Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer? Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, doch gibt es Unterschiede? In diesem Artikel lernst Du, was diese Steuern sind, welche Regelungen in Deutschland gelten und wie sie korrekt auf Rechnungen ausgewiesen werden.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – Gibt es einen Unterschied?
Die Begriffe "Umsatzsteuer" und "Mehrwertsteuer" werden oft synonym verwendet, doch es bestehen wichtige Unterschiede:
- Umsatzsteuer (USt): Dies ist der technische Begriff, der die Steuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen beschreibt. Sie wird auf den gesamten Umsatz eines Unternehmens erhoben und ist ein Teil der indirekten Steuern. Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuer in Deutschland wird durch § 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Dieser Begriff beschreibt die Steuer auf den Mehrwert, den ein Unternehmen im Produktions- und Vertriebsprozess schafft. Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Kosten der Vorleistungen eines Produkts. Der Begriff "Mehrwertsteuer" betont somit den wirtschaftlichen Aspekt, da sie auf den geschaffenen Mehrwert eines Unternehmens erhoben wird.
Die Geschichte der Umsatzsteuer in Deutschland reicht bis ins frühe 20. Jahrhundert zurück. Hier sind einige wichtige Meilensteine:
- 1906: Einführung der ersten Umsatzsteuer in Deutschland, die als "Verkehrsteuer" bekannt war.
- 1968: Einführung des Umsatzsteuergesetzes (UStG), das die Grundlage für die heutige Umsatzsteuer bildet.
- 1973: Die Umsatzsteuer wird im Rahmen der Europäischen Union harmonisiert, was zu einer Angleichung der Steuersätze und -systeme in den Mitgliedstaaten führt.
- 1993: Einführung des modernen Umsatzsteuersystems, das auf dem Prinzip der Mehrwertbesteuerung basiert und die Vorsteuerabzugsberechtigung für Unternehmen festlegt.
Die Begriffe "Umsatzsteuer" und "Mehrwertsteuer" werden oft synonym verwendet. Obwohl Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer rechtlich differenziert sind, ist im Alltag meist der Ausdruck "Mehrwertsteuer" gebräuchlich. Dieser betont die Idee des "Mehrwerts", der in der Lieferkette entsteht.
Ist Mehrwertsteuer gleich Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Deutschland ist sie im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Die Steuer wird von dem:r Verkäufer:in erhoben und an das Finanzamt abgeführt, wobei der/die Endverbraucher:in letztendlich die Steuerlast trägt.
Die Umsatzsteuer wird auf den Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung erhoben; die Höhe der Steuer variiert dabei je nach Produkt oder Dienstleistung. In Deutschland gibt es einen regulären Steuersatz von derzeit 19 % und einen ermäßigten Steuersatz von 7 % auf bestimmte Produkte.
Die Mehrwertsteuer ist demnach ein Teilaspekt der Umsatzsteuer, welcher sich speziell auf den angesammelten Wert bezieht, der auf jeder Stufe der Waren- und Dienstleistungskette hinzukommt.
Kleinunternehmer:innen, die unter bestimmten Umsatzgrenzen bleiben, können von der Kleinunternehmerregelung profitieren, die sie von der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit.
Die Rolle der Mehrwertsteuer im europäischen Steuersystem
Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es ein harmonisiertes System zur Erhebung der Mehrwertsteuer, das durch die Richtlinie 2006/112/EG geregelt wird. Diese Richtlinie legt die Grundprinzipien der Mehrwertbesteuerung fest, um einen einheitlichen Binnenmarkt zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Unterschiede in der Anwendung für Unternehmen und Endverbraucher:innen
Für Unternehmen ist die Berechnung und Abführung von Umsatzsteuer ein grundlegender Bestandteil ihres operativen Geschäfts. Sie sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe zu berechnen und abzuführen, können aber gleichzeitig Vorsteuer auf Einkäufe geltend machen, was ihre Steuerlast entsprechend reduziert.
Endverbraucher:innen sind die letztlichen Träger der Umsatzsteuer, da sie die Steuer nicht abziehen können. Der Preis, den sie für Waren und Dienstleistungen zahlen, umfasst die Umsatzsteuer, die von dem:r Verkäufer:in an das Finanzamt abgeführt wird. Für Endverbraucher:innen ist die Mehrwertsteuer also ein Kostenfaktor, der in den Endpreis einfließt.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auf Rechnungen: Was ist korrekt?
Die Verwendung des Begriffs "Mehrwertsteuer" ist zwar im allgemeinen Sprachgebrauch gängig, jedoch aus rechtlicher Sicht nicht korrekt, da das Umsatzsteuergesetz den Begriff "Umsatzsteuer" vorschreibt. Für eine ordnungsgemäße Rechnungserstellung sollte auf der Rechnung der Begriff 'Umsatzsteuer' anstelle von 'Mehrwertsteuer' verwendet werden, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Eine Rechnung könnte wie folgt aussehen:
Rechnung
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
USt-IdNr.: DE123456789
Rechnung an:
Erika Beispiel
Beispielweg 2
54321 Beispielstadt
Rechnungsdatum: 01.01.2024
Rechnungsnummer: 001234
Positionen:
- 1x Produkt A (Nettopreis: 100,00)
- 1x Dienstleistung B (Nettopreis: 50,00)
Summe netto: 150,00
Umsatzsteuer (19 %): 28,50
Gesamtbetrag: 178,50
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Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer: Wer ist steuerpflichtig?
In Deutschland sind grundsätzlich alle Unternehmer:innen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, umsatzsteuerpflichtig.
Zu den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer:innen zählen insbesondere:
- Unternehmen: Alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit anbieten. Dies schließt sowohl große Unternehmen als auch kleine Betriebe ein.
- Freiberufler:innen: Auch Freiberufler:innen wie Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen oder Architekt:innen müssen die Umsatzsteuer auf ihre Honorare anwenden, es sei denn, sie greifen auf die Kleinunternehmerregelung zurück.
- Gesellschaften: Juristische Personen wie GmbHs oder AGs sind ebenfalls umsatzsteuerpflichtig.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es bestimmten kleinen Unternehmen, keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Umsatz (Stand 2025) im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro beträgt.
Umsatzsteuerpflicht in grenzüberschreitenden Geschäften
Die Umsatzsteuerpflicht wird auch durch internationale Geschäfte beeinflusst. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU gilt Folgendes:
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: Wenn ein:e Unternehmer:in Waren aus einem anderen EU-Land kauft, ist der Erwerb unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Der/die Käufer:in muss in der Regel die Umsatzsteuer im eigenen Land abführen, sofern die Voraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren erfüllt sind.
- Export außerhalb der EU: Lieferungen von Waren in Nicht-EU-Länder sind in der Regel umsatzsteuerfrei (Exportlieferungen).
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer: Internationale Unterschiede
In den meisten Ländern erfolgt die Erhebung der Umsatzsteuer durch ein Mehrwertsteuersystem. In Deutschland und vielen anderen EU-Ländern wird diese Steuer als "Umsatzsteuer" bezeichnet. In anderen Ländern gibt es jedoch unterschiedliche Begriffe und Strukturen.
Zum Beispiel spricht man im Vereinigten Königreich von "Value Added Tax" (VAT), in den USA von "Sales Tax" und in Kanada und Australien von "Goods and Services Tax" (GST). Trotz dieser unterschiedlichen Bezeichnungen haben viele dieser Systeme ähnliche Grundprinzipien, wobei die Steuersätze und die Geltungsbereiche variieren.
Ermäßigter Steuersatz und steuerfreie Umsätze
In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen, die festlegen, welche Waren und Dienstleistungen unter den ermäßigten Steuersatz fallen und welche Leistungen ganz von der Umsatzsteuer befreit sind.
Ermäßigter Steuersatz
In Deutschland gilt grundsätzlich ein Regelsteuersatz von 19 %. Es gibt jedoch einen ermäßigten Steuersatz von 7 %. Zu den Waren und Dienstleistungen, die unter den ermäßigten Steuersatz fallen, gehören unter anderem:
- Lebensmittel (außer bestimmte alkoholische Getränke)
- Bücher und Zeitungen
- Hotelübernachtungen
- Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Museen und Konzerte
- bestimmte Arzneimittel
- Jahreskarten für Freizeit- und Sporteinrichtungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Umsatzsteuerfreie Leistungen
Es gibt auch bestimmte Umsätze, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören:
- Gesundheitsdienste: Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern und bestimmten Therapeuten
- Bildungsleistungen: Schulen, Universitäten und ähnliche Bildungseinrichtungen
- Sozialleistungen: Pflege- und Betreuungsdienste (unter bestimmten Bedingungen)
- Vermietung und Verpachtung von Wohnraum (nicht gewerblich genutzte Flächen)
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Bankdienstleistungen, Versicherungsverträge etc.
Besondere Steuerregelungen für verschiedene Branchen
Einige Branchen unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen:
- Land- und Forstwirtschaft: Hier gilt eine Pauschalregelung, die es Landwirt:innen ermöglicht, ihre Umsatzsteuer auf Basis eines Pauschalbetrages zu berechnen.
- Kunst und Kultur: Für Künstler:innen gibt es spezielle Regelungen, die den Verkauf von Kunstwerken betreffen.
- Reiseleistungen: Hier gelten besondere Regelungen zur Berechnung der Umsatzsteuer, die unter die "Besteuerung von Reiseleistungen" (§ 25 UStG) fallen.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer in der Praxis
Die Umsatzsteuer, oft auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, spielt in der Praxis eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Rechnungsstellung.
Fehler entstehen oft durch Unkenntnis oder Missverständnisse in Bezug auf die Umsatzsteuer. Zu den häufigsten Fehlern gehören das falsche Ausweisen der Umsatzsteuer sowie das Fehlen einer gültigen Umsatzsteuer-ID.
Bei der Berechnung der Umsatzsteuer ist es wichtig, die unterschiedlichen deutschen Steuersätze – den regulären Satz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 % – zu berücksichtigen. Zudem muss darauf geachtet werden, ob eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wird oder ob die Leistungen ins EU-Ausland geliefert werden, wo andere Regelungen zur Anwendung kommen können.
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