – ein echter Bonus für alle, die ihr Geld clever anlegen möchten.

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Es legt fest, welche Anlageformen gefördert werden dürfen, wie hoch die Förderung ausfallen kann und unter welchen Bedingungen Du Anspruch auf staatliche Zuschüsse hast.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Grundsätzlich können fast alle, die in Deutschland arbeiten, VWL erhalten. Dazu zählen Arbeitnehmende, Auszubildende, Beamt:innen sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Auch Minijobber:innen können profitieren, wenn der/die Arbeitgeber:in freiwillig VWL zahlt. Ob und in welcher Höhe Du Anspruch hast, erkennst Du oft schon an Deiner Gehaltsabrechnung oder im jeweiligen Arbeits- bzw. Tarifvertrag.

Der Zweck der vermögenswirksamen Leistungen ist klar: Sie sollen Dir helfen, langfristig Vermögen aufzubauen. So kannst Du auch mit kleinen Beträgen über die Jahre ein solides finanzielles Polster schaffen, das sich zum Beispiel für den Immobilienkauf, die Altersvorsorge oder größere Wünsche nutzen lässt.

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Müssen Arbeitgeber:innen vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Kurz gesagt: Nein – es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber:innen, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Trotzdem kann sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Deinem Arbeitsvertrag ein Anspruch ergeben. In vielen Branchen – etwa im öffentlichen Dienst, im Handwerk oder in der Metall- und Elektroindustrie – sind VWL-Zahlungen verbindlich geregelt und gehören ganz selbstverständlich zum Gehaltspaket.

Wenn Du Deinen Einkommensteuerbescheid der letzten Jahre prüfst, erkennst Du übrigens leicht, ob Du bereits staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage genutzt hast oder ob noch Potenzial besteht. Auch wenn Dein Arbeitgeber keine VWL vorsieht, kannst Du dabei aktiv werden: Nach § 11 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes hast Du das Recht, einen Teil Deines Gehalts vermögenswirksam anlegen zu lassen.

Das bedeutet, dass Dein:e Arbeitgeber:in den von Dir gewünschten Betrag aus Deinem Nettolohn direkt an Deinen VWL-Anbieter überweist. So kannst Du auch ohne Arbeitgeberzuschuss von der staatlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage profitieren und Deinen Vermögensaufbau eigenständig gestalten.

So prüfst Du, ob Du Anspruch hast:

  1. Lies in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nach, ob VWL vereinbart sind.
  2. Frage in der Personal- oder Lohnbuchhaltung nach, ob eine Beteiligung möglich ist.
  3. Erkundige Dich, ob Dein Arbeitgeber freiwillige Zuschüsse anbietet.

Hier ein formeller Mustertext für Deine Anfrage an HR oder Payroll:

Betreff: Einrichtung eines VWL-Vertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen und habe hierzu einen VWL-Vertrag bei [Anbieter] abgeschlossen.

Bitte überweisen Sie ab dem [Monat/Jahr] monatlich [Betrag in €] auf das im Vertrag angegebene Konto.
Die entsprechende VWL-Bescheinigung des Anbieters liegt diesem Schreiben bei.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlen Arbeitgeber:innen? Der Mythos der 40 € erklärt

Der oft zitierte Betrag von 40 € im Monat ist kein gesetzlicher Standard, sondern ein Richtwert aus der Praxis. In Wirklichkeit unterscheiden sich die Zahlungen je nach Branche, Tarifvertrag und Unternehmenspolitik – und zwischen den Beschäftigten – deutlich. Zwischen 6 und 40 € pro Monat sind zwar üblich, manche Arbeitgeber:innen zahlen aber auch mehr, vor allem in größeren Betrieben oder im öffentlichen Dienst.

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es dabei nicht. Arbeitgeber:innen dürfen also freiwillig höhere Beträge leisten, wenn sie ihre Mitarbeitenden besonders unterstützen möchten. In tarifgebundenen Branchen wie Metall, Chemie oder öffentlichem Dienst sind feste Zuschüsse für vermögenswirksame Leistungen im Vertrag geregelt und werden automatisch gezahlt.

Falls Dein:e Arbeitgeber:in keine oder nur geringe VWL-Zahlungen anbietet, kannst Du diese auch selbst aufstocken. Das funktioniert ganz einfach, indem Du zusätzlich einen Teil Deines Nettogehalts in denselben VWL-Vertrag einzahlst. So erreichst Du den maximal förderfähigen Betrag und sicherst Dir die volle Arbeitnehmersparzulage.

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Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen: Einkommensgrenzen und Fördersätze

Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung, die Deine vermögenswirksamen Leistungen noch attraktiver macht. Wenn Dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhältst Du jedes Jahr einen Zuschuss vom Staat, der Deinem förderfähigen VWL-Vertrag automatisch gutgeschrieben wird.

Seit dem Sparjahr 2024 gelten deutlich höhere Einkommensgrenzen. Das bedeutet: Viel mehr Menschen haben Anspruch auf die Förderung, die sie erstmals mit der Steuererklärung im Jahr 2025 beantragen können. Für Singles gilt eine Grenze von 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei verheirateten oder eingetragenen Partner:innen sind es 80.000 €.

Als Einzelperson kannst Du eine von zwei Förderungen für Deine vermögenswirksamen Leistungen erhalten:

  • bis zu 80 € Zuschuss für das Fondssparen (20 % auf höchstens 400 € jährlich)
  • bis zu 43 € Zuschuss für einen Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung (9 % auf höchstens 470 € jährlich)

Die Förderungen können nicht gleichzeitig für dieselben VWL-Beiträge in Anspruch genommen werden. Die theoretische Gesamtsumme von 123 € erreichst Du also nur, wenn Du zwei getrennte Verträge besparst. Hierfür kannst Du beispielsweise VWL-Zahlungen in einen Fondsvertrag und zusätzliche eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag leisten.

Wenn Du einen Bausparvertrag nutzt und zusätzlich eigene Beiträge einzahlst, kannst Du oft auch die Wohnungsbauprämie (WoP) beantragen. Sie ist eine zusätzliche staatliche Förderung, allerdings mit niedrigeren Einkommensgrenzen.

Den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage musst Du nicht separat stellen: Dein Anbieter übermittelt alle relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung. Du beantragst die Förderung einfach über Deine Einkommensteuererklärung, und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Jahr 2023 kannst Du die Zulage beispielsweise noch bis 31. Dezember 2027 beantragen.

Förderung und Einkommensgrenzen (Stand 2025)

Die folgende Übersicht zeigt, welche Anlageformen durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden und bis zu welchen Einkommensgrenzen Du Anspruch auf staatliche Unterstützung hast. So siehst Du auf einen Blick, welche Option für Dich infrage kommt.

AnlageformFördersatzHöchstbetrag (p. a.)Einkommens-
grenze (zvE)
Besonderheiten
Fonds-/ETF-Sparplan20 %400 €40.000 € / 80.000 €hohe Renditechancen
Bausparvertrag9 %470 €40.000 € / 80.000 €mit Wohnungsbauprämie kombinierbar
Baukredittilgung9 %470 €40.000 € / 80.000 €direkte Zinsersparnis

Wo sollte man vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Wenn Dein:e Arbeitgeber:in vermögenswirksame Leistungen zahlt, kannst Du selbst entscheiden, wo das Geld angelegt wird. Dieser Schritt ist entscheidend, denn die richtige Wahl bestimmt, wie sich Dein Vermögen über die Jahre entwickelt. Grundsätzlich gibt es vier Anlageformen, die sich in Rendite, Risiko und Flexibilität unterscheiden.

ETF- oder Fondssparplan

Diese Variante ist ideal, wenn Du langfristig denkst. Dein Geld wird dabei in Investmentfonds oder ETFs investiert, die an den Kapitalmärkten wachsen können. So erzielst Du potenziell hohe Renditen, musst aber Kursschwankungen in Kauf nehmen.

Bausparvertrag

Hier steht Sicherheit im Vordergrund. Du sparst über mehrere Jahre Guthaben an und sicherst Dir feste Konditionen für ein späteres Darlehen. Diese Variante ist ideal, wenn Du eine Immobilie kaufen oder modernisieren möchtest. 

Banksparplan

Er ist die sicherste, aber auch renditeschwächste Option. Dein Geld wird fest verzinst, bleibt verfügbar und unterliegt kaum Schwankungen. Eine Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage gibt es hier allerdings nicht.

Baukredittilgung

Wenn Du bereits eine Immobilie finanzierst, kannst Du Deine VL direkt zur Sondertilgung Deines Darlehens nutzen. Der Vorteil: Du sparst Zinsen und erhältst zusätzlich die staatliche Förderung – ganz ohne Anlagerisiko.

Vergleich der Anlageformen

Die folgende Übersicht zeigt Dir, wie sich die wichtigsten VWL-Anlageformen in Rendite, Risiko, Förderung und Liquidität unterscheiden. So findest Du schnell heraus, welche Anlageform am besten zu Deinen Zielen passt.

AnlageformRenditeRisikoFörderungLiquiditätGeeignet für
Fonds-/ETF-Sparplanhochmittel bis hochJamittellangfristige Anleger:innen
BausparvertragmittelniedrigJageringSparer:innen mit Immobilienziel
Banksparplanniedrigsehr niedrigNeinhochkonservative Anleger:innen
BaukredittilgungmittelniedrigJahoch (da sofortige Entschuldung)Immobilienbesitzer:innen

Wenn Du Rendite suchst und Zeit mitbringst, sind Fonds oder ETFs die beste Wahl. Wenn Dir hingegen Sicherheit wichtiger ist, passt ein Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung besser. Entscheidend ist, dass Deine Anlage zu Deinen Zielen und Deinem Risikoprofil passt.

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Schritt für Schritt: So schließt Du einen VWL-Vertrag ab

Einen VWL-Vertrag abzuschließen, ist einfacher, als viele denken. Mit diesen fünf Schritten richtest Du Deine vermögenswirksamen Leistungen optimal ein.

1. Anlageform wählen: Überlege zuerst, ob Rendite oder Sicherheit Dir wichtiger ist. Entscheide Dich anschließend für einen ETF-/Fondssparplan, Bausparvertrag, Banksparplan oder eine Baukredittilgung.

2. Vertrag bei einem Anbieter eröffnen: Viele Banken, Fondsgesellschaften oder Bausparkassen bieten inzwischen digitale VWL-Verträge an, die Du in wenigen Minuten online eröffnen kannst.

3. VL-Bescheinigung an den/die Arbeitgeber:in weiterleiten: Nach dem Abschluss erhältst Du eine Bescheinigung. Sende sie an HR oder die Lohnbuchhaltung, damit die Zahlungen korrekt eingerichtet werden.

4. Erste Zahlung prüfen und Laufzeit notieren: Kontrolliere auf Deiner Gehaltsabrechnung, ob die VL verbucht wurden, und merke Dir den Startmonat der Laufzeit.

5. Nach der Sperrfrist neuen Vertrag starten: Nach etwa sechs Jahren Einzahlung plus einem Ruhejahr ist der Vertrag regulär beendet. Starte rechtzeitig den nächsten Vertrag, damit Dein Vermögen ohne Unterbrechung weiterwächst.

Laufzeit, Sperrfrist und Verfügbarkeit vermögenswirksamer Leistungen: So bleibst Du flexibel

Ein VWL-Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre. Während der ersten sechs Jahre überweist Dein:e Arbeitgeber:in monatlich die vermögenswirksamen Leistungen an den Anbieter, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Hiervon ausgenommen sind Bausparverträge, bei denen es kein Ruhejahr gibt und die Auszahlung von der Zuteilungsreife abhängt.

Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung erfolgt. Sie soll sicherstellen, dass Du die Arbeitnehmersparzulage nur erhältst, wenn Du langfristig sparst.
Grundsätzlich kannst Du zwar jederzeit auf Dein Guthaben zugreifen, verlierst dann aber die staatliche Förderung.

Eine Ausnahme gilt bei bestimmten Lebensereignissen, den sogenannten „unschädlichen Verfügungen“ nach § 4 Abs. 4 5. VermBG. Dazu zählen beispielsweise Heirat, Arbeitslosigkeit, Beginn einer selbstständigen Tätigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

Je nach Anlageform gibt es bei der Laufzeit Unterschiede:

  • Fonds- oder ETF-Sparpläne laufen meist automatisch weiter, wenn Du keine Änderung vornimmst.
  • Bausparverträge kannst Du nach Ablauf zur Immobilienfinanzierung nutzen oder Dir das Guthaben auszahlen lassen.
  • Baukredittilgungen enden automatisch, sobald der Kreditanteil vollständig getilgt ist.

Wenn sich Deine Lebenssituation ändert, kannst Du jederzeit den Anbieter oder die Anlageform wechseln. Wichtig ist nur, dass Du bei einem neuen Vertrag rechtzeitig wieder die VWL-Bescheinigung einreichst.

Steuern und Sozialabgaben bei vermögenswirksamen Leistungen: Das sollten Arbeitnehmer:innen wissen

Vermögenswirksame Leistungen sind zwar eine attraktive Zusatzleistung, aber steuerlich gelten sie als Teil des Arbeitslohns. Das bedeutet: Sie sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der/die Arbeitgeber:in führt die entsprechenden Abgaben direkt mit ab. Auf Deiner Gehaltsabrechnung findest Du die VWL daher meist als eigenen Posten. 

Während der Vertragslaufzeit werden die VWL wie Dein Gehalt versteuert. Es gibt keinen speziellen Steuerfreibetrag für die Einzahlung selbst. Die staatliche Förderung an sich – also die Arbeitnehmersparzulage – ist steuerfrei, solange Du die Sperrfrist einhältst.

Wie beim normalen Lohn fallen außerdem Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Nur die Kapitalerträge, also das, was Dein Geld erwirtschaftet, bleiben nach der Auszahlung sozialversicherungsfrei. 

Steuern auf Kapitalerträge

Wenn Dein VWL-Vertrag Rendite bringt – etwa durch Fonds oder ETFs – unterliegen die Gewinne der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dasselbe gilt für mögliche Zinsen.

Um die Steuerlast zu mindern, kannst Du bei Deiner Bank oder Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag einreichen. So werden Kapitalerträge bis zu Deinem Sparerpauschbetrag von aktuell 1000 € bei Einzelpersonen oder 2000 € bei verheirateten und eingetragenen Partner:innen steuerfrei gestellt.

Betriebliche Altersvorsorge und VWL

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich auch in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt werden. In diesem Fall gelten besondere steuerliche Regeln. Dabei werden die VWL direkt aus Deinem Bruttogehalt umgewandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung. Dadurch sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen, und Du zahlst weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Allerdings sind die Auszahlungen im Rentenalter dann steuer- und beitragspflichtig, weil sie als nachgelagert besteuertes Einkommen gelten. Ob sich das lohnt, hängt von Deiner individuellen Steuerklasse und Deinem geplanten Renteneintritt ab. Viele nutzen die Kombination aus VWL und bAV jedoch, um steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.

Sonderfälle: Vermögenswirksame Leistungen für Minijob, Azubis, Beamte und öffentlicher Dienst

Auch wer nicht in einem klassischen Angestelltenverhältnis arbeitet, kann von vermögenswirksamen Leistungen profitieren. Die Regeln unterscheiden sich jedoch je nach Beschäftigungsart leicht.

Auszubildende

Für Auszubildende sind vermögenswirksame Leistungen ein idealer Einstieg in den Vermögensaufbau. Da ihr Einkommen meist unter den Fördergrenzen liegt, besteht fast immer Anspruch auf die staatliche Förderung.

Viele Arbeitgeber:innen zahlen automatisch einen Zuschuss, der meist zwischen 6,65 € und 13,29 € pro Monat liegt. Azubis erhalten häufig etwas weniger als ausgelernte Kolleg:innen, profitieren aber von denselben Vorteilen und können früh ein solides Startkapital aufbauen.

Beamt:innen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst sind die VWL tariflich geregelt. Beamt:innen erhalten meist 6,65 €, Anwärter:innen bis zu 13,29 € pro Monat. Die Zahlungen laufen automatisch über die Bezügestelle, Du musst also nur Deinen VWL-Vertrag angeben.

Minijob

Auch Minijobber:innen können vermögenswirksame Leistungen erhalten, wenn der/die Arbeitgeber:in sie freiwillig zahlt. Dann werden sie anteilig der geleisteten Arbeitsstunden gewährt, wobei die monatliche Verdienstgrenze von 556 € nicht überschritten werden darf. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis und ein eigener VWL-Vertrag. 

Vermögenswirksame Leistungen Praxisbeispiele: So viel kommt nach sieben Jahren heraus

Wie viel Du mit vermögenswirksamen Leistungen aufbauen kannst, hängt von Einkommen, Anlageform und Förderung ab. Die folgenden Beispiele zeigen typische Szenarien. Sie dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Anlageberatung.

Beispiel 1: ETF-Sparplan mit Förderung 

Nehmen wir an, Dein:e Arbeitgeber:in zahlt 40 € monatlich in einen ETF-Sparplan. Da Dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze von 40.000 € liegt, nutzt Du auch die 20 % Arbeitnehmersparzulage auf 400 € jährlich. Nach sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr ergibt sich bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 % pro Jahr ein Endbetrag von etwa 3.800 bis 4.100 €.

Beispiel 2: Bausparvertrag ohne Förderung 

Nehmen wir nun an, Dein Einkommen liegt über der Fördergrenze und Du erhältst von Deinem/Deiner Arbeitgeber:in 30 € monatlich für Deinen Bausparvertrag. Auch ohne Sparzulage baust Du im selben Zeitraum durch feste Zinsen und mögliche Darlehenskonditionen ein sicheres Guthaben von rund 2.500 bis 2.700 € auf. Dies ist ideal, wenn Dir Planbarkeit wichtiger ist als Rendite.

Beispiel 3: Baukredittilgung 

Verwendest Du VWL in Höhe von 470 € jährlich hingegen zur Sondertilgung eines Baukredits, sparst Du über sieben Jahre etwa 300 bis 400 € Zinsen – abhängig von Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsstruktur.

Liegt Dein Einkommen unterhalb der Fördergrenze, erhältst Du zusätzlich die 9 % Arbeitnehmersparzulage – so wirkt Deine Tilgung gleich doppelt.

FAQ 

Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?

Du musst keinen offiziellen Antrag stellen, denn er läuft über Deine:n Arbeitgeber:in. Reiche einfach die VWL-Bescheinigung Deines Anbieters ein, und die Zahlungen starten automatisch. Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du später über Deine Steuererklärung.

Wann werden vermögenswirksame Leistungen gezahlt?

Die Zahlungen erfolgen monatlich mit Deinem Gehalt. Dein:e Arbeitgeber:in überweist den Betrag dabei direkt an den Anbieter Deines VWL-Vertrags. Du musst Dich also um nichts weiter kümmern.

Wann kann man sich vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?

Du kannst Dir Dein Guthaben jederzeit auszahlen lassen, verlierst aber die staatliche Förderung, sofern die Sperrfrist noch läuft. Nur in bestimmten Fällen – etwa Heirat, Arbeitslosigkeit oder Beginn einer Selbstständigkeit – bleibt sie auch dann erhalten.

Wann lohnen sich vermögenswirksame Leistungen wirklich?

Immer dann, wenn Du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast oder Dein:e Arbeitgeber:in freiwillig VWL zahlt. In Kombination mit einem passenden Sparplan ist der Effekt besonders stark. Vermögenswirksame Leistungen haben kaum Nachteile, solange Du die richtige Anlageform wählst und die Sperrfrist einhältst.

Was passiert mit vermögenswirksamen Leistungen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Der Vertrag bleibt bestehen, nur die Zahlungen des/der Arbeitgeber:in enden. Du kannst ihn mit eigenen Beiträgen weiterführen oder pausieren. Die Förderung für bereits gezahlte Jahre bleibt erhalten.

Was bringt mir eine vermögenswirksame Leistung konkret?

Du profitierst doppelt: durch Zuschüsse von Arbeitgeber:in und – wenn Dein Einkommen unter der Fördergrenze liegt – auch vom Staat. So entsteht über die Jahre ein zusätzliches Vermögen, ohne dass Du viel dafür tun musst.

Was haben Arbeitgeber:innen von vermögenswirksamen Leistungen?

VWL sind ein einfacher Benefit, um Mitarbeitende bei minimalem Verwaltungsaufwand zu motivieren und langfristig zu binden.

Welche vermögenswirksame Leistung ist die beste?

Das hängt von Deinen Zielen ab: ETFs für Rendite, Bausparen für Sicherheit oder eine Tilgung für Zinsvorteile. Eine „beste“ Lösung gibt es nicht – nur die, die am besten zu Dir passt.

Wer bekommt bei Krankengeld vermögenswirksame Leistungen?

Während des Krankengeldbezugs ruht die Zahlung in der Regel. Du kannst Deinen Vertrag aber privat weiter besparen und die Förderung über Deine Steuererklärung beantragen.

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