
Der wichtigste Unterschied zwischen einer GmbH und einer gGmbH ist dieser gemeinnützige Aspekt. Voraussetzung für die Anerkennung ist daher, dass die gGmbH einen gemeinnützigen Zweck (definiert als Verfolgung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks) erfüllt. Dieser Zweck muss im Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft festgelegt und vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden, bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann.