Der Investitionsabzugsbetrag ist ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung. Er ermöglicht Dir als Unternehmer:in, Investitionen vorzuziehen und so Deine Steuerlast zu senken. In diesem Artikel erklären wir, wie man den IAB optimal nutzt.

Inhalt

Investitionsabzugsbetrag: Definition, Wirkung und Vorteile

Der IAB (Investitionsabzugsbetrag) ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Er ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bereits vor der tatsächlichen Anschaffung bestimmter Wirtschaftsgüter Steuern zu sparen. Vereinfacht gesagt, können Unternehmer:innen und Freiberufler:innen einen Teil der voraussichtlichen Investitionskosten schon im Vorfeld als Betriebsausgabe geltend machen. Dies führt zu einer sofortigen Minderung der Steuerlast.

Der Investitionsabzugsbetrag ist in § 7g EStG geregelt. Unterhalb bestimmter Grenzen können Steuerpflichtige bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern gewinnmindernd abziehen. Dieser Abzug erfolgt nicht erst im Jahr der tatsächlichen Investition, sondern bereits in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren.

Der Investitionsabzugsbetrag wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um Investitionen in KMU zu fördern. Der vorgezogene Steuervorteil schafft einen Anreiz, Investitionen früher zu tätigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Vorteile des Investitionsabzugsbetrags für kleine und mittlere Unternehmen

Der IAB bietet KMU die Möglichkeit, den zu versteuernden Gewinn im Jahr der Bildung zu senken und damit sofort Steuern zu sparen. Dies verbessert die Liquidität und erleichtert die Investitionsplanung. So entsteht ein Anreiz, früher zu investieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Insgesamt ist der Investitionsabzugsbetrag ein wertvolles Instrument für eine vorausschauende Finanzplanung.

Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen

Nicht jedes Unternehmen kann ohne weiteres den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch der Art der geplanten Investition müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass Dein Unternehmen bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten darf. Diese Grenzen beziehen sich vor allem auf den Gewinn. Konkret darf Dein Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese liegt derzeit bei 200.000 €. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Deinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder durch eine Bilanz ermittelst. Entscheidend ist der Gewinn vor Berücksichtigung des IAB.

Neben den Gewinn- und Größenmerkmalen gibt es noch weitere Voraussetzungen, die Du erfüllen musst:

  • Geplante Investition: Die Investition muss innerhalb der nächsten drei Jahre geplant sein.
  • Anlagevermögen: Es muss sich um Anlagevermögen handeln, nicht um zum Verkauf bestimmte Waren.
  • Bewegliche Gegenstände: Es muss sich um bewegliche Wirtschaftsgüter oder geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) handeln.
  • Betriebliche Nutzung: Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nachweislich zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Bei Firmenwagen ist Vorsicht geboten, denn der Nachweis für die private Nutzung kann schwierig sein. Daher ist in der Regel ein Fahrtenbuch erforderlich.
  • Höchstbetrag: Der Investitionsabzugsbetrag darf einen Betrag von derzeit 200.000 € nicht überschreiten. Dieser Betrag bezieht sich auf Investitionen, die innerhalb des Planungszeitraums von drei Jahren getätigt werden sollen. Das bedeutet, dass alle drei Jahre ein IAB von bis zu 200.000 € möglich ist.

Welche Investitionen sind beim Investitionsabzugsbetrag möglich?

Nicht jede Investition kommt für den Investitionsabzugsbetrag in Betracht. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welche Arten von Wirtschaftsgütern gefördert werden sollen. Grundsätzlich gilt: Der IAB ist für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter sind solche, die nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. "Abnutzbar" bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter im Laufe der Zeit an Wert verlieren und abgeschrieben werden können. Hier sind einige Beispiele für typische Investitionen, die durch den IAB gefördert werden können:

  • Maschinen: Produktionsmaschinen, Werkzeugmaschinen
  • Fahrzeuge: Nutzfahrzeuge (Transporter, LKW), PKW (sofern überwiegend betrieblich genutzt) 
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: Büromöbel, Regale, Werkzeuge 
  • Computer und Software: Computer, Laptops, Tablets, Standardsoftware 
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von bis zu 800 € netto, beispielsweise bestimmte Büromaterialien, kleinere Werkzeuge

Es gibt bestimmte Arten von Investitionen, die grundsätzlich vom IAB ausgeschlossen sind:

  • Grundstücke und Gebäude: Investitionen in Grundstücke und Gebäude sind nicht förderfähig.
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter: Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen (Ausnahme: GWG) sind vom IAB ausgeschlossen.
  • Finanzanlagen: Aktien, Anleihen und ähnliche Finanzanlagen sind nicht begünstigt.
  • Warenbestand: Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, können nicht über den IAB gefördert werden.

Beispiele für begünstigte und nicht begünstigte Anschaffungen

Um den Unterschied besser zu verdeutlichen, findest Du hier einige Beispiele für begünstigte und nicht begünstigte Anschaffungen:

AnschaffungIAB-fähig?Erklärung
Neue ProduktionsmaschineJaEine Maschine ist ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut.
Gebrauchte BüromöbelJaAuch gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter können gefördert werden.
Laptop für den AußendienstJaEin Laptop ist ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut, das in diesem Fall betrieblich genutzt wird.
GrundstückskaufNeinGrundstücke sind nicht beweglich und daher nicht förderfähig.
Patent für eine neue ErfindungNeinPatente sind immaterielle Wirtschaftsgüter und keine GWG und daher ausgeschlossen.
Warenbestand für den Online-ShopNeinWaren, die zum Verkauf bestimmt sind, zählen nicht zum Anlagevermögen und sind daher nicht förderfähig.

Investitionsabzugsbetrag Beispiel: So funktioniert die Steuerersparnis

Betrachten wir zwei detailliertere Beispiele, um die Funktionsweise des IAB noch besser zu verstehen.

Beispiel 1

Angenommen, Du bist Handwerker:in und planst, im nächsten Jahr einen neuen Transporter für 30.000 € netto zu kaufen. Dein zu versteuernder Gewinn im aktuellen Jahr beträgt 50.000 €. Dies hätte folgende Auswirkungen auf Deinen Gewinn:

 Steuerbelastung ohne IAB (Steuersatz 35 %)Steuerbelastung mit IAB (Steuersatz 35 %)
Gewinn bisher50.000 €50.000 €
Abzug des IAB0 €- 15.000 €
Gewinn neu50.000 €35.000 €
Steuerlast17.500 €12.250 €
Gesparte Steuern0 €5.250 €

Beispiel 2 

Du betreibst eine kleine Fabrik und möchtest eine neue Maschine für 50.000 € anschaffen. Dein Gewinn beträgt 80.000 €. Der IAB wirkt sich folgendermaßen auf Deinen Gewinn im Jahr 2025 aus:

 Steuerbelastung ohne IAB (Steuersatz 35 %)Steuerbelastung mit IAB (Steuersatz 35 %)
Gewinn 2025 bisher80.000 €80.000 €
Abzug des IAB0 €- 25.000 €
Gewinn neu80.000 €55.000 €
Steuerlast28.000 €19.250 €
Gesparte Steuern0 €8.750 €

Korrekte Buchung des Investitionsabzugsbetrags

Die korrekte Buchung und Dokumentation des IAB ist entscheidend, um sicherzustellen, dass er vom Finanzamt anerkannt wird. Buchungsfehler können zur nachträglichen Aberkennung des IAB und damit zu Steuernachzahlungen führen.

Die Buchung des IAB erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bildung des IAB: Im Jahr der Bildung des IAB wird der Betrag als Betriebsausgabe gebucht.
  2. Auflösung des IAB: Im Jahr der tatsächlichen Investition wird der IAB wieder aufgelöst und dem Gewinn hinzugerechnet.

Hier ein vereinfachtes Beispiel für die Buchungssätze bei der Bildung des IAB im SKR03 und SKR04:

Soll (IAB-Konto)Haben (IAB-Gegenkonto)Betrag
9970997130.000 €

Wird die geplante Investition nicht innerhalb der dreijährigen Frist getätigt, muss der IAB rückgängig gemacht werden. Der Buchungssatz lautet dann umgekehrt:

Soll (IAB-Gegenkonto)Haben (IAB-Konto)Betrag
9971997030.000 €

Wichtige Punkte bei der Dokumentation:

  • Dokumentiere die geplante Investition. Dazu zählen die Art des Wirtschaftsguts, voraussichtliche Kosten und der Zeitpunkt der Anschaffung.
  • Bewahre alle relevanten Belege auf, beispielsweise Angebote oder Rechnungen.
  • Dokumentiere die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch bei PKW.

Elster-Eintragungen im Jahresabschluss

Die korrekte Angabe des IAB im Rahmen des Jahresabschlusses ist wichtig, um die steuerliche Anerkennung zu gewährleisten. Besonders wichtig ist hierbei die Anlage EÜR, die von den meisten KMU zur Gewinnermittlung genutzt wird. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal oder eine kompatible Steuersoftware.

Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anlage EÜR:

  1. Öffne das ELSTER-Portal oder starte Deine Steuersoftware.
  2. Wähle im Menü die Anlage EÜR für das entsprechende Steuerjahr aus.
  3. Fülle die allgemeinen Angaben zu Deinem Unternehmen aus, wie Name, Adresse, Steuernummer etc.
  4. Gib Deine Betriebseinnahmen und -ausgaben an, um Deinen Gewinn zu ermitteln.
  5. Nun folgen die Eintragungen für den IAB:
    • In der Anlage EÜR gibt es eine spezielle Zeile. Dort trägst Du den Betrag des im aktuellen Jahr gebildeten IAB ein. Die Zeile enthält in der Regel den Begriff "Investitionsabzugsbetrag" oder "§ 7g EStG".
    • Wenn Du im aktuellen Jahr eine Investition getätigt hast, für die Du in Vorjahren einen IAB gebildet hast, ist eine Auflösung notwendig. Du musst den IAB in diesem Fall in einer separaten Zeile der Anlage EÜR auflösen. Auch diese ist entsprechend beschriftet.
    • In einigen Fällen musst Du Hinzurechnungsbeträge angeben. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn Du den IAB in Vorjahren zu hoch angesetzt hast oder die geplante Investition nicht durchgeführt wurde.
  6. Übermittle die Anlage EÜR nun elektronisch an das Finanzamt. Du erhältst eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung.

Investitionsabzugsbetrag auflösen – Steuerliche Folgen und Risiken

Obwohl der IAB eine attraktive Möglichkeit zur Steuerersparnis darstellt, birgt er auch gewisse Risiken. Eines der größten Risiken ist die rückwirkende Auflösung des IAB durch das Finanzamt.

Die Rückgängigmachung des IAB bedeutet, dass das Finanzamt den in einem früheren Jahr gewährten Steuervorteil rückgängig macht. Dies führt zu einer nachträglichen Gewinnerhöhung für das Jahr, in dem der IAB ursprünglich gebildet wurde.

Gründe für eine rückwirkende Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer rückwirkenden Auflösung des IAB führen können:

  • Die geplante Investition wurde nicht innerhalb der Dreijahresfrist durchgeführt. Dies ist der häufigste Grund.
  • Der IAB wurde für ein nicht förderfähiges Wirtschaftsgut wie ein Grundstück oder Gebäude beantragt.
  • Das Wirtschaftsgut wird nicht überwiegend betrieblich genutzt, beispielsweise weniger als 90 %.
  • Der Gewinn des Unternehmens übersteigt nachträglich die zulässige Gewinngrenze, was sich beispielsweise durch eine Betriebsprüfung ergeben kann.

Verzinsung und Nachzahlung bei unterlassener Investition

Wird der IAB rückwirkend aufgelöst, musst Du nicht nur die eingesparten Steuern nachzahlen. Das Finanzamt erhebt in der Regel auch Nachzahlungszinsen. Diese werden ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerfestsetzung fällig. Steuernachzahlungen werden mit 1,8 % pro Jahr verzinst.

Angenommen, Du hast im Jahr 2021 einen IAB gebildet und dadurch 5000 € Steuern gespart. Im Jahr 2024 stellst Du fest, dass Du die geplante Investition doch nicht tätigen wirst. Das Finanzamt löst den IAB rückwirkend auf und fordert die 5000 € Steuern zurück. Zusätzlich fallen Nachzahlungszinsen in Höhe von 270 € an.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Der IAB kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG kombiniert werden. Diese Kombination bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Steuern zu sparen.

In bestimmten Fällen kannst Du neben der regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung geltend machen. Dies ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren möglich. Eine Sonderabschreibung beträgt insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen:

  • Der Betrieb darf bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten.
  • Das Wirtschaftsgut muss in einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen genutzt werden. Zudem muss die Nutzung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich erfolgen.
  • Es muss sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln.

Nehmen wir an, Du kaufst eine Maschine für 100.000 €. Du bildest einen IAB in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, also 50.000 €. Im Jahr der Anschaffung kannst Du zusätzlich eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Diese kann bis zu 40 % der restlichen 50.000 € betragen, also maximal 20.000 €.

Zeitliche Staffelung der Abschreibungen

IAB und Sonderabschreibung lassen sich kombinieren. So kann bereits in den ersten Jahren ein erheblicher Teil der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden:

  1. Jahr der Bildung des IAB: Reduzierung des Gewinns um den IAB-Betrag
  2. Jahr der Anschaffung: Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Restkosten
  3. Folgejahre: Lineare Abschreibung der Restkosten über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts

Verlängerung des Investitionszeitraums beim Investitionsabzugsbetrag laut KöMoG

Die Fristen für die Umsetzung von Investitionen wurden in den letzten Jahren mehrfach verlängert. Diese Verlängerungen erfolgten im Rahmen verschiedener Gesetze, um Unternehmen in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) brachte eine Verlängerung des Investitionszeitraums mit sich. Für IAB aus den Jahren 2017 und 2018 gab es eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres 2022.

Auch nach dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz fand eine Verlängerung des Investitionszeitraums statt. IAB, die zwischen 2017 und 2019 gebildet wurden, profitierten von einer verlängerten Frist. Die Frist zur Umsetzung der Investition wurde bis Ende 2023 verlängert. Dies galt auch für IAB, deren reguläre dreijährige Investitionsfrist im Jahr 2022 ablief.

Beispiel: Ein Unternehmen hat im Jahr 2018 einen IAB gebildet. Normalerweise hätte die Investition bis Ende 2021 erfolgen müssen. Durch das KöMoG wurde die Frist bis zum 31.12.2022 verlängert. Hätte das Unternehmen die Investition bis zu diesem Zeitpunkt nicht getätigt, wäre der IAB rückwirkend aufgelöst worden.

Investitionsabzugsbetrag vor Betriebsstart nutzen – geht das?

Grundsätzlich ist es möglich, den IAB bereits vor dem eigentlichen Betriebsstart in Anspruch zu nehmen. Dies kann besonders für Existenzgründer:innen interessant sein, die bereits in der Planungsphase größere Investitionen tätigen möchten.

Die allgemeinen Voraussetzungen für den IAB wie die Gewinngrenze und die Art der Wirtschaftsgüter gelten auch für Existenzgründer:innen. Zusätzlich sind einige Besonderheiten zu beachten:

  • Gründungsabsicht: Dem Finanzamt muss glaubhaft gemacht werden, dass Du tatsächlich beabsichtigst, ein Unternehmen zu gründen.
  • Konkrete Investitionsplanung: Die Investitionsplanung muss konkret und nachvollziehbar sein. Du solltest bereits Angebote eingeholt oder Aufträge erteilt haben.

Früher verlangten die Finanzämter verbindliche Aufträge als Nachweis für die geplanten Investitionen. Inzwischen ist die Rechtsprechung hier etwas großzügiger. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München vom 26.10.2010 reicht es aus, wenn die geplante Investition glaubhaft gemacht werden kann. Hilfreich sind Nachweise erster, auch geringerer Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Investition.

Beispiel: Du planst in zwei Jahren ein Café zu eröffnen und kaufst eine gebrauchte Kaffeemaschine für 5000 €. Obwohl Du noch keine Einnahmen aus dem Café hast, kannst Du für die Kaffeemaschine einen IAB geltend machen. Er beträgt 2.500 €. Dazu musst Du dem Finanzamt Deine Absicht, ein Unternehmen zu eröffnen, und die konkrete Investitionsplanung nachweisen.

So überzeugst Du das Finanzamt beim Investitionsabzugsbetrag

Die Anerkennung des IAB durch das Finanzamt ist nicht immer selbstverständlich. Es gibt einige Punkte, die Du beachten solltest, um Deine Chancen auf eine positive Entscheidung zu erhöhen.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine glaubhafte Darlegung gegenüber dem Finanzamt. Du musst das Finanzamt davon überzeugen, dass Du tatsächlich die Absicht hast, die geplante Investition zu tätigen. Hier können folgende Dokumente hilfreich sein:

  • eine detaillierte Beschreibung der geplanten Investition (Art des Wirtschaftsguts, Verwendungszweck, etc.)
  • Angebote von Lieferanten oder bereits getätigte Bestellungen
  • ein Plan, wie Du die Investition finanzieren möchtest (Eigenmittel, Kredite, etc.)
  • ein Businessplan, der die geplante Investition im Kontext Deiner Geschäftstätigkeit darstellt

Du musst außerdem nachweisen, dass Du das Wirtschaftsgut überwiegend betrieblich nutzen wirst. Hier können folgende Dokumente hilfreich sein:

  • ein Fahrtenbuch, das die betriebliche Nutzung von PKW dokumentiert
  • Dokumente, die die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts belegen, beispielsweise Auftragsbestätigungen, Rechnungen, etc.

Es gibt verschiedene Fehler, die zur Ablehnung des IAB durch das Finanzamt führen können. Oft fehlt es an einer nachweisbaren Investitionsabsicht, also konkreten Anhaltspunkten für die geplante Anschaffung. Ein weiterer Grund für die Ablehnung ist die Nichterfüllung der Nutzungsvoraussetzungen, wenn beispielsweise das Wirtschaftsgut nicht überwiegend betrieblich genutzt wird. Auch die Überschreitung der zulässigen Gewinngrenze oder Fehler bei der Buchung und Dokumentation können dazu führen, dass der IAB nicht gewährt wird.

Investitionsabzugsbetrag: Vorteile und Risiken für Unternehmer:innen

Der IAB ist ein zweischneidiges Schwert. Er bietet attraktive Vorteile, birgt aber auch Risiken, die Du als Unternehmer:in kennen solltest:

Vorteile:

  • Der IAB ermöglicht Dir, Steuern zu sparen, indem Du Investitionen vorziehst.
  • Durch die Steuerersparnis verbessert sich Deine Liquidität.
  • Mit dem IAB kannst Du Investitionen besser im Voraus planen.

Risiken:

  • Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen kann der IAB rückwirkend aufgelöst werden, was zu Steuernachzahlungen und Zinsen führt.
  • Die Regelungen zum IAB sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung und Dokumentation.

FAQ

Was passiert mit dem IAB bei Betriebsveräußerung oder Rechtsformwechsel?

Wird der Betrieb als Ganzes mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen inklusive des geplanten Wirtschaftsguts veräußert, kann der IAB übertragen werden. Voraussetzung ist, dass auch der:die neue Inhaber:in die Investition innerhalb der geltenden Frist tätigt. Wird der Betrieb aufgegeben, bevor die Investition getätigt wurde, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden. Bei einem Wechsel der Rechtsform bleibt der IAB in der Regel bestehen, solange der Betrieb weitergeführt wird.

Was passiert mit dem IAB bei Insolvenz des Unternehmens?

Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens wird der IAB rückwirkend aufgelöst. Diese Auflösung erfolgt, wenn die geplante Investition nicht mehr realisiert werden kann.

Gibt es Branchen, für die der Investitionsabzugsbetrag ausgeschlossen ist?

Nein, der IAB ist grundsätzlich branchenunabhängig. Entscheidend sind die Art der Investition und die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen wie Gewinngrenze und betriebliche Nutzung.

Wie unterscheidet sich der IAB bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Bilanzierung?

Die grundsätzliche Funktionsweise des IAB ist bei EÜR und Bilanzierung gleich. Der Unterschied liegt in der Art der Gewinnermittlung und der Darstellung im Jahresabschluss. Bei der EÜR wird der IAB direkt als Betriebsausgabe abgezogen, bei der Bilanzierung wird er außerbilanziell berücksichtigt.

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