Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeitende zu motivieren, zu binden und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen. Hier erfährst Du, welche Zuschüsse 2025 steuerfrei sind und wie Du sie optimal nutzt.

Inhalt

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse – Was steckt dahinter?

Mehr Netto für Dein Team, ohne mehr Bruttokosten für Dein Unternehmen? Genau das ermöglichen steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Sie sind eine einfache und effektive Möglichkeit, Mitarbeitende steuer- und sozialabgabenfrei zu unterstützen.

Im Unterschied zu einer Gehaltserhöhung ist ein Arbeitgeberzuschuss steuerfrei und senkt Deine Abgaben somit deutlich. Die Grundlage bildet § 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort sind viele der steuerfreien Leistungen, beispielsweise Essens-, Mobilitäts- oder Weiterbildungszuschüsse, aufgeführt.

Damit ein Zuschuss wirklich steuerfrei bleibt, muss er einem konkreten Zweck dienen, zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und korrekt dokumentiert sein, am besten direkt in der Lohnabrechnung.

Mit Arbeitgeberzuschüssen kannst Du Dein Team motivieren und Deine Abgaben senken. Außerdem trittst Du als moderne:r, wertschätzende:r Arbeitgeber:in auf, was Deine Attraktivität für andere Arbeitnehmer:innen erhöht.

Überblick über wichtige steuerfreie Zuschüsse für KMU

Steuerfreie Zuschüsse entlasten Mitarbeitende im Alltag. Außerdem helfen sie Unternehmen, Kosten zu sparen und die Motivation der Angestellten zu steigern. Sie lohnen sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Folgende Zuschüsse sollte man kennen:

  • Inflationsausgleichsprämie (bis Ende 2024). Diese Prämie beruhte auf § 3 Nr. 11c EStG. Demnach durften jedem Mitarbeitenden bis zu 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt werden. Sie musste freiwillig erfolgen und war nur bis 31. Dezember 2024 möglich. Somit war sie ideal als Sonderzahlung oder Dank für den Einsatz in schwierigen Zeiten.
  • Sachbezug (50 Euro pro Monat). Du darfst jedem Mitarbeitenden monatlich 50 Euro steuerfrei als Sachleistung zur Verfügung stellen. Beispiele sind Gutscheine, Tankkarten oder digitale Benefits. Geldleistungen sind hierbei nicht erlaubt, und die Grenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden. Ansonsten muss der gesamte Betrag versteuert werden.
  • Fahrtkostenzuschuss und Jobticket. Falls Du als Arbeitgeber:in die Fahrtkosten zur Arbeit anteilig oder ganz übernimmst, ist dies steuerfrei. Auch das Jobticket oder Deutschlandticket zählen dazu. Für das Deutschlandticket gelten vereinfachte Regeln: Wenn Du es zusätzlich zum Gehalt stellst, ist es komplett steuerfrei.
  • Kinderbetreuungskosten. Wenn Du Deine Mitarbeitenden bei Kita- oder Krippenkosten unterstützt, bleibt das steuerfrei – solange die Zahlung zusätzlich zum Lohn erfolgt und die Betreuung nachgewiesen ist. Diese Regelung gilt nur für nicht schulpflichtige Kinder.
  • Essenszuschuss. Auch Essen lässt sich bezuschussen: Bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag kannst Du steuerfrei beisteuern, etwa über eine Essenskarte oder App. Die tatsächliche Ausgestaltung spielt steuerlich keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Höchstgrenzen eingehalten werden.
  • Jobrad / E-Bike-Leasing. Du kannst Mitarbeitenden ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung stellen. Wird es zusätzlich zum Gehalt gestellt, ist es steuerfrei. Alternativ ist hierfür auch eine Gehaltsumwandlung möglich – dann gelten pauschale Bewertungsregeln.
  • Internetzuschuss. Du kannst bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei für die private Internetnutzung zahlen. Voraussetzung ist, dass der/die Mitarbeitende tatsächlich Internetkosten hat und dass diese nicht unter der Höhe des Zuschusses liegen.
  • Gesundheitsförderung. Maßnahmen wie die Rückenschule, Anti-Stress-Coachings oder zertifizierte Präventionskurse kannst Du mit bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei bezuschussen. Die Kurse müssen offiziell anerkannt sein, beispielsweise von den Krankenkassen oder der ZPP.

Viele dieser Zuschüsse lassen sich miteinander kombinieren. Dabei solltest Du im Lohnbüro jedoch die jeweiligen Voraussetzungen beachten. Achte unbedingt darauf, dass jeder Zuschuss zweckgebunden ist, zusätzlich zum Gehalt gewährt und korrekt dokumentiert wird. Nur so bleiben die Vorteile steuerfrei – und Du ersparst Dir böse Überraschungen bei der Lohnsteuerprüfung.

Steuerfreie Zuschüsse für Weiterbildung und Qualifikation

Gute Fachkräfte zu finden, ist schwer. Sie zu halten, ist aber oft noch schwieriger. Ein klarer Vorteil für KMU sind die steuerfreien Zuschüsse für Weiterbildung und Qualifikation. Damit unterstützt Du Deine Mitarbeitenden bei ihrem beruflichen Wachstum und kannst die Kosten gleichzeitig steuerlich optimieren. 

Weiterbildungen stärken das Know-how, binden Mitarbeitende und sind nach § 3 Nr. 19 EStG oft steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der/die Arbeitgeber:in zahlt.

Im Gegensatz zu klassischen Gehaltserhöhungen verursachen diese Zuschüsse keine zusätzlichen Lohnnebenkosten. Gleichzeitig zeigst Du, dass Dir die Entwicklung Deiner Mitarbeitenden wichtig ist. Das ist ein echter Pluspunkt im Wettbewerb um Talente.

Welche Maßnahmen förderfähig sind

Nicht jede Maßnahme zählt automatisch zu den steuerfreien Weiterbildungen. Damit die Steuerfreiheit greift, muss ein beruflicher Bezug bestehen. Förderfähig sind unter anderem:

  • Fachseminare und Schulungen, beispielsweise für Marketing, Vertrieb oder IT
  • Zertifikatslehrgänge wie IHK-Abschlüsse
  • Soft-Skill-Trainings, beispielsweise zu Kommunikation und Führung
  • Sprachkurse, wenn beruflich notwendig
  • Online-Kurse und E-Learnings
  • Prüfungsvorbereitungen für anerkannte Abschlüsse

Auch Reisekosten und Arbeitsmaterialien können steuerfrei übernommen werden, wenn sie im direkten Zusammenhang zur Weiterbildung stehen.

Wie Du Zuschüsse richtig dokumentierst

Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt, musst Du einige Voraussetzungen beachten. Erstens muss die geförderte Maßnahme dem Beruf dienen – reine Freizeitkurse oder private Interessen reichen als Grund nicht aus und können nicht gefördert werden. Außerdem musst Du als Arbeitgeber:in die Kosten direkt übernehmen, denn Rückerstattungen gelten als steuerpflichtiger Lohn. Wichtig ist auch eine saubere Dokumentation, idealerweise mit Teilnahmebestätigung, Rechnung und einer kurzen schriftlichen Begründung, warum die Maßnahme beruflich relevant ist.

Am besten hältst Du die Förderung zusätzlich in einer internen Vereinbarung fest. Das sorgt bei möglichen Lohnsteuerprüfungen für Klarheit und gibt Deinem Team Planungssicherheit.

Zuschüsse für Mobilität und Arbeitsweg steuerfrei gestalten

Der Arbeitsweg kostet Zeit und Geld. Als Arbeitgeber:in kannst Du diesen Aufwand durch steuerfreie Zuschüsse ausgleichen. Damit unterstützt Du Dein Team und senkst gleichzeitig Deine Lohnnebenkosten.

Ein typischer Fall ist der Fahrtkostenzuschuss zur ersten Tätigkeitsstätte. Er gilt für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zahlst Du diesen pauschal mit 15 % Lohnsteuer, ist er für Deine Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei. Die Steuer übernimmst Du. Der Zuschuss darf jedoch nicht höher sein als die Entfernungspauschale. Diese liegt bei 0,30 Euro pro Kilometer für eine einfache Strecke. Bei 20 Kilometern Arbeitsweg und 22 Arbeitstagen sind das rund 132 Euro im Monat, die Du steuerfrei auszahlen kannst.

Eine praktische Alternative ist das Jobticket. Wenn Du etwa das Deutschlandticket zusätzlich zum Gehalt übernimmst, bleibt es vollständig steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig ist, dass das Ticket auf den Namen der Mitarbeitenden ausgestellt ist und nicht bar ausgezahlt wird. Auch ein steuerfreier Zuschuss zum selbst gekauften Ticket ist möglich, solange Du ihn richtig in der Lohnabrechnung aufführst.

Auch Jobräder oder E-Bikes kannst Du zur Verfügung stellen. Sie müssen ebenfalls zusätzlich zum Gehalt überlassen werden. In diesem Fall ist die private Nutzung für Mitarbeitende steuerfrei. Bei einer Gehaltsumwandlung gelten Pauschalregeln zur Versteuerung. Wichtig ist es, die Nutzung zu dokumentieren und in einem Überlassungsvertrag zu regeln.

Damit diese Zuschüsse steuerfrei bleiben, müssen sie zweckgebunden sein. Außerdem dürfen sie nicht anstelle von Lohn gezahlt werden. Achte auch hier auf die korrekte Dokumentation in der Lohnabrechnung oder im Arbeitsvertrag.

Fahrtkostenzuschüsse werden in der Regel pauschal versteuert, während Jobtickets und Diensträder als steuerfreie Sachbezüge gelten, nur wenn sie zusätzlich zum Gehalt und nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen werden. Diese Unterscheidung ist wichtig für die korrekte Abrechnung.

Mobilitätszuschüsse lassen sich gut mit anderen steuerfreien Leistungen kombinieren. Vor allem ein Essenszuschuss, Internetzuschuss oder der monatliche Sachbezug bieten sich dafür an.

Gesundheitsförderung als steuerfreie Arbeitgeberleistung

Gesunde Mitarbeitende sind motivierter, leistungsfähiger und seltener krank. Als Arbeitgeber:in kannst Du dies gezielt mit steuerfreien Zuschüssen zur Gesundheitsförderung erreichen. Das lohnt sich gleich doppelt – für Dein Team und für Dein Unternehmen.

Laut § 3 Nr. 34 EStG kannst Du bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei investieren, wenn die Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung dient. Wichtig ist, dass sie bestimmten Anforderungen entspricht, beispielsweise einer Zertifizierung nach § 20 SGB V.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Rückenschule, Yoga oder Bewegungstrainings
  • Kurse zur Stressbewältigung oder Achtsamkeit
  • Ernährungskurse oder Programme zur Suchtprävention
  • Ergonomie-Beratung im Büro oder Homeoffice
  • zertifizierte Gesundheits-Apps

Damit dieser Zuschuss von Arbeitgeber:innen steuerfrei bleibt, muss er zusätzlich zum Gehalt gewährt werden und darf kein regulärer Lohnbestandteil sein. Außerdem musst Du dokumentieren, welche Maßnahme Du bezuschusst hast. Im Idealfall solltest Du Informationen zu Anbieter, Thema und Zeitraum des Kurses angeben können.

Gut zu wissen ist, dass in diesem Rahmen nicht nur Gruppenkurse erlaubt sind. Auch individuelle Maßnahmen, beispielsweise über die Krankenkasse oder ein externes Studio, sind möglich. Sie müssen lediglich den Anforderungen an Prävention und Qualität genügen.

Auch die Gesundheitsförderung lässt sich gut mit anderen steuerfreien Leistungen kombinieren, zum Beispiel mit einem monatlichen Zuschuss zur Bewegungspause, einem Gutschein für zertifizierte Online-Kurse oder einem Ergonomie-Coaching für das Homeoffice.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist dieser Benefit eine einfache Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und Ausfallzeiten aktiv zu senken, ohne dass zusätzliche Lohnnebenkosten entstehen.

Familienfreundliche Zuschüsse clever nutzen

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus – nicht nur auf menschlicher Ebene, sondern auch wirtschaftlich. Als Arbeitgeber:in kannst Du mit gezielten Zuschüssen Eltern im Team unterstützen und dabei gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Das zeigt nicht nur Wertschätzung, sondern stärkt auch Deine Attraktivität als Arbeitgeber:in.

Steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Ein besonders wirkungsvoller Zuschuss ist die Übernahme von Kinderbetreuungskosten. Wenn Du Deinen Mitarbeitenden die Kosten für Kita oder Krippe ganz oder teilweise erstattest, bleibt dieser Betrag vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass die Betreuung außerhalb des Haushalts erfolgt und das Kind noch nicht schulpflichtig ist.

Wichtig ist, dass Du die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährst und nachweisen kannst, beispielsweise durch einen Vertrag mit der Betreuungseinrichtung und Zahlungsbelege. Pro Kind kannst Du so mehrere hundert Euro pro Monat steuerfrei unterstützen. Diese Förderung ist ein starkes Signal für junge Familien und ein weiterer Vorteil bei der Bindung von Fachkräften.

Unterstützung bei Umzug und familiären Veränderungen

Auch Zuschüsse bei privaten Umzügen können steuerfrei bleiben, beispielsweise wenn ein Mitarbeitender aus beruflichen Gründen umzieht. Übernimmt das Unternehmen in diesem Fall die Umzugskosten, ist dies nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei. Das gilt auch für Kosten bei einem Wohnortwechsel durch Heirat oder Trennung. Voraussetzung ist hierbei, dass der Anlass Einfluss auf den Arbeitsweg oder die Einsatzmöglichkeiten hat.

Auch bei Geburten, Hochzeiten oder Pflegefällen im familiären Umfeld sind einmalige Zuschüsse oder Sachleistungen denkbar. Zwar gelten hier meist steuerliche Grenzen, dennoch zeigen solche Gesten soziale Verantwortung und werden intern wie extern positiv wahrgenommen.

Neben den steuerlichen Vorteilen haben familienfreundliche Arbeitgeber:innen langfristig die Nase vorn. Sie profitieren von einer geringeren Fluktuation, höherer Zufriedenheit und einem besseren Image.

Sachbezüge, Gutscheine und Aufmerksamkeiten

Sachbezüge gehören zu den beliebtesten steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen, und das aus gutem Grund: Sie sind leicht umsetzbar, steuerlich begünstigt und kommen direkt bei den Mitarbeitenden an. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sind Gutscheine und kleine Extras eine einfache Möglichkeit, ohne steuerliche Nachteile Wertschätzung zu zeigen.

Was genau sind Sachbezüge?

Ein Sachbezug ist eine Leistung, die nicht ausgezahlt, sondern als Gutschein, Sachleistung oder Naturalbonus gewährt wird. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Essens- und Einkaufsgutscheine, beispielsweise für Supermarkt und Drogerie
  • Tankgutscheine
  • Gutscheinkarten für Online-Shops
  • Zuschüsse zu Fitness- oder Streaming-Abos
  • Ladekarten für E-Autos
  • Geschenke in Form von Produkten wie Kaffee, Technik oder Bücher

Damit der Sachbezug steuerfrei bleibt, darf der monatliche Freibetrag von 50 Euro pro Mitarbeitendem nicht überschritten werden. Wird auch nur ein Cent mehr gezahlt, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Wichtig: Der Wert gilt pro Kopf und pro Monat – eine rückwirkende oder kumulierte Auszahlung ist nicht zulässig.

Nicht alle Gutscheine sind automatisch steuerfrei. Wichtig ist, dass es sich um zweckgebundene Sachleistungen handelt – Barauszahlungen, Überweisungen und Auszahlungsoptionen beim Anbieter sind also nicht erlaubt. Außerdem dürfen die Gutscheine nur bei akzeptierten Stellen oder gegen klar definierte Waren eingelöst werden.

Spezialisierte Anbieter oder Plattformen für Sachbezüge achten automatisch auf die Steuerkonformität dieser Leistungen. Sie können Deinen Aufwand bei der Lohnbuchhaltung erheblich reduzieren.

Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen

Kleine Geschenke zu Geburtstag, Jubiläum oder Hochzeit sind ebenfalls bis zu 60 Euro pro Anlass steuerfrei. Wichtig ist, dass es sich um einen persönlichen Anlass handelt und diese Grenze nicht überschritten wird. Möglichkeiten sind beispielsweise Blumen, Bücher oder ein kleines Präsent mit persönlicher Note.

Sonderformen steuerfreier Arbeitgeberleistungen

Neben den bekannten Klassikern wie Essenszuschüssen oder Sachbezügen gibt es auch weniger verbreitete steuerfreie Leistungen, die jedoch genauso wirksam sein können. Diese Sonderformen bieten mehr Flexibilität und können im richtigen Moment den Unterschied machen.

Inflationsausgleichsprämie (bis Ende 2024)

Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeitenden bis zu 3000 Euro steuerfrei auszahlen. Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie sollte gestiegene Lebenshaltungskosten abfedern. Sie war eine freiwillige Leistung und musste zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden; sie durfte also nicht vertraglich zugesichert sein. In der Regel wurde sie als Bonus, ein Zeichen des Dankes oder Sonderzahlung genutzt.

Arbeitgeberdarlehen

Auch ein zinsloses oder besonders günstiges Arbeitgeberdarlehen kann lohnsteuerfrei bleiben, solange die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall sind etwaige Zinsvorteile lohnsteuerlich unbeachtlich.​

Für das Finanzamt ist eine schriftliche Vereinbarung mit klar definiertem Verwendungszweck und geregelter Rückzahlung erforderlich. Solche Darlehen eignen sich beispielsweise, um Mitarbeitende bei einem beruflich bedingten Umzug, familiären Notfällen oder kurzfristigen finanziellen Engpässen zu unterstützen.

Mitarbeiterrabatte

Verkaufst Du eigene Produkte oder Dienstleistungen günstiger an Dein Team, kannst Du bis zu 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei gewähren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Rabatt höchstens vier Prozent unter dem üblichen Verkaufspreis liegt. Typische Beispiele sind Software oder Geräte aus eigener Herstellung oder interne Angebote wie Kurse, Beratung oder Support. Dieser Preisvorteil darf jedoch ausschließlich Mitarbeitenden gewährt werden, damit er als Benefit anerkannt wird.

Auch hier gilt: Die Vergünstigung muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen und sauber dokumentiert werden.

Diese Sonderformen lassen sich gut mit anderen steuerfreien Leistungen kombinieren – ideal, um individuelle Pakete ganz ohne Steuerlast zu schnüren.

Was KMU bei steuerfreien Zuschüssen beachten sollten

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind eine clevere Möglichkeit, Dein Team zu unterstützen und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen. Damit diese Vorteile auch wirklich greifen, solltest Du einige Punkte beachten. Vor allem für kleinere Unternehmen ohne große HR-Abteilung ist es wichtig, die Regeln zu kennen und sauber umzusetzen.

Erstens gilt: Zuschüsse müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Du kannst sie nicht durch eine Gehaltsumwandlung ersetzen, sonst entfällt die Steuerfreiheit. Diese sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung gilt fast für alle Förderformen, etwa Essenszuschüsse, Gesundheitsangebote oder Mobilitätsleistungen.

Außerdem muss jeder steuerfreie Zuschuss klar nachvollziehbar dokumentiert werden, egal ob Sachbezug, Kinderbetreuung oder Weiterbildung. Du solltest festhalten, welchem Zweck die Leistung dient, wie hoch der Betrag ist und wann beziehungsweise auf welchem Weg die Auszahlung erfolgte. Im Zweifel hilft eine kurze schriftliche Zusatzvereinbarung oder ein Vermerk in der Lohnabrechnung. So bist Du auch bei Prüfungen auf der sicheren Seite.

Grenzen für die Steuerfreiheit

Viele Zuschüsse sind nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. In der Regel liegt die Grenze bei 50 Euro monatlich oder 600 Euro pro Jahr. Überschreitest Du diese Grenze, wird der gesamte Betrag meist steuerpflichtig.

Auf steuerfreie Zuschüsse fällt keine Einkommensteuer an, denn sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Für Dein Team bedeutet das mehr Netto, ganz ohne unerwartete Steuerabzüge.

Die meisten steuerfreien Leistungen lassen sich kombinieren. Du kannst also beispielsweise Essenszuschuss, Fahrtkostenzuschuss und Gesundheitsförderung gleichzeitig gewähren. Wichtig ist, dass jeder Zuschuss die Voraussetzungen erfüllt und korrekt ausgewiesen wird.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind somit kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Mit klaren Regeln, einer guten Übersicht und sauberer Dokumentation kannst Du viel bewirken und unterstreichen, dass Dir eine nachhaltige Mitarbeiterbindung wichtig ist.

Besonderheiten bei Minijobs und Teilzeit

Bei Minijobber:innen und Teilzeitkräften ist besondere Vorsicht geboten. Auch hier können steuerfreie Zuschüsse gewährt werden, sofern die Zusätzlichkeit und Freigrenzen eingehalten werden.

Aber Achtung: Bei Minijobs kann ein Zuschuss die Minijob-Grenze von 538 Euro pro Monat sprengen. Dies führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Achte also genau auf den Gesamtwert der Vergütung und Zuschüsse.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse in der Praxis – So gehst Du vor

Damit steuerfreie Benefits wirken, brauchst Du einen klaren Plan. Gerade in kleinen Betrieben ist dies wichtig.

Bevor Du einzelne Leistungen einführst, lohnt sich ein kurzer interner Check: Welche Zuschüsse passen zur Struktur und Größe Deines Teams, was lässt sich mit wenig Aufwand verwalten und wie viel finanziellen Spielraum hast Du für steuerfreie Benefits?

Beginne mit einer oder zwei gut umsetzbaren Leistungen, beispielsweise dem Sachbezug oder einem Zuschuss fürs Deutschlandticket. Fang lieber klein an und setze das Programm zuverlässig um, statt alles auf einmal einzuführen und den Überblick zu verlieren. Achte bei jeder Leistung auf die Zusätzlichkeit, halte die Freibeträge ein und dokumentiere alles sauber. So bleibst Du auf der sicheren Seite.

Welche Benefits besonders beliebt sind

Nicht jeder Zuschuss ist für alle Mitarbeitenden gleich attraktiv. Einige Klassiker werden aber fast immer genutzt und sind unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße bei den Mitarbeiter:innen beliebt:

  • Sachbezug (50 Euro monatlich) – unkompliziert und vielseitig
  • Essenszuschuss – täglicher Mehrwert
  • Deutschlandticket – steuerfrei und mobilitätsfördernd
  • Gesundheitsförderung – gerade bei Büroarbeit gefragt
  • Weiterbildungszuschüsse – wertvoll für die Fachkräftebindung

Eine kurze Teamumfrage kann Dir helfen, die passenden Benefits auszuwählen. 

Steuerfreie Leistungen gezielt kommunizieren

Viele Benefits bleiben ungenutzt, weil sie nicht sichtbar genug sind. Deshalb solltest Du Deine Zuschüsse aktiv kommunizieren, beispielsweise im Bewerbungsgespräch, im Karrierebereich auf Deiner Website oder beim Onboarding.

Weise dabei darauf hin, dass diese Leistungen für die Mitarbeitenden steuerfrei sind und somit mehr Netto bedeuten. Betone auch, dass Du damit nicht nur auf gesetzliche Pflichtleistungen setzt, sondern echten Mehrwert schaffst.

Ein sauberes Zuschusspaket stärkt Dein Arbeitgeberprofil – sowohl in steuerlicher als auch in menschlicher Hinsicht.

FAQ

Welche Zuschüsse sind 2025 steuerfrei?

Unter anderem kannst Du Sachbezüge bis 50 € pro Monat, Essenszuschüsse bis 7,50 € pro Arbeitstag sowie Gesundheitsförderung bis 600 € jährlich steuerfrei gewähren. Auch Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder, das Deutschlandticket oder ein Fahrtkostenzuschuss können steuerfrei bleiben. Außerdem sind Weiterbildungen und ein Internetzuschuss für Homeoffice Optionen.

Was ist der Unterschied zwischen geldwertem Vorteil und Sachbezug?

Ein geldwerter Vorteil ist jede Leistung, die zusätzlich zum regulären Lohn erfolgt – etwa ein Dienstwagen oder ein kostenloses Mittagessen. Diese sind in der Regel steuerpflichtig. Ein Sachbezug ist eine spezielle Form dieser Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleibt, beispielsweise Gutscheine bis 50 €, Tankkarten oder ein Jobticket. Voraussetzung ist, dass der Sachbezug nicht bar ausgezahlt wird, zweckgebunden ist und die monatliche Freigrenze nicht überschreitet. Ansonsten wird der gesamte Betrag steuerpflichtig behandelt.

Welche steuerfreien Alternativen zur Gehaltserhöhung gibt es?

Statt das Gehalt zu erhöhen – was oft höhere Lohnnebenkosten bedeutet – kannst Du gezielt steuerfreie Benefits einsetzen. Dazu zählen der monatliche Sachbezug, Essenszuschüsse, das Deutschlandticket, Internetzuschüsse fürs Homeoffice oder Beiträge zur Kinderbetreuung. Ebenfalls beliebt sind Weiterbildungszuschüsse, Gesundheitsangebote, Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder vermögenswirksame Leistungen (VWL).

Wie kombiniere ich mehrere steuerfreie Leistungen sinnvoll?

Viele Unternehmen nutzen eine clevere Kombination verschiedener Zuschüsse, um ihren Mitarbeitenden ohne Mehrkosten mehr Netto zu ermöglichen. Beliebt sind beispielsweise Pakete aus Sachbezug, Jobticket und Gesundheitsförderung oder aus Essenszuschuss, Internetpauschale und Weiterbildung. Hierbei sind digitale Anbieter hilfreich, die Benefits bündeln, beispielsweise per App oder Prepaid-Karte. Dies spart Aufwand und sorgt für Transparenz.

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