Mobbing am Arbeitsplatz ist eine Form von psychischer Gewalt und Diskriminierung, die sich in der systematischen Demütigung, Einschüchterung, Isolierung und Belästigung eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Wie erkennt man Mobbing am Arbeitsplatz und was ist zu tun, wenn man eine solche Situation erlebt? Alle nützlichen Informationen zu diesem Thema sind in diesem Artikel zusammengestellt.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing – (vom engl. mob – Menge) – ist eine psychische Belästigung, hauptsächlich durch eine Gruppe. Arbeitnehmer:innen können durch Arbeitgeber:innen oder andere Arbeitnehmer:innen gemobbt werden. Dies schließt hartnäckige negative Bemerkungen und ständige Kritik des Mitarbeiters ein.
Auch die soziale Isolation innerhalb der Organisation und der Ausschluss von offiziellen Handlungen sowie soziale Kontakte zählen dazu. Weitere Formen sind üble Nachrede über die Mitarbeiter:innen und sexuelle Belästigungen.
Diese Art von psychologischer Gewalt führt dazu, dass eine betroffene Person, die ihre Arbeit ursprünglich liebt, sie zu hassen beginnt. Die psychologische Atmosphäre im Unternehmen hat einen großen Einfluss auf die Qualität der Arbeit. Und ein Arbeitnehmer:innen, der gedemütigt und beleidigt wird, beginnt immer schlechter zu arbeiten. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein solcher Mitarbeiter:innen einfach kündigt.
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Mobbing und Konflikten oder Streitigkeiten zu verstehen, die jedem am Arbeitsplatz von Zeit zu Zeit widerfahren können. Der Hauptunterschied ist die Konsequenz.
Es handelt sich um einen allmählichen psychologischen Druck, der entweder offen sichtbar sein oder verdeckt stattfinden kann. So wird das Opfer beispielsweise boykottiert, vor Zeugen lächerlich gemacht und ungerechtfertigt gemeckert.
Wie erkennt man Mobbing am Arbeitsplatz?
Bei Mobbing wird in der Regel zwischen zwei Arten unterschieden. Dies umfasst Folgendes:
- Vertikal („Bossing“) – Die psychische Gewalt geht vom Chef aus.
- Horizontal – Der Druck kommt von den Kollegen.
Mobbing kann sich auf viele verschiedene Arten äußern. Hier sind einige klare Beispiele für Anzeichen von Mobbing auf Arbeitsplatz:
- ständige Demütigungen und Beleidigungen am Arbeitsplatz
- Ignorieren: Beispielsweise grüßen Mitarbeiter:innen einen Kollegen absichtlich nicht oder schließen ihn von arbeitsbezogenen Diskussionen aus.
- aufdringliche Kontrolle der Arbeit, Mangel an Vertrauen
- Abwertung der beruflichen Qualifikationen und des persönlichen Beitrags des betroffenen Arbeitnehmers
- Drohungen mit Entlassung
- Verbreitung von Gerüchten und wissentlich falschen Informationen über eine am Arbeitsplatz gemobbte Person
- Diebstahl und Beschädigung von persönlichen Gegenständen
- psychologischer und/oder physischer Missbrauch.
Laut Arbeitsschutzgesetz stellt Mobbing ein psychologisches Risiko für die Beschäftigten dar, weshalb es sehr wichtig ist, die Anzeichen rechtzeitig zu erkennen.
Verhaltensmuster des Mobbers lassen sich an systematischen Handlungen erkennen. Das bedeutet, dass sie immer wieder auftreten und dem Opfer Schaden zufügen. Es kann auch ein Machtungleichgewicht zwischen dem Opfer und den Mobbern bestehen. Darüber hinaus kann Mobbing von einer einzelnen Person oder ganzen Gruppen ausgehen.
Arbeitsplatz Mobbing: Ursachen von Mobbing und Verlauf
Mobbing beginnt meist mit einem Konflikt, der oft durch eine Veränderung ausgelöst wird. Der Konflikt wird unbeherrschbar und unlösbar. Dementsprechend trägt eine rechtzeitige und kompetente Konfliktlösung dazu bei, die Wahrscheinlichkeit von Mobbing zu verringern.
Es kann auch andere Gründe für Mobbing am Arbeitsplatz geben. Zum Beispiel:
- Neid oder persönliche Feindseligkeit: Ein Kollege oder Vorgesetzter ist neidisch auf bestimmte Eigenschaften oder Leistungen eines anderen Mitarbeiters. Er kann zum Beispiel anfangen zu mobben, weil ein zweiter Mitarbeiter die Beförderung oder die Lohnbuchhaltung eines anderen Mitarbeiters erhalten hat, auf die er selbst gewartet hat.
- Vorurteile: Mobbing kann aufgrund von Vorurteilen in Bezug auf sexuelle Identität, ethnische Herkunft, Religion, und andere persönliche Eigenschaften entstehen.
- Der Wunsch nach Macht: Dies äußert sich in der Absicht, einen anderen Mitarbeiter unterzuordnen oder ihm einen Teil seiner Aufgaben zu übertragen.
- Arbeitsbedingungen: Der Grund kann in inneren Spannungen im Team liegen, die durch die offensichtliche Ungleichheit seiner Mitglieder, die Duldung der Behörden, die Sinnlosigkeit der Arbeit, niedrige Löhne und andere verursacht werden.
Mobbing tritt in der Regel nicht spontan auf. Meistens liegen die Voraussetzungen dafür vor. Mobbing hat 5 typische Phasen:
- Anforderungen: Meistens sind die Voraussetzungen ein langwieriger Konflikt oder eine hohe emotionale Spannung im Team.
- erste Phase: Zuweisung von Schuld, erste emotionale Ausbrüche und Aggressionen gegenüber dem Opfer:innen
- aktive Phase: In dieser Phase werden die aggressiven Angriffe und der Spott gegenüber der gemobbten Person systematisch und hängen nicht mehr von dessen tatsächlichen Handlungen und Leistungen ab.
- soziale Isolation: Der/die Arbeitnehmer:in wird der Möglichkeit beraubt, am formellen und informellen Leben des Teams teilzunehmen.
- Entlassung: In den meisten Fällen wird das Mobbingopfer zur Erhaltung seiner geistigen und körperlichen Gesundheit von sich aus einen anderen Arbeitsplatz finden.
Folgen von Mobbing auf dem Arbeitsplatz
Die möglichen Folgen für die Mobbingopfer:innen können schwere körperliche und seelische Traumata sein. Die Arbeitnehmer:innen werden von Zweifeln und zunehmender Angst geplagt. Infolgedessen wird eine Person schnell psychisch instabil, da sie ihre ganze Energie darauf verwendet, dem Arbeitskollektiv ständig ihre berufliche und soziale Würdigkeit zu beweisen.
Nimmt der Psychoterror weiter zu, entwickelt die Person psychosomatische Symptome, die mit Stress verbunden sind – Migräne, Erkältungen, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Kreislaufstörungen usw. Mobbingopfer werden häufig krank. Mobbing kann dazu führen, dass eine Person sogar ihren Lieblingsjob aufgibt.
Außerdem bildet sich ein Minderwertigkeitskomplex, der an Selbstwertgefühl leidet, psychosomatische Krankheiten entstehen, unmotivierte Aggressionen, Nervenzusammenbrüche und Selbstmordgedanken treten auf.
Manchmal ist eine Person nicht mehr in der Lage, in ihrem Fachgebiet weiterzuarbeiten, auch nicht an einem neuen Ort. Und immer häufiger wird das Opfer für alle Probleme verantwortlich gemacht. Erkrankungen nach der Entlassung verschlimmern sich in der Regel, bis hin zum posttraumatischen Stresssyndrom.
Darunter leiden natürlich auch die familiären Beziehungen. Das Opfer hat keine Zeit und Energie für etwas anderes, als sich dem Mobbing zu stellen und es zu erleben.
Haftung bei Mobbing am Arbeitsplatz
In Europa ist das Problem des Mobbings in Arbeitsteams von großer Bedeutung. Mobbing kann in Arbeitsverträgen geregelt werden. Wenn es dazu kommt, zahlt der Arbeitgeber dem Opfer des Mobbings eine finanzielle Entschädigung.
In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zunehmend mit diesem Thema befasst. Obwohl es in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz gibt, können sich Mobbingopfer auf allgemeingültige gesetzliche Bestimmungen berufen, um sich vor Gericht zu wehren.
Im Folgenden findest Du einige Beispiele für die Rechtsprechung in Deutschland zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz:
- Wenn Mitarbeiter:innen andere Mitarbeiter:innen missbrauchen, kann diesen die fristlose Kündigung ohne Abmahnung drohen (LAG Thüringen Urteil vom 15.02.02 - 5 Sa 102/00).
- Opfer von Mobbing haben in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Bei der Beurteilung ist die Art und Schwere der Mobbinghandlung die Grundlage für die Bewertung. (BAG 15.09.2017 – 8 AZR 351/15)
- Für Schwangere gilt ein Beschäftigungsverbot bei nachgewiesenem Mobbing, wobei der Nachweis von der Klägerin zu erbringen ist. (BAG vom 21.03.2001 - 5 AZR 325/99).
Mobbing am Arbeitsplatz: Was tun?
Wenn Du am Arbeitsplatz mit Mobbing konfrontiert wirst, ist es wichtig, entschlossen zu handeln. Hier sind einige Schritte, die Du unternehmen kannst:
- Versuch, ruhig zu bleiben und nicht auf Provokationen einzugehen.
- Versuch, mit den Leuten zu sprechen, die Dich beleidigen.
- Dokumentiere das Geschehen: Halte alle Mobbingvorfälle fest.
- Suche Unterstützung. Sprich mit einem vertrauenswürdigen Kollegen, Freunden oder einem professionellen Berater.
- Zögere nicht, einen Therapeuten zu kontaktieren, wenn Deine psychische Gesundheit bereits geschädigt wurde.
- Schreibe eine formelle Beschwerde an Deinen Vorgesetzten oder an die Dienststelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- Schütze Deine Rechte.
Möglichkeiten für Betroffene von Mobbing beim Arbeitsplatz
Aggressives, demütigendes Verhalten gegenüber einem Gewerbetreibenden zu erkennen, ist die Aufgabe der Vorgesetzten. Das Opfer schämt sich oft für seine Position, hat Angst vor der Öffentlichkeit und schweigt deshalb über das Mobbing.
Es ist wichtig, das Vorhandensein eines Problems im Kollektiv rechtzeitig zu erkennen, was aufgrund des Wunsches der Mobbers, die Tatsache der Gewalt zu verbergen, schwierig ist.
Wenn ein Mobbingopfer identifiziert wurde, wird empfohlen, eine psychologische Beratung und psychotherapeutische Arbeit mit dem Opfer zu organisieren. Im Kollektiv führen Psychologen korrigierende Maßnahmen durch, um abnorme Interaktionen zu bekämpfen.
Für Mobbingopfer ist es wichtig, einen Therapeuten aufzusuchen. Langanhaltender psychologischer Missbrauch hinterlässt schwere Spuren.
Scheu Dich nicht, Hilfe bei spezialisierten Fachleuten zu suchen, auch wenn Du nur die ersten Anzeichen von Mobbing spüren und Dich am Arbeitsplatz unwohl fühlst. Wenn bereits schwerwiegende Schäden entstanden sind, lohnt es sich in diesem Fall umso mehr, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Beschwerderecht bei Mobbing am Arbeitsplatz
Betroffene Arbeitnehmer haben eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten, sich vor Mobbing zu schützen. Dazu gehören:
- Beschwerderecht
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
- Leistungsverweigerungsrecht
- außerordentliche Eigenkündigung
- Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Mobbingopfer haben auch die Möglichkeit, den durch Mobbing verursachten Schaden und die sich daraus ergebenden Folgen gemäß § 823 BGB einzuklagen.
Das Mobbing-Tagebuch
Manchmal ist es schwierig zu beweisen, dass Mobbing stattgefunden hat, da die Mobber oft versuchen, es zu verbergen. Das Mobbing-Tagebuch kann als Beweismittel herangezogen werden. Führe es täglich und gib alle Fakten an.
Das Mobbing-Tagebuch soll enthalten:
- Geschehnisse
- Datum/Uhrzeit
- von wem die Aktion ausging
- äußere Bedingungen/Umstände
- Zweck
- körperliche/emotionale Reaktionen, die erlebt wurden
- welche Reaktionen waren
- irgendwelche Zeugen oder andere Beweise
Um eine formelle Beschwerde einzureichen, musst Du eine schriftliche Anzeige formulieren, in der Du die Mobbinghandlungen beschreibst und Abhilfe forderst. Nenne die Zeugen und lege Beweise vor, einschließlich der Informationen aus Deinem Mobbing-Tagebuch. Die Betroffenen können sich auch an den Betriebsrat wenden, der die Beschwerde prüfen und eine Lösung herbeiführen muss.
Was kann der Betriebsrat gegen Mobbing auf dem Arbeitsplatz tun?
In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung ist der Betriebs- oder Personalrat gefragt. Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens nach Recht und Billigkeit gewahrt werden (§ 75 BetrVG).
Wenn es im Unternehmen zu Mobbing kommt, sollte der Vorgesetzte davon Kenntnis haben. Mobbing sollte unterbunden werden. Der Vorstand kann eine interne Beschwerdestelle einrichten, die sich mit Mobbing-Vorfällen befasst und Wege zur Problemlösung findet.
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das das körperliche und seelische Wohlbefinden einer Person beeinträchtigen kann. Das ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es ist wichtig, die Anzeichen von Mobbing zu erkennen und darauf vorbereitet zu sein, Maßnahmen zu ergreifen, wenn es dazu kommt.
Wenn es Dir nicht gelingt, den Täter informell zu beruhigen, ergreife administrative Maßnahmen. Schreibe eine formelle Beschwerde an Deinen Vorgesetzten oder an die Dienststelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, kannst Du klagen.
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